Das Buchpreisbindungsgesetz (kurz BuchPrG) dient in Deutschland dem Erhalt des Kulturguts “Buch”. Auch in Zukunft soll ein breites Angebot an Büchern erhalten bleiben und eine Vielzahl von Verkaufsstellen für literarische Werke gefördert werden. Aus diesem Grund muss jeder, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Verbraucher verkauft, die vom jeweiligen Verlag festgesetzen Endkunden-Bücherpreise einhalten. Wer hiergegen verstößt, kann u.a. von Buchhändlern nach § 9 BuchPrG auf Unterlassung und bei vorsätzlichem oder fahrlässigen Handeln auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. In der Praxis werden immer wieder Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt, etwa bei:
- der Verteilung kostenloser Gutscheine, die einen Rabatt auf preisgebundene Bücher ermöglichen,
- die Einräumung eines Skonto Nachlasses auf den Buchpreis bei einer bestimmten Zahlungsweise (etwa Vorauskasse).
Sollten Sie eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung umgehend durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen.