Posts Tagged ‘Rechtsanwalt’

Informationen und Hinweise zur Abmahnung

Dienstag, November 10th, 2009

Wilkommen in unserem Blog Abmahnung aktuell. Unser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Abmahnungen aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht oder Kunsturheberrecht.

Der Blog wird administativ betreut durch die Rechtsanwälte Markus Rassi Warai und Niels Luckner aus Minden (Westfalen). Für Fragen, Anregungen oder Hinweise zu aktuellen Abmahnungen stehen wir Ihnen von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr gerne zur Verfügung. Tel: 0571 / 385 65 72, Fax: – 76, E-Mail ra[at]warai.de.

Informationen Abmahnung

Abmahnung “Sparriese Versand” Buchpreisbindungsgesetz

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Im noch recht jungen Jahr 2012 wurden bereits einige Buchhändler mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung, die den Verkauf bestimmter Bücher zum Inhalt hatte, konfrontiert.

So lies das Unternehmen Sparriese Versand aus Dülmen wiederholt eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz versenden. Konkret geht es um den Vertrieb einiger Motorrad- und Autoreparaturanleitungen aus dem Bucheli Verlag. Diese sollen ausweislich der Abmahnung unter Mißachtung der Maßgaben des Buchpreisbindungsgesetzes im Internet verkauft worden sein.

Konkret geht es um einen Verstoß gegen § 3 BuchPrG, in dem es heißt “Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten.”

Genau zum 02.01.2012 änderte sich der Preis der abmahnungsgegenständlichen Bücher aus dem Bucheli Verlag. Von der Preiserhöhung waren etwa die achfolgend dargestellten Reparaturanleitungen für Motorräder erfasst:

Reparaturanleitung Honda XL1000V Varandero
Reparaturanleitung Honda CBR600F 1999+2000
Reparaturanleitung Honda 600 V Trans Alp
Reparaturanleitung Honda CB Sevenfifty ab 1992
Reparaturanleitung Suzuki GS 500 E ab 1989
Reparaturanleitung Suzuki GS750 / GS550 ab 1976

Da der Preis vom Verlag zu diesem Datum auf 29,90 € angehoben wurde, galt ab dem 02.01.2012 der erhöhte Preis. Einige Händler beachteten diesen Umstand jedoch nicht. Etwa weil bei ebay Auktionen, die diese  Reparaturanleitungen enthielten, noch nicht beendet waren. All jene Händler, die aber diese Bücher nach 00:00 Uhr am 02.01.2012 noch zu einem Preis, der unter diesem festgesetzten Preis von 29,90 EUR lag, veräußerten, verstießen gegen § 3 BuchPrG.

Der Sparriese Versand, bzw. die von ihm mit dem Aussprechen der Abmahnung betrauten Rechtsanwälte machen infolgedessen gegen die abgemahnten Händler Ansprüche des Sparriese Versand auf Unterlassung und Schadens- und Aufwendungsersatz geltend. Diese finden ihre gesetzliche Anspruchsgrundlage in  § 9 BuchPrG, nachdem derjenige der den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes zuwiderhandelt, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Soweit er zudem vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist der Inanspruchgenommene auch zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung wird dargelegt, dass ein pauschalierter Schadensersatz von zugrundeliegend 450 EUR als angemessen erachtet  wird. Dieser soll von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der von der Firma Sparriese Versand gezahlt werden. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € angegeben und belaufen sich auf 859,80 €.

Im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes wird ein Betrag von zugrundeliegend 450 EUR für angemessen erachtet. Dieser wird von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der Kanzlei Rump & Partner iHv. 859,80 EUR verlangt. Vor der voreiligen Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der Entrichtung des geforderten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes ist die Einholung einer Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.

Der Unterlassungsanspruch des Sparriese Versand kann durch Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Der Abmahnung liegt bereits eine Unterlassungserklärung anbei. Vor der unüberlegten und voreiligen Abgabe dieser Unterlassungserklärung sollte die Einholung einer fundierten Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.

Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman

Freitag, Juli 29th, 2011

Im Juli 2011 werden erneut Abmahnungen im Auftrage der GV World GmbH aufgrund von illegalen Aktivitäten im Internet versandt. Wie bereits bei zuvor ausgesprochenen Abmahnungen, die im Auftrage der GV World GmbH erfolgten, geht es in der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman wiederholt um ein Filmwerk mit russischer Tonspur. Office Romance – Our Time zu russisch Sluzhebnyy roman ist eine heitere Beziehungskomödie. Die 2011 produzierte Komödie Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ist das Remake des 1977 entstandenen gleichnamigen Films. Da das Remake Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ein aktuelles Filmwerk darstellt, sehen zahlreiche Gerichte das öffentliche Zugänglichmachen des Films Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman derzeit als einen Vestoß mit gewerblichem Ausmaß an. Damit es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bietet die von der GV  World GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei dem Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss der Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman bereitgehalten worden ist, an, die Angelegenheit außergerichtlich unter einer Zahlung eines Pauschalbetrages iHv. 600 Euro und der Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Dem Empfänger der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman die im Auftrag der Firma GV World GmbH versandt wird, wird regelmäßig vorgeworfen, das Filmwerk über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies basiert auf der Eigenart der Peer-To-Peer-Software-Clienten, die den Dateininhalt mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Filmwerk Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman, den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig zum Download bereitstellen. Dieses Bereistellen des urheberrechtlich geschützten Films stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Rechteinhaberin GV World GmbH dar. Infolgesessn meldet die betraute Anwaltskanzlei für die Firma GV World GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses an, von dem aus der Verstoß an dem Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman begangen wurde.

Abmahnung “Fast and Furious 5″

Montag, Juli 25th, 2011

Während sich der Juli 2011 seinem Ende neigt, erhalten einige Inhaber von Internetzugängen im Auftrage der Universal Pictures International Germany GmbH die Abmahnung “Fast and Furious 5″, also die Abmahnung, in der dem Internetanschlussinhaber die Verletzung des Urheberrechts an dem aktuellen Filmwerk “Fast and Furious 5″ vorgehalten wird. Für das Aussprechen der Abmahnung bedient sich die Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH der Dienste einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Dortmunder Anwaltskanzlei. Das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe,  wie bereits im Jahre 2010. Zu dieser Zeit wurden bereits Abmahnungen im Hinblick auf Verstöße an anderen Spielfilme, an welchen die Universal Pictures International Germany GmbH die Rechte innehat, versandt. Wie seinerzeit – wird auch derzeit – die Rechtsverletzung durch ein Ermittlungsunternehmen erfasst, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz dokumentiert werden. Anschließend wird durch die betraute Kanzlei ein Antrag auf Auskunftserteilung durch den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Fast and Furious 5″ vorgenommen wurde, die Abmahnung “Fast and Furious 5“. In dieser wird neben Unterlassungsansprüchen ein Pauschalbetrag von 450 EUR gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Schadensersatz – Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite – Lappan Verlag GmbH

Montag, Juli 25th, 2011

Auch im Monat Juli 2011 macht eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wiederholt Schadensersatzforderungen für Rechteinhaber wegen der Verletzung exklusiver Rechte an Texten geltend.  Erneut sind die Forderungsschreiben mit der Titelzeile “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite” überschrieben. Damit wird der entsprechende Domaininhaber auf eine Urheberrechtsverletzung hingewiesen, wobei der Hinweis darauf abzielt, dass auf der betreffenden Internetseite, die als Linkauszug dem Schreiben auf Seite 3 beigefügt ist,  Texte verwandt werden, an denen die Lappan Verlag GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Die Lappan Verlag GmbH ist eine Verlagsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg, deren Schwerpunkt auf Cartoons und Bilderbücher liegt. Die Lappan Verlag GmbH ist Bestandteil einer Wiener Verlagsgruppe. Die von der Lappan Verlag GmbH mit der Geltendmachung der Schadensersatzforderung betraute Hamburger Rechtsanwaltskanzlei ist eine seit Jahren im Forderungseinzug und Wirtschaftsrecht tätige Kanzlei, die auch Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen für Nachrichtenagenturen wie etwa der Agence France-Presse GmbH (AFP) geltend macht. Zugrundeliegend geht es bei den Ansprüchen, die aktuell für die Lappan Verlag GmbH geltend gemacht werden, aber regelmäßig um Urheberrechtsverletzungen an Gedichten. Die Lappan Verlag GmbH besitzt etwa die Rechte an Werken des Interpreten Heinz Erhardt. Auch Gedichte unterfallen häufig dem Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Denn zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter selbstredend Sprachwerke, wie Schriftwerke und Reden. Voraussetzung für die Erstreckung des Schutzbereichs auf ein Gedicht ist, dass dieser getreu § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und damit ein bestimmtes Mindestmaß an Individualität aufweist. Zahlreiche Gedichte erfüllen diese Voraussetzung und weisen damit eine entsprechende Schöpfungshöhe auf. Neben der Schöpfungshöhe sind im Zusammenhang mit Rechten an Texten und Gedichten die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a ff. UrhG) im Einzelfall auf ihre Einschlägigkeit hin zu prüfen. Im Grundsatz ist ein jeder Domaininhaber gehalten von dem Kopieren fremder Texte im Internet abzusehen. Denn ein Rechteinhaber kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung im Internet Ansprüche – mitunter auf den Ersatz von Aufwendungen und einen Schadensersatz – gegenüber dem Rechteverletzer geltend machen.

