Posts Tagged ‘Musik’

Abmahnung Schneider & de Teba, Költerhoff GbR

Donnerstag, Oktober 20th, 2011

Die Schneider & de Teba, Költerhoff GbR hat die Rechtsanwaltskanzlei Fareds damit betraut Rechtsverstöße an dem Musikwerk Die Atzen Hasta la Atze einer zivilrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Zunächst werden Namens und in Vollmacht der Schneider & de Teba, Költerhoff GbR durch ein externes Ermittlungsunternehmen die Rechtsverletzungen erfasst und protokolliert. Nach einem Antrag auf Auskunftsgestattung werden der Kanzlei Fareds die entsprechenden Anschlussinhaberdaten übermittelt. Hiermit ist es der Kanzlei möglich zugunsten der Schneider & de Teba, Költerhoff GbR die Abmahnung Die Atzen – Hasta la Atze dem betreffenden Internetanschlussinhaber zuzustellen, über den der Verletzungstatbestand getreu § 19a UrhG stattgefunden haben soll.

Abmahnung David Guetta – Titanium

Montag, Oktober 10th, 2011

David Guetta – Titanium ist Inhalt aktueller Downloadangebote, auf welche aktuelle Abmahnungen, die im  Oktober 2011 im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG versandt werden, Bezug nehmen. Offizielle Downloadportale halten den Dancefloortrack David Guetta – Titanium seit dem 29. August 2011 gegen ein Entgelt zum Download bereit. Dennoch laden viele Internetnutzer sich das Musikstück in sogenannten Tauschbörsen herunter. Diese kostenfreien Downloadangebote sind jedoch keineswegs im  Interesse der Rechteinhaberin. Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln hat die ausschließlichen Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet an dem Tonträger David Guetta – Titanium. Bereits im letzten Quartal 2010 wurden bereits Abmahnungen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen. Diese nahmen allerdings vornehmlich Bezug auf Rechtsverletzungen im Hinblick auf Musikalben. Die Abmahnung David Guetta – Titanium die derzeit im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG versandt wird, zeigt insoweit, dass Rechteinhaber auch Rechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken ahnden und einer Verfolgung zuführen. Dabei wendet sich das Abmahnschreiben an den Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die Rechtsverletzung an dem Musikwerk David Guetta – Titanium begangen wurde. Dies basiert darauf, dass die Peer To Peer Software regelmäßig ein Bereithalten der herunterladenen Dateisegmente veranlasst. Weil diese Bereitstellung des Musikstücks David Guetta – Titanium ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine rechtswidrige Handlung nach dem Urheberrecht darstellt, wendet sich die Rechteinhaberin an den Inhaber des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung erfolgte und macht gegenüber diesem Ansprüche aufgrund der illegalen öffentlichen Zurverfügungsstellung des Tonträgers David Guetta – Titanium geltend. Der Internetanschlussinhaber ist regelmäßig der Adressat der Abmahnung David Guetta – Titanium, da einen Internetanschlussinhaber eine Sicherungspflicht im Hinblick auf den von ihm betriebenen Internetanschluss trifft. Diese Pflicht sieht vor, dass ein Internetanschlussinhaber dafür Sorge zu leisten hat, Schutzvorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, Verletzungshandlungen über seinen Anschluss zu verhindern. Kommt es dennoch zu einer Verletzung des Urheberrechts über den Internetanschluss, so gilt es zu prüfen, ob der Anschlussinhaber tatsächlich alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen den Mißbrauch seines Anschlusses getroffen hat.

Abmahnung “Groove Coverage – Angeline”

Mittwoch, August 31st, 2011

Im August 2011 werden wiederholt Abmahnungen aufgrund von  Verletzungen von Rechten an einzelnen Musikwerken im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Eines der bedachten Musikwerke ist der Musiktrack “Groove Coverage – Angeline“. Auffällig ist, dass derzeit (im August 2011) sowohl die Rechtsanwälte S&P aus Frankfurt, als auch der Rechtsanwalt Dr. JR aus Regensburg mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Werk “Groove Coverage – Angeline” betraut worden sind. Die Kanzlei S&P und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. JP berufen sich auf eine Bevollmächtigung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Vergleicht man die Abmahnung “Groove Coverage – Angeline” aus dem Hause S&P Rechtsanwälte mit jener der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR , so fällt zunächst auf, dass die Kanzlei S&P neben der Erfüllung der Unterlassungsansprüche, die außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit unter der fristgetreuen Zahlung eines Vergleichsbetrags iHv. 390 EUR anbietet. Dahingegen beläuft sich das seitens der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. JR offerierte Vergleichsangebot auf 340 EUR. Die Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. JR wegen einem Verstoß an dem Musikstück “Angeline” der Interpeten Groove Coverage wird im im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgesprochen. Auch die Kanzlei S&P Rechtsanwälte zeigt an, dass sie von der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH in der zugrundeliegenden Urheberrechtsangelegenheit betraut wurde. Dabei legt die Kanzlei S&P Rechtsanwälte dar, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Herrn Axel Konrad auftragsgegenständlich ist. Dieser Umstand muss zumindest in einer die Wiederholungsgefahr im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen des Werks “Groove Coverage – Angeline” zu Händen der Kanzlei S&P Rechtsanwälte gesandten Unterlassungserklärung, eine entsprechende Berücksichtigung finden.

Abmahnung “If you want it”

Donnerstag, August 4th, 2011

Eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Köln und Berlin spicht im August 2011 Abmahnungen  als reaktion auf Verstöße gegen das Urheberrecht an dem  Musikwerk “If you want it” der Musikbank OMD aus. OMD steht als Abkürzung für die Bezeichnung der Brit-Pop-Band Orchestral Manoeuvres. Der Song “If you want it” ist eine Sinleauskopplung des Musikalbums History Of Modern. bereits im september 201 erfuhr das Musikwerk “If you want it” in Deutschland seine Vertiebsveröffentlichung. Rechteinhaberin an dem Track “If you want it” ist die Rough Trade Distribution GmbH. Die Rough Trade Distribution GmbH ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Köln.

Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At”

Montag, Juni 27th, 2011

Im Juni 2011 werden wiederholt urheberrechtswidrige Verhaltensweisen im Internet im Hinblick auf Musikwerke ermittelt und einer Verfolgung zugeführt. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikstück “David Guetta – Where Them Girls At”. Rechteinhaberin an dem Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Diese hat sich die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” für das deutsche Verwertungsgebiet gesichert und kann insoweit darüber verfügen ob und wie eine Verwertung der Tonaufnahme “David Guetta – Where Them Girls At” stattfinden soll. Der illegalen Verwertung im Internet möchte die EMI Music Germany GmbH & Co. KG entgegenwirken und hat eine im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei betraut Rechtsverletzungshandlungen an dem Musiktitel zu verfolgen. Dabei ist “David Guetta – Where Them Girls At” nach David Guetta – One More Love und David Guetta – Who’s that Chick bereits das dritte Werk des französichen DJs David Guetta, an welchem die EMI Music Germany GmbH & Co. KG in diesem Jahr den Auftrag erteilt hat, Rechtsverletzungshandlungen zu ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Für das Werk “David Guetta – Where Them Girls At” kooperierte David Guetta mit den Musikinterpreten Flo Rida und Nicki Minaj. Zum Verkauf bestimmte Tonträger des Danceflor Tracks “David Guetta – Where Them Girls At” werden seit dem 27.5.2011 im deutschen Fachhandel vertrieben. Aufgrund dieser Aktualität erscheint es wenig verwunderlich, dass das Musikwerk “David Guetta – Where Them Girls At” u.a. auch Inhalt aktueller Musikzusammenstellungen, wie etwa den German Top 100 Single Charts vom 23.5.2011 ist. Auf diesen Musiksammlungen finden sich zahlreiche Werke, sodass ein Risiko von Folgeabmahnungen nicht ausgeschlossen werden kann. Wer die Abmahnung “David Guetta – Where Them Girls At” im Zusammenhang mit dem Vorwurf, eine Containerdatei, wie die German Top 100 Single Charts, im Internet Dritten zum Download bereitgehalten zu haben, erhält, sollte eine fachkundige Beratung einholen, um sich mit den Möglichkeiten prophylaktischer Vorgehensweisen hinsichtlich der drohenden Folgeabmahnungen betraut zu machen.

Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency

Montag, Juni 6th, 2011

Im Mai 2011 wurden erstmalig Abmahnungen nach Urheberrechtsverletzungshandlungen im Internet an dem Musikwerk Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency ausgesprochen. Der Urheber des Werks Niels E. (Künstlername Niels Van Gogh) selbst hat den Auftrag zur Verfolgung der Rechtsverstöße an dem Track Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency erteilt. Zunächst ermittelt ein geschultes Unternehmen die Rechtsverletzung und protokolliert diese beweissicher. Anschließend stellt die von dem Rec hteinhaber betraute Hamburger Rechtsanwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunft gegenüber dem entsprechenden Provider des Anschlussinhabers. Auf eine richterliche Anordnung erfährt so die Kanzlei die  benötigten Anschlussinhaberdaten und spricht die Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency aus. Mit der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency gibt man dem Anschlussinhaber Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Hierzu wird in der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency allerdings die Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie die Entrichtung eines pauschal mit 450 EUR dargelegten Aufwensungs- und Schadensersatzanspruchs. Gerade im Hinblick auf die der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency anliegende Unterlassungserklärung sollte geachtet werden. Denn auf der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens ruht das Primärinteresse des Niels E. Das soll aber nicht bedeuten, dass allein die von der betrauten Rechtsanwaltskanzlei geforderte Form des Unterlassungsversprechens eine Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Die unveränderte Abgabe des der Abmahnung anliegenden Unterlassungsversprechens wird vielmehr regelmäßig als  abstraktes Schuldanekenntnis angesehen.

Abmahnung Rockstroh – Wolke 7

Samstag, April 30th, 2011

Der Dance Track Rockstroh – Wolke 7 ist in der letzten Aprilwoche 2011 erstmalig Inhalt einer Abmahnung, die für das Unternehmen Celebrate Records GmbH ausgesprochen wird, wenn eine Rechtsverletzung an dem Song ermittelt wird. Das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 ist das derzeit jüngste Werk des deutschen DJs und Musikproduzenten Rockstroh. Ende Februar 2011 gelangte Rockstroh – Wolke 7 in die lizenzberechtigten Downloadportale. Allerdings erfährt das Werk auch auf illegalen Portalen im  Internet eineVerbreitung. das das Werk sehr aktuell ist, ist das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 u.a. auf diversen samplern (wie etwa der inoffiziellen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts enthalten. Dabei ist die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 nicht die erste Abmahnung die wegen eines Verstoßes an einerm Werk des Interpreten Rockstroh ausgesprochen wird. Auch der vorherige Track des Leipziger DJs mit dem Titel Tanzen war bereits Inhalt von Abmahnungen. Allerdings wurden diese seinerzeit für die Universal Music GmbH ausgesprochen. Die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 wird nunmehr hingegen im Auftrage der Celebrate Records GmbH versandt. Die Celebrate Records GmbH ist ein Tonträgerhersteller mit Sitz in Stollberg. Tonträgerhersteller unterstehen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und können sich auf eigene Rechte aus dem Abschnitt 4 des deutschen Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte berufen. So bestimmt § 85 Abs. 1 UrhG, dass ein Tonträgerhersteller das ausschließliche Recht hat, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei gilt als Hersteller in diesem Sinne auch der Inhaber eines Unternehmens, welches den Tonträger in selbigem Unternehmen hergestellt hat. Dieses Unternehmen geht zumeist aus dem sog. P Vermerk (ein eingekreistes P) auf dem Tonträger selbst oder dessen Hülle hervor. Der Celebrate Records GmbH fallen insoweit Leistungsschutzrechte an dem Tonträger Rockstroh – Wolke 7 zu. Wird eine Rechtsverletzungshandlung an dem Werk Rockstroh – Wolke 7 ermittelt, so macht die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei für die Celebrate records GmbH neben Unterlassungsansprüchen auch Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz geltend, wobei angeboten wird, diese unter einer fristgerechten Zahlung eines pauschalen Betrages iHv. 450 EUR als abgegolten anzusehen.

