Posts Tagged ‘Filesharing’

Abmahnung “New Kids Turbo”

Dienstag, Juli 19th, 2011

Im Juli 2011 werden im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Verletzungen an dem  aktuellen Filmwerk “New Kids Turbo” ausgesprochen. Für das Aussprechen der Abmahnung nimmt die Constantin Film Verleih GmbH die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München in Anspruch. Das Prozedere wurde schon im ersten Quartal 2010 im Hinblick auf andere Spielfilme, an denen die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte besitzt, vollzogen. Zunächst wird die Rechtsverletzung ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “New Kids Turbo” vorgenommen wurde, eine Abmahnung, mit dem Ziel die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Der abmahnungsgegenständliche Film “New Kids Turbo” wurde im April 2011 in den deutschen Lichtspielhäusern gezeigt. “New Kids Turbo” ist eine Kinoverfilmung der Comedy Serie der gleichnamigen Comedian Gruppe aus den Niederlanden. Wer insoweit ohne Einverständnis oder Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH diesen Film in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Anderen zum Download darbietet, begeht einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “New Kids Turbo” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke. Werden die Urheberrechte an einem Filmwerk verletzt, so sieht das Urheberrecht hierfür bestimmte zivilrechtliche und mitunter auch strafrechtliche Folgen vor. Die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” bedingt insoweit zivilrechtliche Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer, welche mit der Abmahnung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Constantin Film Verleih GmbH – geltend gemacht werden. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche der Constantin Film Verleih GmbH gegenüber dem Rechteverletzer, bzw. dem Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” ermittelt wurde.

Abmahnung “Die Meute”

Montag, Juni 6th, 2011

Noch bevor das Filmwerk “Die Meute” seinen Weg in die deutschen Verkaufsstätten fand, kursierte das Filmwerk bereits in sogeannten Peer To Peer Tauschbörsen. Erst am 16.06.2011 werden die für den bundesweiten Vertrieb bestimmten Unterhaltungsmedien des Films “Die Meute” zum  Verkauf freigegeben. Doch bereits derzeit verbereitet sich das Filmwerk in Tauschbörsen im Internet. Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Filmwerks “Die Meute” sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tiberius Film GmbH rechtswidrig. Denn die Tiberius Film GmbH, welche die Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet innehat, kann frei darüber befinden, wie eine Verwertung (insbesondere eine solche über das Internet) stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Die Meute” in Internet Tauschbörsen, den exklusiven Verwertungsrechten der Tiberius Film GmbH zuwider. Anlass genug für die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH, welche die exklusiven Rechte an dem Film für den deutschen Verwertungsraum innehat, wiederholt Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm “Die Meute” aussprechen zu lassen. Dabei bedient sich die Tiberius Film GmbH erneut der Dienstleistungen einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Münchner Anwaltskanzlei. Die Meute” ist ein Horrorfilm aus Frankreich. Auch inhaltlich sucht das Werk die Abgeschiedenheit einer Provinz innerhalb des europäischen Mitgliedsstaates.  Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Werks “Die Meute” aus. Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms “Die Meute” im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Tiberius Film GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und führt diese einer zivilrechtlichen Verfolgung (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) zu. Mit der Verfolgung ist die ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut worden, deren Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schon seit Jahren von Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche in Anspruch genommen werden. Auch die Tiberius Film GmbH lies schon im vergangenen Jahr Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Rechtskatalogbestand verfolgen. Wie auch derzeit, ging es im Sommer 2010 ebenfalls um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Privilegien der Tiberius Film GmbH. Vernehmlich in den Fokus der Ermittlungen geraten Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing Netzwerke.

Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”

Freitag, Mai 20th, 2011

Im deutschen Verwertungsgebiet werden seit dem letzten Jahr (2010) auch Rechtverletzungen an Filmwerken verfolgt, die in Russland produziert sind. Das besondere hieran ist, dass eine Vielzahl der zugrundeliegenden Videodatenträger eine russische Tonspur beinhaltet. Im Mai 2011 reiht sich auch der Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” in die erlesene Riege der abmahnungsgegenständlichen Filme aus Russland. Dabei ist “Lucky Trouble – Vykrutasy” im direkten Vergleich mit den bislang einer Verfolgung zugeführten Werken mit russischer Tonspur, als Big Budget Werk zu bezeichnen. “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist eine Komödie mit namhaften Darstellern. Im Mai 2011 erreichen einige Internetanschlussinhaber die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”, in der dem Abgemahnten vorgeworfen wird, diesen Film Dritten in sogenannten Filesharing Tauschbörsen im Internet bereitgehalten zu haben. Die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” erfolgt durch eine im Urheber- und Medienrecht agierende Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt. In der Abmahnung fordert man den Betroffenen auf, die Gefahr des erneuten Verstoßes auszuräumen und einen Pauschalbetrag zur Abgeltung der Aufwendungen und des entstandenen Schadens der Rechteinhaberin zu zahlen. Die Rechte für das deutsche Verwertungsgebiet an dem Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” hält die GV World GmbH. Schon im März 2011 lies die GV World GmbHaus Neustadt an der Weinstraße über ihre Frankfurter Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an einem Filmwerk mit russischer Tonspur abmahnen. Seinerzeit guing es um das Filmwerk “Yolki”. Ebenso, wie in der aktuellen Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist die GV World GmbH auch seinerzeit vertraglich ermächtigt worden, gegen Rechtsverletzungen an dem Film im Internet vorzugehen.

