Archive for the ‘Urheberrechtsinhaber’ Category

Agence France-Presse GmbH – AFP – Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite

Donnerstag, Juni 23rd, 2011

Die Agence France-Presse GmbH (kurz AFP) lässt durch dieselbe Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wie bereits die dapd nachrichten GmbH im Juni 2011 Inhaber von Internetdomains aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an Texten anschreiben. Auch in den Anschreiben die im Auftrage der Agence France-Presse GmbH erstellt werden, heißt es “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite” gefolgt von der Darstellung der entsprechenden Domain, auf der die Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll. In dem Schreiben an den Domaininhaber (welche mitunter auch via E-Mail übersandt werden) wird dargelegt, dass es auf der Webseite des Betroffenen zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein soll, da ohne Erlaubnis der Agence France-Presse GmbH Texte verwendet werden sollen, an denen allein die Agence France-Presse GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Hierzu ist anzumerken, dass auch Texte zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst iSd. Urheberrechtsgesetzes gehören können. Dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes untersteht ein Text stets dann, wenn dieser Text getreu § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt und er ferner eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist. Kopiert man einen geschützten Text und stellt diesen auf die eigene Internetseite, so stellt dieses eine illegale Nutzung, Verbreitung und ein öffentliches Zugänglichmachen des Textes dar. Vor diesem Hintergrund sollte jeder Domaininhaber grundsätzlich von dem Kopieren fremder Texte absehen. In Folge einer ungenehmigten Nutzung wird für gewöhnlich eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnung soll den Abgemahnten auf die Rechtswidrigkeit der gerügten Verhaltensweise aufmerksam machen und ihn zum künftigen Unterlassen des Verhaltens anhalten. Das im Auftrage der Agence France-Presse GmbH gefertigte Schreiben macht hingegen vorrangig auf einen Schadensersatz und Aufwendungsersatz aufmerksam. Allein im letzten Absatz des Schreibens behält man sich die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche im Rahmen einer Abmahnung vor und fordert den Seitenbetreiber zur umgehenden Löschung der Texte von der Webseite und sämtlichen Datenträgern auf.

Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared

Montag, Juni 20th, 2011

Der EuroV Song Contest ist entschieden. Prompt verbreitete sich der Siegersong Ell & Nikki – Running Scared auch im Internet. Um der illegalen Verbreitung Einhalt zu gebieten, haben die schwedischen Texter des Songs eine Ermittlungsfirma mit der Erfassung von illegalen Downloadaktivitäten im Internet im Hinblick auf das Werk Ell & Nikki – Running Scared betraut. Zumeist richten sich die Ermittlungen auf Downloadangebote in sogenannten Tauschbörsen. Wer den Song Ell & Nikki – Running Scared über eine Tauschbörsensoftware auf die Festplatte seines Computers lädt, der bietet diesen Track auch zugleich allen aktiven Tauschbörsennutzern seinerseits zum Download an. Dieses Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen des Werks Ell & Nikki – Running Scared dar, welches ohne die Einwilligung der Rechteinhaber ein urheberrechtswidriges Verhalten darstellt. Im Anschluss an die Erfassung der Ermittlung der Rechtsverletzungshandlung spricht die betraute hamber Rechtsanwaltskanzlei für die Texter die Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared aus und fordert neben der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens auch die Entrichtung eines Aufwendungs- und Schadensersatzes.

Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse

Montag, Juni 20th, 2011

Im Juni 2011 lässt der Rap Interpret Anis Mohamed F. alias Bushido wiederholt Abmahnungen aussprechen, soweit Rechtsverstöße an Musikwerken aus seinem Rechtekatalogbestand ermittelt werden. Die jüngste Abmahnung nimmt Bezug auf Verletzungsahndungen an dem Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse. Das 16 Tracks umfassende Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse erschien Ende Mai 2011 im Fachhandel. Die Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse wird zumeist als Reaktion auf ein illegales Downloadangebot in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen im Internet ausgesprochen. In der Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse fordert die betraute Rechtsanwaltskanzlei aus Linden den Anschlussinhaber über dessen Anschluss die Verletzungshandlung begangen wurde auf, neben der Ausräumung einer Wiederholungsgefahr einen Pauschalbetrag iHv. 700 EUR zur Abgeltung der Aufwensungs- und Schadensersatzansprüche des Anis Mohamed F. zu entrichten.

