Aktuell lässt die Firma Second Hand Stuhr (secondhandstuhr) Abmahnungen gegenüber Anbietern von Bekleidungsstücken durch die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen aussprechen. Mit der Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk wird der Empfänger der Abmahnung auf eine fehlende fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung hingewiesen. Die Firma Second Hand Stuhr macht in der Abmahnung Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Kostenerstattung nach § 12 Abs. 1 UWG geltend.
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