Abmahnung “Ohne Limit”

Mittwoch, Mai 11th, 2011

Eine Münchner Kanzlei spricht derzeit Abmahnungen für das Medienunternehmen Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverstöße im Hinblick auf den Film “Ohne Limit” des Regisseurs N.B. aus. Im Jahre 2011 erschienen der Film “Ohne Limit”. Das Filmwerk “Ohne Limit” ist einus-amerikanischen Thriller, in welchem ein Romanautor Unterstützung sucht, um  sein  Leben wieder in den Griff zu bekommen und dabei auf ungewöhnliche Methoden zurückgreift. Erst am 14.04.2011 lief “Ohne Limit” in den deutschen Kinos an. Damit sind Rechtsverstöße an dem Film “Ohne Limit” derzeit als Verletzungshandlungen in der heißen Verwertungsphase anzusehen. In der Abmahnung “Ohne Limit” wird regelmäßig auf Verletzungshandlungen über genannte Tauschbörsen Bezug genommen. Eine aktive beteiligung an Peer To Peer Tauschbörsen, die auf das Werk “Ohne Limit” abzielt, ist gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft als illegal anszusehen. Der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei, ob und auf welche Art und Weiese eine Veröffentlichung stattfindet. Eine Einwilligung in die kostenfreie Verbreitung des Films “Ohne Limit” über Peer To Peer tauschbörsen hat die Tele München gleichsam nicht erteilt.

Abmahnung I Saw the Devil

Montag, Mai 9th, 2011

Die Splendid Film GmbH hat den Auftrag erteilt, Rechtsverletzungen an dem Film I Saw the Devil zivilrechtlich zu verfolgen. Wird eine Rechtsverletzung durch das betraute Ermittlungsunternehmen entdeckt, werden die  Ermittlungsdatensätze an die bevollmächtigte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei übersandt. Diese spricht anschließend die Abmahnung I Saw the Devil gegenüber dem Intsrnetanschlussinhaber aus, der im Zusammenhang mit der konkreten Verletzung im Ermittlungsdatensatz erfasst ist. Der Spielfilm I Saw the Devil ein in Asien produzierten Thriller. Seit April 2011 kann I Saw The Devil bundesweit im Fachhandel bezogen werden. Insoweit bleibt die Splendid Film GmbH ihrer Vorgehensweise einer zeitnahen Verfolgung in der “heißen Vertreibsphase” auch mit den Abmahnung I Saw the Devil treu. gefordert wird neben der Abgabe eines Unterlassungsversprechens auch die Entrichtung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes.

Abmahnung “Pravosudie Volkov”

