Noch bevor das Filmwerk “Die Meute” seinen Weg in die deutschen Verkaufsstätten fand, kursierte das Filmwerk bereits in sogeannten Peer To Peer Tauschbörsen. Erst am 16.06.2011 werden die für den bundesweiten Vertrieb bestimmten Unterhaltungsmedien des Films “Die Meute” zum Verkauf freigegeben. Doch bereits derzeit verbereitet sich das Filmwerk in Tauschbörsen im Internet. Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Filmwerks “Die Meute” sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tiberius Film GmbH rechtswidrig. Denn die Tiberius Film GmbH, welche die Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet innehat, kann frei darüber befinden, wie eine Verwertung (insbesondere eine solche über das Internet) stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Die Meute” in Internet Tauschbörsen, den exklusiven Verwertungsrechten der Tiberius Film GmbH zuwider. Anlass genug für die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH, welche die exklusiven Rechte an dem Film für den deutschen Verwertungsraum innehat, wiederholt Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm “Die Meute” aussprechen zu lassen. Dabei bedient sich die Tiberius Film GmbH erneut der Dienstleistungen einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Münchner Anwaltskanzlei. Die Meute” ist ein Horrorfilm aus Frankreich. Auch inhaltlich sucht das Werk die Abgeschiedenheit einer Provinz innerhalb des europäischen Mitgliedsstaates. Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Werks “Die Meute” aus. Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms “Die Meute” im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Tiberius Film GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und führt diese einer zivilrechtlichen Verfolgung (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) zu. Mit der Verfolgung ist die ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut worden, deren Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schon seit Jahren von Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche in Anspruch genommen werden. Auch die Tiberius Film GmbH lies schon im vergangenen Jahr Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Rechtskatalogbestand verfolgen. Wie auch derzeit, ging es im Sommer 2010 ebenfalls um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Privilegien der Tiberius Film GmbH. Vernehmlich in den Fokus der Ermittlungen geraten Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing Netzwerke.
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Abmahnung “Die Meute”
Montag, Juni 6th, 2011Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH
Mittwoch, Mai 18th, 2011Der Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg lässt Abmahnungen in Folge von Rechtsverstößen an Computerspielen aus dem hauseigenen Rechtekatalogbestand aussprechen. Die Abmahnung wird für die Daedalic Entertainment GmbH durch eine in Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen. Die Daedalic Entertainment GmbH ist ein deutscher Spieleentwickler und Spielepublisher mit Unternehmenssitz in der Hansestadt Hamburg. Die Daedalic Entertainment GmbH wurde im Jahre 2007 in der Hansestadt gegründet und entwickelt seither auch Computerspiele. Die Daedalic Entertainment GmbH lässt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungshandlungen an den nachfolgend genannten Spielen aussprechen:
Das Vorgehen ist ein von anderen Rechteinhabern bekanntes. Die Firma Daedalic Entertainment GmbH genießt als Rechteinhaberin im deutschen Vertriebsgebiet die Entscheidungsfreiheit, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung und Verwertung Ihrer Spiele stattfinden soll. Eine rechtswidrige, d.h. ohne Einwilligung der Daedalic Entertainment GmbH vorgenommene Verwertung (etwa durch das Bereitstellen eines Computerspiels der Daedalic Entertainment GmbH im Rahmen eines unentgelichen Downloadangebotes, wie dies vielfach in Internet-Tauschbörsen vorgenommen wird) verletzt die exklusiven Rechte der Daedalic Entertainment GmbH. Derartige in den Filesharing Netzwerken kursierenden Downloadangebote sind für jedermann offenkundig rechtswidriger natur. Da das illegale Verbreiten der Computerspiele der Daedalic Entertainment GmbH zu Einbußen beim Verkauf derselben führen, hat die Daedalic Entertainment GmbH zum Schutze Ihrer Interessen einen Rechtsanwalt mit der Verfolgung der Rechtsverstöße betraut. Vorgeschaltet ist das Ermitteln der IP Adressdaten des Internetanschlusses, über den das rechtswidrige Tauschangebot erfolgt. Nachdem mittels dieser durch ein Ermittlungsunternehmen erfassten Daten ein Auskunftserteilungsgesuch an das zuständige Landgericht übersandt wurde und dieses den Provider des betreffenden Anschlussinhabers angehalten hat, die Adressdaten des Internetanschlussinhabers herauszugeben, wird die Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH durch den Berliner Rechtsanwalt ausgesprochen.
