David Guetta – Titanium ist Inhalt aktueller Downloadangebote, auf welche aktuelle Abmahnungen, die im Oktober 2011 im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG versandt werden, Bezug nehmen. Offizielle Downloadportale halten den Dancefloortrack David Guetta – Titanium seit dem 29. August 2011 gegen ein Entgelt zum Download bereit. Dennoch laden viele Internetnutzer sich das Musikstück in sogenannten Tauschbörsen herunter. Diese kostenfreien Downloadangebote sind jedoch keineswegs im Interesse der Rechteinhaberin. Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln hat die ausschließlichen Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet an dem Tonträger David Guetta – Titanium. Bereits im letzten Quartal 2010 wurden bereits Abmahnungen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen. Diese nahmen allerdings vornehmlich Bezug auf Rechtsverletzungen im Hinblick auf Musikalben. Die Abmahnung David Guetta – Titanium die derzeit im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG versandt wird, zeigt insoweit, dass Rechteinhaber auch Rechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken ahnden und einer Verfolgung zuführen. Dabei wendet sich das Abmahnschreiben an den Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die Rechtsverletzung an dem Musikwerk David Guetta – Titanium begangen wurde. Dies basiert darauf, dass die Peer To Peer Software regelmäßig ein Bereithalten der herunterladenen Dateisegmente veranlasst. Weil diese Bereitstellung des Musikstücks David Guetta – Titanium ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine rechtswidrige Handlung nach dem Urheberrecht darstellt, wendet sich die Rechteinhaberin an den Inhaber des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung erfolgte und macht gegenüber diesem Ansprüche aufgrund der illegalen öffentlichen Zurverfügungsstellung des Tonträgers David Guetta – Titanium geltend. Der Internetanschlussinhaber ist regelmäßig der Adressat der Abmahnung David Guetta – Titanium, da einen Internetanschlussinhaber eine Sicherungspflicht im Hinblick auf den von ihm betriebenen Internetanschluss trifft. Diese Pflicht sieht vor, dass ein Internetanschlussinhaber dafür Sorge zu leisten hat, Schutzvorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, Verletzungshandlungen über seinen Anschluss zu verhindern. Kommt es dennoch zu einer Verletzung des Urheberrechts über den Internetanschluss, so gilt es zu prüfen, ob der Anschlussinhaber tatsächlich alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen den Mißbrauch seines Anschlusses getroffen hat.
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Abmahnung David Guetta – Titanium
Montag, Oktober 10th, 2011Abmahnung “Groove Coverage – Angeline”
Mittwoch, August 31st, 2011Im August 2011 werden wiederholt Abmahnungen aufgrund von Verletzungen von Rechten an einzelnen Musikwerken im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Eines der bedachten Musikwerke ist der Musiktrack “Groove Coverage – Angeline“. Auffällig ist, dass derzeit (im August 2011) sowohl die Rechtsanwälte S&P aus Frankfurt, als auch der Rechtsanwalt Dr. JR aus Regensburg mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Werk “Groove Coverage – Angeline” betraut worden sind. Die Kanzlei S&P und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. JP berufen sich auf eine Bevollmächtigung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Vergleicht man die Abmahnung “Groove Coverage – Angeline” aus dem Hause S&P Rechtsanwälte mit jener der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR , so fällt zunächst auf, dass die Kanzlei S&P neben der Erfüllung der Unterlassungsansprüche, die außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit unter der fristgetreuen Zahlung eines Vergleichsbetrags iHv. 390 EUR anbietet. Dahingegen beläuft sich das seitens der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR offerierte Vergleichsangebot auf 340 EUR. Die Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. JR wegen einem Verstoß an dem Musikstück “Angeline” der Interpeten Groove Coverage wird im im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Auch die Kanzlei S&P Rechtsanwälte zeigt an, dass sie von der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH in der zugrundeliegenden Urheberrechtsangelegenheit betraut wurde. Dabei legt die Kanzlei S&P Rechtsanwälte dar, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Herrn Axel Konrad auftragsgegenständlich ist. Dieser Umstand muss zumindest in einer die Wiederholungsgefahr im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen des Werks “Groove Coverage – Angeline” zu Händen der Kanzlei S&P Rechtsanwälte gesandten Unterlassungserklärung, eine entsprechende Berücksichtigung finden.
Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At”
Montag, Juni 27th, 2011Im Juni 2011 werden wiederholt urheberrechtswidrige Verhaltensweisen im Internet im Hinblick auf Musikwerke ermittelt und einer Verfolgung zugeführt. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikstück “David Guetta – Where Them Girls At”. Rechteinhaberin an dem Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Diese hat sich die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” für das deutsche Verwertungsgebiet gesichert und kann insoweit darüber verfügen ob und wie eine Verwertung der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” stattfinden soll. Der illegalen Verwertung im Internet möchte die EMI Music Germany GmbH & Co. KG entgegenwirken und hat eine im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei betraut Rechtsverletzungshandlungen an dem Musiktitel zu verfolgen. Dabei ist “David Guetta – Where Them Girls At” nach David Guetta – One More Love und David Guetta – Who’s that Chick bereits das dritte Werk des französichen DJs David Guetta, an welchem die EMI Music Germany GmbH & Co. KG in diesem Jahr den Auftrag erteilt hat, Rechtsverletzungshandlungen zu ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Für das Werk “David Guetta – Where Them Girls At” kooperierte David Guetta mit den Musikinterpreten Flo Rida und Nicki Minaj. Zum Verkauf bestimmte Tonträger des Danceflor Tracks “David Guetta – Where Them Girls At” werden seit dem 27.5.2011 im deutschen Fachhandel vertrieben. Aufgrund dieser Aktualität erscheint es wenig verwunderlich, dass das Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” u.a. auch Inhalt aktueller Musikzusammenstellungen, wie etwa den German Top 100 Single Charts vom 23.5.2011 ist. Auf diesen Musiksammlungen finden sich zahlreiche Werke, sodass ein Risiko von Folgeabmahnungen nicht ausgeschlossen werden kann. Wer die Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At” im Zusammenhang mit dem Vorwurf, eine Containerdatei, wie die German Top 100 Single Charts, im Internet Dritten zum Download bereitgehalten zu haben, erhält, sollte eine fachkundige Beratung einholen, um sich mit den Möglichkeiten prophylaktischer Vorgehensweisen hinsichtlich der drohenden Folgeabmahnungen betraut zu machen.
Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared
Montag, Juni 20th, 2011Der EuroV Song Contest ist entschieden. Prompt verbreitete sich der Siegersong Ell & Nikki – Running Scared auch im Internet. Um der illegalen Verbreitung Einhalt zu gebieten, haben die schwedischen Texter des Songs eine Ermittlungsfirma mit der Erfassung von illegalen Downloadaktivitäten im Internet im Hinblick auf das Werk Ell & Nikki – Running Scared betraut. Zumeist richten sich die Ermittlungen auf Downloadangebote in sogenannten Tauschbörsen. Wer den Song Ell & Nikki – Running Scared über eine Tauschbörsensoftware auf die Festplatte seines Computers lädt, der bietet diesen Track auch zugleich allen aktiven Tauschbörsennutzern seinerseits zum Download an. Dieses Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen des Werks Ell & Nikki – Running Scared dar, welches ohne die Einwilligung der Rechteinhaber ein urheberrechtswidriges Verhalten darstellt. Im Anschluss an die Erfassung der Ermittlung der Rechtsverletzungshandlung spricht die betraute hamber Rechtsanwaltskanzlei für die Texter die Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared aus und fordert neben der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens auch die Entrichtung eines Aufwendungs- und Schadensersatzes.
Abmahnung Bushido – Vergiss mich
Montag, Juni 6th, 2011Bushido – Vergiss mich, so lautet der aktuelle Titel des in Berlin lebenden Rap Musikers. Das jüngste Werk des Interpreten Bushido ist im Juni 2011 wiederholt gegenstand der Abmahnung Bushido – Vergiss mich, die im Namen des Interpreten Bushido durch eine in Linden ansässige Kanzlei ausgesprochen wird. Die Abmahnung Bushido – Vergiss mich nimmt dabei Bezug auf einen Tathergang, der auf den Anschluss des abgemahnten Internetanschlussinhabers weist. Ein Anschlussinhaber muss seinen Internetanschluss hinreichend vor etwaigen Zugriffen Dritter schützen. Mit der Abmahnung Bushido – Vergiss mich macht die Lindener Anwaltskanzlei für den Rapper Bushido neben Unterlassungsansprüchen auch Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gelegentlich gibt bereits der Inhalt der Abmahnung Bushido – Vergiss mich Anhaltspunkte für einen mehrfachen Verstoß. So nimmt die Abmahnung gelegentlich auch Bezug auf einen Container, wie etwa den German Top 100 Single Charts, auf denen neben dem Track Bushido – Vergiss mich weitere 99 Musikstücke enthalten sind. Im Falle, dass der in dem Ermittlungsdatensatz niedergelegte Dateiname Rückschlüsse auf eine Compilation – wie etwa jenen German Top 100 Single Charts enthält – sind Folgeabmahnungen nicht auszuschließen. Insoweit sollte im Falle des Bereithaltens einer German Top 100 Single Charts Compilation (oder eines vergleichbaren mehrere Werke umfassenden Samplers) eine Rücksprache mit einem sachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, um etwaige prophylaktische Maßnahmen zu besprechen, um möglicherweise drohenden Folgeabmahnungen entgegenzuwirken.
