Der Musiktitel “Bullmeister – Girls Beautiful” ist vielerorts durch eine bekannte Fernseh Casting Show bekannt. Nunmehr ist das Musikstück “Bullmeister – Girls Beautiful” auch Inhalt einer Abmahnung, die von einer in Hamburg ansässigen Rechtsanwaltsgesellschaft Namens und in Vollmacht der Interpreten der Gruppe Bullmeister ausgesprochen wird. Der Abmahnung geht eine Rechtsverletzung an dem Musikwerk “Bullmeister – Girls Beautiful” voraus. Die Tonträger Single des Musiktracks “Bullmeister – Girls Beautiful” wurde Ende Februar 2011 veröffentlicht. EinTauschbörsenangebot, welches den Track “Bullmeister – Girls Beautiful” beinhaltet, verletzt die dahingehenden Vertriebsrechte. Die Musiker der Gruppe Bullmeister sind Urheber des Musiktracks iSd. § 7 UrhG und können sich auf eigene Urheberrechte an dem Track berufen.
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Abmahnung “Bullmeister – Girls Beautiful”
Donnerstag, März 31st, 2011Abmahnung David Guetta – Who’s that Chick? (feat. Rihanna) German Top 100 Single Chart
Mittwoch, März 2nd, 2011Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG hat den Auftrag erteilt, Verletzungen des Urheberrechts an dem Musikwerk David Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick verfolgen zu lassen. Die in Köln ansässige EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln besitzt die Verwertungsrechte an dem Werk Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick. Schon im letzten Quartal des Jahres 2010 wurden Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Falle von Rechtsverletzungen an Tonträgern ausgesprochen. Im Unterschied zur jetzigen Abmahnung beinhalteten diese allerdings in erster Linie den Vorwurf einer illeageln Tauschbörsenaktivität im Hinblick auf Musikalben. Angesichts der Vielzahl an Rechtsverletzungshandlungen im Internet, sind Rechteinhaber zunehmend geneigt, auch Rechtsverletzungen an Musik-Singles einer Verfolgung zuzuführen. Die Musik-Single David Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick ist seit dem 26. November 2010 im Musikfachhandel zu erwerben. Wer das Musikwerk David Guetta feat. Rihanna - Who’s that Chick Dritten in einer Tauschbörse zugänglich macht, verletzt die Rechte der EMI Music Germany GmbH & Co KG und setzt sich neben Unterlassungsansprüchen auch Schadensersatzforderungen aus.
Abmahnung “Real Love” von Sarah Connor iAv. Boomgaarden, Geringas, Klimpel u. Mason
Montag, Januar 24th, 2011Im Zeitalter der digitalen Unterhaltung sind die Quellen, in denen ein Internetnutzer sich seiner Konsumgüter habhaft machen kann vielfältig. Jedoch nicht jede Quelle ist mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz in Einklang zu bringen. So geben sich viele Internetnutzer der Illusion einer anonymen Sphäre im Internet hin. Doch im Internet ist kein Schritt anonym. Rechteinhaber beauftragen Ermittlungsunternehmen, um rechtswidrigen Downloadangeboten im Hinblick auf die Werke, an denen sie die Verwertungsrecht besitzen, auf die Spur zu kommen. So lassen die Songwriter Boomgaarden, Geringas, Klimpel u. Mason Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermittelt und Abmahnungen aussprechen. Die Abmahnung, die für Boomgaarden, Geringas, Klimpel u. Mason ausgesprochen wird, beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an dem Lied “Real Love” der Sängerin Sarah Connor. Entsprechende Abmahnungen werden durch eine Karlsruher Anwaltskanzlei versandt. Der Anschlussinhabers, über dessen Anschluss das Werk “Real Love” unrechtmäßigerweise anderen Tauschbörsenteilnehmern angeboten worden ist, erhält mit der Abmahnung die Gelegenheit die Angelegenheit außergerichtlich unter der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines pauschal mit 450 EUR bezifferten Aufwendungs- und Schadensersatzanspruchs beizulegen.