Abmahnung “Ohne Limit”
Mittwoch, Mai 11th, 2011Eine Münchner Kanzlei spricht derzeit Abmahnungen für das Medienunternehmen Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverstöße im Hinblick auf den Film “Ohne Limit” des Regisseurs N.B. aus. Im Jahre 2011 erschienen der Film “Ohne Limit”. Das Filmwerk “Ohne Limit” ist einus-amerikanischen Thriller, in welchem ein Romanautor Unterstützung sucht, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen und dabei auf ungewöhnliche Methoden zurückgreift. Erst am 14.04.2011 lief “Ohne Limit” in den deutschen Kinos an. Damit sind Rechtsverstöße an dem Film “Ohne Limit” derzeit als Verletzungshandlungen in der heißen Verwertungsphase anzusehen. In der Abmahnung “Ohne Limit” wird regelmäßig auf Verletzungshandlungen über genannte Tauschbörsen Bezug genommen. Eine aktive beteiligung an Peer To Peer Tauschbörsen, die auf das Werk “Ohne Limit” abzielt, ist gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft als illegal anszusehen. Der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei, ob und auf welche Art und Weiese eine Veröffentlichung stattfindet. Eine Einwilligung in die kostenfreie Verbreitung des Films “Ohne Limit” über Peer To Peer tauschbörsen hat die Tele München gleichsam nicht erteilt.
Abmahnung “Remember Me”
Sonntag, April 17th, 2011Kurz vor dem Osterfest 2011 werden für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wiederholt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Remember Me” ausgesprochen. Der Spielfilm “Remember Me” erlangte nicht zuletzt durch seinen Hauptakteur R.P. Aufmerksamkeit. Der daramturgische Romantikfilm “Remember Me” scheint auf den charismatischen Charaktermimen R.P. abgestimmt zu sein.
Seit August 2010 kann sich das deutsche Publikum von dessen darstellerischen Darbietungen im Film “Remember Me” überzeugen. Seither ist “Remember Me” als Videodatenträger im Fachhandel erhältlich. Doch nach wie vor erfreut sich der Film auch einer illegalen Verbreitung im Internet, obgleich derartige Downloadangebote des Filmwerks “Remember Me” ohne eine entsprechende Genehmigung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft mit dem Urheberrecht unvereinbar sind. Denn die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, die die Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, kann eigenständig darüber befinden, wie und ob eine Verwertung im Internet stattfinden soll. Demzufolge überschreiten die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Remember Me” in Filesharing System die Grenzen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Folglich hat die Rechteinhaberin eine Müncher Anwaltskanzlei mit der Verfolgung der illegalen Tachschbörsenaktivitäten im Hinblick auf das Werk “Remember Me” betraut. Die in Süddeutschland ansässige Kanzlei spricht zunächst gegenüber einem Rechteverletzer eine Abmahnung aus, in der die zivilrechtlichen Konsequenzen des illegalen Downloadangebots dargelegt werden. In der Abmahnung “Remember Me” wird der Abgemahnte zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr aufgefordert. Zudem wird er mit der Abmahnung “Remember Me” zur Entrichtung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes an die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft angehalten.
