Schadensersatz – Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite – Lappan Verlag GmbH

Juli 25th, 2011

Auch im Monat Juli 2011 macht eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wiederholt Schadensersatzforderungen für Rechteinhaber wegen der Verletzung exklusiver Rechte an Texten geltend.  Erneut sind die Forderungsschreiben mit der Titelzeile “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite” überschrieben. Damit wird der entsprechende Domaininhaber auf eine Urheberrechtsverletzung hingewiesen, wobei der Hinweis darauf abzielt, dass auf der betreffenden Internetseite, die als Linkauszug dem Schreiben auf Seite 3 beigefügt ist,  Texte verwandt werden, an denen die Lappan Verlag GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Die Lappan Verlag GmbH ist eine Verlagsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg, deren Schwerpunkt auf Cartoons und Bilderbücher liegt. Die Lappan Verlag GmbH ist Bestandteil einer Wiener Verlagsgruppe. Die von der Lappan Verlag GmbH mit der Geltendmachung der Schadensersatzforderung betraute Hamburger Rechtsanwaltskanzlei ist eine seit Jahren im Forderungseinzug und Wirtschaftsrecht tätige Kanzlei, die auch Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen für Nachrichtenagenturen wie etwa der Agence France-Presse GmbH (AFP) geltend macht. Zugrundeliegend geht es bei den Ansprüchen, die aktuell für die Lappan Verlag GmbH geltend gemacht werden, aber regelmäßig um Urheberrechtsverletzungen an Gedichten. Die Lappan Verlag GmbH besitzt etwa die Rechte an Werken des Interpreten Heinz Erhardt. Auch Gedichte unterfallen häufig dem Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Denn zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter selbstredend Sprachwerke, wie Schriftwerke und Reden. Voraussetzung für die Erstreckung des Schutzbereichs auf ein Gedicht ist, dass dieser getreu § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und damit ein bestimmtes Mindestmaß an Individualität aufweist. Zahlreiche Gedichte erfüllen diese Voraussetzung und weisen damit eine entsprechende Schöpfungshöhe auf. Neben der Schöpfungshöhe sind im Zusammenhang mit Rechten an Texten und Gedichten die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a ff. UrhG) im Einzelfall auf ihre Einschlägigkeit hin zu prüfen. Im Grundsatz ist ein jeder Domaininhaber gehalten von dem Kopieren fremder Texte im Internet abzusehen. Denn ein Rechteinhaber kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung im Internet Ansprüche – mitunter auf den Ersatz von Aufwendungen und einen Schadensersatz – gegenüber dem Rechteverletzer geltend machen.

Abmahnung “New Kids Turbo”

Juli 19th, 2011

Im Juli 2011 werden im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Verletzungen an dem  aktuellen Filmwerk “New Kids Turbo” ausgesprochen. Für das Aussprechen der Abmahnung nimmt die Constantin Film Verleih GmbH die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München in Anspruch. Das Prozedere wurde schon im ersten Quartal 2010 im Hinblick auf andere Spielfilme, an denen die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte besitzt, vollzogen. Zunächst wird die Rechtsverletzung ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “New Kids Turbo” vorgenommen wurde, eine Abmahnung, mit dem Ziel die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Der abmahnungsgegenständliche Film “New Kids Turbo” wurde im April 2011 in den deutschen Lichtspielhäusern gezeigt. “New Kids Turbo” ist eine Kinoverfilmung der Comedy Serie der gleichnamigen Comedian Gruppe aus den Niederlanden. Wer insoweit ohne Einverständnis oder Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH diesen Film in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Anderen zum Download darbietet, begeht einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “New Kids Turbo” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke. Werden die Urheberrechte an einem Filmwerk verletzt, so sieht das Urheberrecht hierfür bestimmte zivilrechtliche und mitunter auch strafrechtliche Folgen vor. Die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” bedingt insoweit zivilrechtliche Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer, welche mit der Abmahnung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Constantin Film Verleih GmbH – geltend gemacht werden. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche der Constantin Film Verleih GmbH gegenüber dem Rechteverletzer, bzw. dem Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” ermittelt wurde.

Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At”

Juni 27th, 2011

Im Juni 2011 werden wiederholt urheberrechtswidrige Verhaltensweisen im Internet im Hinblick auf Musikwerke ermittelt und einer Verfolgung zugeführt. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikstück “David Guetta – Where Them Girls At”. Rechteinhaberin an dem Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Diese hat sich die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” für das deutsche Verwertungsgebiet gesichert und kann insoweit darüber verfügen ob und wie eine Verwertung der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” stattfinden soll. Der illegalen Verwertung im Internet möchte die EMI Music Germany GmbH & Co. KG entgegenwirken und hat eine im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei betraut Rechtsverletzungshandlungen an dem Musiktitel zu verfolgen. Dabei ist “David Guetta – Where Them Girls At” nach David Guetta – One More Love und David Guetta – Who’s that Chick bereits das dritte Werk des französichen DJs David Guetta, an welchem die EMI Music Germany GmbH & Co. KG in diesem Jahr den Auftrag erteilt hat, Rechtsverletzungshandlungen zu ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Für das Werk “David Guetta – Where Them Girls At” kooperierte David Guetta mit den Musikinterpreten Flo Rida und Nicki Minaj. Zum Verkauf bestimmte Tonträger des Danceflor Tracks “David Guetta – Where Them Girls At” werden seit dem 27.5.2011 im deutschen Fachhandel vertrieben. Aufgrund dieser Aktualität erscheint es wenig verwunderlich, dass das Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” u.a. auch Inhalt aktueller Musikzusammenstellungen, wie etwa den German Top 100 Single Charts vom 23.5.2011 ist. Auf diesen Musiksammlungen finden sich zahlreiche Werke, sodass ein Risiko von Folgeabmahnungen nicht ausgeschlossen werden kann. Wer die Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At” im Zusammenhang mit dem Vorwurf, eine Containerdatei, wie die German Top 100 Single Charts, im Internet Dritten zum Download bereitgehalten zu haben, erhält, sollte eine fachkundige Beratung einholen, um sich mit den Möglichkeiten prophylaktischer Vorgehensweisen hinsichtlich der drohenden Folgeabmahnungen betraut zu machen.

Abmahnung Foo Fighters – Wasting Light

Juni 27th, 2011

Das Musikunternehmen Sony Music Entertainment Germany GmbH mit Firmensitz in München hat eine ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei damit betraut, als Reaktion auf Urheberrechtverstößen an Musiwerken, an denen die Sony Music Entertainment Germany GmbH das exklusive Verwertungsrecht besitzt, Abmahnungen aussprechen. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light“. Das Album “Foo Fighters – Wasting Light” ist das jüngste Musikalbum der us-amerikanischen Rockband Foo Fighters. Tonträger des Albums “Foo Fighters – Wasting Light” sind seit dem 8.4.2011 im deutschen fachhandel erhältlich. Als Musikwerk unterfällt das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light” den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und insoweit untersteht es unweigerlich dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Wir eine Rechtsverletzungshandlung an dem Album “Foo Fighters – Wasting Light” ermittelt, werden zunächst die Anschlussinhaberdaten desjenigen Internetanschlussinhabers ermittelt, über dessen Anschluss die Urheberrechtsverletzung statt gefunden haben soll. Sodann macht die von der Sony Music Entertainment Germany GmbH betrauete Rechtsanwaltskanzlei aus Süddeutschland neben Unterlassungsansprüchen auch den Ersatz von Aufwendungen und Schäden geltend, wobei ein pauschaler Betrag iHv. 956 EUR gefordert wird.

Agence France-Presse GmbH – AFP – Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite

Juni 23rd, 2011

Die Agence France-Presse GmbH (kurz AFP) lässt durch dieselbe Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wie bereits die dapd nachrichten GmbH im Juni 2011 Inhaber von Internetdomains aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an Texten anschreiben. Auch in den Anschreiben die im Auftrage der Agence France-Presse GmbH erstellt werden, heißt es “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite” gefolgt von der Darstellung der entsprechenden Domain, auf der die Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll. In dem Schreiben an den Domaininhaber (welche mitunter auch via E-Mail übersandt werden) wird dargelegt, dass es auf der Webseite des Betroffenen zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein soll, da ohne Erlaubnis der Agence France-Presse GmbH Texte verwendet werden sollen, an denen allein die Agence France-Presse GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Hierzu ist anzumerken, dass auch Texte zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst iSd. Urheberrechtsgesetzes gehören können. Dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes untersteht ein Text stets dann, wenn dieser Text getreu § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt und er ferner eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist. Kopiert man einen geschützten Text und stellt diesen auf die eigene Internetseite, so stellt dieses eine illegale Nutzung, Verbreitung und ein öffentliches Zugänglichmachen des Textes dar. Vor diesem Hintergrund sollte jeder Domaininhaber grundsätzlich von dem Kopieren fremder Texte absehen. In Folge einer ungenehmigten Nutzung wird für gewöhnlich eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnung soll den Abgemahnten auf die Rechtswidrigkeit der gerügten Verhaltensweise aufmerksam machen und ihn zum künftigen Unterlassen des Verhaltens anhalten. Das im Auftrage der Agence France-Presse GmbH gefertigte Schreiben macht hingegen vorrangig auf einen Schadensersatz und Aufwendungsersatz aufmerksam. Allein im letzten Absatz des Schreibens behält man sich die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche im Rahmen einer Abmahnung vor und fordert den Seitenbetreiber zur umgehenden Löschung der Texte von der Webseite und sämtlichen Datenträgern auf.

Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared

Juni 20th, 2011

Der EuroV Song Contest ist entschieden. Prompt verbreitete sich der Siegersong Ell & Nikki – Running Scared auch im Internet. Um der illegalen Verbreitung Einhalt zu gebieten, haben die schwedischen Texter des Songs eine Ermittlungsfirma mit der Erfassung von illegalen Downloadaktivitäten im Internet im Hinblick auf das Werk Ell & Nikki – Running Scared betraut. Zumeist richten sich die Ermittlungen auf Downloadangebote in sogenannten Tauschbörsen. Wer den Song Ell & Nikki – Running Scared über eine Tauschbörsensoftware auf die Festplatte seines Computers lädt, der bietet diesen Track auch zugleich allen aktiven Tauschbörsennutzern seinerseits zum Download an. Dieses Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen des Werks Ell & Nikki – Running Scared dar, welches ohne die Einwilligung der Rechteinhaber ein urheberrechtswidriges Verhalten darstellt. Im Anschluss an die Erfassung der Ermittlung der Rechtsverletzungshandlung spricht die betraute hamber Rechtsanwaltskanzlei für die Texter die Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared aus und fordert neben der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens auch die Entrichtung eines Aufwendungs- und Schadensersatzes.

Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse

Juni 20th, 2011

Im Juni 2011 lässt der Rap Interpret Anis Mohamed F. alias Bushido wiederholt Abmahnungen aussprechen, soweit Rechtsverstöße an Musikwerken aus seinem Rechtekatalogbestand ermittelt werden. Die jüngste Abmahnung nimmt Bezug auf Verletzungsahndungen an dem Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse. Das 16 Tracks umfassende Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse erschien Ende Mai 2011 im Fachhandel. Die Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse wird zumeist als Reaktion auf ein illegales Downloadangebot in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen im Internet ausgesprochen. In der Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse fordert die betraute Rechtsanwaltskanzlei aus Linden den Anschlussinhaber über dessen Anschluss die Verletzungshandlung begangen wurde auf, neben der Ausräumung einer Wiederholungsgefahr einen Pauschalbetrag iHv. 700 EUR zur Abgeltung der Aufwensungs- und Schadensersatzansprüche des Anis Mohamed F. zu entrichten.