Abmahnung “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger”
Freitag, Dezember 3rd, 2010Seit langem ist bekannt, dass Rechtsverletzungshandlungen im Internet eine Verfolgung erfahren. Wer etwa rechtsmißbräuchlich Musik aus dem Internet lädt und/oder Musikstücke Dritten im Internet anbietet, begeht eine urheberrechtlich relevante Verletzung. Besonders heikel wird es, wenn sich die Verletzungshandlung auf mehrere urheberrechtlich geschützte Werke erstreckt. In diesem Zusammenhang wurde bereits auf die mitunter mehrfache Verfolgung von Rechtsverletzungen an Werken in einem “German Top 100 Single Charts Container” hingewiesen. Ins Visier der Ermittlungen ist jüngst nun auch die “kleine Schwester” der “German Top 100 Single Charts”, die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” geraten. Wie die “German Top 100 Single Charts” erscheinen auch die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” in regelmäßigen Abständen. Diese inoffizielle Musiksammlung kann im Internet z.B. in den Internet Tauschbörsen heruntergeladen werden. Die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger”beschränken sich dabei auf die seit dem letzten Release der “German Top 100 Single Charts” hinzugekommenen und neu aufgenommenen Musikwerke. Damit beschränkt sich der “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Container auf nur einen Bruchteil der “German Top 100 Single Charts”. Jüngste “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Sampler umfassen ca. 60 Mbyte und damit gerade einmal ein knappes zehntel der vollumfänglichen Compilation. Dennoch bleibt ein ungenehmigtes Laden oder Anbieten des Inhalts eines “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Containers eine ebenso illegale Vervielfältigung bzw. Verbreitung von Tonträgern. Jeder Tauschbörsenuser, der über einen Peer-To-Peer Client die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” anderen in der Tauschbörse zum Download anbietet, macht den Inhalt dieser Musiksammlung regelmäßig anderen zu dieser Zeit aktiven Tauschbörsennutzern öffentlich zugänglich iSd. Urheberrechtsgesetzes. Dieses öffentliche Zugänglichmachen der “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Sampler ist ohne die Zustimmung aller Rechteinhaber, die etwa Nutzungs- und Verwertungsrechte an einem in dem Container enthaltenen Musikwerk besitzen, eine urheberrechtlich relevante Verletzungshandlung und diese kann Ansprüche der Rechteinhaber gegen den Verletzer nach § 97 UrhG auslösen. Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass gleich mehrere Geschädigte, die Rechte an Werken in einem “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Container besitzen, sich an den Rechteverletzer wenden, um sich an diesem schadlos zu halten. Diese erfolgt in der Praxis regelmäßig durch eine zunächst ausgesprochene Abmahnung, mit der der Abgemahnte die Gelegenheit bekommen soll, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Abmahnung “Israel Kamakawiwo Ole – Over the Rainbow”
Dienstag, November 30th, 2010Derzeit werden Urheberrechtsüberschreitungen im Hinblick auf den Track “Over the Rainbow” Künstlers “Israel Kamakawiwo Ole” im Auftrage der lettischen B1 Recordings SIA verfolgt. Das Musikstück von “Israel Kamakawiwo Ole”, den Fans vornehmlich unter dem Künstlernamen IZ kannten, wurde bereits 1993 mit dem Album “Facing Future” veröffentlicht und es wurde jüngst ( Sep. 2010) wiederholt veröffentlicht, wobei sich “Over The Rainbow” sogleich in den deutschen Single Charts etablierte. Aus diesem Grund ist das “Over the Rainbow” derweil u.a. auf einigen Compilations enthalten, wie zum Beispiel auf dem inofficial musicrelease “German Top 100 Single Charts”. Wie der Name bereits vermuten lässt, beinhaltet diese “German Top 100 Single Charts” Sammlung neben dem Musikwerk “Over the Rainbow” noch weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke.
Abmahnung “Berlins Most Wanted” Bushido
Samstag, November 20th, 2010Der Rapper Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername “Bushido”, lässt im November erneut Verstöße am Urheberrecht seiner Musikwerke ermitteln und verfolgen. Aktuelle Abmahnungen nehmen Bezug auf Rechtsverletzungshandlungen an dem Tonträger „Berlins Most Wanted“ der Interpreten Berlins Most Wanted aka Bushido, Fler & Kay One. Das Musikstück “Berlins Most Wanted” kann seit Anfang Oktober 2010 im Musikfachhandel erworben werden. Die Abmahnungen, die eine Verletzung an dem Track „Berlins Most Wanted“ rügen, nehmen nicht selten auf den Umstand Bezug, dass sich das Musikwerk Berlins Most Wanted u.U. auf einem German Top 100 Single Charts Sampler befunden haben soll. Dies ist daher von Bedeutung, da die inoffiziell veröffentlichte German Top 100 Single Charts Compilation (so besagt es bereits ihre Bezeichnung) neunundneunzig weitere Musikwerke enthält.
