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Nachrichtenarchiv Januar 2009
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle
Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts
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Wie frisch ist frische Vollmilch -
Aktualisiert am 03.02.2009 - Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 09.01.2009;
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg - Beitrag "Was ist längerfrische Milch"
vom Juli 2003; Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen
Agrarwirtschaft mbH - Artikel "Projektbeispiel
ESL-Frischmilchproduktion" in der Ausgestaltung vom
12.01.2009
Frische Vollmilch hat einen unverwechselbaren Geschmack.
Doch die Frischvollmilch ist in diesem Monat in fast keinem
Kühlregal mehr zu bekommen. Denn die frische Variante der
Vollmilch wurde nahezu allerorts durch sogenannte im ESL
Verfahren (extended shelf life) behandelte Milch ersetzt.
Während herkömmlich frische Vollmilch (getreu der Richtlinie
92/46/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 16.
Juni 1992) nur durch Pasteurisierung kurzzeitig auf 75°C
erwärmt wird, erhitzt man ESL-Milch (zumindest in einem von
zwei möglichen Behandlungsvarianten) zudem für kurze Zeit
auf 127°C. Hierdurch wird die Milch in gekühlten Zustand
mindestens doppelt so lange haltbar, wie ihr "frischer"
Pendant. Eine eindeutige Kennzeichnung, die einen
Rückschluss auf das ESL Verfahren zulässt, sucht man auf
Milchpackungen derzeit vergebens. So wird die ESL-Milch
schlicht als "frische Vollmilch" mit den Zusätzen
pasteurisiert und "mit längerer Haltbarkeit" oder ähnlichen
Bezeichnungen ausgezeichnet. Doch eigentlich ist die nach
dem VTIS-ESL-Verfahren behandelte Milch der H-Milch
ähnlicher als der Frischvollmilch. Denn auch H-Milch wird
zur längeren Haltbarkeit für kurze Zeit auf 135°C
"ultrahoch" erhitzt. Doch neben dem Vorteil der flexibleren
Lagerungszeit gibt es auch Nachteile. Zum Einen
unterscheidet sich die ESL-Milch geschmacklich von der
frischen Vollmilch. Zum Anderen geht -nach Auskunft der
Verbraucherzentrale Bremen- mit der zusätzlichen Erhitzung
ein Vitaminverlust von etwa 10 Prozent einher (ein
zusätzlicher Vitaminverlust droht im Rahmen der längeren
Lagerung der Milch). Grund genug eine eindeutige
Kennzeichnung zugunsten der Verbraucher anzustrengen.
Der Verbraucher kann sich derzeit leider auf keine
Kennzeichnungspflicht berufen. Das
Bundesverbraucherministerium ist aber bereits in Gesprächen
mit der Molkereiwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel,
um eine eindeutige Kennzeichnung der ESL-Milch
herbeizuführen. Auch auf europäischer Ebene werden Stimmen
für eine Deklarationspflicht von ESL-Milch als H-Milch laut,
soweit die ESL-Milch im Herstellungsverfahren auf über 75°C
erhitzt wurde.
Update: Nach Gesprächen
mit dem Bundesverbraucherministerium hat sich der
Milchindustrieverband entschlossen, ESL-Milchverpackungen
fortan mit dem Zusatz "länger haltbar" zu bedrucken und
Frischmilch dagegen mit dem Vermerk "traditionell
hergestellt" zu versehen. Dies ist allerdings nur eine
industrielle Selbstverpflichtung und keine gesetzliche
Kennzeichnungspflicht.
Was ist eigentlich Mediation? Worin besteht der
Unterschied zwischen einer gerichtsnahen und einer
außergerichtlichen Mediation? - Verweis:
Interview mit Rechtsanwalt und Mediator Markus Rassi Warai
Die Mediation ist ein effektives Verfahren zur
Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme eines geschulten
Mediators. Das Mediationsverfahren hat sich in Amerika,
Europa und auch in Deutschland längst etabliert und die
Vorteile des Mediationsverfahrens haben inzwischen auch
zahlreiche Gerichte erkannt.
In Ostwestfalen-Lippe bieten neben dem Landgericht Paderborn
und dem Landgericht Bielefeld auch die Amtsgerichte in
Gütersloh und Herford eine gerichtsnahe Mediation an. Auch
im Kreis Minden-Lübbecke hat sich die Mediation vielfach als
Alternative zu einem Gerichtsprozess bewährt. Neben dem
Verwaltungsgericht Minden, welches bereits seit Januar 2006
die gerichtsnahe Mediationen praktiziert, gibt es seit
Januar 2009 die richterliche Mediation auch am Amtsgericht
Minden.
Diese gerichtsnahe Mediation wird bestritten, wenn
eine Partei nach der Klageerhebung einen Vorschlag
auf Durchführung eines Mediationsverfahrens äußert. Obwohl
zu diesem Zeitpunkt häufig neben bereits entstandenen
Gerichtskosten auch Anwaltshonorare anfallen, findet die
gerichtsnahe Mediation Zuspruch bei vielen Prozessparteien.
Das entscheidende Kriterium für den Entschluss zu einer
einvernehmlichen Lösung in sprichwörtlich "letzter Minute"
scheint demnach weniger der Kostenaspekt, als vielmehr der
Wunsch nach einer selbst bestimmten Lösung im Einvernehmen
aller Beteiligten zu sein. Nicht selten verweigert eine
Partei vor einem Prozess ihre Gesprächsbereitschaft und
ändert im Verfahren dann ihre Meinung aus der Erkenntnis
heraus, dass andernfalls ein unter Umständen nachteiliges
Urteil droht.
Konfliktparteien, die hingegen schon im Vorfeld bestrebt
sind, ihre Auseinandersetzung gütlich beizulegen, steht eine
außergerichtliche Mediation frei. Diese bietet den
Vorteil, dass bei einer gütlichen außergerichtlichen
Einigung die Anwalts- und Gerichtskosten gespart
werden können, sodass allein die Kosten für den Mediator
anfallen. Darüber hinaus ist die außergerichtliche
Mediation grundsätzlich nicht dem begrenzten zeitlichen
Rahmen eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens unterworfen.
Die Dauer des Verfahrens wird bei der
außergerichtlichen Mediation vielmehr der Vielschichtigkeit
des Konflikts und den Bedürfnissen der Parteien angepasst.
Neben dem Kosten- und Zeitaspekt unterscheiden sich die
außergerichtliche und die gerichtsnahe Mediation auch
dadurch, dass der Sachverhalt, der im Rahmen einer
außergerichtlichen Mediation behandelt wird im
Gegensatz zu einem solchen, der der gerichtsnahen Mediation
zugeführt wird, nicht bereits "verrechtlicht" ist. Die
Konfliktparteien haben sich bei der außergerichtlichen
Mediation noch nicht eingehend mit der rechtlichen Bewertung
ihres Sachverhalts beschäftigt und entgehen insoweit dem
Nachteil, die rechtliche Bewertung in den Mittelpunkt zu
stellen, schließlich stellt die gesetzliche Bewertung im
Rahmen der Mediation lediglich einen von vielen
Lösungswegen dar. Außerdem werden mit der
Klageeinreichung, die einer gerichtsnahen Mediation
vorausgeht, bereits "Fronten" geschaffen, die eine künftige
Aufrechterhaltung der Beziehungen der Parteien (über
den Konflikt hinaus) zumindest erschweren.
Beiden Mediationsverfahren ist gemein, dass sie eine
einvernehmliche Konfliktlösung anstreben und damit der
zeitgemäßen Streitbeilegungsmethodik den Weg ebnen.
Ein kurzes
Informationsschreiben zum Thema Mediation in Minden steht
für Sie
hier zum Download bereit.
Anmerkung: Der Inhalt unserer Internetseiten dient
ausschließlich der Information und stellt keine
Rechtsberatung dar. Er ist nicht geeignet eine anwaltliche
Beratung zu ersetzen. Bevor Sie aufgrund des dargestellten
Inhalts tätig werden, suchen Sie einen fachkundigen
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