Abmahnung Aegis Multimedia Protection GmbH

Juni 8th, 2011

Die Aegis Multimedia Protection GmbH lässt im Juni 2011 auf Rechtsverletzungen an einem Filmwerk aus Russland Abmahnungen aussprechen. Schon im Oktober 2010 tauchte der Firmenname Aegis Multimedia Protection GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der infoscore Forderungsmanagement GmbH auf, wobei die Ansprüche ebenfalls einen Bezug zu Rechtsverstößen an Filmwerken mit russischer Tonspur aufwiesen. In den aktuell ausgesprochenen Abmahnungen geht es um das Filmwerk ПираМММида (PiraMMMida). Dieser Film wurde bisweilen nur in Russland in den Kinos gezeigt. Ein Downloadangebot in Tauschbörsen, das den Film ПираМММида (PiraMMMida) beinhaltet, läuft damit den exklusiven Verwertungsrechten der Rechteinhaber zuwider. Insoweit hat die Aegis Multimedia Protection GmbH eine Dortmnder Rechtsanwaltskanzlei beauftragt gegen die illegalen Tauschbörsenangebote, die den Film ПираМММида (PiraMMMida) betreffen, vorzugehen. Die betraute Kanzlei stellt zunächst einen Antrag auf Auskunftserteilung des Telekommunikationsdienstleisters bei dem zuständigen Landgericht. Dieses gestattet dem Provider die personenbezogenen Daten des Anschlussinhabers, über dessen Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung an dem Film ПираМММида (PiraMMMida) begangen wurde, an die Dortmunder Kanzlei zu übermitteln, die sodann ihrerseits die Abmahnung ПираМММида (PiraMMMida) ausspricht.

Abmahnung PiraMMMida ПираМММида

Juni 7th, 2011

Die AEGIS Multimedia Protection GmbH aus Dortmund hat derzeit Auftrag erteilt, Verletzungen an dem Filmwerk PiraMMMida ПираМММида zu verfolgen und die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида auszusprechen. Die AEGIS Multimedia Protection GmbH nimmt hierfür die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes agierenden Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch. Mit der Abmahnung PiraMMMida ПираМММида aufgrund einer Urheberrechtsverletzungen an dem russischen Film möchte die Rechteinhaberin der illegalen Verbreitung desselben im INet entgegenzuwirken. Die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида richtet sich regelmäßig an den Inhaber des Internetanschlusses, der im  Zusammenhang mit der Verletzung ermittelt wurde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zumeist Bezug genommen wird auf eine Verletzungshandlung die über eine sogenannte P2P Filesharing Tauschbörse stattgefunden haben soll. Das solidarische Prinzip dieser Internet Tauschbörsen hält den entsprechden Nutzer automatisch an, die gelandene Datei bereits während des Downloads allen aktiven P2P Nutzern wider zum Download anzubieten. Dieser Vorgang stellt im Hinblick auf eine Datei, die den Film PiraMMMida ПираМММида enthält, ein rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des Films dar. Der Film PiraMMMida zu russisch ПираМММида ist eine rein russsisch sprachiger Film, der erst im April 2011 seine Uraufführung in den russischen Kinos feierte. Die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Forderungen, die das Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH an zahlreiche Schuldner übersandte. Auch seinerzeit war ein Zusammenhang mit Verletzungen an russischen Filmen gegeben.

Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency

Juni 6th, 2011

Im Mai 2011 wurden erstmalig Abmahnungen nach Urheberrechtsverletzungshandlungen im Internet an dem Musikwerk Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency ausgesprochen. Der Urheber des Werks Niels E. (Künstlername Niels Van Gogh) selbst hat den Auftrag zur Verfolgung der Rechtsverstöße an dem Track Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency erteilt. Zunächst ermittelt ein geschultes Unternehmen die Rechtsverletzung und protokolliert diese beweissicher. Anschließend stellt die von dem Rec hteinhaber betraute Hamburger Rechtsanwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunft gegenüber dem entsprechenden Provider des Anschlussinhabers. Auf eine richterliche Anordnung erfährt so die Kanzlei die  benötigten Anschlussinhaberdaten und spricht die Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency aus. Mit der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency gibt man dem Anschlussinhaber Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Hierzu wird in der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency allerdings die Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie die Entrichtung eines pauschal mit 450 EUR dargelegten Aufwensungs- und Schadensersatzanspruchs. Gerade im Hinblick auf die der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency anliegende Unterlassungserklärung sollte geachtet werden. Denn auf der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens ruht das Primärinteresse des Niels E. Das soll aber nicht bedeuten, dass allein die von der betrauten Rechtsanwaltskanzlei geforderte Form des Unterlassungsversprechens eine Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Die unveränderte Abgabe des der Abmahnung anliegenden Unterlassungsversprechens wird vielmehr regelmäßig als  abstraktes Schuldanekenntnis angesehen.