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Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die
Kosten für eine Wahrnehmung unserer Dienstleistungen
darlegen. Sie haben ein Recht vorab über die Kosten
informiert zu werden und zwar unabhängig
davon, ob Ihnen die Kosten später von der
Gegenpartei oder einem Dritten erstattet werden.
Unsere
Anschrift und Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte dem linken Frame.
Für weiter-
gehende Informationen nutzen Sie bitte das
Kontaktformular.

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Erstberatung - pauschal 47,60 EUR
Seit dem 01. Juli 2006 gibt es keine starre Beratungsgebühr
nach Nr. 2100 VV RVG mehr. Heutzutage hat ein Rechtsanwalt
nach § 34 RVG auf eine
Vereinbarung mit dem Mandanten
über das Beratungshonorar hinzuwirken. Dies ist zu begrüßen,
denn auf eine Beratung mit einer "einfachen" Fallgestaltung
kann eine entsprechend niedrige Vergütung vereinbart werden.
Unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Aspekte können
wir zwar keine kostenlose Erstberatung anbieten. Wir freuen
uns nunmehr dauerhaft Erstberatungen für lediglich
40,- EUR zzgl. MwSt. anbieten zu können.
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Grundsätzliches zur Vergütung von Anwälten
Ein Anwalt kann grds. mit seinem Mandanten:
a) eine
Gebührenvereinbarung treffen (so auch unsere Kanzlei) oder
b) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG)
abrechnen.
Wird eine Gebührenvereinbarung getroffen, geht aus dieser sofort
hervor, was die anwaltliche Tätigkeit kostet. Eine Abrechnung nach
dem RVG hingegen offenbart die Kosten nicht immer derart
unzweideutig. Für die Vertretung des Mandanten vor dem Amts- oder
Landgericht etwa, bemisst sich die Höhe der anfallenden Gebühren
nach dem Streitwert. Dies ist aber nur dann unproblematisch, wenn
der Streitwert bekannt ist, denn nur dann kann die Höhe einer Gebühr
aus der
Gebührentabelle abgelesen und aufgrund der Art der
rechtsanwaltlichen Tätigkeit bestimmt werden, wie viele dieser
Gebühren entstehen. |
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Der Streitwert kann sich aber
während des Prozesses verändern. Zudem ist bei Mandatsübernahme oft
nicht absehbar, in welchem Umfang der Anwalt im Laufe Zeit tätig
werden muss. Aus einer anfänglichen Beratung wird schnell ein
umfangreicher Prozess mit Beweisaufnahme, Terminsvertretung und
mehreren Vollstreckungsversuchen. Damit wird eine exakte
Kostenvorhersage ohne Gebührenvereinbarung nahezu unmöglich.
Fazit:
Wir treffen mit Ihnen eine
Vergütungsvereinbarung, aus der Sie die Kosten entnehmen können,
ohne dass Sie später "böse Überraschungen" befürchten müssen.
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Gebührentabelle für zivilrechtliche Angelegenheiten
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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe - PKH
Soweit Sie die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aus
eigenen finanziellen Mitteln aufbringen können, steht Ihnen
unter Umständen Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe
zu. Hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Gericht
erforderlich. Wir helfen Ihnen gerne bei der
Antragsstellung. Soweit dem Antrag stattgegeben wird,
übernimmt die Staatskasse die Rechtsanwaltskosten für Sie
(im Rahmen der Beratungshilfe zahlen Sie lediglich die
Gebühr aus Nr. 2500 VV RVG in Höhe von 10 EUR). Scheuen Sie
sich nicht uns anzusprechen.
Prozessfinanzierung
Auch wenn Ihnen keine Prozesskostenhilfe zusteht, gibt es
Mittel und Wege um ein Prozesskostenrisiko auszuräumen. In
geeigneten Fällen übernimmt ein Prozessfinanzierer das
gesamte Kostenrisiko - d.h. auch für den Fall, dass Ihr
Prozess verloren gehen sollte, übernimmt ein Dritter alle
anfallenden Gerichtskosten, Anwaltshonorare und
Sachverständigenkosten für etwaige Gutachten. Bei Fragen zu
diesem Thema wenden Sie sich an unser Kanzleiteam.
