Gütestelle Minden | Rechtsanwalt und Mediator Rassi Warai | Streitschlichtung in Minden
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Kontakt Rechtsanwalt Schlichtungsstelle Minden

 

Rechtsanwalt Rassi Warai ist eine vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm anerkannte Gütestelle iSd § 794 I 1 ZPO. Gütestellen sind bei der Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung behilflich. In einem Schlichtungsverfahren wird eine außergerichtliche einverständliche Einigung angestrebt. Zu unterscheiden sind hierbei die freiwillige und die obligatorische Streitschlichtung. 

Das freiwillige Streitschlichtungsverfahren findet auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung (z.B. in einem Arbeitsvertrag) statt. Das Verfahren berücksichtigt die zwischen den Parteien vereinbarten Schlichtungsregeln. Das obligatorische Schlichtungsverfahren stellt hingegen eine Grundvoraussetzung im Vorfeld einer zulässigen Klage in bestimmten Auseinandersetzungen dar. Insoweit bestimmt § 10 GüSchlG NRW, in welchen Fällen eine Streitschlichtung zwingend vor einer Klageeinreichung durchzuführen ist.

Ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren spart im Vergleich zur gerichtlichen Auseinandersetzung Zeit und Kosten. Zur Veranschaulichung der Kosten können Sie unsere Schlichtungs- und Kostenordnung hier einsehen.

Zudem ist ein privatrechtlicher Vergleich, der im Rahmen einer Schlichtung vor unserer Gütestelle geschlossen wird, im Ggs zu übrigen privatrechtlichen Vergleichen, vollstreckungsfähig. Ein weiterer Vorteil einer Streitschlichtung vor unserer Gütestelle ist, dass bereits mit dem Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens die Verjährung Ihrer Ansprüche nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt ist. Die Verjährungshemmung bleibt gem. § 204 Abs. 2 BGB (bei ordnungsgemäßer Beendigung des Verfahrens) für 6 Monate nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens bestehen. 

Unsere Gütestelle hilft Ihnen mitunter in Streitigkeiten über Ansprüche bei den nachfolgend genannten Konstellationen.
 
   Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten (NachbG NRW) mit Ausn. eines gewerbl. Betriebs
  Ehrverletzungen (außer Presseangelegenheiten)
   Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allg. Gleichbehandlungsgesetzes
   Privatklagedelikte
   Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
   Familienrechtliche Konflikte
   Auseinandersetzungen wegen Überwuchs nach § 910 BGB
   Auseinandersetzungen wegen eines Grenzbaumes nach § 923 BGB
   Einwirkungen nach § 906 BGB (insbesondere, wenn einem Grundstück Gase, Dämpfe,
    
Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterunge zugeführt werden) mit 
    
Ausnahme eines gewerbl. Betriebs

                       Nachbarschaftsstreit Minden

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Ihr Rechtsanwaltsbüro Rassi Warai




 

Rechtsanwaltskanzlei &
Gütestelle Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 3 85 65-72
Fax: 0571 / 3 85 65-76
Internet: www.warai.de
Mail: ra@warai.de
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