Posts Tagged ‘Musik’

Abmahnung “Mike Nero – Believe”

Mittwoch, März 9th, 2011

Im Auftrage der Herren Andreas Paul und Michael Litzka werden im März 2011 durch eine Darmstädter Anwaltskanzlei Abmahnungen aufgrund von Verstößen an dem Musikwerk “Mike Nero – Believe” versandt. Das abmahnungsgegenständliche Musikstück “Mike Nero – Believe” ist ein aktueller Dancefloor Track, den Liebhaber elektronischer Klänge seit Februar 2011 im Fachhandel beziehen können. Da “Mike Nero – Believe” recht aktuell ist, ist es wenig verwunderlich,dass das Msuikstück Inhalt von Musikzusammenstellungen, wie z.B. den “Club Sounds Vol. 56″ ist.

Abmahnung David Guetta – Who’s that Chick? (feat. Rihanna) German Top 100 Single Chart

Mittwoch, März 2nd, 2011

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG hat den Auftrag erteilt, Verletzungen des Urheberrechts an dem Musikwerk David Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick verfolgen zu lassen. Die in Köln ansässige EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln besitzt die Verwertungsrechte an dem Werk Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick. Schon im letzten Quartal des Jahres 2010 wurden Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Falle von Rechtsverletzungen an Tonträgern ausgesprochen. Im Unterschied zur jetzigen Abmahnung beinhalteten diese allerdings in erster Linie den Vorwurf einer illeageln Tauschbörsenaktivität im Hinblick auf Musikalben. Angesichts der Vielzahl an Rechtsverletzungshandlungen im Internet, sind Rechteinhaber zunehmend geneigt, auch Rechtsverletzungen an Musik-Singles einer Verfolgung zuzuführen. Die Musik-Single David Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick ist seit dem 26. November 2010 im Musikfachhandel zu erwerben. Wer das Musikwerk David Guetta feat. Rihanna -  Who’s that Chick Dritten in einer Tauschbörse zugänglich macht, verletzt die Rechte der EMI Music Germany GmbH & Co KG und setzt sich neben Unterlassungsansprüchen auch Schadensersatzforderungen aus.

Abmahnung Basic Instinct, Ciara (Album)

Donnerstag, Februar 24th, 2011

Aktuell werden wegen Rechtsverletzungshandlungen in einer Tauschbörse an dem Musikalbum Basic Instinct der Interpretin Ciara Abmahnungen ausgesprochen. Der Tonträger Basic Instinct, Ciara (Album) beinhaltet 11 Musiktitel. Das R&B Album Basic Instinct, Ciara (Album) kann seit dem 10. Dezember 2010 im Fachhandel erworben werden. Die Abmahnung wird im Auftrage der REchteinhaberin, der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich nicht nur auf das von der Abmahnung erfasste Werk Basic Instinct, Ciara (Album), sondern beinhaltet vielmehr eine Verpflichtung, es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke der Sony Music Entertainment Germany GmbH öffentlich zugänglich zu machen.

Abmahnung DigiRights Administration GmbH

Sonntag, Februar 20th, 2011

Die DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt lässt Abmahnungen aufgrund erfolgter Rechtsverletzungen in Internet Tauschbörsen aussprechen. Die Abmahnung DigiRights Administration GmbH wird von der bevollmächtigten Berliner Rechtsanwaltskanzlei an den Internetanschlussinhaber gerichtet, über dessen Anschluss die Rechtsverletzungshandlung vorgenommen wurde. Die Zielvorgabe der Abmahnung DigiRights Administration GmbH und der weiteren zivilrechtlichen Verfolgung liegt auf der Eingrenzung der illegalen Verbreitung von Raubkopien. So wird das Tätigkeitsfeld der DigiRights Administration GmbH mit dem Erwerb und der Überwachung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, insbesondere der Überwachung in Bezug auf sogenannte Peer-2-Peer Netzwerke umschrieben. Die DigiRights Administration GmbH wurde im März 2009 aus dem ursprünglich aus Rodgau stammenden Tonträger- und Bildtonträger-Produktionsunternehmen MAAD Records GmbH firmiert. Auch weiterhin umfasst das Tätigkeitsfeld der DigiRights Administration GmbH die Produktion von Tonträgern und Bildtonträger, sowie die Lizenzierung von Verwertungsrechten an Tonträgern und Bildtonträgern im In- und Ausland und überdies auch die eigene Vermarktung und Vermarktung von Tonträgern und Bildtonträgern durch Dritte im In- und Ausland, sowie  die Lizenzierung, Herstellung und Verwertung mitsamt Vertrieb von Merchandisingartikeln inklusive der Akquisemaßnahmen.

Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH werden/wurden mitunter ausgesprochen wegen Rechtsverstößen an den nachfolgend genannten Musikwerken:

Im Rahmen der Abmahnung fordert die von der DigiRights Administration GmbH beaufragte Rechtsanwaltskanzlei neben der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes iHv. 390 EUR an die DigiRights Administration GmbH. Nicht selten nimmt die Abmahnung DigiRights Administration GmbH Bezug auf eine Verletzungshandlung, bei der über den betreffenden Internetanschluss eine Zusammenstellung mehrerer Musiktitel geladen wurde. Einem Abgemahnten, dem in der Abmahnung der DigiRights Administration GmbH der Vorwurf unterbreitet wird, eine Compilation mit weiteren Musikstücken in  einer Tauschbörse Dritten zugänglich gemacht zu haben, könnten insoweit weitere Abmahnungen aufgrund der zeitgleichen Verletzung an einem anderen in der Compilation enthaltenen Musikwerk drohen.

Abmahnung “Other Ego – Whats my Name”

Sonntag, Februar 6th, 2011

Die Schweizer Firma Aergo Trade GmbH macht im Februar 2011 urheberrechtliche Ansprüche gegen Rechteverletzer geltend, die im Zusammenhang mit einer Rechtsverletzungshandlung an dem urheberrechtlich geschützten Musiktrack “Other Ego – Whats my Name” in einer Internet-Tauschbörse ermittelt worden sind. Im Auftrage der Aergo Trade GmbH werden insoweit Abmahnungen wegen illegalen Aktivitäten in Internet-Tauschbörsen an dem Dancefloorstück  “Other Ego – Whats my Name” ausgesprochen. bereits im Jahre 2009 wurden Abmahnungen im Namen der Aergo Trade GmbH wegen unberechtigten Downloadangeboten im Internet versandt. Der Inhalt der jüngsten Abmahnungen “Other Ego – Whats my Name” ist seit Januar 2011 im Musikfachhandel erhältlich. Aufgrund seiner Aktualität befindet sich der Track “Other Ego – Whats my Name” mitunter auch auf aktuell veröffentlichten Musikzusammenstellungen wie etwa auf der Dream Dance Vol. 58.

Abmahnung HouseRockerz – HerzRasen

Freitag, Februar 4th, 2011

Rechteinhaber nehmen Urheberrechtsverletzungen im Internet zunehmend zur Kenntnis. Aktuell lassen die Rechteinhaber des Musikwerks HouseRockerz – Herzrasen durch eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rechtsverstöße an dem Musikstück verfolgen. HouseRockerz – Herzrasen kann seit Dezember 2010 im Musikfachhandel erworben werden. Mit der Abmahnung verfolgen die Rechteinhaber des musikwrks HouseRockerz – HerzRasen das Ziel eine  latente Wiederholungsgefahr auszuräumen.  Zudem wird im Rahmen der Abmahnung ein Vergleichsangebot zur vollumfänglichen Beilegung der Angelegenheit unter einer Zahlung iHv. 450 EUR unterbreitet. Dieses beinhaltet die Abgeltung des Aufwendungsersatzes für die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Dienstleistungen und Ermittlungsunternehmen, sowie einen Schadensersatz aufgrund der Rechtsverletzung an dem Werk HouseRockerz – HerzRasen.

