Posts Tagged ‘Peer to Peer’

Abmahnung “Pravosudie Volkov”

Montag, April 25th, 2011

Im April 2011 wird die Abmahnung “Pravosudie Volkov” im Anschluss an Rechtsverletzungshandlungen an dem Filmwerk einigen Internetanschlussinhabern zugestellt, deren Anschluss im Zusammenhang mit der Verletzung der exklusiven Rechte an dem Film “Pravosudie Volkov” ermittelt worden sind. Ausgesprochen werden die Abmahnungen im Auftrage der russischen Gesellschaft OOO LINAPRO-FILM durch eine Dortmunder Anwaltskanzlei. Die Abmahnung “Pravosudie Volkov” ist keineswegs die erste Abmahnung, die sich Verstößen an Filmwerken mit russischer Tonspur widmet. Bereits im Juli 2010 wurden Rechtsverletzungen an Spielfilmen mit russischer Audiospur im Internet ermittelt und zivilrechtlich verfolgt (wenn gleich auch im Auftrage einer anderen Rechteinhaberin). Die Abmahnung “Pravosudie Volkov” wird für die OOO LINAPRO-FILM GmbH versandt, wobei es auch der OOO LINAPRO Film im Kern um Verletzungen der Verwertungsrechte an dem Werk des Regisseurs V.F. in Internet Tauschbörsen geht.  Wird ein derartiger Rechtsverstoß entdeckt, wird im Auftrage der OOO LINAPRO-FILM GmbH zunächst der Inhaber desInternetanschlusses, über den das Filmwerk Dritten “Pravosudie Volkov” zugänglich gemacht wurde, in Erfahrung gebracht. Die externe (dh vom entsprechenden Telekommuniskationsdienstleister vergebene) IP Adresse ist in den Ermittlungsdatensätzen eines (nach dem Wortlaut der Abmahnung) “unabhängigen Sicherheitsdienstleisters” dokumentiert worden, nachdem “von einem öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen” die “korrekte und gerichtsverwertbare” Funktionstüchtigkeit der eingesetzen Ermittlungssoftware geprüft wurde. Sodann richtet die bevollmächtigte Dortmunder Anwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den zugrundeliegenden Telekommunikationsdienstleister des Internetanschlussinhabers, der schließlich Auskunft über die daten des Anschlussinhabers erteilt.  Im Anschluss daran spricht die betraute Anwaltskanzlei im Namen der OOO LINAPRO-FILM die Abmahnung “Pravosudie Volkov” gegenüber dem ermittelten Internetanschlussinhaber aus.

Abmahnung “Dungeons”

Donnerstag, April 21st, 2011

Zahlreiche Rechteinhaber verfolgen ein Interesse an einer zeitnahen Entdeckung von Rechtsverstößen im Internet an Werken aus Ihrem Rechtskatalogrepertoire. Gerade das Medium Internet bietet u.a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Infolgedessen lässt die Kalypso Media GmbH im April 2011 durch eine Karlsruher Anwaltskanzlei wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel “Dungeons” abmahnen. Die Kalypso Media GmbH ist eine Gesellschaft, die sich mit der Veröffentlichung und Vermarktung von Computerspielen beschäftigt. Im Jahre 2006 wurde die Kalypso Media GmbH gegründet und verweist bereits auf bestehende Schwesterunternehmen in den UK und Amerika.  Die von der Kalypso Media GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Bereits 2008 wurde die Kanzlei für die Kalypso Media GmbH tätig. Auch seinerzeit ging es um die Verfolgung von illegalen Tauschbörsenaktivitäten im Hinblick auf ein Computerspiel. Die Kalypso Media GmbH greift nunmehr mit der Abmahnung “Dungeons” zum wiederholten male auf die Dienstleistungen der Karlsruher Rechtsanwälte zurück. Gefordert wird neben der Ausräumung einer latenten Wiederholungsgefahr auch die Entrichtung eines Aufwendungs- und Schadensersatzes, wobei die außergerichtliche Beilegung in der Abmahnung unter der Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung und der Zahlung von 500 EUR offeriert wird.

