Posts Tagged ‘Abmahnung’

Abmahnung “Sparriese Versand” Buchpreisbindungsgesetz

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Im noch recht jungen Jahr 2012 wurden bereits einige Buchhändler mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung, die den Verkauf bestimmter Bücher zum Inhalt hatte, konfrontiert.

So lies das Unternehmen Sparriese Versand aus Dülmen wiederholt eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz versenden. Konkret geht es um den Vertrieb einiger Motorrad- und Autoreparaturanleitungen aus dem Bucheli Verlag. Diese sollen ausweislich der Abmahnung unter Mißachtung der Maßgaben des Buchpreisbindungsgesetzes im Internet verkauft worden sein.

Konkret geht es um einen Verstoß gegen § 3 BuchPrG, in dem es heißt “Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten.”

Genau zum 02.01.2012 änderte sich der Preis der abmahnungsgegenständlichen Bücher aus dem Bucheli Verlag. Von der Preiserhöhung waren etwa die achfolgend dargestellten Reparaturanleitungen für Motorräder erfasst:

Reparaturanleitung Honda XL1000V Varandero
Reparaturanleitung Honda CBR600F 1999+2000
Reparaturanleitung Honda 600 V Trans Alp
Reparaturanleitung Honda CB Sevenfifty ab 1992
Reparaturanleitung Suzuki GS 500 E ab 1989
Reparaturanleitung Suzuki GS750 / GS550 ab 1976

Da der Preis vom Verlag zu diesem Datum auf 29,90 € angehoben wurde, galt ab dem 02.01.2012 der erhöhte Preis. Einige Händler beachteten diesen Umstand jedoch nicht. Etwa weil bei ebay Auktionen, die diese  Reparaturanleitungen enthielten, noch nicht beendet waren. All jene Händler, die aber diese Bücher nach 00:00 Uhr am 02.01.2012 noch zu einem Preis, der unter diesem festgesetzten Preis von 29,90 EUR lag, veräußerten, verstießen gegen § 3 BuchPrG.

Der Sparriese Versand, bzw. die von ihm mit dem Aussprechen der Abmahnung betrauten Rechtsanwälte machen infolgedessen gegen die abgemahnten Händler Ansprüche des Sparriese Versand auf Unterlassung und Schadens- und Aufwendungsersatz geltend. Diese finden ihre gesetzliche Anspruchsgrundlage in  § 9 BuchPrG, nachdem derjenige der den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes zuwiderhandelt, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Soweit er zudem vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist der Inanspruchgenommene auch zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung wird dargelegt, dass ein pauschalierter Schadensersatz von zugrundeliegend 450 EUR als angemessen erachtet  wird. Dieser soll von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der von der Firma Sparriese Versand gezahlt werden. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € angegeben und belaufen sich auf 859,80 €.

Im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes wird ein Betrag von zugrundeliegend 450 EUR für angemessen erachtet. Dieser wird von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der Kanzlei Rump & Partner iHv. 859,80 EUR verlangt. Vor der voreiligen Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der Entrichtung des geforderten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes ist die Einholung einer Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.

Der Unterlassungsanspruch des Sparriese Versand kann durch Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Der Abmahnung liegt bereits eine Unterlassungserklärung anbei. Vor der unüberlegten und voreiligen Abgabe dieser Unterlassungserklärung sollte die Einholung einer fundierten Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.

Abmahnung Schneider & de Teba, Költerhoff GbR

Donnerstag, Oktober 20th, 2011

Die Schneider & de Teba, Költerhoff GbR hat die Rechtsanwaltskanzlei Fareds damit betraut Rechtsverstöße an dem Musikwerk Die Atzen Hasta la Atze einer zivilrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Zunächst werden Namens und in Vollmacht der Schneider & de Teba, Költerhoff GbR durch ein externes Ermittlungsunternehmen die Rechtsverletzungen erfasst und protokolliert. Nach einem Antrag auf Auskunftsgestattung werden der Kanzlei Fareds die entsprechenden Anschlussinhaberdaten übermittelt. Hiermit ist es der Kanzlei möglich zugunsten der Schneider & de Teba, Költerhoff GbR die Abmahnung Die Atzen – Hasta la Atze dem betreffenden Internetanschlussinhaber zuzustellen, über den der Verletzungstatbestand getreu § 19a UrhG stattgefunden haben soll.