Abmahnung R.I.O. – Hot Girl

Sonntag, Januar 30th, 2011

Schon im ersten Jahresquartal 2010 wurden im Auftrage der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter Abmahnungen wegen Verstößen gegen Rechte an einem Musikwerk versandt. Nach nunmehr fast einem Jahr lassen die Herren Ballinas-Olsson, Peifer und Reuter erneut unrechtmäßige Tauchbörsenaktivitäten hinsichtlich urheberrechtlich geschützter Musikwerke loggen und verfolgen. Die Abmahnungen beinhalten aktuell den Vorwurf eines Rechtsverstoßes an dem Musiktrack R.I.O. – Hot Girl. Die herren Ballinas-Olsson, Peifer und Reuter sich die Komponisten und Texter des Werkes R.I.O. – Hot Girl. Aus diesem Grunde haben sie Rechte an dem Musikwerk R.I.O. – Hot Girl inne. R.I.O. – Hot Girl wurde im letzten Jahr veröffentlicht und ist infolgedessen u.a. auf einigen Compilations (dh Zusammenstellungen mehrerer Musikwerke, wie etwa den Future Trance 53) enthalten. Wer als Teilnehmer eines Peer To Peer netzwerkes mittels eines entsprechenden Software Clienten eine solche Compilation auf die Festplatte seines Computers lädt und systemgetreu anderen Tauschbörsenteilnehmern zum Download darbietet, macht die Compilation und die auf ihr enthalteten Werke damit öffentlich zugänglich. Dieses öffentliche Zugänglichmachen ist ohne entsprechendes Einverständnis aller betroffener Rechteinhaber, als Rechtsverletzung getreu § 97 UrhG anzusehen. Insoweit handelt der Tauschbörsenuser widerrechtlich. Aus diesem Anlass macht die von den Rechteinhabern Ballinas-Olsson, Peifer und Reuter betraute Rechtsanwaltskanzlei den ermittelten Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung auf das rechtswidrige Verhalten aufmerktsam und fordert ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines pauschal bezifferten Schadens- und Aufwendungsersatzes auf. Ein Internetanschlussinhaber, der eine Abmahnung im Hinblick auf die Verletzung der Rechte an dem Werk R.I.O. – Hot Girl erhält, sollte möglichst nicht unbedarft jene der Abmahnung beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Die Abmahnung an sich sollte der Empfänger der Abmahnung jedoch unbedingt ernst nehmen.

Abmahnung “Real Love” von Sarah Connor iAv. Boomgaarden, Geringas, Klimpel u. Mason

Montag, Januar 24th, 2011

Im Zeitalter der digitalen Unterhaltung sind die Quellen,  in denen ein Internetnutzer sich seiner Konsumgüter habhaft machen kann vielfältig. Jedoch nicht jede Quelle ist mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz in Einklang zu bringen. So geben sich viele Internetnutzer der Illusion einer anonymen Sphäre im Internet hin. Doch im Internet ist kein Schritt anonym. Rechteinhaber beauftragen Ermittlungsunternehmen, um rechtswidrigen Downloadangeboten im Hinblick auf die Werke, an denen sie die Verwertungsrecht besitzen, auf die Spur zu kommen. So lassen die Songwriter Boomgaarden, Geringas, Klimpel u. Mason Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermittelt und Abmahnungen aussprechen. Die Abmahnung, die für Boomgaarden, Geringas, Klimpel u. Mason ausgesprochen wird, beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an dem Lied “Real Love” der Sängerin Sarah Connor. Entsprechende Abmahnungen werden durch eine Karlsruher Anwaltskanzlei versandt. Der Anschlussinhabers, über dessen Anschluss das Werk “Real Love” unrechtmäßigerweise anderen Tauschbörsenteilnehmern angeboten worden ist, erhält mit der Abmahnung die Gelegenheit die Angelegenheit außergerichtlich unter der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines pauschal mit 450 EUR bezifferten Aufwendungs- und Schadensersatzanspruchs beizulegen.

Abmahnung “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger”