Abmahnung “Remember Me”

Sonntag, April 17th, 2011

Kurz vor dem Osterfest 2011 werden für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wiederholt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Remember Me” ausgesprochen. Der Spielfilm “Remember Me” erlangte nicht zuletzt durch seinen Hauptakteur R.P. Aufmerksamkeit. Der daramturgische Romantikfilm “Remember Me” scheint auf den charismatischen Charaktermimen R.P. abgestimmt zu sein.
Seit August 2010 kann sich das deutsche Publikum von dessen darstellerischen Darbietungen im Film “Remember Me” überzeugen. Seither ist “Remember Me” als Videodatenträger im Fachhandel erhältlich. Doch nach wie vor erfreut sich der Film auch einer illegalen Verbreitung im Internet, obgleich derartige Downloadangebote des Filmwerks “Remember Me” ohne eine entsprechende Genehmigung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft mit dem Urheberrecht unvereinbar sind. Denn die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, die die Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, kann eigenständig darüber befinden, wie und ob eine Verwertung im Internet stattfinden soll. Demzufolge überschreiten die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Remember Me” in Filesharing System die Grenzen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Folglich hat die Rechteinhaberin eine Müncher Anwaltskanzlei mit der Verfolgung der illegalen Tachschbörsenaktivitäten im Hinblick auf das Werk “Remember Me” betraut. Die in Süddeutschland ansässige Kanzlei spricht zunächst gegenüber einem Rechteverletzer eine Abmahnung aus, in der die zivilrechtlichen Konsequenzen des illegalen Downloadangebots dargelegt werden. In der Abmahnung “Remember Me” wird der Abgemahnte zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr aufgefordert. Zudem wird er mit der Abmahnung “Remember Me” zur Entrichtung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes an die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft angehalten.

Abmahnung Senator Film Verleih GmbH

Donnerstag, April 14th, 2011

Das Berliner Filmverleihunternehmen Senator Film Verleih GmbH lässt über eine Hamburger Anwaltskanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken versenden. Bereits im Juni 2007 lies die Senator Film Verleih GmbH illegale Tauschbörsenaktivitäten im Hinblick auf die Filmwerke im Katalogbestand verfolgen. Die im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ausgesprochenen Abmahnungen nahmen/nehmen u.a. Bezug auf Rechtsverletzungen an den nachfolgend genannten Filmwerken:

Die Ermittlungen der Rechtsverletzungen führte in der Vergangenheit die Zarei GmbH aus Stuttgart bzw. die Guardaley Ldt. mit Sitz in Karlsruhe für die Senator Film Verleih GmbH durch.

Abmahnung Yolki

Montag, März 21st, 2011

Das erste Quartal des Jahres 2011 neigt sich seinem Ende – und bereits jetzt werden Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Film Yolki im Auftrage der Firma GV World GmbH aus Neustadt durch die von dieser betrauten Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen. Dabei ist bemerkenswert, dass die russische Komödie Yolki erst jüngst, nämlich am 13.12.2010 veröffentlicht wurde. Die von dem Regisseur des Films Yolki vertraglich mit der Verfolgung von Rechtsverletzungshandlungen ermächtigte GV World GmbH, verfolgt das Ziel, einer unerlaubten Verbreitung des geschützten Filmwerks Yolki im Internet entgegenzuwirken.

Great Stuff GmbH Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Donnerstag, März 3rd, 2011

Die Müncher Firma Great Stuff GmbH lässt derzeit wiederholt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk, an denen sie die Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, versenden. Der Vorwurf in der Abmahnung, die für die Great Stuff GmbH ausgesprochen wird, nimmt Bezug auf die aktive Teilnahme an einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk, in dem das Werk, an dem die Great Stuff GmbH die Rechte besitzt, anderen zu diesem Zeitpunkt im netzwerk befindlichen Nutzern zum Download angeboten wurde. Gefordert wird neben der fristgetreuen Abgabe jener der Abmahnung anliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original, sowie die Entrichtung eines pauschal bezifferten Betrages (vorliegend 750 EUR) zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit. Vor der Abgabe jener – der im Namen der Firma Great Stuff GmbH ausgesprochenen – Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original, sollte sich der Unterzeichner darüber bewusst sein, dass viele Gerichte diese Maßnahme als Schuldanerkenntnis werten und die beigefügte Unterlassungserklärung überdies eine vorbehaltlose Verpflichtung zur Entrichtung des pauschal bezifferten Betrages iHv. 750 EUR beinhaltet.

