Im Juli 2011 werden erneut Abmahnungen im Auftrage der GV World GmbH aufgrund von illegalen Aktivitäten im Internet versandt. Wie bereits bei zuvor ausgesprochenen Abmahnungen, die im Auftrage der GV World GmbH erfolgten, geht es in der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman wiederholt um ein Filmwerk mit russischer Tonspur. Office Romance – Our Time zu russisch Sluzhebnyy roman ist eine heitere Beziehungskomödie. Die 2011 produzierte Komödie Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ist das Remake des 1977 entstandenen gleichnamigen Films. Da das Remake Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ein aktuelles Filmwerk darstellt, sehen zahlreiche Gerichte das öffentliche Zugänglichmachen des Films Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman derzeit als einen Vestoß mit gewerblichem Ausmaß an. Damit es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bietet die von der GV World GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei dem Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss der Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman bereitgehalten worden ist, an, die Angelegenheit außergerichtlich unter einer Zahlung eines Pauschalbetrages iHv. 600 Euro und der Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Dem Empfänger der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman die im Auftrag der Firma GV World GmbH versandt wird, wird regelmäßig vorgeworfen, das Filmwerk über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies basiert auf der Eigenart der Peer-To-Peer-Software-Clienten, die den Dateininhalt mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Filmwerk Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman, den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig zum Download bereitstellen. Dieses Bereistellen des urheberrechtlich geschützten Films stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Rechteinhaberin GV World GmbH dar. Infolgesessn meldet die betraute Anwaltskanzlei für die Firma GV World GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses an, von dem aus der Verstoß an dem Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman begangen wurde.
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Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman
Freitag, Juli 29th, 2011Abmahnung “Fast and Furious 5″
Montag, Juli 25th, 2011Während sich der Juli 2011 seinem Ende neigt, erhalten einige Inhaber von Internetzugängen im Auftrage der Universal Pictures International Germany GmbH die Abmahnung “Fast and Furious 5″, also die Abmahnung, in der dem Internetanschlussinhaber die Verletzung des Urheberrechts an dem aktuellen Filmwerk “Fast and Furious 5″ vorgehalten wird. Für das Aussprechen der Abmahnung bedient sich die Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH der Dienste einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Dortmunder Anwaltskanzlei. Das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe, wie bereits im Jahre 2010. Zu dieser Zeit wurden bereits Abmahnungen im Hinblick auf Verstöße an anderen Spielfilme, an welchen die Universal Pictures International Germany GmbH die Rechte innehat, versandt. Wie seinerzeit – wird auch derzeit – die Rechtsverletzung durch ein Ermittlungsunternehmen erfasst, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz dokumentiert werden. Anschließend wird durch die betraute Kanzlei ein Antrag auf Auskunftserteilung durch den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Fast and Furious 5″ vorgenommen wurde, die Abmahnung “Fast and Furious 5“. In dieser wird neben Unterlassungsansprüchen ein Pauschalbetrag von 450 EUR gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Abmahnung “New Kids Turbo”
Dienstag, Juli 19th, 2011Im Juli 2011 werden im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Verletzungen an dem aktuellen Filmwerk “New Kids Turbo” ausgesprochen. Für das Aussprechen der Abmahnung nimmt die Constantin Film Verleih GmbH die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München in Anspruch. Das Prozedere wurde schon im ersten Quartal 2010 im Hinblick auf andere Spielfilme, an denen die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte besitzt, vollzogen. Zunächst wird die Rechtsverletzung ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “New Kids Turbo” vorgenommen wurde, eine Abmahnung, mit dem Ziel die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Der abmahnungsgegenständliche Film “New Kids Turbo” wurde im April 2011 in den deutschen Lichtspielhäusern gezeigt. “New Kids Turbo” ist eine Kinoverfilmung der Comedy Serie der gleichnamigen Comedian Gruppe aus den Niederlanden. Wer insoweit ohne Einverständnis oder Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH diesen Film in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Anderen zum Download darbietet, begeht einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “New Kids Turbo” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke. Werden die Urheberrechte an einem Filmwerk verletzt, so sieht das Urheberrecht hierfür bestimmte zivilrechtliche und mitunter auch strafrechtliche Folgen vor. Die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” bedingt insoweit zivilrechtliche Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer, welche mit der Abmahnung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Constantin Film Verleih GmbH – geltend gemacht werden. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche der Constantin Film Verleih GmbH gegenüber dem Rechteverletzer, bzw. dem Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” ermittelt wurde.