Abmahnung “Dave202 – We are one”

Donnerstag, April 14th, 2011

Namens und im Auftrage der Aergo Trade GmbH erfährt illegales Verhalten im Internet hinsichtlich des Tonträgers “Dave202 – We are one” aktuell eine Verfolgung. Wenn ein Musikwerk aus dem Rechtskatalogbestand der Aergo Trade GmbH – wie etwa “Dave202 – We are one” – eine Verbreitung in Internet Tauschbörsen erfährt, indem das Musikstück allen aktiven Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten wird, werden die denzentralen Verteiler im Auftrage der Aergo Trade GmbH ermittelt. Internet Tauschbörsen sind ureigentlich nichts anderes, als dezentrale Netzwerke, die unter unter fantasievollen Bezeichnungen wie Bittorrent, eDonkey oder Gnutella geführt werden, wobei die Tauschbörsen Software (wie etwa eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa) dafür sorgt, dass ein Tauschbörsennutzer, der das Musikstück “Dave202 – We are one” aus dem Netzwerk bezieht, diesen zeitgleich mit seinem Download seinerseits wieder zum Download für andere Tauschbörsennutzer anbietet. Gerade von diesem Umstand nehmen die  von der Aergo Trade GmbH betrauten Ermittler Kenntnis. Der Tauschvorgang des Musiktracks “Dave202 – We are one” stellt rechtlich gesehen ein öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar und dieser Tauschvorgang ist ohne ein entsprechendes Recht des Anbieters ein Verstoß gegen das Urheberrecht. In dem Zeitpunkt, in dem das Musikstück “Dave202 – We are one” bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar ist oder aber in der Bundesrepublik verbreitet wird, greift das in Deutschland maßgebliche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Dieses sieht u.a. vor, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren bestimmt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), dass soweit die Handlung ferner vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wird, der Rechteverletzer dem Verletzten zudem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit bieten die von der Aergo Trade GmbH betrauten rechtsanwälte an, die Angelegenheit gütlich unter der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie der Zahlung eines Gesamtbetrages iHv 450 EUR beizulegen. Problematisch wird es für den Abgemahnten, wenn sich das Musikwerk “Dave202 – We are one” auf einer Compilation, wie etwa den Dream Dance Vol. 58 befunden hat. Denn die Musiksammlung Dream Dance Vol. 58  beinhaltet naturgemäß weitere Werke, an denen Verletzungen unter Umständen einer Verfolgung zugeführt werden.

Abmahnung “Berlin City Girl”

Donnerstag, März 31st, 2011

Während das erste Quartal des Jahres 2011 sich seinem Ende neigt, ereilen einige Internetanschlussinhaber Abmahnungen, die  im Auftrage des Berliner Tonträgerunternehmens Styleheads GmbH durch die bevollmächtigten Rechtsanwälte aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk Berlin City Girl der Interpreten Culcha Candela ausgesprochen werden. Die von der Styleheads GmbH betauten Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz bereits seit vielen Jahren tätig. Die Rechtsanwaltskanzlei hat Ihren Sitz in Karlsruhe und Frankfurt am Main und ist über die Jahre hinweg für zahlreiche Rechteinhaber aus der Musikbranche (wie vorliegend die Styleheads GmbH) tätig. Die Styleheads GmbH lies bereits im ersten Quartal 2010 Abmahnungen aufgrund illegaler Verwertungen an urheberrechtlich geschützten Tonausnahmen aussprechen.

Abmahnung “Bullmeister – Girls Beautiful”

Donnerstag, März 31st, 2011

Der Musiktitel “Bullmeister – Girls Beautiful” ist vielerorts durch eine bekannte Fernseh Casting Show bekannt. Nunmehr ist das Musikstück “Bullmeister – Girls Beautiful” auch Inhalt einer Abmahnung, die von einer in Hamburg ansässigen Rechtsanwaltsgesellschaft Namens und in Vollmacht der Interpreten der Gruppe Bullmeister ausgesprochen wird. Der Abmahnung geht eine Rechtsverletzung an dem Musikwerk “Bullmeister – Girls Beautiful” voraus. Die Tonträger Single des Musiktracks “Bullmeister – Girls Beautiful” wurde Ende Februar 2011 veröffentlicht. EinTauschbörsenangebot, welches den Track “Bullmeister – Girls Beautiful” beinhaltet, verletzt die dahingehenden Vertriebsrechte. Die Musiker der Gruppe Bullmeister sind Urheber des Musiktracks iSd. § 7 UrhG und können sich auf eigene Urheberrechte an dem Track berufen.