Abmahnung “Resident Evil Afterlife 3D”

Die Constantin Film Verleih GmbH lässt im November wiederholt Abmahnungen wegen Verletzungen an Filmwerken aussprechen. Dabei bedient sich die Constantin Film Verleih GmbH der Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München. Derzeit werden namens der Constatin Film Verleih GmbH u.a. Verstöße an dem aktuellen Spielfilm “Resident Evil Afterlife 3D” abgemahnt. Schon seit dem ersten Jahresquartal 2010 lässt die Firma Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverstöße an aktuellen Spielfilmen verfolgen. Mit dem derzeit noch nicht im Handel erhältlichen Film “Resident Evil Afterlife 3D” ist nun ein zweiter Film Inhalt einer Abmahnung, der als 3D Film angeboten wird. Der erste 3D Film der Inhalt einer Abmahnung war, nennt sich “Step Up 3D”. Auch an diesem besitzt die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte.  “Resident Evil Afterlife 3D” ist schon der vierte Spielfilm der das Thema des gleichnamigen Computerspielsaufgreift.  “Resident Evil Afterlife 3D” läuft aktuell in deutschen Kinos mit 3D Feature.

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