Abmahnung Gentleman – To The Top

Die GSDR GmbH verfolgt im September 2010 Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk Gentleman – To The Top. Die Abmahnung wird durch die Frankfurter Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen. Das Musikstück Gentleman – To The Top ist nach dem Werk “It no pretty” bereits das zweite Musikwerk des Interpreten Gentleman, an dem die GSDR GmbH die Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt und Rechtsverletzungen verfolgen lässt.  Gentleman – To The Top ist regelmäßig in einem Container (z.B. German Top 100 Single Charts) mit zahlreichen weiteren Musikwerken enthalten. Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages iHv. 450 Eur an die GSDR GmbH.

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