home    |   info   |   kontakt
company services partners support news contact

 

Nachrichtenarchiv Januar 2009
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts der Neuen Medien. Auch ältere Rechtsprechung können Sie in unserem Nachrichtenarchiv suchen. Nutzen Sie hierzu einfach das Suchformular in unserem "Aktuell"-Link.


 
Wie frisch ist frische Vollmilch - Aktualisiert am 03.02.2009 - Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 09.01.2009; Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg - Beitrag "Was ist längerfrische Milch" vom Juli 2003; Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH - Artikel "Projektbeispiel ESL-Frischmilchproduktion" in der Ausgestaltung vom 12.01.2009
Frische Vollmilch hat einen unverwechselbaren Geschmack. Doch die Frischvollmilch ist in diesem Monat in fast keinem Kühlregal mehr zu bekommen. Denn die frische Variante der Vollmilch wurde nahezu allerorts durch sogenannte im ESL Verfahren (extended shelf life) behandelte Milch ersetzt. Während herkömmlich frische Vollmilch (getreu der Richtlinie 92/46/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 16. Juni 1992) nur durch Pasteurisierung kurzzeitig auf 75°C erwärmt wird, erhitzt man ESL-Milch (zumindest in einem von zwei möglichen Behandlungsvarianten) zudem für kurze Zeit auf 127°C. Hierdurch wird die Milch in gekühlten Zustand mindestens doppelt so lange haltbar, wie ihr "frischer" Pendant. Eine eindeutige Kennzeichnung, die einen Rückschluss auf das ESL Verfahren zulässt, sucht man auf Milchpackungen derzeit vergebens. So wird die ESL-Milch schlicht als "frische Vollmilch" mit den Zusätzen pasteurisiert und "mit längerer Haltbarkeit" oder ähnlichen Bezeichnungen ausgezeichnet. Doch eigentlich ist die nach dem VTIS-ESL-Verfahren behandelte Milch der H-Milch ähnlicher als der Frischvollmilch. Denn auch H-Milch wird zur längeren Haltbarkeit für kurze Zeit auf 135°C "ultrahoch" erhitzt. Doch neben dem Vorteil der flexibleren Lagerungszeit gibt es auch Nachteile. Zum Einen unterscheidet sich die ESL-Milch geschmacklich von der frischen Vollmilch. Zum Anderen geht -nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bremen- mit der zusätzlichen Erhitzung ein Vitaminverlust von etwa 10 Prozent einher (ein zusätzlicher Vitaminverlust droht im Rahmen der längeren Lagerung der Milch). Grund genug eine eindeutige Kennzeichnung zugunsten der Verbraucher anzustrengen.
Der Verbraucher kann sich derzeit leider auf keine Kennzeichnungspflicht berufen. Das Bundesverbraucherministerium ist aber bereits in Gesprächen mit der Molkereiwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel, um eine eindeutige Kennzeichnung der ESL-Milch herbeizuführen. Auch auf europäischer Ebene werden Stimmen für eine Deklarationspflicht von ESL-Milch als H-Milch laut, soweit die ESL-Milch im Herstellungsverfahren auf über 75°C erhitzt wurde.
Update: Nach Gesprächen
mit dem Bundesverbraucherministerium hat sich der Milchindustrieverband entschlossen, ESL-Milchverpackungen fortan mit dem Zusatz "länger haltbar" zu bedrucken und Frischmilch dagegen mit dem Vermerk "traditionell hergestellt" zu versehen. Dies ist allerdings nur eine industrielle Selbstverpflichtung und keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.


Was ist eigentlich Mediation? Worin besteht der Unterschied zwischen einer gerichtsnahen und einer außergerichtlichen Mediation? - Verweis: Interview mit Rechtsanwalt und Mediator Markus Rassi Warai
Die Mediation ist ein effektives Verfahren zur Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme eines geschulten Mediators. Das Mediationsverfahren hat sich in Amerika, Europa und auch in Deutschland längst etabliert und die Vorteile des Mediationsverfahrens haben inzwischen auch zahlreiche Gerichte erkannt.
In Ostwestfalen-Lippe bieten neben dem Landgericht Paderborn und dem Landgericht Bielefeld auch die Amtsgerichte in Gütersloh und Herford eine gerichtsnahe Mediation an. Auch im Kreis Minden-Lübbecke hat sich die Mediation vielfach als Alternative zu einem Gerichtsprozess bewährt. Neben dem Verwaltungsgericht Minden, welches bereits seit Januar 2006 die gerichtsnahe Mediationen praktiziert, gibt es seit Januar 2009 die richterliche Mediation auch am Amtsgericht Minden.