Montag, April 25th, 2011

Im April 2011 wird die Abmahnung “Pravosudie Volkov” im Anschluss an Rechtsverletzungshandlungen an dem Filmwerk einigen Internetanschlussinhabern zugestellt, deren Anschluss im Zusammenhang mit der Verletzung der exklusiven Rechte an dem Film “Pravosudie Volkov” ermittelt worden sind. Ausgesprochen werden die Abmahnungen im Auftrage der russischen Gesellschaft OOO LINAPRO-FILM durch eine Dortmunder Anwaltskanzlei. Die Abmahnung “Pravosudie Volkov” ist keineswegs die erste Abmahnung, die sich Verstößen an Filmwerken mit russischer Tonspur widmet. Bereits im Juli 2010 wurden Rechtsverletzungen an Spielfilmen mit russischer Audiospur im Internet ermittelt und zivilrechtlich verfolgt (wenn gleich auch im Auftrage einer anderen Rechteinhaberin). Die Abmahnung “Pravosudie Volkov” wird für die OOO LINAPRO-FILM GmbH versandt, wobei es auch der OOO LINAPRO Film im Kern um Verletzungen der Verwertungsrechte an dem Werk des Regisseurs V.F. in Internet Tauschbörsen geht.  Wird ein derartiger Rechtsverstoß entdeckt, wird im Auftrage der OOO LINAPRO-FILM GmbH zunächst der Inhaber desInternetanschlusses, über den das Filmwerk Dritten “Pravosudie Volkov” zugänglich gemacht wurde, in Erfahrung gebracht. Die externe (dh vom entsprechenden Telekommuniskationsdienstleister vergebene) IP Adresse ist in den Ermittlungsdatensätzen eines (nach dem Wortlaut der Abmahnung) “unabhängigen Sicherheitsdienstleisters” dokumentiert worden, nachdem “von einem öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen” die “korrekte und gerichtsverwertbare” Funktionstüchtigkeit der eingesetzen Ermittlungssoftware geprüft wurde. Sodann richtet die bevollmächtigte Dortmunder Anwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den zugrundeliegenden Telekommunikationsdienstleister des Internetanschlussinhabers, der schließlich Auskunft über die daten des Anschlussinhabers erteilt.  Im Anschluss daran spricht die betraute Anwaltskanzlei im Namen der OOO LINAPRO-FILM die Abmahnung “Pravosudie Volkov” gegenüber dem ermittelten Internetanschlussinhaber aus.

Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR

Dienstag, April 19th, 2011

Das Unternehmen Geto Gold Musikverlag GbR hat eine auf dem Urheberrechtsschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei aus hamburg mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Rechteverletzer betraut, welche im Internet Musikwerke aus dem Rechtskatalogrepertoire der Geto Gold Musikverlag GbR anderen Internetnutzern zum Download anbieten. Die Geto Gold Musikverlag GbR ist eine Tonträgerfirma aus Berlin und als Tonträgerherstellerin fallen Ihre gesonderte Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Aus diese Rechte kann sich die Geto Gold Musikverlag GbR aus dem Abschnitt 4 des deutschen Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte berufen. Hier regelt § 85 Abs. 1 UrhG, dass einem Tonträgerhersteller (wie der Geto Gold Musikverlag GbR) das ausschließliche Recht zufällt, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei gilt als Hersteller in diesem Sinne auch der Inhaber eines Unternehmens, welches den Tonträger in selbigem Unternehmen hergestellt hat. Dieses Unternehmen geht zumeist aus dem sog. P Vermerk (ein eingekreistes P) auf dem Tonträger selbst oder dessen Hülle hervor. Damit dennoch keine Missverständnisse aufkommen, stellt das Gesetz klar, dass die Verwertungsrechte eines Tonträgerherstellers verständlicherweise nicht durch die bloße Vervielfältigung eines Tonträgers entstehen.

Der Geto Gold Musikverlag GbR fallen insoweit u.a. Leistungsschutzrechte im Hinblick auf nachfolgend genannte Tonträger zu, an denen sie Abmahnungen aussprechen lässt:

Abmahnung “Remember Me”

Sonntag, April 17th, 2011

Kurz vor dem Osterfest 2011 werden für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wiederholt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Remember Me” ausgesprochen. Der Spielfilm “Remember Me” erlangte nicht zuletzt durch seinen Hauptakteur R.P. Aufmerksamkeit. Der daramturgische Romantikfilm “Remember Me” scheint auf den charismatischen Charaktermimen R.P. abgestimmt zu sein.
Seit August 2010 kann sich das deutsche Publikum von dessen darstellerischen Darbietungen im Film “Remember Me” überzeugen. Seither ist “Remember Me” als Videodatenträger im Fachhandel erhältlich. Doch nach wie vor erfreut sich der Film auch einer illegalen Verbreitung im Internet, obgleich derartige Downloadangebote des Filmwerks “Remember Me” ohne eine entsprechende Genehmigung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft mit dem Urheberrecht unvereinbar sind. Denn die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, die die Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, kann eigenständig darüber befinden, wie und ob eine Verwertung im Internet stattfinden soll. Demzufolge überschreiten die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Remember Me” in Filesharing System die Grenzen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Folglich hat die Rechteinhaberin eine Müncher Anwaltskanzlei mit der Verfolgung der illegalen Tachschbörsenaktivitäten im Hinblick auf das Werk “Remember Me” betraut. Die in Süddeutschland ansässige Kanzlei spricht zunächst gegenüber einem Rechteverletzer eine Abmahnung aus, in der die zivilrechtlichen Konsequenzen des illegalen Downloadangebots dargelegt werden. In der Abmahnung “Remember Me” wird der Abgemahnte zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr aufgefordert. Zudem wird er mit der Abmahnung “Remember Me” zur Entrichtung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes an die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft angehalten.