Abmahnung Aegis Multimedia Protection GmbH

Mittwoch, Juni 8th, 2011

Die Aegis Multimedia Protection GmbH lässt im Juni 2011 auf Rechtsverletzungen an einem Filmwerk aus Russland Abmahnungen aussprechen. Schon im Oktober 2010 tauchte der Firmenname Aegis Multimedia Protection GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der infoscore Forderungsmanagement GmbH auf, wobei die Ansprüche ebenfalls einen Bezug zu Rechtsverstößen an Filmwerken mit russischer Tonspur aufwiesen. In den aktuell ausgesprochenen Abmahnungen geht es um das Filmwerk ПираМММида (PiraMMMida). Dieser Film wurde bisweilen nur in Russland in den Kinos gezeigt. Ein Downloadangebot in Tauschbörsen, das den Film ПираМММида (PiraMMMida) beinhaltet, läuft damit den exklusiven Verwertungsrechten der Rechteinhaber zuwider. Insoweit hat die Aegis Multimedia Protection GmbH eine Dortmnder Rechtsanwaltskanzlei beauftragt gegen die illegalen Tauschbörsenangebote, die den Film ПираМММида (PiraMMMida) betreffen, vorzugehen. Die betraute Kanzlei stellt zunächst einen Antrag auf Auskunftserteilung des Telekommunikationsdienstleisters bei dem zuständigen Landgericht. Dieses gestattet dem Provider die personenbezogenen Daten des Anschlussinhabers, über dessen Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung an dem Film ПираМММида (PiraMMMida) begangen wurde, an die Dortmunder Kanzlei zu übermitteln, die sodann ihrerseits die Abmahnung ПираМММида (PiraMMMida) ausspricht.

Abmahnung PiraMMMida ПираМММида

Dienstag, Juni 7th, 2011

Die AEGIS Multimedia Protection GmbH aus Dortmund hat derzeit Auftrag erteilt, Verletzungen an dem Filmwerk PiraMMMida ПираМММида zu verfolgen und die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида auszusprechen. Die AEGIS Multimedia Protection GmbH nimmt hierfür die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes agierenden Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch. Mit der Abmahnung PiraMMMida ПираМММида aufgrund einer Urheberrechtsverletzungen an dem russischen Film möchte die Rechteinhaberin der illegalen Verbreitung desselben im INet entgegenzuwirken. Die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида richtet sich regelmäßig an den Inhaber des Internetanschlusses, der im  Zusammenhang mit der Verletzung ermittelt wurde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zumeist Bezug genommen wird auf eine Verletzungshandlung die über eine sogenannte P2P Filesharing Tauschbörse stattgefunden haben soll. Das solidarische Prinzip dieser Internet Tauschbörsen hält den entsprechden Nutzer automatisch an, die gelandene Datei bereits während des Downloads allen aktiven P2P Nutzern wider zum Download anzubieten. Dieser Vorgang stellt im Hinblick auf eine Datei, die den Film PiraMMMida ПираМММида enthält, ein rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des Films dar. Der Film PiraMMMida zu russisch ПираМММида ist eine rein russsisch sprachiger Film, der erst im April 2011 seine Uraufführung in den russischen Kinos feierte. Die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Forderungen, die das Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH an zahlreiche Schuldner übersandte. Auch seinerzeit war ein Zusammenhang mit Verletzungen an russischen Filmen gegeben.

Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency

Montag, Juni 6th, 2011

Im Mai 2011 wurden erstmalig Abmahnungen nach Urheberrechtsverletzungshandlungen im Internet an dem Musikwerk Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency ausgesprochen. Der Urheber des Werks Niels E. (Künstlername Niels Van Gogh) selbst hat den Auftrag zur Verfolgung der Rechtsverstöße an dem Track Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency erteilt. Zunächst ermittelt ein geschultes Unternehmen die Rechtsverletzung und protokolliert diese beweissicher. Anschließend stellt die von dem Rec hteinhaber betraute Hamburger Rechtsanwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunft gegenüber dem entsprechenden Provider des Anschlussinhabers. Auf eine richterliche Anordnung erfährt so die Kanzlei die  benötigten Anschlussinhaberdaten und spricht die Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency aus. Mit der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency gibt man dem Anschlussinhaber Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Hierzu wird in der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency allerdings die Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie die Entrichtung eines pauschal mit 450 EUR dargelegten Aufwensungs- und Schadensersatzanspruchs. Gerade im Hinblick auf die der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency anliegende Unterlassungserklärung sollte geachtet werden. Denn auf der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens ruht das Primärinteresse des Niels E. Das soll aber nicht bedeuten, dass allein die von der betrauten Rechtsanwaltskanzlei geforderte Form des Unterlassungsversprechens eine Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Die unveränderte Abgabe des der Abmahnung anliegenden Unterlassungsversprechens wird vielmehr regelmäßig als  abstraktes Schuldanekenntnis angesehen.

Abmahnung “Die Meute”

Montag, Juni 6th, 2011

Noch bevor das Filmwerk “Die Meute” seinen Weg in die deutschen Verkaufsstätten fand, kursierte das Filmwerk bereits in sogeannten Peer To Peer Tauschbörsen. Erst am 16.06.2011 werden die für den bundesweiten Vertrieb bestimmten Unterhaltungsmedien des Films “Die Meute” zum  Verkauf freigegeben. Doch bereits derzeit verbereitet sich das Filmwerk in Tauschbörsen im Internet. Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Filmwerks “Die Meute” sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tiberius Film GmbH rechtswidrig. Denn die Tiberius Film GmbH, welche die Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet innehat, kann frei darüber befinden, wie eine Verwertung (insbesondere eine solche über das Internet) stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Die Meute” in Internet Tauschbörsen, den exklusiven Verwertungsrechten der Tiberius Film GmbH zuwider. Anlass genug für die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH, welche die exklusiven Rechte an dem Film für den deutschen Verwertungsraum innehat, wiederholt Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm “Die Meute” aussprechen zu lassen. Dabei bedient sich die Tiberius Film GmbH erneut der Dienstleistungen einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Münchner Anwaltskanzlei. Die Meute” ist ein Horrorfilm aus Frankreich. Auch inhaltlich sucht das Werk die Abgeschiedenheit einer Provinz innerhalb des europäischen Mitgliedsstaates.  Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Werks “Die Meute” aus. Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms “Die Meute” im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Tiberius Film GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und führt diese einer zivilrechtlichen Verfolgung (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) zu. Mit der Verfolgung ist die ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut worden, deren Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schon seit Jahren von Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche in Anspruch genommen werden. Auch die Tiberius Film GmbH lies schon im vergangenen Jahr Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Rechtskatalogbestand verfolgen. Wie auch derzeit, ging es im Sommer 2010 ebenfalls um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Privilegien der Tiberius Film GmbH. Vernehmlich in den Fokus der Ermittlungen geraten Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing Netzwerke.