Abmahnung Rockstroh – Wolke 7
Samstag, April 30th, 2011Der Dance Track Rockstroh – Wolke 7 ist in der letzten Aprilwoche 2011 erstmalig Inhalt einer Abmahnung, die für das Unternehmen Celebrate Records GmbH ausgesprochen wird, wenn eine Rechtsverletzung an dem Song ermittelt wird. Das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 ist das derzeit jüngste Werk des deutschen DJs und Musikproduzenten Rockstroh. Ende Februar 2011 gelangte Rockstroh – Wolke 7 in die lizenzberechtigten Downloadportale. Allerdings erfährt das Werk auch auf illegalen Portalen im Internet eineVerbreitung. das das Werk sehr aktuell ist, ist das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 u.a. auf diversen samplern (wie etwa der inoffiziellen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts enthalten. Dabei ist die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 nicht die erste Abmahnung die wegen eines Verstoßes an einerm Werk des Interpreten Rockstroh ausgesprochen wird. Auch der vorherige Track des Leipziger DJs mit dem Titel Tanzen war bereits Inhalt von Abmahnungen. Allerdings wurden diese seinerzeit für die Universal Music GmbH ausgesprochen. Die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 wird nunmehr hingegen im Auftrage der Celebrate Records GmbH versandt. Die Celebrate Records GmbH ist ein Tonträgerhersteller mit Sitz in Stollberg. Tonträgerhersteller unterstehen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und können sich auf eigene Rechte aus dem Abschnitt 4 des deutschen Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte berufen. So bestimmt § 85 Abs. 1 UrhG, dass ein Tonträgerhersteller das ausschließliche Recht hat, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei gilt als Hersteller in diesem Sinne auch der Inhaber eines Unternehmens, welches den Tonträger in selbigem Unternehmen hergestellt hat. Dieses Unternehmen geht zumeist aus dem sog. P Vermerk (ein eingekreistes P) auf dem Tonträger selbst oder dessen Hülle hervor. Der Celebrate Records GmbH fallen insoweit Leistungsschutzrechte an dem Tonträger Rockstroh – Wolke 7 zu. Wird eine Rechtsverletzungshandlung an dem Werk Rockstroh – Wolke 7 ermittelt, so macht die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei für die Celebrate records GmbH neben Unterlassungsansprüchen auch Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz geltend, wobei angeboten wird, diese unter einer fristgerechten Zahlung eines pauschalen Betrages iHv. 450 EUR als abgegolten anzusehen.
Abmahnung “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”
Dienstag, April 19th, 2011Musikwerke der Atzen waren in der Vergangenheit bereits häufiger Inhalt einer Abmahnung. “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” ist das aktuelle Musikstück der Dancemusikinterpreten Atzen mit Nena. Auch “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” ist im April 2011 Inhalt einer Abmahnung, die versandt wird, soweit eine Rechtsverletzung an dem Musikwerk ermittelt wird. Die Besonderheit ist, dass diesbezüglich von verschiedenen Rechteinhabern Abmahnungen aufgrund der Rechtsverstöße an dem Track “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” ausgesprochen werden können. Zum Einen macht die Geto Gold Musikverlag GbR als Tonträgerunternehmen Rechte an dem Werk geltend. Zum Anderen beruft sich die DigiRights Administration GmbH auf die Übertragung von Rechten an dem Werk “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”. Seit dem 11.03.2011 kann “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” der Interpreten Die Atzen mit Nena im deutschen Musikfachhandel bezogen werden. Doch aufgrund seiner Aktualität ist der Song “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” auch dem inoffiziellen Musiksampler “German Top 100 Single Charts” vom 28.03.2011 enthalten.
