Posts Tagged ‘Unterlassungserklärung’

Abmahnung “Sparriese Versand” Buchpreisbindungsgesetz

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Im noch recht jungen Jahr 2012 wurden bereits einige Buchhändler mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung, die den Verkauf bestimmter Bücher zum Inhalt hatte, konfrontiert.

So lies das Unternehmen Sparriese Versand aus Dülmen wiederholt eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz versenden. Konkret geht es um den Vertrieb einiger Motorrad- und Autoreparaturanleitungen aus dem Bucheli Verlag. Diese sollen ausweislich der Abmahnung unter Mißachtung der Maßgaben des Buchpreisbindungsgesetzes im Internet verkauft worden sein.

Konkret geht es um einen Verstoß gegen § 3 BuchPrG, in dem es heißt “Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten.”

Genau zum 02.01.2012 änderte sich der Preis der abmahnungsgegenständlichen Bücher aus dem Bucheli Verlag. Von der Preiserhöhung waren etwa die achfolgend dargestellten Reparaturanleitungen für Motorräder erfasst:

Reparaturanleitung Honda XL1000V Varandero
Reparaturanleitung Honda CBR600F 1999+2000
Reparaturanleitung Honda 600 V Trans Alp
Reparaturanleitung Honda CB Sevenfifty ab 1992
Reparaturanleitung Suzuki GS 500 E ab 1989
Reparaturanleitung Suzuki GS750 / GS550 ab 1976

Da der Preis vom Verlag zu diesem Datum auf 29,90 € angehoben wurde, galt ab dem 02.01.2012 der erhöhte Preis. Einige Händler beachteten diesen Umstand jedoch nicht. Etwa weil bei ebay Auktionen, die diese  Reparaturanleitungen enthielten, noch nicht beendet waren. All jene Händler, die aber diese Bücher nach 00:00 Uhr am 02.01.2012 noch zu einem Preis, der unter diesem festgesetzten Preis von 29,90 EUR lag, veräußerten, verstießen gegen § 3 BuchPrG.

Der Sparriese Versand, bzw. die von ihm mit dem Aussprechen der Abmahnung betrauten Rechtsanwälte machen infolgedessen gegen die abgemahnten Händler Ansprüche des Sparriese Versand auf Unterlassung und Schadens- und Aufwendungsersatz geltend. Diese finden ihre gesetzliche Anspruchsgrundlage in  § 9 BuchPrG, nachdem derjenige der den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes zuwiderhandelt, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Soweit er zudem vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist der Inanspruchgenommene auch zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung wird dargelegt, dass ein pauschalierter Schadensersatz von zugrundeliegend 450 EUR als angemessen erachtet  wird. Dieser soll von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der von der Firma Sparriese Versand gezahlt werden. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € angegeben und belaufen sich auf 859,80 €.

Im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes wird ein Betrag von zugrundeliegend 450 EUR für angemessen erachtet. Dieser wird von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der Kanzlei Rump & Partner iHv. 859,80 EUR verlangt. Vor der voreiligen Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der Entrichtung des geforderten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes ist die Einholung einer Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.

Der Unterlassungsanspruch des Sparriese Versand kann durch Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Der Abmahnung liegt bereits eine Unterlassungserklärung anbei. Vor der unüberlegten und voreiligen Abgabe dieser Unterlassungserklärung sollte die Einholung einer fundierten Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.

Abmahnung Foo Fighters – Wasting Light

Montag, Juni 27th, 2011

Das Musikunternehmen Sony Music Entertainment Germany GmbH mit Firmensitz in München hat eine ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei damit betraut, als Reaktion auf Urheberrechtverstößen an Musiwerken, an denen die Sony Music Entertainment Germany GmbH das exklusive Verwertungsrecht besitzt, Abmahnungen aussprechen. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light“. Das Album “Foo Fighters – Wasting Light” ist das jüngste Musikalbum der us-amerikanischen Rockband Foo Fighters. Tonträger des Albums “Foo Fighters – Wasting Light” sind seit dem 8.4.2011 im deutschen fachhandel erhältlich. Als Musikwerk unterfällt das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light” den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und insoweit untersteht es unweigerlich dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Wir eine Rechtsverletzungshandlung an dem Album “Foo Fighters – Wasting Light” ermittelt, werden zunächst die Anschlussinhaberdaten desjenigen Internetanschlussinhabers ermittelt, über dessen Anschluss die Urheberrechtsverletzung statt gefunden haben soll. Sodann macht die von der Sony Music Entertainment Germany GmbH betrauete Rechtsanwaltskanzlei aus Süddeutschland neben Unterlassungsansprüchen auch den Ersatz von Aufwendungen und Schäden geltend, wobei ein pauschaler Betrag iHv. 956 EUR gefordert wird.

Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse

Montag, Juni 20th, 2011

Im Juni 2011 lässt der Rap Interpret Anis Mohamed F. alias Bushido wiederholt Abmahnungen aussprechen, soweit Rechtsverstöße an Musikwerken aus seinem Rechtekatalogbestand ermittelt werden. Die jüngste Abmahnung nimmt Bezug auf Verletzungsahndungen an dem Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse. Das 16 Tracks umfassende Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse erschien Ende Mai 2011 im Fachhandel. Die Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse wird zumeist als Reaktion auf ein illegales Downloadangebot in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen im Internet ausgesprochen. In der Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse fordert die betraute Rechtsanwaltskanzlei aus Linden den Anschlussinhaber über dessen Anschluss die Verletzungshandlung begangen wurde auf, neben der Ausräumung einer Wiederholungsgefahr einen Pauschalbetrag iHv. 700 EUR zur Abgeltung der Aufwensungs- und Schadensersatzansprüche des Anis Mohamed F. zu entrichten.

Abmahnung PiraMMMida ПираМММида

Dienstag, Juni 7th, 2011

Die AEGIS Multimedia Protection GmbH aus Dortmund hat derzeit Auftrag erteilt, Verletzungen an dem Filmwerk PiraMMMida ПираМММида zu verfolgen und die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида auszusprechen. Die AEGIS Multimedia Protection GmbH nimmt hierfür die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes agierenden Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch. Mit der Abmahnung PiraMMMida ПираМММида aufgrund einer Urheberrechtsverletzungen an dem russischen Film möchte die Rechteinhaberin der illegalen Verbreitung desselben im INet entgegenzuwirken. Die Abmahnung PiraMMMida ПираМММида richtet sich regelmäßig an den Inhaber des Internetanschlusses, der im  Zusammenhang mit der Verletzung ermittelt wurde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zumeist Bezug genommen wird auf eine Verletzungshandlung die über eine sogenannte P2P Filesharing Tauschbörse stattgefunden haben soll. Das solidarische Prinzip dieser Internet Tauschbörsen hält den entsprechden Nutzer automatisch an, die gelandene Datei bereits während des Downloads allen aktiven P2P Nutzern wider zum Download anzubieten. Dieser Vorgang stellt im Hinblick auf eine Datei, die den Film PiraMMMida ПираМММида enthält, ein rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des Films dar. Der Film PiraMMMida zu russisch ПираМММида ist eine rein russsisch sprachiger Film, der erst im April 2011 seine Uraufführung in den russischen Kinos feierte. Die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Forderungen, die das Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH an zahlreiche Schuldner übersandte. Auch seinerzeit war ein Zusammenhang mit Verletzungen an russischen Filmen gegeben.

Abmahnung “True Legend”

Sonntag, Mai 29th, 2011

Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei spricht derzeit für das Medienunternehmen Splendid Film GmbH die Abmahnung “True Legend” aus, soweit es zu einer Urheberrechtsverletzungshandlung an dem Werk kommt. “True Legend” ist ein im Jahre 2010 produzierter südost-asiatischer mit zahlreichen CGI Effekten gespickter Martial Arts Film. “Su Qi-Er”, wie der Film im Originaltitel bezeichnet ist, feierte der Berlinale 2010 seine Uraufführung in Deutschland. Am 15. April 2011 wurde “True Legend” dann als Vertriebsmedium in den deutschen fachhandel eingeführt. Die Abmahnung “True Legend” wird im Auftrage der Splendid Film GmbH ausgesprochen. Schon 2010 lies die Splendid Film GmbH Urheberrechtsverstöße an Filmwerken aus ihrem Rechtekatalogsbestand ermitteln und einer zivilrechtlichen Verfolgung zuführen. In der Abmahnung fordern den betrauten Rechtsanwälte für die Spendid Film GmbH zur Asräumung der Wiederholungsgefahr und zur Zahlung eines pauschal mit 800 EUR bezifferten Schadens- und Aufwendungsersatzanspruches auf.