Abmahnung Senator Film Verleih GmbH
Donnerstag, April 14th, 2011Das Berliner Filmverleihunternehmen Senator Film Verleih GmbH lässt über eine Hamburger Anwaltskanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken versenden. Bereits im Juni 2007 lies die Senator Film Verleih GmbH illegale Tauschbörsenaktivitäten im Hinblick auf die Filmwerke im Katalogbestand verfolgen. Die im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ausgesprochenen Abmahnungen nahmen/nehmen u.a. Bezug auf Rechtsverletzungen an den nachfolgend genannten Filmwerken:
- A Single Man
- Cell 211
- Die Eleganz der Madame Michel
- Der Vorleser
- Diamond 13
- Heartless
- Mitte Ende August
- Nowhere Boy
- Palermo Shooting
- Public Enemy No. 1 – Mordinstinkt
- Shock Labyrinth
- Splice – Das Genexperiment
- The King’s Speech
- The Messenger
- The Road
- Zack and Miri make a Porno
Die Ermittlungen der Rechtsverletzungen führte in der Vergangenheit die Zarei GmbH aus Stuttgart bzw. die Guardaley Ldt. mit Sitz in Karlsruhe für die Senator Film Verleih GmbH durch.
Abmahnung “Dave202 – We are one”
Donnerstag, April 14th, 2011Namens und im Auftrage der Aergo Trade GmbH erfährt illegales Verhalten im Internet hinsichtlich des Tonträgers “Dave202 – We are one” aktuell eine Verfolgung. Wenn ein Musikwerk aus dem Rechtskatalogbestand der Aergo Trade GmbH – wie etwa “Dave202 – We are one” – eine Verbreitung in Internet Tauschbörsen erfährt, indem das Musikstück allen aktiven Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten wird, werden die denzentralen Verteiler im Auftrage der Aergo Trade GmbH ermittelt. Internet Tauschbörsen sind ureigentlich nichts anderes, als dezentrale Netzwerke, die unter unter fantasievollen Bezeichnungen wie Bittorrent, eDonkey oder Gnutella geführt werden, wobei die Tauschbörsen Software (wie etwa eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa) dafür sorgt, dass ein Tauschbörsennutzer, der das Musikstück “Dave202 – We are one” aus dem Netzwerk bezieht, diesen zeitgleich mit seinem Download seinerseits wieder zum Download für andere Tauschbörsennutzer anbietet. Gerade von diesem Umstand nehmen die von der Aergo Trade GmbH betrauten Ermittler Kenntnis. Der Tauschvorgang des Musiktracks “Dave202 – We are one” stellt rechtlich gesehen ein öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar und dieser Tauschvorgang ist ohne ein entsprechendes Recht des Anbieters ein Verstoß gegen das Urheberrecht. In dem Zeitpunkt, in dem das Musikstück “Dave202 – We are one” bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar ist oder aber in der Bundesrepublik verbreitet wird, greift das in Deutschland maßgebliche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Dieses sieht u.a. vor, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren bestimmt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), dass soweit die Handlung ferner vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wird, der Rechteverletzer dem Verletzten zudem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit bieten die von der Aergo Trade GmbH betrauten rechtsanwälte an, die Angelegenheit gütlich unter der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie der Zahlung eines Gesamtbetrages iHv 450 EUR beizulegen. Problematisch wird es für den Abgemahnten, wenn sich das Musikwerk “Dave202 – We are one” auf einer Compilation, wie etwa den Dream Dance Vol. 58 befunden hat. Denn die Musiksammlung Dream Dance Vol. 58 beinhaltet naturgemäß weitere Werke, an denen Verletzungen unter Umständen einer Verfolgung zugeführt werden.
Abmahnung Yolki
Montag, März 21st, 2011Das erste Quartal des Jahres 2011 neigt sich seinem Ende – und bereits jetzt werden Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Film Yolki im Auftrage der Firma GV World GmbH aus Neustadt durch die von dieser betrauten Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen. Dabei ist bemerkenswert, dass die russische Komödie Yolki erst jüngst, nämlich am 13.12.2010 veröffentlicht wurde. Die von dem Regisseur des Films Yolki vertraglich mit der Verfolgung von Rechtsverletzungshandlungen ermächtigte GV World GmbH, verfolgt das Ziel, einer unerlaubten Verbreitung des geschützten Filmwerks Yolki im Internet entgegenzuwirken.
