Der Medienvertrieb Russkoe Stschaste Houm Video GmbH (nach russischem Recht) mit Firmensitz in Moskau lässt seit letzter Woche durch die Dortmunder Anwaltskanzlei Kruse Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film Na Igre 1 versenden. Seit dieser Woche empfangen einige Anschlussinhaber nunmehr auch Abmahnungen wegen Rechtsverstößen an dem Nachfolger Na Igre 2. Na Igre 2 erfuhr erst im zweiten Quartal dieses Jahres seine Vertiebsveröffentichung. Auch im Zusammenhang mit Vorwürfen an dem Nachfolger Na Igre 2 meldet die Anwaltskanzlei Kruse für die Russkoe Stschaste Houm Video mit der Abmahnung neben Unterlassungsansprüchen erneut einen Pauschalbetrag iHv. 980 EUR an.
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