Abmahnung Foo Fighters – Wasting Light

Montag, Juni 27th, 2011

Das Musikunternehmen Sony Music Entertainment Germany GmbH mit Firmensitz in München hat eine ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei damit betraut, als Reaktion auf Urheberrechtverstößen an Musiwerken, an denen die Sony Music Entertainment Germany GmbH das exklusive Verwertungsrecht besitzt, Abmahnungen aussprechen. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light“. Das Album “Foo Fighters – Wasting Light” ist das jüngste Musikalbum der us-amerikanischen Rockband Foo Fighters. Tonträger des Albums “Foo Fighters – Wasting Light” sind seit dem 8.4.2011 im deutschen fachhandel erhältlich. Als Musikwerk unterfällt das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light” den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und insoweit untersteht es unweigerlich dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Wir eine Rechtsverletzungshandlung an dem Album “Foo Fighters – Wasting Light” ermittelt, werden zunächst die Anschlussinhaberdaten desjenigen Internetanschlussinhabers ermittelt, über dessen Anschluss die Urheberrechtsverletzung statt gefunden haben soll. Sodann macht die von der Sony Music Entertainment Germany GmbH betrauete Rechtsanwaltskanzlei aus Süddeutschland neben Unterlassungsansprüchen auch den Ersatz von Aufwendungen und Schäden geltend, wobei ein pauschaler Betrag iHv. 956 EUR gefordert wird.

Abmahnung “Die Meute”

Montag, Juni 6th, 2011

Noch bevor das Filmwerk “Die Meute” seinen Weg in die deutschen Verkaufsstätten fand, kursierte das Filmwerk bereits in sogeannten Peer To Peer Tauschbörsen. Erst am 16.06.2011 werden die für den bundesweiten Vertrieb bestimmten Unterhaltungsmedien des Films “Die Meute” zum  Verkauf freigegeben. Doch bereits derzeit verbereitet sich das Filmwerk in Tauschbörsen im Internet. Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Filmwerks “Die Meute” sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tiberius Film GmbH rechtswidrig. Denn die Tiberius Film GmbH, welche die Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet innehat, kann frei darüber befinden, wie eine Verwertung (insbesondere eine solche über das Internet) stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Die Meute” in Internet Tauschbörsen, den exklusiven Verwertungsrechten der Tiberius Film GmbH zuwider. Anlass genug für die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH, welche die exklusiven Rechte an dem Film für den deutschen Verwertungsraum innehat, wiederholt Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm “Die Meute” aussprechen zu lassen. Dabei bedient sich die Tiberius Film GmbH erneut der Dienstleistungen einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Münchner Anwaltskanzlei. Die Meute” ist ein Horrorfilm aus Frankreich. Auch inhaltlich sucht das Werk die Abgeschiedenheit einer Provinz innerhalb des europäischen Mitgliedsstaates.  Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Werks “Die Meute” aus. Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms “Die Meute” im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Tiberius Film GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und führt diese einer zivilrechtlichen Verfolgung (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) zu. Mit der Verfolgung ist die ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut worden, deren Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schon seit Jahren von Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche in Anspruch genommen werden. Auch die Tiberius Film GmbH lies schon im vergangenen Jahr Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Rechtskatalogbestand verfolgen. Wie auch derzeit, ging es im Sommer 2010 ebenfalls um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Privilegien der Tiberius Film GmbH. Vernehmlich in den Fokus der Ermittlungen geraten Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing Netzwerke.

