Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei spricht derzeit für das Medienunternehmen Splendid Film GmbH die Abmahnung “True Legend” aus, soweit es zu einer Urheberrechtsverletzungshandlung an dem Werk kommt. “True Legend” ist ein im Jahre 2010 produzierter südost-asiatischer mit zahlreichen CGI Effekten gespickter Martial Arts Film. “Su Qi-Er”, wie der Film im Originaltitel bezeichnet ist, feierte der Berlinale 2010 seine Uraufführung in Deutschland. Am 15. April 2011 wurde “True Legend” dann als Vertriebsmedium in den deutschen fachhandel eingeführt. Die Abmahnung “True Legend” wird im Auftrage der Splendid Film GmbH ausgesprochen. Schon 2010 lies die Splendid Film GmbH Urheberrechtsverstöße an Filmwerken aus ihrem Rechtekatalogsbestand ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuführen. In der Abmahnung fordern den betrauten Rechtsanwälte für die Spendid Film GmbH zur Asräumung der Wiederholungsgefahr und zur Zahlung eines pauschal mit 800 EUR bezifferten Schadens- und Aufwendungsersatzanspruches auf.
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Abmahnung “True Legend”
Sonntag, Mai 29th, 2011Abmahnung “Interny” | Abmahnung “Interny Season 2″
Samstag, Mai 21st, 2011Wiederholt werden im Mai 2011 Abmahnungen in Reaktion auf Rechtsverstöße an Filmwerken mit russischer Tonspur ausgesprochen. Aktuell geht es um die TV Serie Interny. Die Abmahnung “Interny Season 2″ widmet sich der zweiten Staffel. “Interny” ist eine in Russland produzierte Krankenhaus-Serie. Die TV Erstausstrahlung der Serie erfolgte 2010 über den russischen privaten TV Senden TNT. Derzeit gibt es von Interny 60 Folgen in 3 Staffeln. Mit der Abmahnung “Interny Season 2″ verfolgt die Rechteinhaberin Kalipso GmbH (nach russischem Recht) die Eindämmung der rechtswidrigen Verbreitung der Serie im deutschen Vertriebsgebiet. Die Abmahnung “Interny Season 2″ wirft dem Rechteverletzer vor, die zweite Staffel der TV Serie in sogenannten Peer To peer Tauschbörsen Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben und damit in die exklusiven Verwertungsrechte der Kalipso GmbH (nach russischem Recht) eingegriffen zu haben. Denn der Kalipso (GmbH nach russischem Recht) aus Moskau obliegt es als Rechteinhaberin, frei darüber zu befinden, ob und wie eine Verwertung an der TV Serie “Interny Season 2” stattfindet. Mit der Abmahnung “Interny Season 2″ bietet die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei dem Abgemahnten an, die Angelegenheit unter der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie der Zahlung eines Pauschalbetrages außergeruchtlich beizulegen.
Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”
Freitag, Mai 20th, 2011Im deutschen Verwertungsgebiet werden seit dem letzten Jahr (2010) auch Rechtverletzungen an Filmwerken verfolgt, die in Russland produziert sind. Das besondere hieran ist, dass eine Vielzahl der zugrundeliegenden Videodatenträger eine russische Tonspur beinhaltet. Im Mai 2011 reiht sich auch der Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” in die erlesene Riege der abmahnungsgegenständlichen Filme aus Russland. Dabei ist “Lucky Trouble – Vykrutasy” im direkten Vergleich mit den bislang einer Verfolgung zugeführten Werken mit russischer Tonspur, als Big Budget Werk zu bezeichnen. “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist eine Komödie mit namhaften Darstellern. Im Mai 2011 erreichen einige Internetanschlussinhaber die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”, in der dem Abgemahnten vorgeworfen wird, diesen Film Dritten in sogenannten Filesharing Tauschbörsen im Internet bereitgehalten zu haben. Die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” erfolgt durch eine im Urheber- und Medienrecht agierende Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt. In der Abmahnung fordert man den Betroffenen auf, die Gefahr des erneuten Verstoßes auszuräumen und einen Pauschalbetrag zur Abgeltung der Aufwendungen und des entstandenen Schadens der Rechteinhaberin zu zahlen. Die Rechte für das deutsche Verwertungsgebiet an dem Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” hält die GV World GmbH. Schon im März 2011 lies die GV World GmbHaus Neustadt an der Weinstraße über ihre Frankfurter Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an einem Filmwerk mit russischer Tonspur abmahnen. Seinerzeit guing es um das Filmwerk “Yolki”. Ebenso, wie in der aktuellen Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist die GV World GmbH auch seinerzeit vertraglich ermächtigt worden, gegen Rechtsverletzungen an dem Film im Internet vorzugehen.