Abmahnung David Guetta – Titanium

Montag, Oktober 10th, 2011

David Guetta – Titanium ist Inhalt aktueller Downloadangebote, auf welche aktuelle Abmahnungen, die im  Oktober 2011 im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG versandt werden, Bezug nehmen. Offizielle Downloadportale halten den Dancefloortrack David Guetta – Titanium seit dem 29. August 2011 gegen ein Entgelt zum Download bereit. Dennoch laden viele Internetnutzer sich das Musikstück in sogenannten Tauschbörsen herunter. Diese kostenfreien Downloadangebote sind jedoch keineswegs im  Interesse der Rechteinhaberin. Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln hat die ausschließlichen Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet an dem Tonträger David Guetta – Titanium. Bereits im letzten Quartal 2010 wurden bereits Abmahnungen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen. Diese nahmen allerdings vornehmlich Bezug auf Rechtsverletzungen im Hinblick auf Musikalben. Die Abmahnung David Guetta – Titanium die derzeit im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG versandt wird, zeigt insoweit, dass Rechteinhaber auch Rechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken ahnden und einer Verfolgung zuführen. Dabei wendet sich das Abmahnschreiben an den Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die Rechtsverletzung an dem Musikwerk David Guetta – Titanium begangen wurde. Dies basiert darauf, dass die Peer To Peer Software regelmäßig ein Bereithalten der herunterladenen Dateisegmente veranlasst. Weil diese Bereitstellung des Musikstücks David Guetta – Titanium ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine rechtswidrige Handlung nach dem Urheberrecht darstellt, wendet sich die Rechteinhaberin an den Inhaber des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung erfolgte und macht gegenüber diesem Ansprüche aufgrund der illegalen öffentlichen Zurverfügungsstellung des Tonträgers David Guetta – Titanium geltend. Der Internetanschlussinhaber ist regelmäßig der Adressat der Abmahnung David Guetta – Titanium, da einen Internetanschlussinhaber eine Sicherungspflicht im Hinblick auf den von ihm betriebenen Internetanschluss trifft. Diese Pflicht sieht vor, dass ein Internetanschlussinhaber dafür Sorge zu leisten hat, Schutzvorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, Verletzungshandlungen über seinen Anschluss zu verhindern. Kommt es dennoch zu einer Verletzung des Urheberrechts über den Internetanschluss, so gilt es zu prüfen, ob der Anschlussinhaber tatsächlich alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen den Mißbrauch seines Anschlusses getroffen hat.

Abmahnung “Groove Coverage – Angeline”

Mittwoch, August 31st, 2011

Im August 2011 werden wiederholt Abmahnungen aufgrund von  Verletzungen von Rechten an einzelnen Musikwerken im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Eines der bedachten Musikwerke ist der Musiktrack “Groove Coverage – Angeline“. Auffällig ist, dass derzeit (im August 2011) sowohl die Rechtsanwälte S&P aus Frankfurt, als auch der Rechtsanwalt Dr. JR aus Regensburg mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Werk “Groove Coverage – Angeline” betraut worden sind. Die Kanzlei S&P und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. JP berufen sich auf eine Bevollmächtigung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Vergleicht man die Abmahnung “Groove Coverage – Angeline” aus dem Hause S&P Rechtsanwälte mit jener der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR , so fällt zunächst auf, dass die Kanzlei S&P neben der Erfüllung der Unterlassungsansprüche, die außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit unter der fristgetreuen Zahlung eines Vergleichsbetrags iHv. 390 EUR anbietet. Dahingegen beläuft sich das seitens der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR offerierte Vergleichsangebot auf 340 EUR. Die Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. JR wegen einem Verstoß an dem Musikstück “Angeline” der Interpeten Groove Coverage wird im im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Auch die Kanzlei S&P Rechtsanwälte zeigt an, dass sie von der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH in der zugrundeliegenden Urheberrechtsangelegenheit betraut wurde. Dabei legt die Kanzlei S&P Rechtsanwälte dar, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Herrn Axel Konrad auftragsgegenständlich ist. Dieser Umstand muss zumindest in einer die Wiederholungsgefahr im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen des Werks “Groove Coverage – Angeline” zu Händen der Kanzlei S&P Rechtsanwälte gesandten Unterlassungserklärung, eine entsprechende Berücksichtigung finden.