Abmahnung “IP Man Zero”

Sonntag, Januar 30th, 2011

“IP Man Zero” ist nach IP Man 2 schon der zweite Film, an dem Rechteinhaberin, die Firma Splendid Film GmbH, Rechtsverletzungen verfolgen lässt. IP Man 2 war bereits im November 2010 Inhalt von Abmahnschreiben. Auch “IP Man Zero” befasst sich mit dem Lebenswerk des bekannten Kung-Fu Meisters IP Man. Im gegensatz zu Ip Man 2 sind Vertriebsmedien des Films “IP Man Zero” erst seit Ende Januar 2011 im deutsche Fachhandel erhältlich. Abmahnungen, die sich mit Verletzungshandlungen an dem Prequel beschäftigen werden im Januar 2011 versandt. Die Rechte an dem Film “IP  Man Zero” besitzt die Splendid Film GmbH. Schon im Sommer 2010 lies diese illegale Aktivitäten an Filmwerken aus ihrem Katalogbestand verfolgen. Rechtswidriges Verhalten im Hinblick auf den Spielfilm “IP Man Zero” wird infolgedessen im Auftrage der Splendid Film GmbH zunächst mittels einer Abmahnung unter der Geltendmachung von Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen “geahndet”.

Abmahnung “Nena – Geheimnis”

Freitag, Dezember 3rd, 2010

Das Medienvertriebsunternehmen tonpool Medien GmbH aus Burgwedel bei Hannover lässt im Dezember 2010 über eine im gewerblichen Rechtschutzes tätige Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk  “Nena – Geheimnis” verfolgen. Schon zuvor lies die tonpool Medien GmbH Verletzungshandlungen an Werken der Künstlerin Nena verfolgen. Inhalt bisheriger Abmahnungen war das Musikwerke “Nena -  In meinem Leben” und das Musikalbum ” Nena – Made in Germany”. Der jüngst in die Ermittlungen aufgenommene Tonträger “Nena – Geheimnis” ist seit September 2010 im Fachhandel erhältlich und eine Singleauskopplung des im letzten Jahr veröffentlichten Musikalbums “Made in Germany” der Musikerin Nena. Die jüngsten Abmahnungen rügen zwar ein öffentliches Zurverfügungstellen der Musiksingle “Nena – Geheimnis”, doch nicht beinhaltet die Abmahnung den Hinweis, dass sich das Musikstück “Nena – Geheimnis” Inhalt eines Samplers wie u.a. der Musiksammlung “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” gewesen sein soll. Die Compilation „German Top 100 Single Charts Neueinsteiger“ ist sozusagen die kleine Schwester der “German Top 100 Single Charts”, enthält sich doch lediglich die seit dem letzten Release der “German Top 100 Single Charts” neu aufgenommenen Werke. Gleichsam gilt auch für Verletzungen durch das Bereithalten der “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger”: Wer als Tauschbörsenteilnehmer über einen Peer-To-Peer Vlienten die “German Top 100 Single Charts Neueinsteiger” Dritten zum Download anbietet, macht deren Inhalt anderen öffentlich Zugänglich iSd. Urheberrechtsgesetzes. Dieses öffentliche Zugänglichmachen der “German Top 100 Single Charts Neueinsteigers” bzw. der Single “Nena – Geheimnis” ist ohne die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber, wie vorliegend der tonpool Medien GmbH, eine Urheberrechtlich relevante Verletzungshandlung, welche Ansprüche nach § 97 UrhG auslösen kann. Aus diesem Anlass fordern die von der tonpool Medien GmbH bevollmächtigten Rechtsanwälte den Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung auf, eine hinreichende Unterlassungserklärung abzugeben und eine vergleichsweise Summe von 425 EUR als Schadens- und Aufwendungsersatz an die tonpool Medien GmbH zu entrichten.

Abmahnung “Robyn – Dancing On My Own”

Sonntag, Oktober 31st, 2010

Die GSDR GmbH lässt erneut auf Urheberrechtsverstöße Abmahnungen versenden. Nachdem in den vergengenen Wochen Rechtsverletzungen an Werken wie “Yolanda Be Cool & Dcup – We no speak Americano” oder “Avicii & Sebastien Drums – My Feelings for You” im Auftrage der GSDR GmbH verfolgt wurden, geht es nunmehr u.a. auch um Verletzungen der Rechte der GSDR GmbH an dem Musikwerk “Robyn – Dancing On My Own“. Der Tonträger zum Song der schwedischen Popinterpretin “Robyn – Dancing On My Own” kann seit dem Ende des zweiten Jahresquartals in Musikfachgeschäften erworben werden.

Abmahnung Hubschek & Dubschek – Fuck With The DJ durch ra meier

Samstag, Oktober 16th, 2010

Die Trak Music GnbR mahnt durch die bevollmächtigte Kanzlei ra meier Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück “Hubschek & Dubschek – Fuck With The DJ” ab.