Abmahnung Niels Reinhard und Tim Hoffmann
Freitag, November 19th, 2010Die Gründer des ElektroHouse Projekts Laserkraft 3D Niels Reinhard und Tim Hoffmann lassen derzeit Abmahnungen wegen Verletzungen an den nachfolgenden Musikwerken versenden:
Abmahnung “Laserkraft 3D – Nein, Mann!”
Freitag, November 19th, 2010Als musikalische Urheber und damit Rechteinhaber des Musikwerks “Laserkraft 3D – Nein, Mann!” lassen die Herren Niels Reinhard und Tim Hoffmann aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Elektro-Dance Stück “Laserkraft 3D – Nein, Mann!” verfolgen. Das Musikstück “Laserkraft 3D – Nein, Mann!” ist u.a. Inhalt der German Top 100 Single Chart Container. Diese German Top 100 Single Chart Container erscheinen im Wochenrhytmus und beinhalten neben dem Werk “Laserkraft 3D – Nein, Mann!” weitere 99 Musikstücke, an denen vereinzelt Rechtsverletzungen ebenfalls eine Verfolgung erfahren. “Laserkraft 3D – Nein, Mann!” ist seit diesem Monat (November 2010) im Fachhandel erhältlich.
Abmahnung Culcha Candela – Move It
Montag, November 8th, 2010Die Styleheads GmbH lässt derzeit erneut Urheberrechtsverstöße an Tonaufnahmen im Internet verfolgen. In aktuellen Abmahnungen, die für die Styleheads GmbH versandt werden, geht es u.a. um Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme “Move It” der Musiker Culcha Candela. Die Styleheads GmbH (oder Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH) ist ein seit 1998 bestehendes Musikunternehmen aus Berlin, welches die Nutzungs- und Verwertungsrechte an zahlreichen Tonaufnahmen diverser Interpreten (u.a. der Künstlergruppe Culcha Candela) besitzt. Schon seit ersten Jahresquartal 2010 lässt die Styleheads durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken der Interpreten Culcha Candela verfolgen. Nach aufgenommenen Ermittlungen von Urheberrechtsverletzungen an den Tonaufnahmen “Monsta”, “Hamma” und “Eiskalt” der Gruppe Culcha Candela tritt jetzt auch das Musikstück „Move It“ in den Fokus der Ermittlungen, die von der Styleheads zur Eindämmung der verbreitung von Raubkopien in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen im Internet initiiert werden. Tonträger des Werks “Move It” sind seit dem 08.10.2010 im Fachhandel erhältlich. Dennoch erfreut sich das Musikwerk in Internettauschbörsen eines regen Angebots. Besonders heikel ist das Anbieten des Musikstücks Culcha Candela – Move It als Inhalt einer “Compilation”, also einer Sammlung mehrerer Musikwerke, wie etwa den German Top 100 Single Charts. Denn ein Downloadangebot dieser German Top 100 Single Charts, die als Musiksammlungen einhundert urheberrechtlich geschützte Werke beinhalten, kann die Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Rechteinhaber bedingen.
Abmahnung “Robyn – Dancing On My Own”
Sonntag, Oktober 31st, 2010Die GSDR GmbH lässt erneut auf Urheberrechtsverstöße Abmahnungen versenden. Nachdem in den vergengenen Wochen Rechtsverletzungen an Werken wie “Yolanda Be Cool & Dcup – We no speak Americano” oder “Avicii & Sebastien Drums – My Feelings for You” im Auftrage der GSDR GmbH verfolgt wurden, geht es nunmehr u.a. auch um Verletzungen der Rechte der GSDR GmbH an dem Musikwerk “Robyn – Dancing On My Own“. Der Tonträger zum Song der schwedischen Popinterpretin “Robyn – Dancing On My Own” kann seit dem Ende des zweiten Jahresquartals in Musikfachgeschäften erworben werden.