Freitag, Dezember 3rd, 2010

Seit langem ist bekannt, dass Rechtsverletzungshandlungen im Internet eine Verfolgung erfahren. Wer etwa rechtsmißbräuchlich Musik aus dem Internet lädt und/oder Musikstücke Dritten im Internet anbietet, begeht eine urheberrechtlich relevante Verletzung. Besonders heikel wird es, wenn sich die Verletzungshandlung auf mehrere urheberrechtlich geschützte Werke erstreckt. In diesem Zusammenhang wurde bereits auf die mitunter mehrfache Verfolgung von Rechtsverletzungen an Werken in einem “German Top 100 Single Charts Container” hingewiesen. Ins Visier der Ermittlungen ist jüngst nun auch die “kleine Schwester” der “German Top 100 Single Charts”, die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” geraten. Wie die “German Top 100 Single Charts” erscheinen auch die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” in regelmäßigen Abständen. Diese inoffizielle Musiksammlung kann im Internet z.B. in den Internet Tauschbörsen heruntergeladen werden. Die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger”beschränken sich dabei auf die seit dem letzten Release der “German Top 100 Single Charts” hinzugekommenen und neu aufgenommenen Musikwerke. Damit beschränkt sich der “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Container auf nur einen Bruchteil der “German Top 100 Single Charts”. Jüngste “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Sampler umfassen ca. 60 Mbyte und damit gerade einmal ein knappes zehntel der vollumfänglichen Compilation. Dennoch bleibt ein ungenehmigtes Laden oder Anbieten des Inhalts eines “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Containers eine ebenso illegale Vervielfältigung bzw. Verbreitung von Tonträgern. Jeder Tauschbörsenuser, der über einen Peer-To-Peer Client die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” anderen in der Tauschbörse zum Download anbietet, macht den Inhalt dieser Musiksammlung regelmäßig anderen zu dieser Zeit aktiven Tauschbörsennutzern öffentlich zugänglich iSd. Urheberrechtsgesetzes. Dieses öffentliche Zugänglichmachen der “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Sampler ist ohne die Zustimmung aller Rechteinhaber, die etwa Nutzungs- und Verwertungsrechte an einem in dem Container enthaltenen Musikwerk besitzen, eine urheberrechtlich relevante Verletzungshandlung und diese kann Ansprüche der Rechteinhaber gegen den Verletzer nach § 97 UrhG auslösen. Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass gleich mehrere Geschädigte, die Rechte an Werken in einem “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Container besitzen, sich an den Rechteverletzer wenden, um sich an diesem schadlos zu halten. Diese erfolgt in der Praxis regelmäßig durch eine zunächst ausgesprochene Abmahnung, mit der der Abgemahnte die Gelegenheit bekommen soll, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Abmahnung “Nena – Geheimnis”

Freitag, Dezember 3rd, 2010

Das Medienvertriebsunternehmen tonpool Medien GmbH aus Burgwedel bei Hannover lässt im Dezember 2010 über eine im gewerblichen Rechtschutzes tätige Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk  “Nena – Geheimnis” verfolgen. Schon zuvor lies die tonpool Medien GmbH Verletzungshandlungen an Werken der Künstlerin Nena verfolgen. Inhalt bisheriger Abmahnungen war das Musikwerke “Nena -  In meinem Leben” und das Musikalbum ” Nena – Made in Germany”. Der jüngst in die Ermittlungen aufgenommene Tonträger “Nena – Geheimnis” ist seit September 2010 im Fachhandel erhältlich und eine Singleauskopplung des im letzten Jahr veröffentlichten Musikalbums “Made in Germany” der Musikerin Nena. Die jüngsten Abmahnungen rügen zwar ein öffentliches Zurverfügungstellen der Musiksingle “Nena – Geheimnis”, doch nicht beinhaltet die Abmahnung den Hinweis, dass sich das Musikstück “Nena – Geheimnis” Inhalt eines Samplers wie u.a. der Musiksammlung “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” gewesen sein soll. Die Compilation „German Top 100 Single Charts Neueinsteiger“ ist sozusagen die kleine Schwester der “German Top 100 Single Charts”, enthält sich doch lediglich die seit dem letzten Release der “German Top 100 Single Charts” neu aufgenommenen Werke. Gleichsam gilt auch für Verletzungen durch das Bereithalten der “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger”: Wer als Tauschbörsenteilnehmer über einen Peer-To-Peer Vlienten die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Dritten zum Download anbietet, macht deren Inhalt anderen öffentlich Zugänglich iSd. Urheberrechtsgesetzes. Dieses öffentliche Zugänglichmachen der “German Top 100 Single Charts Neueinsteigers” bzw. der Single “Nena – Geheimnis” ist ohne die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber, wie vorliegend der tonpool Medien GmbH, eine Urheberrechtlich relevante Verletzungshandlung, welche Ansprüche nach § 97 UrhG auslösen kann. Aus diesem Anlass fordern die von der tonpool Medien GmbH bevollmächtigten Rechtsanwälte den Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung auf, eine hinreichende Unterlassungserklärung abzugeben und eine vergleichsweise Summe von 425 EUR als Schadens- und Aufwendungsersatz an die tonpool Medien GmbH zu entrichten.