Abmahnung “Tales Of Monkey Island”

Ein Berliner Rechtsanwalt wird derzeit im Auftrage eines Spielepublishingunternehmens tätig und versenden auf ermittelte Urheberrechtsverstöße die Abmahnung “Tales Of Monkey Island”. Der Auftrag wurde von dem Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg erteilt. Der tätige Berliner Rechtsanwalt hat bereits im Vorfeld seiner Tätigkeit unter der eigenen Kanzleifirmierung in einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei an der Verfolgung von Rechtsverstößen namens und im Auftrag von Unternehmen aus der Medienbranche mitgewirkt. Schon vor ein paar Tagen erreichten erste Internetanschlussinhaber Abmahnungen dieses Rechtsanwalts, die auch aufgrund von Rechtsverletzungen im Hinblick auf ein Computerspiel im Auftrage eines ebenfalls im Softwarebereich tätigen Unternehmens (der Halycon Media GmbH & Co. KG) versandt worden sind. Aktuell nimmt auch die Daedalic Entertainment GmbH die Dienste des im gewerblichen Rechtsschutz agierenden Berliner Rechtsanwalts in Anspruch. Das abmahngegenständliche Computerspiel “Tales Of Monkey Island” ist bereits der 5. Teil der Monkey Island Saga. Schon im Jahre 1990 erfuhr der erste Teil des Piratenabenteuers seine Veröffentlichung und leibt dabie  bleibt seinen Wurzeln als humorgespicktes Point-and-Click Adventure treu. Mit der Amahnung “Tales Of Monkey Island” macht die Daedalic Entertainment GmbH den Abgemahnten auf die Rechtswidrigkeit des Downloadangebotes des Spiels “Tales Of Monkey Island” aufmerksam und gibt diesem insoweit zunächst außergerichtlich Gelegenheit die Rechtsverletzungshandlung einzustellen und die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Gefordert wird in der Abmahnung “Tales Of Monkey Island” die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung des Aufwendungsersatzes der  Daedalic Entertainment GmbH und die Entrichtung eines Schadensersatzes.

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