Abmahnung “Till Morning”
Sonntag, April 17th, 2011“Till Morning” der Interpreten Darius & Finlay ist im April Gegenstand von Abmahnungen, welche durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Lünen ausgesprochen werden. Auftraggeber ist die Trak Music GnbR.Die Trak Music GnbR ist die Tonträgerherstellerin des Musikwerks “Till Morning” der Interpreten Darus & Finlay. Erste seit Mitte Febraur 2011 ist “Till Morning” der Interpreten Darius & Finlay in den deutschen Musikfachsortimenten erhältlich. Nicht sonderlich verwunderlich erscheint der Umstand, dass “Till Morning” der Interpreten Darius & Finlay es angesichts seiner Aktualität und Popularität, auf diverse Musiksampler geschafft hat. So findet sich “Till Morning” u.a. auf den Club Sounds Vol. 56, den Dream Dance Vol. 59 und den DJ Networx Vol. 48. Zudem ist “Till Morning auch auf der inoffiziellen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts vom 07.03.2011, den German Top 100 Single Charts vom 14.03.2011 und den German Top 100 Single Charts 21.03.2011 enthalten.
Abmahnung “Dave202 – We are one”
Donnerstag, April 14th, 2011Namens und im Auftrage der Aergo Trade GmbH erfährt illegales Verhalten im Internet hinsichtlich des Tonträgers “Dave202 – We are one” aktuell eine Verfolgung. Wenn ein Musikwerk aus dem Rechtskatalogbestand der Aergo Trade GmbH – wie etwa “Dave202 – We are one” – eine Verbreitung in Internet Tauschbörsen erfährt, indem das Musikstück allen aktiven Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten wird, werden die denzentralen Verteiler im Auftrage der Aergo Trade GmbH ermittelt. Internet Tauschbörsen sind ureigentlich nichts anderes, als dezentrale Netzwerke, die unter unter fantasievollen Bezeichnungen wie Bittorrent, eDonkey oder Gnutella geführt werden, wobei die Tauschbörsen Software (wie etwa eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa) dafür sorgt, dass ein Tauschbörsennutzer, der das Musikstück “Dave202 – We are one” aus dem Netzwerk bezieht, diesen zeitgleich mit seinem Download seinerseits wieder zum Download für andere Tauschbörsennutzer anbietet. Gerade von diesem Umstand nehmen die von der Aergo Trade GmbH betrauten Ermittler Kenntnis. Der Tauschvorgang des Musiktracks “Dave202 – We are one” stellt rechtlich gesehen ein öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar und dieser Tauschvorgang ist ohne ein entsprechendes Recht des Anbieters ein Verstoß gegen das Urheberrecht. In dem Zeitpunkt, in dem das Musikstück “Dave202 – We are one” bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar ist oder aber in der Bundesrepublik verbreitet wird, greift das in Deutschland maßgebliche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Dieses sieht u.a. vor, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren bestimmt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), dass soweit die Handlung ferner vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wird, der Rechteverletzer dem Verletzten zudem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit bieten die von der Aergo Trade GmbH betrauten rechtsanwälte an, die Angelegenheit gütlich unter der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie der Zahlung eines Gesamtbetrages iHv 450 EUR beizulegen. Problematisch wird es für den Abgemahnten, wenn sich das Musikwerk “Dave202 – We are one” auf einer Compilation, wie etwa den Dream Dance Vol. 58 befunden hat. Denn die Musiksammlung Dream Dance Vol. 58 beinhaltet naturgemäß weitere Werke, an denen Verletzungen unter Umständen einer Verfolgung zugeführt werden.
Abmahnung “Berlin City Girl”
Donnerstag, März 31st, 2011Während das erste Quartal des Jahres 2011 sich seinem Ende neigt, ereilen einige Internetanschlussinhaber Abmahnungen, die im Auftrage des Berliner Tonträgerunternehmens Styleheads GmbH durch die bevollmächtigten Rechtsanwälte aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk Berlin City Girl der Interpreten Culcha Candela ausgesprochen werden. Die von der Styleheads GmbH betauten Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz bereits seit vielen Jahren tätig. Die Rechtsanwaltskanzlei hat Ihren Sitz in Karlsruhe und Frankfurt am Main und ist über die Jahre hinweg für zahlreiche Rechteinhaber aus der Musikbranche (wie vorliegend die Styleheads GmbH) tätig. Die Styleheads GmbH lies bereits im ersten Quartal 2010 Abmahnungen aufgrund illegaler Verwertungen an urheberrechtlich geschützten Tonausnahmen aussprechen.





