Rechtsanwalt & Mediator Rassi Warai in Minden | Kosten / Gebühren / Honorar Rechtsanwalt
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Kontakt

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Kosten für eine Wahrnehmung unserer Dienstleistungen darlegen.
Sie haben ein Recht vorab über die Kosten informiert zu werden und zwar unabhängig davon, ob Ihnen
die Kosten später von der Gegenpartei oder einem Dritten erstattet werden.

Beachte: Alle unten angeführten Preisangaben sind Endpreise und verstehen sich inkl. der gesetzl. USt.
und sonstiger Preisbestandteile, sowie inkl. Liefer- und Versandkosten, Telekommunikationskosten und
Ablichtungs-, Druck- und Schreibauslagen.
 
Unsere Anschrift und Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte dem linken Frame. Für weitergehende
Informationen nutzen Sie bitte das
Kontaktformular.




 

Erstberatung - pauschal 47,60 Euro inkl. USt. (versandkostenfrei)
Seit dem 01. Juli 2006 gibt es keine starre Beratungsgebühr nach Nr. 2100 VV RVG mehr. Heutzutage hat ein Rechtsanwalt nach § 34 RVG auf eine
Vereinbarung mit dem Mandanten über das Beratungshonorar hinzuwirken. Dies ist zu begrüßen, denn auf eine Beratung mit einer "einfachen" Fallgestaltung kann eine entsprechend niedrige Vergütung vereinbart werden.
Unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Aspekte können wir zwar keine kostenlose Erstberatung anbieten. Wir freuen uns aber nunmehr dauerhaft Erstberatungen für lediglich 47,60 Euro inkl. USt. anbieten zu können. Weitere Kosten (Versand- und/oder Telekommunikationspauschale und/oder Schreibauslagen) fallen für die Erstberatung nicht an.

   
Gebühren Rechtsanwalt

Grundsätzliches zur Vergütung von Anwälten
Ein Anwalt kann grds. mit seinem Mandanten:
a) eine
Gebührenvereinbarung treffen (so auch unsere Kanzlei) oder
b) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  (kurz RVG) abrechnen.
Wird eine Gebührenvereinbarung getroffen, geht aus dieser sofort hervor, was die anwaltliche Tätigkeit kostet. Eine Abrechnung nach dem RVG hingegen offenbart die Kosten nicht immer derart unzweideutig. Für die Vertretung des Mandanten vor dem Amts- oder Landgericht etwa, bemisst sich die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem Streitwert. Dies ist aber nur dann unproblematisch, wenn der Streitwert bekannt ist, denn nur dann kann die Höhe einer Gebühr aus der Gebührentabelle
des RVG abgelesen (diese finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de) und aufgrund der Art der rechtsanwaltlichen Tätigkeit bestimmt werden, wie viele dieser Gebühren entstehen.

Der Streitwert kann sich aber während des Prozesses verändern. Zudem ist bei Mandatsübernahme oft nicht absehbar, in welchem Umfang der Anwalt im Laufe Zeit tätig werden muss. Aus einer anfänglichen Beratung wird schnell ein umfangreicher Prozess mit Beweisaufnahme, Terminsvertretung und mehreren Vollstreckungsversuchen. Damit wird eine exakte Kostenvorhersage ohne Gebührenvereinbarung nahezu unmöglich.

Fazit:
Wir treffen mit Ihnen eine
Vergütungsvereinbarung, aus der Sie die Kosten entnehmen können, ohne dass Sie später "böse Überraschungen" befürchten müssen.


Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe - PKH
Soweit Sie die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen können, steht Ihnen unter Umständen Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe zu. Hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Gericht erforderlich. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Antragsstellung und der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.


Prozessfinanzierung
Auch wenn Ihnen keine Prozesskostenhilfe zusteht, gibt es Mittel und Wege um ein Prozesskostenrisiko auszuräumen. In geeigneten Fällen übernimmt ein Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko - d.h. auch für den Fall, dass Ihr Prozess verloren gehen sollte, übernimmt ein Dritter alle anfallenden Gerichtskosten, Anwaltshonorare und Sachverständigenkosten für etwaige Gutachten. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an unser Kanzleiteam.

