Posts Tagged ‘Urheberrecht’

Informationen und Hinweise zur Abmahnung

Dienstag, November 10th, 2009

Wilkommen in unserem Blog Abmahnung aktuell. Unser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Abmahnungen aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht oder Kunsturheberrecht.

Der Blog wird administativ betreut durch die Rechtsanwälte Markus Rassi Warai und Niels Luckner aus Minden (Westfalen). Für Fragen, Anregungen oder Hinweise zu aktuellen Abmahnungen stehen wir Ihnen von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr gerne zur Verfügung. Tel: 0571 / 385 65 72, Fax: – 76, E-Mail ra[at]warai.de.

Informationen Abmahnung

Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman

Freitag, Juli 29th, 2011

Im Juli 2011 werden erneut Abmahnungen im Auftrage der GV World GmbH aufgrund von illegalen Aktivitäten im Internet versandt. Wie bereits bei zuvor ausgesprochenen Abmahnungen, die im Auftrage der GV World GmbH erfolgten, geht es in der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman wiederholt um ein Filmwerk mit russischer Tonspur. Office Romance – Our Time zu russisch Sluzhebnyy roman ist eine heitere Beziehungskomödie. Die 2011 produzierte Komödie Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ist das Remake des 1977 entstandenen gleichnamigen Films. Da das Remake Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman ein aktuelles Filmwerk darstellt, sehen zahlreiche Gerichte das öffentliche Zugänglichmachen des Films Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman derzeit als einen Vestoß mit gewerblichem Ausmaß an. Damit es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bietet die von der GV  World GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei dem Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss der Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman bereitgehalten worden ist, an, die Angelegenheit außergerichtlich unter einer Zahlung eines Pauschalbetrages iHv. 600 Euro und der Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Dem Empfänger der Abmahnung Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman die im Auftrag der Firma GV World GmbH versandt wird, wird regelmäßig vorgeworfen, das Filmwerk über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies basiert auf der Eigenart der Peer-To-Peer-Software-Clienten, die den Dateininhalt mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Filmwerk Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman, den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig zum Download bereitstellen. Dieses Bereistellen des urheberrechtlich geschützten Films stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Rechteinhaberin GV World GmbH dar. Infolgesessn meldet die betraute Anwaltskanzlei für die Firma GV World GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses an, von dem aus der Verstoß an dem Film Office Romance – Our Time – Sluzhebnyy roman begangen wurde.

Abmahnung “Fast and Furious 5″

Montag, Juli 25th, 2011

Während sich der Juli 2011 seinem Ende neigt, erhalten einige Inhaber von Internetzugängen im Auftrage der Universal Pictures International Germany GmbH die Abmahnung “Fast and Furious 5″, also die Abmahnung, in der dem Internetanschlussinhaber die Verletzung des Urheberrechts an dem aktuellen Filmwerk “Fast and Furious 5″ vorgehalten wird. Für das Aussprechen der Abmahnung bedient sich die Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH der Dienste einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Dortmunder Anwaltskanzlei. Das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe,  wie bereits im Jahre 2010. Zu dieser Zeit wurden bereits Abmahnungen im Hinblick auf Verstöße an anderen Spielfilme, an welchen die Universal Pictures International Germany GmbH die Rechte innehat, versandt. Wie seinerzeit – wird auch derzeit – die Rechtsverletzung durch ein Ermittlungsunternehmen erfasst, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz dokumentiert werden. Anschließend wird durch die betraute Kanzlei ein Antrag auf Auskunftserteilung durch den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Fast and Furious 5″ vorgenommen wurde, die Abmahnung “Fast and Furious 5“. In dieser wird neben Unterlassungsansprüchen ein Pauschalbetrag von 450 EUR gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Schadensersatz – Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite – Lappan Verlag GmbH

