Abmahnung Stromae – Alors On Danse – Rasch Rechtsanwälte

Das Medienvertriebsunternehmen Universal Music GmbH verfolgt im August 2010 durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte weiterhin Urheberrechtsverstöße an einzelnen Musikwerken, an welchen die Universal Musik GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt. Wiederholt sind die German Top 100 Single Charts Container in den Fokus der Ermittlungen der promedia GmbH, die für die Universal Music GmbH die Rechteverletzungen ermittelt, gerückt. Nunmehr wird die unerlaubte Verwertung der Musikaufnahme Alors On Danse des Künstlers Stomae gelogged und verfolgt. Während der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aber bisweilen ein zu unterzeichnender Vergleich mit einem pauschalen Abgeltungebetrag iHv. 1200 EUR anlag, werden die von der Kanzlei Rasch im Zusammenhang mit Verletzungen an dem Werk Stromae – Alors On Danse Abgemahntennunmehr angehelten einen Betrag iHv. 500 EUR zu entrichten.  In der Abmahnung mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte an, das reduzierte Vergleichsangebot gelte nur dann, wenn die Angelegenheit bereits auf Grundlage des Abmahnschreibens erledigt werden kann. Andernfalls erfordere der größere anwaltliche Bearbeitungsaufwand eine Anpassung des Vergleichsangebotes auf 800 EUR. Zu bedenken ist, dass auf Verstöße an Werken, die sich in den German Top 100 Single Charts Conainern befinden, seit längerer Zeit von verschiedenen Rechteinhabern Abmahnungen ausgesprochen werden.

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