 

Gebührenvereinbarung
Wir schließen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, die Sie unterzeichnen müssen. So haben Sie stets einen Überblick über die anfallenden Gebühren.
Für die Erstberatung (d.h. es bleibt bei einem Gespräch mit dem Anwalt) zahlen Sie bei uns lediglich einen Betrag von 47,60 Euro inkl. USt. (Versandkosten, Kosten für Kopien oder Telekommunikationsauslagen werden daneben nicht erhoben). Sie können sich auch telefonisch oder Online eine Erstberatung einholen.
Sofern nach der Erstberatung weitere Beratungen notwendig werden, so werden wir mit Ihnen hierüber eine erneute Vereinbarung treffen. In dieser wird eine Stundenhonorarabrechnung getroffen.

 

Gebühren im Mahnverfahren
Ein Mahnverfahren kann in diversen Konstellationen ein geeignetes Mittel sein, um Ihr Geld von einem Schuldner zurück zu erlangen. Im Vergleich zur Klage ist das Mahnverfahren eine schnellere und günstigere Alternative zur Durchsetzung Ihrer Geldforderungen. Diese Vorteile sind darauf zurückzuführen, dass das Mahnverfahren von einem Rechtspfleger durchgeführt wird. Es findet allein eine Prüfung der formellen Richtigkeit der Angaben statt, d.h. die Prüfung der Frage, ob und inwieweit Ihnen der Anspruch tatsächlich zusteht, erfolgt nicht.
Bei einem Mahnverfahren fällt eine Gerichtsgebühr an, deren Höhe abhängig von Ihrer Forderung ist. Die exakte Höhe können Sie der Tabelle auf den Seiten des Justizportals des Landes NRW unter www.justiz.nrw.de entnehmen.

 

 

 

Rechtsanwalt in Minden


Wenn Sie uns beauftragen möchten, für Sie den Forderungseinzug / Inkasso durchzuführen, so schließen wir aus Gründen der Kostentransparenz im Vorfeld eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen.
 


Mediation / Konfliktmanagement
Für eine außergerichtliche Mediation treffen wir mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung. Für das Vorgespräch berechnen wir lediglich 47,60 Euro inkl. USt. Weitere Gebühren (Versand- und/oder Telekommunikationskosten und/oder Schreibauslagen) werden für eine Erstberatung nicht erhoben. Der Mediator bemisst sein Honorar unter Berücksichtigung Ihrer Vermögensverhältnisse und dem Gegenstand der Mediation. Regelmäßig wird eine Stundenhonorarvereinbarung getroffen. Dabei werden die Kosten zumeist von jeder Partei zur Hälfte getragen. Besondere Vereinbarungen, wie etwa Tagessätze, sind (abhängig vom Umfang der Angelegenheit) natürlich auch möglich. Bei Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten einer Mediation sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Vorbesprechung.


Online-Rechtsberatung
Für eine Online-Erstberatung (d.h. es bleibt bei einem Gespräch mit dem Anwalt) berechnen wir Ihnen lediglich 47,60 Euro inkl. USt. Weitere Kosten (Versand- und/oder Telekommunikationspauschale und/oder Schreibauslagen) fallen für eine Erstberatung nicht an.
Die Kosten für eine über die Erstberatung hinausgehende Online-Rechtsberatung bemessen sich nach Art und Umfang des Falls. Das Beratungshonorar wird Ihnen nach Darlegung Ihrer Sachverhaltsschilderung per Fax oder E-Mail übermittelt. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Online-Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten.
 


Schlichtungsverfahren vor der Gütestelle
Kostengrundlage für ein Schlichtungsverfahren vor unserer anerkannten Gütestelle ist unsere Schlichtungs- und Kostenordnung. Die Schlichtungs- und Kostenordnung können Sie hier herunterladen.

 

Rechtsanwaltskanzlei &
Gütestelle Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 3 85 65-72
Fax: 0571 / 3 85 65-76
Internet: www.warai.de
Mail: ra@warai.de
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