Posts Tagged ‘Computerspiel’

Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH

Mittwoch, Mai 18th, 2011

Der Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg lässt Abmahnungen in Folge von Rechtsverstößen an Computerspielen aus dem hauseigenen Rechtekatalogbestand aussprechen. Die Abmahnung wird für die Daedalic Entertainment GmbH durch eine in Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen.  Die Daedalic Entertainment GmbH ist ein deutscher Spieleentwickler und Spielepublisher mit Unternehmenssitz in der Hansestadt Hamburg. Die Daedalic Entertainment GmbH wurde im Jahre 2007 in der Hansestadt gegründet und entwickelt seither auch Computerspiele. Die Daedalic Entertainment GmbH lässt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungshandlungen an den nachfolgend genannten Spielen aussprechen:

Das Vorgehen ist ein von anderen Rechteinhabern bekanntes. Die Firma Daedalic Entertainment GmbH genießt als Rechteinhaberin im deutschen Vertriebsgebiet die Entscheidungsfreiheit, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung und Verwertung Ihrer Spiele stattfinden soll. Eine rechtswidrige, d.h. ohne Einwilligung der Daedalic Entertainment GmbH vorgenommene Verwertung (etwa durch das Bereitstellen eines Computerspiels der Daedalic Entertainment GmbH im Rahmen eines unentgelichen Downloadangebotes, wie dies vielfach in Internet-Tauschbörsen vorgenommen wird) verletzt die exklusiven Rechte der Daedalic Entertainment GmbH. Derartige in den Filesharing Netzwerken kursierenden Downloadangebote sind für jedermann offenkundig rechtswidriger natur. Da das illegale Verbreiten der Computerspiele der Daedalic Entertainment GmbH zu Einbußen beim Verkauf derselben führen, hat die Daedalic Entertainment GmbH zum Schutze Ihrer Interessen einen Rechtsanwalt mit der Verfolgung der Rechtsverstöße betraut. Vorgeschaltet ist das Ermitteln der IP Adressdaten des Internetanschlusses, über den das rechtswidrige Tauschangebot erfolgt. Nachdem mittels dieser durch ein Ermittlungsunternehmen erfassten Daten ein Auskunftserteilungsgesuch an das zuständige Landgericht übersandt wurde und dieses den Provider des betreffenden Anschlussinhabers angehalten hat, die Adressdaten des Internetanschlussinhabers herauszugeben, wird die Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH durch den Berliner Rechtsanwalt ausgesprochen.

Abmahnung “Tales Of Monkey Island”

Mittwoch, Mai 18th, 2011

Ein Berliner Rechtsanwalt wird derzeit im Auftrage eines Spielepublishingunternehmens tätig und versenden auf ermittelte Urheberrechtsverstöße die Abmahnung “Tales Of Monkey Island”. Der Auftrag wurde von dem Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg erteilt. Der tätige Berliner Rechtsanwalt hat bereits im Vorfeld seiner Tätigkeit unter der eigenen Kanzleifirmierung in einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei an der Verfolgung von Rechtsverstößen namens und im Auftrag von Unternehmen aus der Medienbranche mitgewirkt. Schon vor ein paar Tagen erreichten erste Internetanschlussinhaber Abmahnungen dieses Rechtsanwalts, die auch aufgrund von Rechtsverletzungen im Hinblick auf ein Computerspiel im Auftrage eines ebenfalls im Softwarebereich tätigen Unternehmens (der Halycon Media GmbH & Co. KG) versandt worden sind. Aktuell nimmt auch die Daedalic Entertainment GmbH die Dienste des im gewerblichen Rechtsschutz agierenden Berliner Rechtsanwalts in Anspruch. Das abmahngegenständliche Computerspiel “Tales Of Monkey Island” ist bereits der 5. Teil der Monkey Island Saga. Schon im Jahre 1990 erfuhr der erste Teil des Piratenabenteuers seine Veröffentlichung und leibt dabie  bleibt seinen Wurzeln als humorgespicktes Point-and-Click Adventure treu. Mit der Amahnung “Tales Of Monkey Island” macht die Daedalic Entertainment GmbH den Abgemahnten auf die Rechtswidrigkeit des Downloadangebotes des Spiels “Tales Of Monkey Island” aufmerksam und gibt diesem insoweit zunächst außergerichtlich Gelegenheit die Rechtsverletzungshandlung einzustellen und die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Gefordert wird in der Abmahnung “Tales Of Monkey Island” die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung des Aufwendungsersatzes der  Daedalic Entertainment GmbH und die Entrichtung eines Schadensersatzes.

Abmahnung “Dungeons”

Donnerstag, April 21st, 2011

Zahlreiche Rechteinhaber verfolgen ein Interesse an einer zeitnahen Entdeckung von Rechtsverstößen im Internet an Werken aus Ihrem Rechtskatalogrepertoire. Gerade das Medium Internet bietet u.a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Infolgedessen lässt die Kalypso Media GmbH im April 2011 durch eine Karlsruher Anwaltskanzlei wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel “Dungeons” abmahnen. Die Kalypso Media GmbH ist eine Gesellschaft, die sich mit der Veröffentlichung und Vermarktung von Computerspielen beschäftigt. Im Jahre 2006 wurde die Kalypso Media GmbH gegründet und verweist bereits auf bestehende Schwesterunternehmen in den UK und Amerika.  Die von der Kalypso Media GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Bereits 2008 wurde die Kanzlei für die Kalypso Media GmbH tätig. Auch seinerzeit ging es um die Verfolgung von illegalen Tauschbörsenaktivitäten im Hinblick auf ein Computerspiel. Die Kalypso Media GmbH greift nunmehr mit der Abmahnung “Dungeons” zum wiederholten male auf die Dienstleistungen der Karlsruher Rechtsanwälte zurück. Gefordert wird neben der Ausräumung einer latenten Wiederholungsgefahr auch die Entrichtung eines Aufwendungs- und Schadensersatzes, wobei die außergerichtliche Beilegung in der Abmahnung unter der Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung und der Zahlung von 500 EUR offeriert wird.