Abmahnung “Otto’s Eleven”
Mittwoch, Mai 18th, 2011Im Mai 2011 erreicht einige Internetanschlussinhaber erstmailig die Abmahnung “Otto’s Eleven”. In der Abmahnung geht es um die Filmkomödie “Otto’s Eleven“. Diese deutsche Komödie des namensgebenden Drehbuchautoren, Darstellers und Produzenten, deren handlungsstrang sich stark an der Thrillervorlage Oceans Eleven orientiert, soll ausweislich der Abmahnung “Otto’s Eleven” über den Anschluss des angeschriebenen Anschlussinhabers Dritten über das Internet zum Download bereitgestellt worden sein. Denn obgleich die Vertriebsmedien des Films “Otto’s Eleven” erst seit dem 12. Mai 2011 in Fachhandel zu beziehen sind, machte der Film bereits vor seiner Vertriebsveröffentlichung in Internet Tauschbörsen auf sich aufmerksam. Eine solche Verwertung durch das Bereitstellen des Films “Otto’s Eleven“, die sich jenseits der offiziellen Vertriebswege vollzieht und zudem die unentgeltliche Bereitstellung des Werks “Otto’s Eleven” beinhaltet, ist von der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment GmbH in keinster Weise gewollt. Vielmehr tangieren die Downloadangebote in den Internet Tauschbörsen, die den Film “Otto’s Eleven” zumgegenstand haben, die Verwertungsrechte der Warner Bros Entertainment GmbH. Auf diesen Umstand weist die Abmahnung “Otto’s Eleven” den Abgemahnten hin und fordert ihn zur Ausräumung der latenten Wiederholungsgefahr, sowie zur Entrichtung eines pauschal bezifferten Aufwendungs- und Schadensersatzes auf.
Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH
Mittwoch, Mai 18th, 2011Der Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg lässt Abmahnungen in Folge von Rechtsverstößen an Computerspielen aus dem hauseigenen Rechtekatalogbestand aussprechen. Die Abmahnung wird für die Daedalic Entertainment GmbH durch eine in Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen. Die Daedalic Entertainment GmbH ist ein deutscher Spieleentwickler und Spielepublisher mit Unternehmenssitz in der Hansestadt Hamburg. Die Daedalic Entertainment GmbH wurde im Jahre 2007 in der Hansestadt gegründet und entwickelt seither auch Computerspiele. Die Daedalic Entertainment GmbH lässt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungshandlungen an den nachfolgend genannten Spielen aussprechen:
Das Vorgehen ist ein von anderen Rechteinhabern bekanntes. Die Firma Daedalic Entertainment GmbH genießt als Rechteinhaberin im deutschen Vertriebsgebiet die Entscheidungsfreiheit, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung und Verwertung Ihrer Spiele stattfinden soll. Eine rechtswidrige, d.h. ohne Einwilligung der Daedalic Entertainment GmbH vorgenommene Verwertung (etwa durch das Bereitstellen eines Computerspiels der Daedalic Entertainment GmbH im Rahmen eines unentgelichen Downloadangebotes, wie dies vielfach in Internet-Tauschbörsen vorgenommen wird) verletzt die exklusiven Rechte der Daedalic Entertainment GmbH. Derartige in den Filesharing Netzwerken kursierenden Downloadangebote sind für jedermann offenkundig rechtswidriger natur. Da das illegale Verbreiten der Computerspiele der Daedalic Entertainment GmbH zu Einbußen beim Verkauf derselben führen, hat die Daedalic Entertainment GmbH zum Schutze Ihrer Interessen einen Rechtsanwalt mit der Verfolgung der Rechtsverstöße betraut. Vorgeschaltet ist das Ermitteln der IP Adressdaten des Internetanschlusses, über den das rechtswidrige Tauschangebot erfolgt. Nachdem mittels dieser durch ein Ermittlungsunternehmen erfassten Daten ein Auskunftserteilungsgesuch an das zuständige Landgericht übersandt wurde und dieses den Provider des betreffenden Anschlussinhabers angehalten hat, die Adressdaten des Internetanschlussinhabers herauszugeben, wird die Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH durch den Berliner Rechtsanwalt ausgesprochen.