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Gebührenvereinbarung
Wir schließen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, die Sie
unterzeichnen müssen. So haben Sie stets einen Überblick
über die anfallenden Gebühren.
Für die Erstberatung (d.h. es bleibt bei einem Gespräch mit
dem Anwalt) zahlen Sie als Verbraucher bei uns lediglich einen Betrag bis 190 Euro zzgl. MwSt und etwaiger
Kosten für Kopien und Porto. Die Höhe bemisst sich nach dem
jeweiligen Rechtsgebiet. Sie können sich auch telefonisch
oder Online eine Erstberatung einholen, wobei nur bei der
Online Beratung ermäßigte Gebühren anfallen (siehe unten).
Sofern nach der Erstberatung weitere Beratungen notwendig
werden, so werden wir mit Ihnen eine erneute Vereinbarung
treffen. In dieser wird eine Stundenhonorarabrechung
getroffen.
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Gebühren im Mahnverfahren
Ein Mahnverfahren kann in diversen Konstellationen ein
geeignetes Mittel sein, um Ihr Geld von einem Schuldner
zurück zu erlangen. Im Vergleich zur Klage ist das
Mahnverfahren eine schnellere und günstigere Alternative zur
Durchsetzung Ihrer Geldforderungen. Diese Vorteile sind
darauf zurückzuführen, dass das Mahnverfahren von einem
Rechtspfleger durchgeführt wird. Es findet allein eine
Prüfung der formellen Richtigkeit der Angaben statt, d.h.
die Prüfung der Frage, ob und inwieweit Ihnen der Anspruch
tatsächlich zusteht, erfolgt nicht.
Bei einem Mahnverfahren fällt eine Gerichtsgebühr an,
deren Höhe abhängig von Ihrer Forderung ist. Die exakte Höhe
können Sie der Tabelle rechts entnehmen. Sollten Sie etwa
eine Forderung iHv. 1.400 Euro durchsetzen wollen, so fällt
eine Gerichtsgebühr iHv. 32,50 Euro an. |
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Wenn Sie uns beauftragen
möchten, für Sie den Forderungseinzug / Inkasso durchzuführen,
so schließen wir im Vorfeld eine Vergütungsvereinbarung mit
Ihnen. Diese
können Sie gerne mit der Gebühr nach dem RVG vergleichen,
die wir Ihnen
hier übersichtlich dargestellt haben.
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Mediation / Konfliktmanagement
Für eine außergerichtliche
Mediation treffen wir mit Ihnen
eine Gebührenvereinbarung. Für das Vorgespräch berechnen wir
in geeigneten Fällen lediglich 50 Euro. Der Mediator bemisst
sein Honorar, unter
Berücksichtigung Ihrer Vermögensverhältnisse und dem
Gegenstand der
Mediation,
idR. auf 100 bis 250 Euro pro Sitzung.
Dabei werden die Kosten zumeist von jeder Partei zur Hälfte
getragen. Besondere Vereinbarungen, wie etwa Tagessätze,
sind (abhängig vom Umfang der Angelegenheit) natürlich auch
möglich. Bei Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten einer
Mediation sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie
eine unverbindliche Vorbesprechung.
Online-Rechtsberatung
Die Kosten für eine Online-Rechtsberatung bemessen sich nach
Art und Umfang des Falls. Das Beratungshonorar beträgt
mindestens 20 Euro und wird Ihnen nach Darlegung Ihrer
Sachverhaltsschilderung telefonisch oder per E-Mail
übermittelt. Sie können dann entscheiden, ob Sie die
Online-Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten.
Schlichtungsverfahren vor der Gütestelle
Kostengrundlage für ein Schlichtungsverfahren vor unserer
anerkannten Gütestelle ist unsere Schlichtungs- und
Kostenordnung. Die
Schlichtungs- und Kostenordnung können Sie
hier
herunterladen. |
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