Im Juni 2010 erreichen Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte Internetanschlussinhaber. Die Abmahnungen werden namens des Musikkonzerns Universal Music GmbH wegen Verletzungen des Urheberrechts an dem Musikalbum der Eurovision Song Contest Gewinnerin 2010 Lena Meyer-Landrut – My Cassette Player augespruchen. Das Musikalbum Lena Meyer-Landrut – My Cassette Player ist set dem 7. Mai 2010 im Handel erhältlich. Bereits einzelne Musikwerke, die sich auf dem Musikalbum Lena Meyer-Landrut – My Cassette Player befinden und an denen die Universal Music GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt, waren im Mai 2010 Inhalt von Abmahnungen wegen des Downloadangebots der German Top 100 Single Charts. Die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte macht mit der Abmahnung neben einem Unterlassungsanspruch auch Ansprüche auf Aufwendungs- und Schadensersatz für die Universal Music GmbH geltend und fordert von dem Anschlussinhaber die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 1200 EUR. Mehr zu der Abmahnung des Musikalbums Lena – My Cassette Player hier.
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