Abmahnung “F1 2010″ iAd. Koch Media GmbH

Donnerstag, Dezember 9th, 2010

Die Koch Media GmbH lässt als Produzentin und Vermarktungsunternehmen digitaler Entertainmentprodukte aktuell rechtswidriges Verhalten in Tauschbörsen im Hinblick auf das Computerspiel “F1 2010” abmahnen. Dabei berücksichtigt das Medienunternehmen aus Planegg, dass die Entwicklung eines Computerspiels wie “F1 2010″ in aller Regel kostspielig und aufwändig ist. Wie auch andere Rechteinhaber, die Rechte an Computerspielen besitzen, unternimmt auch die Koch Media GmbH mit dem Erscheinen von aktuellen Software Produkten Bestrebungen, um der illegalen Verbreitungen ihrer Werke entgegenzuwirken. Neben der Fortentwicklung von Kopierschutzmechanismen, stellt auch die Ermittlung illegaler Downloadangebote im Internet einen potentiellen Weg zur Eindämmung der Verbreitung von Raubkopien dar. So verschickt eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Hamburger Anwaltskanzlei im Auftrage der Koch Media GmbH wegen Urheberrechtsverstößen an dem Formel 1 Simultionsspiel “F1 2010″ Abmahnungen. In den derzeit versandten Abmahnungen wird darauf verwiesen, dass die Koch Media GmbH die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechts an dem Spiel “F1 2010″ der Codemasters Software Comany Limited aus England hält. “F1 2010″ kann seit dem 23. September 2010 im Handel erworben werden.

“Alter Ego” Abmahnung durch Kornmeier & Partner

Samstag, Oktober 16th, 2010

Die bitComposer Games GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt bevollmächtigt, Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungshandlungen an dem Computerspiel “Alter Ego” zu verfolgen. Im Anschluss an die Ermittlung einer Rechtsverletzung an dem Spiel Alter Ego spricht die Kanzlei Kornmeier & Partner zunächst eine Abmahnung gegen den Anschlussinhaber des Internetanschlusses aus, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung an dem Computerspiel Alter Ego ermittelt wurde.

Abmahnung Age Of Alexander

Montag, Juli 5th, 2010

Die Firma Morphicon Limited lässt derzeit durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Kremer, Greuter Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Computerspiel Age Of Alexander aussprechen. Bereits im letzten Jahr ließ die Morphicon Limited Abmahnungen wegen Verstößen an dem Software Werk Arma II versenden. Age Of Alexander ist ein Strategiespiel und seit dem 18.02.2010 im Einzelhandel zu erwerben. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf das Werk Age Of Alexander in sog. Peer To Peer Tauschbörsen anderen zum Download angeboten zu haben.

Abmahnung Final Fantasy XIII – .rka Reichelt Klute Aßman Rechtsanwälte

Mittwoch, Mai 26th, 2010

Das Medienunternehmen Koch Media GmbH aus München lässt durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei .rka Reichelt Klute Aßman Rechtsanwälte in der letzten Woche des Monats Mai 2010 u.a. wegen Urheberrechtsverstößen an dem Computer und Konsolen Spiel Final Fantasy XIII Abmahnungen versenden. Final Fantasy XIII ist seit März diesen Jahres im Handel erhältlich. Die Koch Media GmbH hat bereits zu Jahresbeginn durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßman Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Computerspiel versenden lassen. Bereits im letzten Jahr ließ die Koch Media GmbH mit Abmahnungen Rechtsverletzungen wegen diverser Computerspiele durch die Rechtsanwälte Batman – Arkham AsylumU+C verfolgen.

Abmahnung Race On – Schutt Waetke Rechtsanwälte

Samstag, April 24th, 2010

Auch Ende April werden Abmahnungen von der bitComposer Games GmbH durch die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte versandt. Nunmehr macht das Software Unternehmen  Ansprüche aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel “Race On” geltend.

Abmahnung Prison Break The Conspiracy – U+C Rechtsanwälte – Koch Media GmbH

Sonntag, April 18th, 2010

Im April 2010 lässt die Firma Koch Media GmbH Home Entertainment durch die Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte – Urmann und Collegen Rechtsanwälte aus Regensburg Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Computer- und Videospiel Prison Break: The Conspiracy versenden.

Abmahnung bitComposer Games GmbH

Mittwoch, März 24th, 2010

Die bitComposer Games GmbH lässt Urhberrechtsverstöße durch die Kanzlei Kornmeier & Partner verfolgen. Es geht hierbei u.a. um die Computerspiele:

  • Alter Ego

Die bitComposer Games GmbH hat die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte bevollmächtigt, Ansprüche aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an den nachfolgend genannten Computerspielen durch das Aussprechen von Abmahnungen zu verfolgen: