Posts Tagged ‘Bünde’

Abmahnung erhalten – Anwalt einschalten?

Sonntag, Oktober 18th, 2009

Vielen Verbrauchern, die eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes oder einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, stellt sich die Frage ob und inwieweit die Einschaltung eines Rechtsanwalts ratsam ist.

  • Die Frage nach den Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste ist dabei idR die zunächst bedeutsamste Grundüberlegung des Verbrauchers. Die Kosten für die Betrauung eines Rechtsanwalts bemessen sich nach dem Umfang seines Auftrags. So sollte ein Verbraucher sich im Vorfeld überlegen, ob er zunächst eine Rechtsberatung oder eine anwaltliche Vertretung in seiner Angelegenheit begehrt. Die Kosten für den entsprechenden Auftrag sollten in jedem Fall bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt angesprochen werden.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen in allen Fragen rund um die Abmahnung hilfreich zur Seite.

  • Ob man einen Rechtsanwalt einschaltet, wird meist auch davon abhängig gemacht, welche eigenen Kenntnisse man auf dem jeweiligen Rechtsgebiet vorweisen kann. Soweit keine Anwaltspflicht besteht, setzen viele Rechtskundige ihre Rechte eigenständig durch. Dabei erweist sich das Internet nicht selten als treuer Wegbegleiter, wenn es um die Aneignung des eigenen Fachwissens geht. Soweit aber auf einem Rechtsgebiet keine fundierten eigenen Kenntnisse bestehen, könnte ein betrauter Rechtsanwalt gegenüber der anwaltlich vertretenen Gegenseite für “Waffengleichheit” sorgen.
  • Die Frage, ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll, wird zudem auch danach entschieden, wie man die Verhaltensweise der Gegenseite unter der eigenen oder rechtsanwaltlichen Vertretung beurteilt. Beispiel: Ein Urheberrechtsinhaber hat bislang Schadensersatzansprüche vornehmlich gegenüber nicht-anwaltlich-vertretenen Verbrauchern gerichtlich durchgesetzt.
  • Auch die eigene Einschätzung über das Ausmaß der Folgen der vorwurfsgegenständlichen Rechtsverletzung können eine Rolle bei der Abwägung spielen. Beispiel: Einer Person wird vorgeworfen, in den letzten 3 Monaten 1.000 Markenrechtsverletzungen durch den Vetrieb von Produkten in einem Internetauktionsportal begangen zu haben.

Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai vertritt seit dem Jahre 2007 Empfänger von Abmahnungen im gesamten Bundesgebiet. Viele der Mandanten haben ihren Wohnsitz in Minden, Bielefeld, Bad Oeynhausen, Bückeburg, Bünde, Gütersloh, Halle, Herford, Lemgo, Porta Westfalica, Rahden, Rinteln oder Stadthagen.

Aufwendungsersatz § 97a UrhG

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Herzlich willkommen auf dem Blog Abmahnung-Aktuell.de !

Dieser Blog befasst sich mit dem Abmahn(un)wesen in allen Angelegenheiten mit Bezug zum Internetrecht und gewerblichen Rechtsschutz.

Mit einer Abmahnung soll eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt werden. Dem Abgemahnten soll die Vorschriftswidrigkeit seines Verhaltes  vor Augen geführt werden, damit sich dieser künftig anders verhält.

Leider zeigen unsere Erfahrungen, dass die Anzahl der Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und vor allem Urheberrechtsverletzungen auch im Jahre 2009 zugenommen hat. Insbesondere für Abmahnungen im Urheberrecht zeigt sich diese Tendenz. Ungeachtet des am 1.  September 2008 in Kraft getretenen § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) nimmt die Zahl der Abmahnungen aus den Reihen der Medienindustrie gegenüber Privatpersonen zu. Dabei fallen die geltend gemachten Forderungen, welche die Rechtsanwälte der Urheberrechtsinhaber aus Software-, Film- und Musikbranche zumeist unverändert hoch aus. Diesen Trend hatten viele im Internetrecht und gewerblichen Rechtsschutz tätige Anwaltskanzleien prophezeit, obgleich der Gesetzgeber in § 97a Abs.2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bestimmt hat, dass sich “der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung [...] in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro” beschränken soll. Doch derzeit gibt es noch keine verbindliche Definition der Voraussetzungen der “einfach gelagerten Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“. Daher berufen sich die Abmahn-Kanzleien meist darauf, dass die Voraussetzungen für die Deckelung der Rechtsanwaltsgebühren nicht gegeben seien. Nach meiner Erfahrung trifft diese Ansicht nur auf wenige  Einzelfälle zu. Verbraucher, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten daher möglichst zeitnah eine auf diesem Gebiet kundige Rechtsanwaltskanzlei um eine Überprüfung der im Abmahnschreiben geltend gemachten Ansprüche bitten. Das Beratungshonorar sollte man Ihnen im Vorfeld mitteilen.

Unsere Kanzlei vertritt seit 2007 Abgemahnte im gesamten Bundesgebiet. Viele unserer Mandanten haben ihren Wohnsitz in Minden, Bad Oeynhausen, Bückeburg, Bünde, Gütersloh, Halle, Herford, Lemgo, Porta Westfalica, Rahden, Rinteln oder Stadthagen.