Abmahnung “Tales Of Monkey Island”
Mittwoch, Mai 18th, 2011Ein Berliner Rechtsanwalt wird derzeit im Auftrage eines Spielepublishingunternehmens tätig und versenden auf ermittelte Urheberrechtsverstöße die Abmahnung “Tales Of Monkey Island”. Der Auftrag wurde von dem Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg erteilt. Der tätige Berliner Rechtsanwalt hat bereits im Vorfeld seiner Tätigkeit unter der eigenen Kanzleifirmierung in einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei an der Verfolgung von Rechtsverstößen namens und im Auftrag von Unternehmen aus der Medienbranche mitgewirkt. Schon vor ein paar Tagen erreichten erste Internetanschlussinhaber Abmahnungen dieses Rechtsanwalts, die auch aufgrund von Rechtsverletzungen im Hinblick auf ein Computerspiel im Auftrage eines ebenfalls im Softwarebereich tätigen Unternehmens (der Halycon Media GmbH & Co. KG) versandt worden sind. Aktuell nimmt auch die Daedalic Entertainment GmbH die Dienste des im gewerblichen Rechtsschutz agierenden Berliner Rechtsanwalts in Anspruch. Das abmahngegenständliche Computerspiel “Tales Of Monkey Island” ist bereits der 5. Teil der Monkey Island Saga. Schon im Jahre 1990 erfuhr der erste Teil des Piratenabenteuers seine Veröffentlichung und leibt dabie bleibt seinen Wurzeln als humorgespicktes Point-and-Click Adventure treu. Mit der Amahnung “Tales Of Monkey Island” macht die Daedalic Entertainment GmbH den Abgemahnten auf die Rechtswidrigkeit des Downloadangebotes des Spiels “Tales Of Monkey Island” aufmerksam und gibt diesem insoweit zunächst außergerichtlich Gelegenheit die Rechtsverletzungshandlung einzustellen und die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Gefordert wird in der Abmahnung “Tales Of Monkey Island” die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung des Aufwendungsersatzes der Daedalic Entertainment GmbH und die Entrichtung eines Schadensersatzes.
Abmahnung “Ohne Limit”
Mittwoch, Mai 11th, 2011Eine Münchner Kanzlei spricht derzeit Abmahnungen für das Medienunternehmen Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverstöße im Hinblick auf den Film “Ohne Limit” des Regisseurs N.B. aus. Im Jahre 2011 erschienen der Film “Ohne Limit”. Das Filmwerk “Ohne Limit” ist einus-amerikanischen Thriller, in welchem ein Romanautor Unterstützung sucht, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen und dabei auf ungewöhnliche Methoden zurückgreift. Erst am 14.04.2011 lief “Ohne Limit” in den deutschen Kinos an. Damit sind Rechtsverstöße an dem Film “Ohne Limit” derzeit als Verletzungshandlungen in der heißen Verwertungsphase anzusehen. In der Abmahnung “Ohne Limit” wird regelmäßig auf Verletzungshandlungen über genannte Tauschbörsen Bezug genommen. Eine aktive beteiligung an Peer To Peer Tauschbörsen, die auf das Werk “Ohne Limit” abzielt, ist gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft als illegal anszusehen. Der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei, ob und auf welche Art und Weiese eine Veröffentlichung stattfindet. Eine Einwilligung in die kostenfreie Verbreitung des Films “Ohne Limit” über Peer To Peer tauschbörsen hat die Tele München gleichsam nicht erteilt.
Abmahnung I Saw the Devil
Montag, Mai 9th, 2011Die Splendid Film GmbH hat den Auftrag erteilt, Rechtsverletzungen an dem Film I Saw the Devil zivilrechtlich zu verfolgen. Wird eine Rechtsverletzung durch das betraute Ermittlungsunternehmen entdeckt, werden die Ermittlungsdatensätze an die bevollmächtigte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei übersandt. Diese spricht anschließend die Abmahnung I Saw the Devil gegenüber dem Intsrnetanschlussinhaber aus, der im Zusammenhang mit der konkreten Verletzung im Ermittlungsdatensatz erfasst ist. Der Spielfilm I Saw the Devil ein in Asien produzierten Thriller. Seit April 2011 kann I Saw The Devil bundesweit im Fachhandel bezogen werden. Insoweit bleibt die Splendid Film GmbH ihrer Vorgehensweise einer zeitnahen Verfolgung in der “heißen Vertreibsphase” auch mit den Abmahnung I Saw the Devil treu. gefordert wird neben der Abgabe eines Unterlassungsversprechens auch die Entrichtung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes.