Abmahnung Basic Instinct, Ciara (Album)
Donnerstag, Februar 24th, 2011Aktuell werden wegen Rechtsverletzungshandlungen in einer Tauschbörse an dem Musikalbum Basic Instinct der Interpretin Ciara Abmahnungen ausgesprochen. Der Tonträger Basic Instinct, Ciara (Album) beinhaltet 11 Musiktitel. Das R&B Album Basic Instinct, Ciara (Album) kann seit dem 10. Dezember 2010 im Fachhandel erworben werden. Die Abmahnung wird im Auftrage der REchteinhaberin, der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich nicht nur auf das von der Abmahnung erfasste Werk Basic Instinct, Ciara (Album), sondern beinhaltet vielmehr eine Verpflichtung, es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke der Sony Music Entertainment Germany GmbH öffentlich zugänglich zu machen.
Abmahnung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control”
Sonntag, Februar 20th, 2011Derzeit ist der Track “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” Inhalt von Abmahnschreiben, die im Auftrage der DigiRights Administration GmbH ausgesprochen werden. Die DigiRights Administration GmbH hält die Verwertungsrechte an dem Tonträger “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control”. Eine Abmahnung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” erfolgt zumeist, nachdem das Msuikstück in einer Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten zum Download bereitgestellt wurde. Die Bereitstellung des Musikstücks “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” übernimmt in der Regel der Peer To Peer Client, ohne dass der Nutzer diese Einstellung in der Software eigenständig aktivieren müsste. Zumeist richtet sich die Abmahnung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” an den Inhaber des Internetanschlusses, auf den die im Ermittlungsdatensatz zum Verletzungszeitpunkt erfasste IP Adresse zugewiesen werden konnte. Die DigiRights Administration GmbH mit Unternehmenssitz in Darmstadt begehrt eine Eindämmung der rechtswidrigen Verbreitung des Musikwerks “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” im Internet, welches sie auf die Verstöße an den Urheber- und Leistungsschutzrechten überwachen lässt. Die im Auftrage der DigiRights Administation GmbH tätigen Ermittler protokollieren zunächst die IP Adresse des Internetanschlusses, über den die Verletzungshandlung an dem Lied “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” begangen worden ist. Sodann wird ein Antrag auf Auskunft der Anschlussinhaberdaten an den Telekommunikationsdienstleister gestellt, der einen entsprechend lautenden gerichtlichen Beschluss voraussetzt. Erst dann kann die Abmhanung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” versandt werden.
Abmahnung Jackie Chan Kung Fu Master f. MIG Film GmbH
Donnerstag, Februar 17th, 2011Gegenstand aktueller Abmahnungen die für die MIG Film GmbH ausgesprochen werden, ist der Film Jackie Chan Kung Fu Master. Die MIG Film GmbH hält die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film Jackie Chan Kung Fu Master aka Xun Zhao Cheng Long. Der Film Jackie Chan Kung Fu Master wurde 2009 in China produziert und beschreibt die Geschichte des Martial Arts Experten Jackie Chan, der einen kung fu begeisterten Jungen zu seinem Schüler macht. Jackie Chan Kung Fu Master ist seit dem 17.02.2011 im Fachhandel zu erwerben. Damit strebt die MIG Film GmbH mit der Abmahnung das Ziel an, der illegalen Verbreitung des Films in Internettauschbörsen gerade in der “heißen Vertriebsphase” entgegenzuwirken, zugunsten der Stärkung der legalen Vertriebswege des Filmwerks Jackie Chan Kung Fu Master. In der Abmahnung wird der Abgemahnte namens der MIG Film GmbH aufgefordert, eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung abzugeben und zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit einen Gesamtbetrag iHv. 980 EUR an die MIG Film GmbH zu zahlen.