Abmahnung Aegis Multimedia Protection GmbH
Mittwoch, Juni 8th, 2011Die Aegis Multimedia Protection GmbH lässt im Juni 2011 auf Rechtsverletzungen an einem Filmwerk aus Russland Abmahnungen aussprechen. Schon im Oktober 2010 tauchte der Firmenname Aegis Multimedia Protection GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der infoscore Forderungsmanagement GmbH auf, wobei die Ansprüche ebenfalls einen Bezug zu Rechtsverstößen an Filmwerken mit russischer Tonspur aufwiesen. In den aktuell ausgesprochenen Abmahnungen geht es um das Filmwerk ПираМММида (PiraMMMida). Dieser Film wurde bisweilen nur in Russland in den Kinos gezeigt. Ein Downloadangebot in Tauschbörsen, das den Film ПираМММида (PiraMMMida) beinhaltet, läuft damit den exklusiven Verwertungsrechten der Rechteinhaber zuwider. Insoweit hat die Aegis Multimedia Protection GmbH eine Dortmnder Rechtsanwaltskanzlei beauftragt gegen die illegalen Tauschbörsenangebote, die den Film ПираМММида (PiraMMMida) betreffen, vorzugehen. Die betraute Kanzlei stellt zunächst einen Antrag auf Auskunftserteilung des Telekommunikationsdienstleisters bei dem zuständigen Landgericht. Dieses gestattet dem Provider die personenbezogenen Daten des Anschlussinhabers, über dessen Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung an dem Film ПираМММида (PiraMMMida) begangen wurde, an die Dortmunder Kanzlei zu übermitteln, die sodann ihrerseits die Abmahnung ПираМММида (PiraMMMida) ausspricht.
Abmahnung PiraMMMida ПираМММида
Dienstag, Juni 7th, 2011Die AEGIS Multimedia Protection GmbH aus Dortmund hat derzeit Auftrag erteilt, Verletzungen an dem Filmwerk PiraMMMida ПираМММида zu verfolgen und die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида auszusprechen. Die AEGIS Multimedia Protection GmbH nimmt hierfür die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes agierenden Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch. Mit der Abmahnung PiraMMMida ПираМММида aufgrund einer Urheberrechtsverletzungen an dem russischen Film möchte die Rechteinhaberin der illegalen Verbreitung desselben im INet entgegenzuwirken. Die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида richtet sich regelmäßig an den Inhaber des Internetanschlusses, der im Zusammenhang mit der Verletzung ermittelt wurde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zumeist Bezug genommen wird auf eine Verletzungshandlung die über eine sogenannte P2P Filesharing Tauschbörse stattgefunden haben soll. Das solidarische Prinzip dieser Internet Tauschbörsen hält den entsprechden Nutzer automatisch an, die gelandene Datei bereits während des Downloads allen aktiven P2P Nutzern wider zum Download anzubieten. Dieser Vorgang stellt im Hinblick auf eine Datei, die den Film PiraMMMida ПираМММида enthält, ein rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des Films dar. Der Film PiraMMMida zu russisch ПираМММида ist eine rein russsisch sprachiger Film, der erst im April 2011 seine Uraufführung in den russischen Kinos feierte. Die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Forderungen, die das Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH an zahlreiche Schuldner übersandte. Auch seinerzeit war ein Zusammenhang mit Verletzungen an russischen Filmen gegeben.
Abmahnung “Die Meute”
Montag, Juni 6th, 2011Noch bevor das Filmwerk “Die Meute” seinen Weg in die deutschen Verkaufsstätten fand, kursierte das Filmwerk bereits in sogeannten Peer To Peer Tauschbörsen. Erst am 16.06.2011 werden die für den bundesweiten Vertrieb bestimmten Unterhaltungsmedien des Films “Die Meute” zum Verkauf freigegeben. Doch bereits derzeit verbereitet sich das Filmwerk in Tauschbörsen im Internet. Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Filmwerks “Die Meute” sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tiberius Film GmbH rechtswidrig. Denn die Tiberius Film GmbH, welche die Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet innehat, kann frei darüber befinden, wie eine Verwertung (insbesondere eine solche über das Internet) stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Die Meute” in Internet Tauschbörsen, den exklusiven Verwertungsrechten der Tiberius Film GmbH zuwider. Anlass genug für die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH, welche die exklusiven Rechte an dem Film für den deutschen Verwertungsraum innehat, wiederholt Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm “Die Meute” aussprechen zu lassen. Dabei bedient sich die Tiberius Film GmbH erneut der Dienstleistungen einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Münchner Anwaltskanzlei. Die Meute” ist ein Horrorfilm aus Frankreich. Auch inhaltlich sucht das Werk die Abgeschiedenheit einer Provinz innerhalb des europäischen Mitgliedsstaates. Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Werks “Die Meute” aus. Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms “Die Meute” im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Tiberius Film GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und führt diese einer zivilrechtlichen Verfolgung (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) zu. Mit der Verfolgung ist die ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut worden, deren Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schon seit Jahren von Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche in Anspruch genommen werden. Auch die Tiberius Film GmbH lies schon im vergangenen Jahr Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Rechtskatalogbestand verfolgen. Wie auch derzeit, ging es im Sommer 2010 ebenfalls um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Privilegien der Tiberius Film GmbH. Vernehmlich in den Fokus der Ermittlungen geraten Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing Netzwerke.