Montag, Juli 25th, 2011

Auch im Monat Juli 2011 macht eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wiederholt Schadensersatzforderungen für Rechteinhaber wegen der Verletzung exklusiver Rechte an Texten geltend.  Erneut sind die Forderungsschreiben mit der Titelzeile “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite” überschrieben. Damit wird der entsprechende Domaininhaber auf eine Urheberrechtsverletzung hingewiesen, wobei der Hinweis darauf abzielt, dass auf der betreffenden Internetseite, die als Linkauszug dem Schreiben auf Seite 3 beigefügt ist,  Texte verwandt werden, an denen die Lappan Verlag GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Die Lappan Verlag GmbH ist eine Verlagsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg, deren Schwerpunkt auf Cartoons und Bilderbücher liegt. Die Lappan Verlag GmbH ist Bestandteil einer Wiener Verlagsgruppe. Die von der Lappan Verlag GmbH mit der Geltendmachung der Schadensersatzforderung betraute Hamburger Rechtsanwaltskanzlei ist eine seit Jahren im Forderungseinzug und Wirtschaftsrecht tätige Kanzlei, die auch Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen für Nachrichtenagenturen wie etwa der Agence France-Presse GmbH (AFP) geltend macht. Zugrundeliegend geht es bei den Ansprüchen, die aktuell für die Lappan Verlag GmbH geltend gemacht werden, aber regelmäßig um Urheberrechtsverletzungen an Gedichten. Die Lappan Verlag GmbH besitzt etwa die Rechte an Werken des Interpreten Heinz Erhardt. Auch Gedichte unterfallen häufig dem Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Denn zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter selbstredend Sprachwerke, wie Schriftwerke und Reden. Voraussetzung für die Erstreckung des Schutzbereichs auf ein Gedicht ist, dass dieser getreu § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und damit ein bestimmtes Mindestmaß an Individualität aufweist. Zahlreiche Gedichte erfüllen diese Voraussetzung und weisen damit eine entsprechende Schöpfungshöhe auf. Neben der Schöpfungshöhe sind im Zusammenhang mit Rechten an Texten und Gedichten die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a ff. UrhG) im Einzelfall auf ihre Einschlägigkeit hin zu prüfen. Im Grundsatz ist ein jeder Domaininhaber gehalten von dem Kopieren fremder Texte im Internet abzusehen. Denn ein Rechteinhaber kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung im Internet Ansprüche – mitunter auf den Ersatz von Aufwendungen und einen Schadensersatz – gegenüber dem Rechteverletzer geltend machen.

Abmahnung “New Kids Turbo”

Dienstag, Juli 19th, 2011

Im Juli 2011 werden im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Verletzungen an dem  aktuellen Filmwerk “New Kids Turbo” ausgesprochen. Für das Aussprechen der Abmahnung nimmt die Constantin Film Verleih GmbH die Dienste einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München in Anspruch. Das Prozedere wurde schon im ersten Quartal 2010 im Hinblick auf andere Spielfilme, an denen die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte besitzt, vollzogen. Zunächst wird die Rechtsverletzung ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “New Kids Turbo” vorgenommen wurde, eine Abmahnung, mit dem Ziel die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Der abmahnungsgegenständliche Film “New Kids Turbo” wurde im April 2011 in den deutschen Lichtspielhäusern gezeigt. “New Kids Turbo” ist eine Kinoverfilmung der Comedy Serie der gleichnamigen Comedian Gruppe aus den Niederlanden. Wer insoweit ohne Einverständnis oder Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH diesen Film in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Anderen zum Download darbietet, begeht einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “New Kids Turbo” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke. Werden die Urheberrechte an einem Filmwerk verletzt, so sieht das Urheberrecht hierfür bestimmte zivilrechtliche und mitunter auch strafrechtliche Folgen vor. Die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” bedingt insoweit zivilrechtliche Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer, welche mit der Abmahnung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Constantin Film Verleih GmbH – geltend gemacht werden. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche der Constantin Film Verleih GmbH gegenüber dem Rechteverletzer, bzw. dem Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss die Rechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo” ermittelt wurde.

