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Abmahnung “Sparriese Versand” Buchpreisbindungsgesetz

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Im noch recht jungen Jahr 2012 wurden bereits einige Buchhändler mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung, die den Verkauf bestimmter Bücher zum Inhalt hatte, konfrontiert.

So lies das Unternehmen Sparriese Versand aus Dülmen wiederholt eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz versenden. Konkret geht es um den Vertrieb einiger Motorrad- und Autoreparaturanleitungen aus dem Bucheli Verlag. Diese sollen ausweislich der Abmahnung unter Mißachtung der Maßgaben des Buchpreisbindungsgesetzes im Internet verkauft worden sein.

Konkret geht es um einen Verstoß gegen § 3 BuchPrG, in dem es heißt “Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten.”

Genau zum 02.01.2012 änderte sich der Preis der abmahnungsgegenständlichen Bücher aus dem Bucheli Verlag. Von der Preiserhöhung waren etwa die achfolgend dargestellten Reparaturanleitungen für Motorräder erfasst:

Reparaturanleitung Honda XL1000V Varandero
Reparaturanleitung Honda CBR600F 1999+2000
Reparaturanleitung Honda 600 V Trans Alp
Reparaturanleitung Honda CB Sevenfifty ab 1992
Reparaturanleitung Suzuki GS 500 E ab 1989
Reparaturanleitung Suzuki GS750 / GS550 ab 1976

Da der Preis vom Verlag zu diesem Datum auf 29,90 € angehoben wurde, galt ab dem 02.01.2012 der erhöhte Preis. Einige Händler beachteten diesen Umstand jedoch nicht. Etwa weil bei ebay Auktionen, die diese  Reparaturanleitungen enthielten, noch nicht beendet waren. All jene Händler, die aber diese Bücher nach 00:00 Uhr am 02.01.2012 noch zu einem Preis, der unter diesem festgesetzten Preis von 29,90 EUR lag, veräußerten, verstießen gegen § 3 BuchPrG.

Der Sparriese Versand, bzw. die von ihm mit dem Aussprechen der Abmahnung betrauten Rechtsanwälte machen infolgedessen gegen die abgemahnten Händler Ansprüche des Sparriese Versand auf Unterlassung und Schadens- und Aufwendungsersatz geltend. Diese finden ihre gesetzliche Anspruchsgrundlage in  § 9 BuchPrG, nachdem derjenige der den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes zuwiderhandelt, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Soweit er zudem vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist der Inanspruchgenommene auch zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung wird dargelegt, dass ein pauschalierter Schadensersatz von zugrundeliegend 450 EUR als angemessen erachtet  wird. Dieser soll von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der von der Firma Sparriese Versand gezahlt werden. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € angegeben und belaufen sich auf 859,80 €.

Im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes wird ein Betrag von zugrundeliegend 450 EUR für angemessen erachtet. Dieser wird von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der Kanzlei Rump & Partner iHv. 859,80 EUR verlangt. Vor der voreiligen Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der Entrichtung des geforderten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes ist die Einholung einer Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.

Der Unterlassungsanspruch des Sparriese Versand kann durch Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Der Abmahnung liegt bereits eine Unterlassungserklärung anbei. Vor der unüberlegten und voreiligen Abgabe dieser Unterlassungserklärung sollte die Einholung einer fundierten Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.