Abmahnung “If you want it”

Donnerstag, August 4th, 2011

Eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Köln und Berlin spicht im August 2011 Abmahnungen  als reaktion auf Verstöße gegen das Urheberrecht an dem  Musikwerk “If you want it” der Musikbank OMD aus. OMD steht als Abkürzung für die Bezeichnung der Brit-Pop-Band Orchestral Manoeuvres. Der Song “If you want it” ist eine Sinleauskopplung des Musikalbums History Of Modern. bereits im september 201 erfuhr das Musikwerk “If you want it” in Deutschland seine Vertiebsveröffentlichung. Rechteinhaberin an dem Track “If you want it” ist die Rough Trade Distribution GmbH. Die Rough Trade Distribution GmbH ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Köln.

Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman

Freitag, Juli 29th, 2011

Im Juli 2011 werden erneut Abmahnungen im Auftrage der GV World GmbH aufgrund von illegalen Aktivitäten im Internet versandt. Wie bereits bei zuvor ausgesprochenen Abmahnungen, die im Auftrage der GV World GmbH erfolgten, geht es in der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman wiederholt um ein Filmwerk mit russischer Tonspur. Office Romance – Our Time zu russisch Sluzhebnyy roman ist eine heitere Beziehungskomödie. Die 2011 produzierte Komödie Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ist das Remake des 1977 entstandenen gleichnamigen Films. Da das Remake Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ein aktuelles Filmwerk darstellt, sehen zahlreiche Gerichte das öffentliche Zugänglichmachen des Films Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman derzeit als einen Vestoß mit gewerblichem Ausmaß an. Damit es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bietet die von der GV  World GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei dem Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss der Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman bereitgehalten worden ist, an, die Angelegenheit außergerichtlich unter einer Zahlung eines Pauschalbetrages iHv. 600 Euro und der Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Dem Empfänger der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman die im Auftrag der Firma GV World GmbH versandt wird, wird regelmäßig vorgeworfen, das Filmwerk über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies basiert auf der Eigenart der Peer-To-Peer-Software-Clienten, die den Dateininhalt mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Filmwerk Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman, den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig zum Download bereitstellen. Dieses Bereistellen des urheberrechtlich geschützten Films stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Rechteinhaberin GV World GmbH dar. Infolgesessn meldet die betraute Anwaltskanzlei für die Firma GV World GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses an, von dem aus der Verstoß an dem Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman begangen wurde.

Abmahnung “Fast and Furious 5″

Montag, Juli 25th, 2011

Während sich der Juli 2011 seinem Ende neigt, erhalten einige Inhaber von Internetzugängen im Auftrage der Universal Pictures International Germany GmbH die Abmahnung “Fast and Furious 5″, also die Abmahnung, in der dem Internetanschlussinhaber die Verletzung des Urheberrechts an dem aktuellen Filmwerk “Fast and Furious 5″ vorgehalten wird. Für das Aussprechen der Abmahnung bedient sich die Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH der Dienste einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Dortmunder Anwaltskanzlei. Das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe,  wie bereits im Jahre 2010. Zu dieser Zeit wurden bereits Abmahnungen im Hinblick auf Verstöße an anderen Spielfilme, an welchen die Universal Pictures International Germany GmbH die Rechte innehat, versandt. Wie seinerzeit – wird auch derzeit – die Rechtsverletzung durch ein Ermittlungsunternehmen erfasst, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz dokumentiert werden. Anschließend wird durch die betraute Kanzlei ein Antrag auf Auskunftserteilung durch den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Fast and Furious 5″ vorgenommen wurde, die Abmahnung “Fast and Furious 5“. In dieser wird neben Unterlassungsansprüchen ein Pauschalbetrag von 450 EUR gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Abmahnung “New Kids Turbo”

Dienstag, Juli 19th, 2011

Im Juli 2011 werden im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Verletzungen an dem  aktuellen Filmwerk “New Kids Turbo” ausgesprochen. Für das Aussprechen der Abmahnung nimmt die Constantin Film Verleih GmbH die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München in Anspruch. Das Prozedere wurde schon im ersten Quartal 2010 im Hinblick auf andere Spielfilme, an denen die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte besitzt, vollzogen. Zunächst wird die Rechtsverletzung ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “New Kids Turbo” vorgenommen wurde, eine Abmahnung, mit dem Ziel die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Der abmahnungsgegenständliche Film “New Kids Turbo” wurde im April 2011 in den deutschen Lichtspielhäusern gezeigt. “New Kids Turbo” ist eine Kinoverfilmung der Comedy Serie der gleichnamigen Comedian Gruppe aus den Niederlanden. Wer insoweit ohne Einverständnis oder Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH diesen Film in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Anderen zum Download darbietet, begeht einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “New Kids Turbo” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke. Werden die Urheberrechte an einem Filmwerk verletzt, so sieht das Urheberrecht hierfür bestimmte zivilrechtliche und mitunter auch strafrechtliche Folgen vor. Die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” bedingt insoweit zivilrechtliche Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer, welche mit der Abmahnung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Constantin Film Verleih GmbH – geltend gemacht werden. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche der Constantin Film Verleih GmbH gegenüber dem Rechteverletzer, bzw. dem Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” ermittelt wurde.

Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At”

Montag, Juni 27th, 2011

Im Juni 2011 werden wiederholt urheberrechtswidrige Verhaltensweisen im Internet im Hinblick auf Musikwerke ermittelt und einer Verfolgung zugeführt. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikstück “David Guetta – Where Them Girls At”. Rechteinhaberin an dem Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Diese hat sich die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” für das deutsche Verwertungsgebiet gesichert und kann insoweit darüber verfügen ob und wie eine Verwertung der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” stattfinden soll. Der illegalen Verwertung im Internet möchte die EMI Music Germany GmbH & Co. KG entgegenwirken und hat eine im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei betraut Rechtsverletzungshandlungen an dem Musiktitel zu verfolgen. Dabei ist “David Guetta – Where Them Girls At” nach David Guetta – One More Love und David Guetta – Who’s that Chick bereits das dritte Werk des französichen DJs David Guetta, an welchem die EMI Music Germany GmbH & Co. KG in diesem Jahr den Auftrag erteilt hat, Rechtsverletzungshandlungen zu ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Für das Werk “David Guetta – Where Them Girls At” kooperierte David Guetta mit den Musikinterpreten Flo Rida und Nicki Minaj. Zum Verkauf bestimmte Tonträger des Danceflor Tracks “David Guetta – Where Them Girls At” werden seit dem 27.5.2011 im deutschen Fachhandel vertrieben. Aufgrund dieser Aktualität erscheint es wenig verwunderlich, dass das Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” u.a. auch Inhalt aktueller Musikzusammenstellungen, wie etwa den German Top 100 Single Charts vom 23.5.2011 ist. Auf diesen Musiksammlungen finden sich zahlreiche Werke, sodass ein Risiko von Folgeabmahnungen nicht ausgeschlossen werden kann. Wer die Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At” im Zusammenhang mit dem Vorwurf, eine Containerdatei, wie die German Top 100 Single Charts, im Internet Dritten zum Download bereitgehalten zu haben, erhält, sollte eine fachkundige Beratung einholen, um sich mit den Möglichkeiten prophylaktischer Vorgehensweisen hinsichtlich der drohenden Folgeabmahnungen betraut zu machen.

Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared

Montag, Juni 20th, 2011

Der EuroV Song Contest ist entschieden. Prompt verbreitete sich der Siegersong Ell & Nikki – Running Scared auch im Internet. Um der illegalen Verbreitung Einhalt zu gebieten, haben die schwedischen Texter des Songs eine Ermittlungsfirma mit der Erfassung von illegalen Downloadaktivitäten im Internet im Hinblick auf das Werk Ell & Nikki – Running Scared betraut. Zumeist richten sich die Ermittlungen auf Downloadangebote in sogenannten Tauschbörsen. Wer den Song Ell & Nikki – Running Scared über eine Tauschbörsensoftware auf die Festplatte seines Computers lädt, der bietet diesen Track auch zugleich allen aktiven Tauschbörsennutzern seinerseits zum Download an. Dieses Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen des Werks Ell & Nikki – Running Scared dar, welches ohne die Einwilligung der Rechteinhaber ein urheberrechtswidriges Verhalten darstellt. Im Anschluss an die Erfassung der Ermittlung der Rechtsverletzungshandlung spricht die betraute hamber Rechtsanwaltskanzlei für die Texter die Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared aus und fordert neben der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens auch die Entrichtung eines Aufwendungs- und Schadensersatzes.