Abmahnung Foo Fighters – Wasting Light

Montag, Juni 27th, 2011

Das Musikunternehmen Sony Music Entertainment Germany GmbH mit Firmensitz in München hat eine ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei damit betraut, als Reaktion auf Urheberrechtverstößen an Musiwerken, an denen die Sony Music Entertainment Germany GmbH das exklusive Verwertungsrecht besitzt, Abmahnungen aussprechen. Inhalt aktueller Abmahnungen ist das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light“. Das Album “Foo Fighters – Wasting Light” ist das jüngste Musikalbum der us-amerikanischen Rockband Foo Fighters. Tonträger des Albums “Foo Fighters – Wasting Light” sind seit dem 8.4.2011 im deutschen fachhandel erhältlich. Als Musikwerk unterfällt das Musikalbum “Foo Fighters – Wasting Light” den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und insoweit untersteht es unweigerlich dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Wir eine Rechtsverletzungshandlung an dem Album “Foo Fighters – Wasting Light” ermittelt, werden zunächst die Anschlussinhaberdaten desjenigen Internetanschlussinhabers ermittelt, über dessen Anschluss die Urheberrechtsverletzung statt gefunden haben soll. Sodann macht die von der Sony Music Entertainment Germany GmbH betrauete Rechtsanwaltskanzlei aus Süddeutschland neben Unterlassungsansprüchen auch den Ersatz von Aufwendungen und Schäden geltend, wobei ein pauschaler Betrag iHv. 956 EUR gefordert wird.

Abmahnung Aegis Multimedia Protection GmbH

Mittwoch, Juni 8th, 2011

Die Aegis Multimedia Protection GmbH lässt im Juni 2011 auf Rechtsverletzungen an einem Filmwerk aus Russland Abmahnungen aussprechen. Schon im Oktober 2010 tauchte der Firmenname Aegis Multimedia Protection GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der infoscore Forderungsmanagement GmbH auf, wobei die Ansprüche ebenfalls einen Bezug zu Rechtsverstößen an Filmwerken mit russischer Tonspur aufwiesen. In den aktuell ausgesprochenen Abmahnungen geht es um das Filmwerk ПираМММида (PiraMMMida). Dieser Film wurde bisweilen nur in Russland in den Kinos gezeigt. Ein Downloadangebot in Tauschbörsen, das den Film ПираМММида (PiraMMMida) beinhaltet, läuft damit den exklusiven Verwertungsrechten der Rechteinhaber zuwider. Insoweit hat die Aegis Multimedia Protection GmbH eine Dortmnder Rechtsanwaltskanzlei beauftragt gegen die illegalen Tauschbörsenangebote, die den Film ПираМММида (PiraMMMida) betreffen, vorzugehen. Die betraute Kanzlei stellt zunächst einen Antrag auf Auskunftserteilung des Telekommunikationsdienstleisters bei dem zuständigen Landgericht. Dieses gestattet dem Provider die personenbezogenen Daten des Anschlussinhabers, über dessen Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung an dem Film ПираМММида (PiraMMMida) begangen wurde, an die Dortmunder Kanzlei zu übermitteln, die sodann ihrerseits die Abmahnung ПираМММида (PiraMMMida) ausspricht.

Abmahnung Bushido – Vergiss mich

Montag, Juni 6th, 2011

Bushido – Vergiss mich, so lautet der aktuelle Titel des in Berlin lebenden Rap Musikers. Das jüngste Werk des Interpreten Bushido ist im Juni 2011 wiederholt gegenstand der Abmahnung Bushido – Vergiss mich, die im Namen des Interpreten Bushido durch eine in Linden ansässige Kanzlei ausgesprochen wird. Die Abmahnung Bushido – Vergiss mich nimmt dabei Bezug auf einen Tathergang, der auf den Anschluss des abgemahnten Internetanschlussinhabers weist. Ein Anschlussinhaber muss seinen Internetanschluss hinreichend vor etwaigen Zugriffen Dritter schützen. Mit der Abmahnung Bushido – Vergiss mich macht die Lindener Anwaltskanzlei für den Rapper Bushido neben Unterlassungsansprüchen auch Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gelegentlich gibt bereits der Inhalt der Abmahnung Bushido – Vergiss mich Anhaltspunkte für einen mehrfachen Verstoß. So nimmt die Abmahnung gelegentlich auch Bezug auf einen Container, wie etwa den German Top 100 Single Charts, auf denen neben dem Track Bushido – Vergiss mich weitere 99 Musikstücke enthalten sind. Im Falle, dass der in dem Ermittlungsdatensatz niedergelegte Dateiname Rückschlüsse auf eine Compilation – wie etwa jenen German Top 100 Single Charts enthält – sind Folgeabmahnungen nicht auszuschließen. Insoweit sollte im Falle des Bereithaltens einer German Top 100 Single Charts Compilation (oder eines vergleichbaren mehrere Werke umfassenden Samplers) eine Rücksprache mit einem sachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, um etwaige prophylaktische Maßnahmen zu besprechen, um möglicherweise drohenden Folgeabmahnungen entgegenzuwirken.

Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”

Freitag, Mai 20th, 2011

Im deutschen Verwertungsgebiet werden seit dem letzten Jahr (2010) auch Rechtverletzungen an Filmwerken verfolgt, die in Russland produziert sind. Das besondere hieran ist, dass eine Vielzahl der zugrundeliegenden Videodatenträger eine russische Tonspur beinhaltet. Im Mai 2011 reiht sich auch der Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” in die erlesene Riege der abmahnungsgegenständlichen Filme aus Russland. Dabei ist “Lucky Trouble – Vykrutasy” im direkten Vergleich mit den bislang einer Verfolgung zugeführten Werken mit russischer Tonspur, als Big Budget Werk zu bezeichnen. “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist eine Komödie mit namhaften Darstellern. Im Mai 2011 erreichen einige Internetanschlussinhaber die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”, in der dem Abgemahnten vorgeworfen wird, diesen Film Dritten in sogenannten Filesharing Tauschbörsen im Internet bereitgehalten zu haben. Die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” erfolgt durch eine im Urheber- und Medienrecht agierende Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt. In der Abmahnung fordert man den Betroffenen auf, die Gefahr des erneuten Verstoßes auszuräumen und einen Pauschalbetrag zur Abgeltung der Aufwendungen und des entstandenen Schadens der Rechteinhaberin zu zahlen. Die Rechte für das deutsche Verwertungsgebiet an dem Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” hält die GV World GmbH. Schon im März 2011 lies die GV World GmbHaus Neustadt an der Weinstraße über ihre Frankfurter Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an einem Filmwerk mit russischer Tonspur abmahnen. Seinerzeit guing es um das Filmwerk “Yolki”. Ebenso, wie in der aktuellen Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist die GV World GmbH auch seinerzeit vertraglich ermächtigt worden, gegen Rechtsverletzungen an dem Film im Internet vorzugehen.

Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH

Mittwoch, Mai 18th, 2011

Der Game Publisher Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg lässt Abmahnungen in Folge von Rechtsverstößen an Computerspielen aus dem hauseigenen Rechtekatalogbestand aussprechen. Die Abmahnung wird für die Daedalic Entertainment GmbH durch eine in Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen.  Die Daedalic Entertainment GmbH ist ein deutscher Spieleentwickler und Spielepublisher mit Unternehmenssitz in der Hansestadt Hamburg. Die Daedalic Entertainment GmbH wurde im Jahre 2007 in der Hansestadt gegründet und entwickelt seither auch Computerspiele. Die Daedalic Entertainment GmbH lässt Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungshandlungen an den nachfolgend genannten Spielen aussprechen:

Das Vorgehen ist ein von anderen Rechteinhabern bekanntes. Die Firma Daedalic Entertainment GmbH genießt als Rechteinhaberin im deutschen Vertriebsgebiet die Entscheidungsfreiheit, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung und Verwertung Ihrer Spiele stattfinden soll. Eine rechtswidrige, d.h. ohne Einwilligung der Daedalic Entertainment GmbH vorgenommene Verwertung (etwa durch das Bereitstellen eines Computerspiels der Daedalic Entertainment GmbH im Rahmen eines unentgelichen Downloadangebotes, wie dies vielfach in Internet-Tauschbörsen vorgenommen wird) verletzt die exklusiven Rechte der Daedalic Entertainment GmbH. Derartige in den Filesharing Netzwerken kursierenden Downloadangebote sind für jedermann offenkundig rechtswidriger natur. Da das illegale Verbreiten der Computerspiele der Daedalic Entertainment GmbH zu Einbußen beim Verkauf derselben führen, hat die Daedalic Entertainment GmbH zum Schutze Ihrer Interessen einen Rechtsanwalt mit der Verfolgung der Rechtsverstöße betraut. Vorgeschaltet ist das Ermitteln der IP Adressdaten des Internetanschlusses, über den das rechtswidrige Tauschangebot erfolgt. Nachdem mittels dieser durch ein Ermittlungsunternehmen erfassten Daten ein Auskunftserteilungsgesuch an das zuständige Landgericht übersandt wurde und dieses den Provider des betreffenden Anschlussinhabers angehalten hat, die Adressdaten des Internetanschlussinhabers herauszugeben, wird die Abmahnung Daedalic Entertainment GmbH durch den Berliner Rechtsanwalt ausgesprochen.