Abmahnung Bushido – Vergiss mich

Montag, Juni 6th, 2011

Bushido – Vergiss mich, so lautet der aktuelle Titel des in Berlin lebenden Rap Musikers. Das jüngste Werk des Interpreten Bushido ist im Juni 2011 wiederholt gegenstand der Abmahnung Bushido – Vergiss mich, die im Namen des Interpreten Bushido durch eine in Linden ansässige Kanzlei ausgesprochen wird. Die Abmahnung Bushido – Vergiss mich nimmt dabei Bezug auf einen Tathergang, der auf den Anschluss des abgemahnten Internetanschlussinhabers weist. Ein Anschlussinhaber muss seinen Internetanschluss hinreichend vor etwaigen Zugriffen Dritter schützen. Mit der Abmahnung Bushido – Vergiss mich macht die Lindener Anwaltskanzlei für den Rapper Bushido neben Unterlassungsansprüchen auch Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gelegentlich gibt bereits der Inhalt der Abmahnung Bushido – Vergiss mich Anhaltspunkte für einen mehrfachen Verstoß. So nimmt die Abmahnung gelegentlich auch Bezug auf einen Container, wie etwa den German Top 100 Single Charts, auf denen neben dem Track Bushido – Vergiss mich weitere 99 Musikstücke enthalten sind. Im Falle, dass der in dem Ermittlungsdatensatz niedergelegte Dateiname Rückschlüsse auf eine Compilation – wie etwa jenen German Top 100 Single Charts enthält – sind Folgeabmahnungen nicht auszuschließen. Insoweit sollte im Falle des Bereithaltens einer German Top 100 Single Charts Compilation (oder eines vergleichbaren mehrere Werke umfassenden Samplers) eine Rücksprache mit einem sachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, um etwaige prophylaktische Maßnahmen zu besprechen, um möglicherweise drohenden Folgeabmahnungen entgegenzuwirken.

dapd nachrichten GmbH – Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite

Dienstag, Mai 31st, 2011

Die dapd nachrichten GmbH lässt durch eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei im Mai 2011 Domaininhaber aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an Texten anschreiben. Im Betreff des Schreibens heißt es “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite”. Auf der Webseite des Betroffenen Seiteninhabers sollen ohne Erlaubnis der dapd nachrichten GmbH Texte verwandt worden sein, an denen die dapd nachrichten GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Auch Texte können einem Urheberrechtsschutz unterfallen. Dem urheberrechtlichen Schutz untersteht ein Text aber nur dann, wenn er getreu § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist. Daher sollte grundsätzlich von dem Kopieren fremder Texte aus dem Internet Abstand genommen werden. Für gewöhnlich wird bei Urheberrechtsverstößen eine Abmahnung ausgesprochen, um den Abgemahnten zeitnah zum künftigen Unterlassen des rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. Das im Auftrage der dapd nachrichten GmbH gefertigte Schreiben verfolgt vorrangig andere Interessen. Nur im letzten Absatz des Schreibens behält man sich die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche im Rahmen einer Abmahnung vor und fordert den Seitenbetreiber zur umgehenden Löschung der Texte von der Webseite und sämtlichen Datenträgern auf. Dahingegen wird ein Schadensersatzanspruch der dapd nachrichten GmbH aufgrund der Urheberrechtsverletzung an Texten, an denen die dapd nachrichten GmbH das ausschließlich Nutzungsrecht iSd Urheberrechtsgesetzes hat, geltend gemacht. Als Berechnungsbasis wird in dem Schreiben auf die Lizenzanalogie unter Berücksichtigung der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes abgestellt. Demgetreu wird zugunsten der dapd nachrichten GmbH bei einem Text unter 1000 Zeichen 150,00 EUR und bei einem Text mit über 1000 Zeichen jeweils 300,00 EUR als Schadensersatz gefordert.

Abmahnung “True Legend”

Sonntag, Mai 29th, 2011

Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei spricht derzeit für das Medienunternehmen Splendid Film GmbH die Abmahnung “True Legend” aus, soweit es zu einer Urheberrechtsverletzungshandlung an dem Werk kommt. “True Legend” ist ein im Jahre 2010 produzierter südost-asiatischer mit zahlreichen CGI Effekten gespickter Martial Arts Film. “Su Qi-Er”, wie der Film im Originaltitel bezeichnet ist, feierte der Berlinale 2010 seine Uraufführung in Deutschland. Am 15. April 2011 wurde “True Legend” dann als Vertriebsmedium in den deutschen fachhandel eingeführt. Die Abmahnung “True Legend” wird im Auftrage der Splendid Film GmbH ausgesprochen. Schon 2010 lies die Splendid Film GmbH Urheberrechtsverstöße an Filmwerken aus ihrem Rechtekatalogsbestand ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuführen. In der Abmahnung fordern den betrauten Rechtsanwälte für die Spendid Film GmbH zur Asräumung der Wiederholungsgefahr und zur Zahlung eines pauschal mit 800 EUR bezifferten Schadens- und Aufwendungsersatzanspruches auf.