Diese gerichtsnahe Mediation wird bestritten, wenn eine Partei nach der Klageerhebung einen Vorschlag auf Durchführung eines Mediationsverfahrens äußert. Obwohl zu diesem Zeitpunkt häufig neben bereits entstandenen Gerichtskosten auch Anwaltshonorare anfallen, findet die gerichtsnahe Mediation Zuspruch bei vielen Prozessparteien. Das entscheidende Kriterium für den Entschluss zu einer einvernehmlichen Lösung in sprichwörtlich "letzter Minute" scheint demnach weniger der Kostenaspekt, als vielmehr der Wunsch nach einer selbst bestimmten Lösung im Einvernehmen aller Beteiligten zu sein. Nicht selten verweigert eine Partei vor einem Prozess ihre Gesprächsbereitschaft und ändert im Verfahren dann ihre Meinung aus der Erkenntnis heraus, dass andernfalls ein unter Umständen nachteiliges Urteil droht.

Konfliktparteien, die hingegen schon im Vorfeld bestrebt sind, ihre Auseinandersetzung gütlich beizulegen, steht eine außergerichtliche Mediation frei. Diese bietet den Vorteil, dass bei einer gütlichen außergerichtlichen Einigung die Anwalts- und Gerichtskosten gespart werden können, sodass allein die Kosten für den Mediator anfallen.  Darüber hinaus ist die außergerichtliche Mediation grundsätzlich nicht dem begrenzten zeitlichen Rahmen eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens unterworfen. Die Dauer des Verfahrens wird bei der außergerichtlichen Mediation vielmehr der Vielschichtigkeit des Konflikts und den Bedürfnissen der Parteien angepasst. Neben dem Kosten- und Zeitaspekt unterscheiden sich die außergerichtliche und die gerichtsnahe Mediation auch dadurch, dass der Sachverhalt, der im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation  behandelt wird im Gegensatz zu einem solchen, der der gerichtsnahen Mediation zugeführt wird, nicht bereits "verrechtlicht" ist. Die Konfliktparteien haben sich bei der außergerichtlichen Mediation noch nicht eingehend mit der rechtlichen Bewertung ihres Sachverhalts beschäftigt und entgehen insoweit dem Nachteil, die rechtliche Bewertung in den Mittelpunkt zu stellen, schließlich stellt die gesetzliche Bewertung im Rahmen der Mediation lediglich einen von vielen Lösungswegen dar. Außerdem werden mit der Klageeinreichung, die einer gerichtsnahen Mediation vorausgeht, bereits "Fronten" geschaffen, die eine künftige Aufrechterhaltung der Beziehungen der Parteien (über den Konflikt hinaus) zumindest erschweren.

Beiden Mediationsverfahren ist gemein, dass sie eine einvernehmliche Konfliktlösung anstreben und damit der zeitgemäßen Streitbeilegungsmethodik den Weg ebnen.
Ein kurzes Informationsschreiben zum Thema Mediation in Minden steht für Sie hier zum Download bereit.


Anmerkung: Der Inhalt unserer Internetseiten dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er ist nicht geeignet eine anwaltliche Beratung zu ersetzen. Bevor Sie aufgrund des dargestellten Inhalts tätig werden, suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität.

 




 

Rechtsanwaltskanzlei
Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 3 85 65-72
Fax: 0571 / 3 85 65-76
Internet: www.warai.de
Mail: ra@warai.de
Urheberrecht © 2007 Kanzlei Warai
Web Design MasterTemplates
Home | Medizinrecht | Vertragsrecht | Internetrecht | Mediation | Impressum