Abmahnung “True Legend”
Sonntag, Mai 29th, 2011Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei spricht derzeit für das Medienunternehmen Splendid Film GmbH die Abmahnung “True Legend” aus, soweit es zu einer Urheberrechtsverletzungshandlung an dem Werk kommt. “True Legend” ist ein im Jahre 2010 produzierter südost-asiatischer mit zahlreichen CGI Effekten gespickter Martial Arts Film. “Su Qi-Er”, wie der Film im Originaltitel bezeichnet ist, feierte der Berlinale 2010 seine Uraufführung in Deutschland. Am 15. April 2011 wurde “True Legend” dann als Vertriebsmedium in den deutschen fachhandel eingeführt. Die Abmahnung “True Legend” wird im Auftrage der Splendid Film GmbH ausgesprochen. Schon 2010 lies die Splendid Film GmbH Urheberrechtsverstöße an Filmwerken aus ihrem Rechtekatalogsbestand ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuführen. In der Abmahnung fordern den betrauten Rechtsanwälte für die Spendid Film GmbH zur Asräumung der Wiederholungsgefahr und zur Zahlung eines pauschal mit 800 EUR bezifferten Schadens- und Aufwendungsersatzanspruches auf.
Abmahnung “Otto’s Eleven”
Mittwoch, Mai 18th, 2011Im Mai 2011 erreicht einige Internetanschlussinhaber erstmailig die Abmahnung “Otto’s Eleven”. In der Abmahnung geht es um die Filmkomödie “Otto’s Eleven“. Diese deutsche Komödie des namensgebenden Drehbuchautoren, Darstellers und Produzenten, deren handlungsstrang sich stark an der Thrillervorlage Oceans Eleven orientiert, soll ausweislich der Abmahnung “Otto’s Eleven” über den Anschluss des angeschriebenen Anschlussinhabers Dritten über das Internet zum Download bereitgestellt worden sein. Denn obgleich die Vertriebsmedien des Films “Otto’s Eleven” erst seit dem 12. Mai 2011 in Fachhandel zu beziehen sind, machte der Film bereits vor seiner Vertriebsveröffentlichung in Internet Tauschbörsen auf sich aufmerksam. Eine solche Verwertung durch das Bereitstellen des Films “Otto’s Eleven“, die sich jenseits der offiziellen Vertriebswege vollzieht und zudem die unentgeltliche Bereitstellung des Werks “Otto’s Eleven” beinhaltet, ist von der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment GmbH in keinster Weise gewollt. Vielmehr tangieren die Downloadangebote in den Internet Tauschbörsen, die den Film “Otto’s Eleven” zumgegenstand haben, die Verwertungsrechte der Warner Bros Entertainment GmbH. Auf diesen Umstand weist die Abmahnung “Otto’s Eleven” den Abgemahnten hin und fordert ihn zur Ausräumung der latenten Wiederholungsgefahr, sowie zur Entrichtung eines pauschal bezifferten Aufwendungs- und Schadensersatzes auf.
Abmahnung “Ohne Limit”
Mittwoch, Mai 11th, 2011Eine Münchner Kanzlei spricht derzeit Abmahnungen für das Medienunternehmen Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverstöße im Hinblick auf den Film “Ohne Limit” des Regisseurs N.B. aus. Im Jahre 2011 erschienen der Film “Ohne Limit”. Das Filmwerk “Ohne Limit” ist einus-amerikanischen Thriller, in welchem ein Romanautor Unterstützung sucht, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen und dabei auf ungewöhnliche Methoden zurückgreift. Erst am 14.04.2011 lief “Ohne Limit” in den deutschen Kinos an. Damit sind Rechtsverstöße an dem Film “Ohne Limit” derzeit als Verletzungshandlungen in der heißen Verwertungsphase anzusehen. In der Abmahnung “Ohne Limit” wird regelmäßig auf Verletzungshandlungen über genannte Tauschbörsen Bezug genommen. Eine aktive beteiligung an Peer To Peer Tauschbörsen, die auf das Werk “Ohne Limit” abzielt, ist gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft als illegal anszusehen. Der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei, ob und auf welche Art und Weiese eine Veröffentlichung stattfindet. Eine Einwilligung in die kostenfreie Verbreitung des Films “Ohne Limit” über Peer To Peer tauschbörsen hat die Tele München gleichsam nicht erteilt.
Abmahnung I Saw the Devil
Montag, Mai 9th, 2011Die Splendid Film GmbH hat den Auftrag erteilt, Rechtsverletzungen an dem Film I Saw the Devil zivilrechtlich zu verfolgen. Wird eine Rechtsverletzung durch das betraute Ermittlungsunternehmen entdeckt, werden die Ermittlungsdatensätze an die bevollmächtigte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei übersandt. Diese spricht anschließend die Abmahnung I Saw the Devil gegenüber dem Intsrnetanschlussinhaber aus, der im Zusammenhang mit der konkreten Verletzung im Ermittlungsdatensatz erfasst ist. Der Spielfilm I Saw the Devil ein in Asien produzierten Thriller. Seit April 2011 kann I Saw The Devil bundesweit im Fachhandel bezogen werden. Insoweit bleibt die Splendid Film GmbH ihrer Vorgehensweise einer zeitnahen Verfolgung in der “heißen Vertreibsphase” auch mit den Abmahnung I Saw the Devil treu. gefordert wird neben der Abgabe eines Unterlassungsversprechens auch die Entrichtung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes.