Abmahnung Bushido – Vergiss mich

Montag, Juni 6th, 2011

Bushido – Vergiss mich, so lautet der aktuelle Titel des in Berlin lebenden Rap Musikers. Das jüngste Werk des Interpreten Bushido ist im Juni 2011 wiederholt gegenstand der Abmahnung Bushido – Vergiss mich, die im Namen des Interpreten Bushido durch eine in Linden ansässige Kanzlei ausgesprochen wird. Die Abmahnung Bushido – Vergiss mich nimmt dabei Bezug auf einen Tathergang, der auf den Anschluss des abgemahnten Internetanschlussinhabers weist. Ein Anschlussinhaber muss seinen Internetanschluss hinreichend vor etwaigen Zugriffen Dritter schützen. Mit der Abmahnung Bushido – Vergiss mich macht die Lindener Anwaltskanzlei für den Rapper Bushido neben Unterlassungsansprüchen auch Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gelegentlich gibt bereits der Inhalt der Abmahnung Bushido – Vergiss mich Anhaltspunkte für einen mehrfachen Verstoß. So nimmt die Abmahnung gelegentlich auch Bezug auf einen Container, wie etwa den German Top 100 Single Charts, auf denen neben dem Track Bushido – Vergiss mich weitere 99 Musikstücke enthalten sind. Im Falle, dass der in dem Ermittlungsdatensatz niedergelegte Dateiname Rückschlüsse auf eine Compilation – wie etwa jenen German Top 100 Single Charts enthält – sind Folgeabmahnungen nicht auszuschließen. Insoweit sollte im Falle des Bereithaltens einer German Top 100 Single Charts Compilation (oder eines vergleichbaren mehrere Werke umfassenden Samplers) eine Rücksprache mit einem sachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, um etwaige prophylaktische Maßnahmen zu besprechen, um möglicherweise drohenden Folgeabmahnungen entgegenzuwirken.

dapd nachrichten GmbH – Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite

Dienstag, Mai 31st, 2011

Die dapd nachrichten GmbH lässt durch eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei im Mai 2011 Domaininhaber aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an Texten anschreiben. Im Betreff des Schreibens heißt es “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite”. Auf der Webseite des Betroffenen Seiteninhabers sollen ohne Erlaubnis der dapd nachrichten GmbH Texte verwandt worden sein, an denen die dapd nachrichten GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Auch Texte können einem Urheberrechtsschutz unterfallen. Dem urheberrechtlichen Schutz untersteht ein Text aber nur dann, wenn er getreu § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist. Daher sollte grundsätzlich von dem Kopieren fremder Texte aus dem Internet Abstand genommen werden. Für gewöhnlich wird bei Urheberrechtsverstößen eine Abmahnung ausgesprochen, um den Abgemahnten zeitnah zum künftigen Unterlassen des rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. Das im Auftrage der dapd nachrichten GmbH gefertigte Schreiben verfolgt vorrangig andere Interessen. Nur im letzten Absatz des Schreibens behält man sich die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche im Rahmen einer Abmahnung vor und fordert den Seitenbetreiber zur umgehenden Löschung der Texte von der Webseite und sämtlichen Datenträgern auf. Dahingegen wird ein Schadensersatzanspruch der dapd nachrichten GmbH aufgrund der Urheberrechtsverletzung an Texten, an denen die dapd nachrichten GmbH das ausschließlich Nutzungsrecht iSd Urheberrechtsgesetzes hat, geltend gemacht. Als Berechnungsbasis wird in dem Schreiben auf die Lizenzanalogie unter Berücksichtigung der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes abgestellt. Demgetreu wird zugunsten der dapd nachrichten GmbH bei einem Text unter 1000 Zeichen 150,00 EUR und bei einem Text mit über 1000 Zeichen jeweils 300,00 EUR als Schadensersatz gefordert.

Abmahnung “True Legend”

Sonntag, Mai 29th, 2011

Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei spricht derzeit für das Medienunternehmen Splendid Film GmbH die Abmahnung “True Legend” aus, soweit es zu einer Urheberrechtsverletzungshandlung an dem Werk kommt. “True Legend” ist ein im Jahre 2010 produzierter südost-asiatischer mit zahlreichen CGI Effekten gespickter Martial Arts Film. “Su Qi-Er”, wie der Film im Originaltitel bezeichnet ist, feierte der Berlinale 2010 seine Uraufführung in Deutschland. Am 15. April 2011 wurde “True Legend” dann als Vertriebsmedium in den deutschen fachhandel eingeführt. Die Abmahnung “True Legend” wird im Auftrage der Splendid Film GmbH ausgesprochen. Schon 2010 lies die Splendid Film GmbH Urheberrechtsverstöße an Filmwerken aus ihrem Rechtekatalogsbestand ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuführen. In der Abmahnung fordern den betrauten Rechtsanwälte für die Spendid Film GmbH zur Asräumung der Wiederholungsgefahr und zur Zahlung eines pauschal mit 800 EUR bezifferten Schadens- und Aufwendungsersatzanspruches auf.