Abmahnung “Interny” | Abmahnung “Interny Season 2″

Samstag, Mai 21st, 2011

Wiederholt werden im Mai 2011 Abmahnungen in Reaktion auf Rechtsverstöße an Filmwerken mit russischer Tonspur ausgesprochen. Aktuell geht es um die TV Serie Interny. Die Abmahnung “Interny Season 2″ widmet sich der zweiten Staffel. “Interny” ist eine in Russland produzierte Krankenhaus-Serie. Die TV Erstausstrahlung der Serie erfolgte 2010 über den russischen privaten TV Senden TNT. Derzeit gibt es von Interny 60 Folgen in 3 Staffeln. Mit der Abmahnung “Interny Season 2″ verfolgt die Rechteinhaberin Kalipso GmbH (nach russischem Recht) die Eindämmung der rechtswidrigen Verbreitung der Serie im deutschen Vertriebsgebiet. Die Abmahnung “Interny Season 2″ wirft dem Rechteverletzer vor, die zweite Staffel der TV Serie in sogenannten Peer To peer Tauschbörsen Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben und damit in die  exklusiven Verwertungsrechte der Kalipso GmbH (nach russischem Recht) eingegriffen zu haben. Denn der Kalipso (GmbH nach russischem Recht) aus Moskau obliegt es als Rechteinhaberin, frei darüber zu befinden, ob und wie eine Verwertung an der TV Serie “Interny Season 2” stattfindet. Mit der Abmahnung “Interny Season 2″ bietet die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei dem Abgemahnten an, die Angelegenheit unter der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie der Zahlung eines Pauschalbetrages außergeruchtlich beizulegen.

Abmahnung “Otto’s Eleven”

Mittwoch, Mai 18th, 2011

Im Mai 2011 erreicht einige Internetanschlussinhaber erstmailig die Abmahnung “Otto’s Eleven”. In der Abmahnung geht es um die Filmkomödie “Otto’s Eleven“. Diese deutsche Komödie des namensgebenden Drehbuchautoren, Darstellers und Produzenten, deren handlungsstrang sich stark an der Thrillervorlage Oceans Eleven orientiert, soll ausweislich der Abmahnung “Otto’s Eleven” über den Anschluss des angeschriebenen Anschlussinhabers Dritten über das Internet zum Download bereitgestellt worden sein. Denn obgleich die Vertriebsmedien des Films “Otto’s Eleven” erst seit dem 12. Mai 2011 in Fachhandel zu beziehen sind, machte der Film bereits vor seiner Vertriebsveröffentlichung in Internet Tauschbörsen auf sich aufmerksam. Eine solche Verwertung durch das Bereitstellen des Films “Otto’s Eleven“, die sich jenseits der offiziellen Vertriebswege vollzieht und zudem die unentgeltliche Bereitstellung des Werks “Otto’s Eleven” beinhaltet, ist von der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment GmbH in keinster Weise gewollt. Vielmehr tangieren die Downloadangebote in den Internet Tauschbörsen, die den Film “Otto’s Eleven” zumgegenstand haben, die Verwertungsrechte der Warner Bros Entertainment GmbH. Auf diesen Umstand weist die Abmahnung “Otto’s Eleven” den Abgemahnten hin und fordert ihn zur Ausräumung der latenten Wiederholungsgefahr, sowie zur Entrichtung eines pauschal bezifferten Aufwendungs- und Schadensersatzes auf.

Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH

Mittwoch, Mai 18th, 2011

Der Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg lässt Abmahnungen in Folge von Rechtsverstößen an Computerspielen aus dem hauseigenen Rechtekatalogbestand aussprechen. Die Abmahnung wird für die Daedalic Entertainment GmbH durch eine in Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen.  Die Daedalic Entertainment GmbH ist ein deutscher Spieleentwickler und Spielepublisher mit Unternehmenssitz in der Hansestadt Hamburg. Die Daedalic Entertainment GmbH wurde im Jahre 2007 in der Hansestadt gegründet und entwickelt seither auch Computerspiele. Die Daedalic Entertainment GmbH lässt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungshandlungen an den nachfolgend genannten Spielen aussprechen:

Das Vorgehen ist ein von anderen Rechteinhabern bekanntes. Die Firma Daedalic Entertainment GmbH genießt als Rechteinhaberin im deutschen Vertriebsgebiet die Entscheidungsfreiheit, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung und Verwertung Ihrer Spiele stattfinden soll. Eine rechtswidrige, d.h. ohne Einwilligung der Daedalic Entertainment GmbH vorgenommene Verwertung (etwa durch das Bereitstellen eines Computerspiels der Daedalic Entertainment GmbH im Rahmen eines unentgelichen Downloadangebotes, wie dies vielfach in Internet-Tauschbörsen vorgenommen wird) verletzt die exklusiven Rechte der Daedalic Entertainment GmbH. Derartige in den Filesharing Netzwerken kursierenden Downloadangebote sind für jedermann offenkundig rechtswidriger natur. Da das illegale Verbreiten der Computerspiele der Daedalic Entertainment GmbH zu Einbußen beim Verkauf derselben führen, hat die Daedalic Entertainment GmbH zum Schutze Ihrer Interessen einen Rechtsanwalt mit der Verfolgung der Rechtsverstöße betraut. Vorgeschaltet ist das Ermitteln der IP Adressdaten des Internetanschlusses, über den das rechtswidrige Tauschangebot erfolgt. Nachdem mittels dieser durch ein Ermittlungsunternehmen erfassten Daten ein Auskunftserteilungsgesuch an das zuständige Landgericht übersandt wurde und dieses den Provider des betreffenden Anschlussinhabers angehalten hat, die Adressdaten des Internetanschlussinhabers herauszugeben, wird die Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH durch den Berliner Rechtsanwalt ausgesprochen.

Abmahnung “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”

Dienstag, April 19th, 2011

Musikwerke der Atzen waren in der Vergangenheit bereits häufiger Inhalt einer Abmahnung. “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” ist das aktuelle Musikstück der Dancemusikinterpreten Atzen mit Nena. Auch “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” ist im April 2011 Inhalt einer Abmahnung, die versandt wird, soweit eine Rechtsverletzung an dem Musikwerk ermittelt wird. Die Besonderheit ist, dass diesbezüglich von verschiedenen Rechteinhabern Abmahnungen aufgrund der Rechtsverstöße an dem Track “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” ausgesprochen werden können. Zum Einen macht die Geto Gold Musikverlag GbR als Tonträgerunternehmen Rechte an dem Werk geltend. Zum Anderen beruft sich die DigiRights Administration GmbH auf die Übertragung von Rechten an dem Werk “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”. Seit dem 11.03.2011 kann “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” der Interpreten Die Atzen mit Nena im deutschen Musikfachhandel bezogen werden. Doch aufgrund seiner Aktualität ist der Song “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop” auch dem inoffiziellen Musiksampler “German Top 100 Single Charts” vom 28.03.2011 enthalten.

Abmahnung Senator Film Verleih GmbH

Donnerstag, April 14th, 2011

Das Berliner Filmverleihunternehmen Senator Film Verleih GmbH lässt über eine Hamburger Anwaltskanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken versenden. Bereits im Juni 2007 lies die Senator Film Verleih GmbH illegale Tauschbörsenaktivitäten im Hinblick auf die Filmwerke im Katalogbestand verfolgen. Die im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ausgesprochenen Abmahnungen nahmen/nehmen u.a. Bezug auf Rechtsverletzungen an den nachfolgend genannten Filmwerken:

Die Ermittlungen der Rechtsverletzungen führte in der Vergangenheit die Zarei GmbH aus Stuttgart bzw. die Guardaley Ldt. mit Sitz in Karlsruhe für die Senator Film Verleih GmbH durch.