Abmahnung Rockstroh – Wolke 7
Samstag, April 30th, 2011Der Dance Track Rockstroh – Wolke 7 ist in der letzten Aprilwoche 2011 erstmalig Inhalt einer Abmahnung, die für das Unternehmen Celebrate Records GmbH ausgesprochen wird, wenn eine Rechtsverletzung an dem Song ermittelt wird. Das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 ist das derzeit jüngste Werk des deutschen DJs und Musikproduzenten Rockstroh. Ende Februar 2011 gelangte Rockstroh – Wolke 7 in die lizenzberechtigten Downloadportale. Allerdings erfährt das Werk auch auf illegalen Portalen im Internet eineVerbreitung. das das Werk sehr aktuell ist, ist das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 u.a. auf diversen samplern (wie etwa der inoffiziellen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts enthalten. Dabei ist die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 nicht die erste Abmahnung die wegen eines Verstoßes an einerm Werk des Interpreten Rockstroh ausgesprochen wird. Auch der vorherige Track des Leipziger DJs mit dem Titel Tanzen war bereits Inhalt von Abmahnungen. Allerdings wurden diese seinerzeit für die Universal Music GmbH ausgesprochen. Die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 wird nunmehr hingegen im Auftrage der Celebrate Records GmbH versandt. Die Celebrate Records GmbH ist ein Tonträgerhersteller mit Sitz in Stollberg. Tonträgerhersteller unterstehen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und können sich auf eigene Rechte aus dem Abschnitt 4 des deutschen Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte berufen. So bestimmt § 85 Abs. 1 UrhG, dass ein Tonträgerhersteller das ausschließliche Recht hat, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei gilt als Hersteller in diesem Sinne auch der Inhaber eines Unternehmens, welches den Tonträger in selbigem Unternehmen hergestellt hat. Dieses Unternehmen geht zumeist aus dem sog. P Vermerk (ein eingekreistes P) auf dem Tonträger selbst oder dessen Hülle hervor. Der Celebrate Records GmbH fallen insoweit Leistungsschutzrechte an dem Tonträger Rockstroh – Wolke 7 zu. Wird eine Rechtsverletzungshandlung an dem Werk Rockstroh – Wolke 7 ermittelt, so macht die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei für die Celebrate records GmbH neben Unterlassungsansprüchen auch Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz geltend, wobei angeboten wird, diese unter einer fristgerechten Zahlung eines pauschalen Betrages iHv. 450 EUR als abgegolten anzusehen.
Abmahnung Universum Film GmbH
Freitag, April 29th, 2011Die Universum Film GmbH ist eine Münchner Filmvertriebsgesellschaft und ein unabhängiges Videoanbieterunternehmen. Das Repertoire des in Süddeutschland ansässigen Unternehmens umfasst zahlreiche Filmproduktionen. Als Rechteinhaberin hat die Universum Film GmbH eine Rechtsanwaltskanzlei aus München, welche auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätig geworden ist, betraut, Rechtsverstöße an Filmwerken aus dem Rechtekatalogbestand der Universum Film GmbH einer Verfolgung zuzuführen. Dabei greift die Universum Film GmbH nunmehr mit der Abmahnung von Verletzungshandlungen an dem Film “Der letzte Tempelritter” bereits zum wiederholten male auf die Dienstleistungen der Anwaltskanzlei WF Rechtsanwälte zurück. Schon zum Jahresbeginn 2011 hat die Kanzlei für die Universum Film GmbH Verstöße im Hinblick auf die ausschließlichen Verwertungsrechte der Universum Film GmbH an Filmwerken wie “Die Säulen der Erde” im Verwertungsgebiet Deutschland verfolgt. Im Rechtekatalogbestand der Universum Film GmbH finden sich u.a. folgende Werke, die dereit Inhalt einer Abmahnung Universum Film GmbH sind:
- Die Säulen der Erde
- Der Auftragslover
- Der letzte Tempelritter
Die Abmahnung Universum Film GmbH bezweckt die Ausräumung einer latenten Wiederholungsgefahr, sowie die Entrichtung eines pauschal mit 956 EUR bezifferten Schadens- und Aufwendungsersatzes an die Universum Film GmbH.