Abmahnung “Dave202 – We are one”

Donnerstag, April 14th, 2011

Namens und im Auftrage der Aergo Trade GmbH erfährt illegales Verhalten im Internet hinsichtlich des Tonträgers “Dave202 – We are one” aktuell eine Verfolgung. Wenn ein Musikwerk aus dem Rechtskatalogbestand der Aergo Trade GmbH – wie etwa “Dave202 – We are one” – eine Verbreitung in Internet Tauschbörsen erfährt, indem das Musikstück allen aktiven Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten wird, werden die denzentralen Verteiler im Auftrage der Aergo Trade GmbH ermittelt. Internet Tauschbörsen sind ureigentlich nichts anderes, als dezentrale Netzwerke, die unter unter fantasievollen Bezeichnungen wie Bittorrent, eDonkey oder Gnutella geführt werden, wobei die Tauschbörsen Software (wie etwa eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa) dafür sorgt, dass ein Tauschbörsennutzer, der das Musikstück “Dave202 – We are one” aus dem Netzwerk bezieht, diesen zeitgleich mit seinem Download seinerseits wieder zum Download für andere Tauschbörsennutzer anbietet. Gerade von diesem Umstand nehmen die  von der Aergo Trade GmbH betrauten Ermittler Kenntnis. Der Tauschvorgang des Musiktracks “Dave202 – We are one” stellt rechtlich gesehen ein öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar und dieser Tauschvorgang ist ohne ein entsprechendes Recht des Anbieters ein Verstoß gegen das Urheberrecht. In dem Zeitpunkt, in dem das Musikstück “Dave202 – We are one” bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar ist oder aber in der Bundesrepublik verbreitet wird, greift das in Deutschland maßgebliche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Dieses sieht u.a. vor, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren bestimmt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), dass soweit die Handlung ferner vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wird, der Rechteverletzer dem Verletzten zudem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit bieten die von der Aergo Trade GmbH betrauten rechtsanwälte an, die Angelegenheit gütlich unter der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie der Zahlung eines Gesamtbetrages iHv 450 EUR beizulegen. Problematisch wird es für den Abgemahnten, wenn sich das Musikwerk “Dave202 – We are one” auf einer Compilation, wie etwa den Dream Dance Vol. 58 befunden hat. Denn die Musiksammlung Dream Dance Vol. 58  beinhaltet naturgemäß weitere Werke, an denen Verletzungen unter Umständen einer Verfolgung zugeführt werden.

GV World GmbH Abmahnung

Dienstag, März 22nd, 2011

GV World GmbH – eines von nur wenigen Unternehmen, die Rechtsverletzungen an Filmwerken mit russischer Tonspur in Deutschland einer Rechtsverfolgung zuführen. Yolki ist der Titel eines Spielfilms aus dem Rechtskatalogbestand der GV World GmbH, der aktuell Inhalt von Abmahnungen ist, welche im Auftrage der GV World GmbH ausgesprochen werden. Yolki ist eine Neujahrskömodie, die in Kasachstan produziert wurde und am 13.12.2010 – kurz vor dem Weihnachtsfest 2010 -  seine Veröffentlichung erfuhr. Noch im ersten Quartal  2011 erreichen Inhaber von Internetanschlüssen Abmahnungen, die für die GV World GmbH ausgesprochen werden und den Anschlussinhaber über eine Rechtsverletzung an dem Film Yolki über den betreffenden Internetanschluss informieren. Die Rechteinhaberin GV World GmbH wurde ihrerseits von dem Regisseur des Spielfilms Yolki ermächtigt, Verstöße im Hinblick auf den Weihnachtsfilm Yolki zu verfolgen. Insoweit gilt anzumerken, dass die Rechte des Regisseurs des Films Yolki aus seiner Urheberstellung abgeleitet sind und er insoweit dem Schutz des deutschen Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) untersteht.

Update 20.05.2011: Nunmehr hat die GV World GmbH auch Auftrag erteilt, Rechtsverletzungen an dem russischen Filmwerk “Lucky Trouble Vykrutasy” einer zivilrechtlichen Verfolgung zuzuführen. “Lucky Trouble Vykrutasy” ist eine romantische Komödie, die mit namhaften Darstellern besetzt ist.

Update 29.07.2011: Auch gegen Ende Juli werden in Vollmacht der GV World GmbH Abmahnungen ausgesprochen. Aktuell geht es um Verstöße an dem Werk “Office Romance – Our Time“.