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Nachrichtenarchiv April 2008
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts der Neuen Medien. Auch ältere Rechtsprechung können Sie in unserem Nachrichtenarchiv suchen. Nutzen Sie hierzu einfach das Suchformular in unserem "Aktuell"-Link.


 
Die Ersteigerung von Diebesgut auf der Internetplattform eBay ist ohne Wissen nicht strafbar -
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.09.2007, Ns 84 Js 5040/07 - 18 AK 136/07 - Quelle: Datenbank Landesrechtsprechung Baden-Württemberg Sep. 2007
Wer unwissentlich gestohlene Wahre bei eBay ersteigert, macht sich nicht strafbar. Einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe zufolge, gilt das auch bei günstigen Angeboten. Die Richter sprachen einen Software-Ingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei. Der 47-Jährige hatte über das Internet-Auktionshaus für 670 Euro ein gestohlenes Navigationsgerät erworben, das im Handel mehr als 2.000 Euro kostet.

Modernisierung in anwaltlichen berufrechtlichen Verfahren - Quelle: Referentenentwurf zum Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht im Bearbeitungsstand vom 20.03.2008
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vorgelegt. Der Entwurf sieht die Ergänzung der Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) vor. Bis dato verweist die BRAO auf das FGG bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, deren Rücknahme oder Widerruf. Nun sollen in Zukunft für diese Verwaltungsverfahren nicht die Vorschriften des FGG (oder des Nachfolgers dem FamFG) gelten, sondern die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder und im gerichtlichen Verfahren die VwGO.

Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen nicht berufswidrig - Quelle: Mitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 24/2008 vom 04.03.2008
Mit Beschluss vom 19.01.2008 (1 BvR 1886/06) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Versteigerung von anwaltlichen Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufsrechtswidrig ist. Die Versteigerung stellt keine gem. § 43b BRAO unzulässige, auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtete Werbung dar. Schon wegen der mangelnden Kenntnis vom potentiellen Mandanten und dessen Beratungsbedarf und weil der Aufruf der Internetseite vom Willen des Rechtsuchenden abhängt, könne die Werbemaßnahme des Anwalts nicht auf die Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet sein. Das Bundesverfassungsgericht vertritt ferner die Auffassung, dass ein generelles Verbot der Versteigerung von anwaltlichen Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus nicht darauf gestützt werden kann, dass es sich hierbei per se um eine unsachliche Werbung handele.

Diebstahl von Hausrat bei vorübergehender Aufbewahrung außerhalb der Wohnung durch Außensicherung von Hausratversicherung umfasst - OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2007, 20 U 54/07 - Quelle: Rechtsprechungsdatenbank Justiz NRW
Wer als Versicherungsnehmer Hausratgegenstände nur vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt, genießt im Diebstahlsfall den Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung wegen der so genannten Außenversicherung.  Diese umfasst Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden.

Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung im Einstellungsverfahren nur bei objektiver Eignung und subjektiv ernsthafter Bewerbung - LAG Rheinland-Pfalz 11.01.2008, 6 Sa 522/07 - Quelle: Rechtsprechungsdatenbank Justiz Rheinland-Pfalz
Einen Anspruch auf Entschädigung aus §§ 15 Abs. 2, 6 Abs. 2 AGG hat ein Arbeitnehmer, wenn er beweisen kann, dass er als Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle benachteiligt worden ist. Hierzu genügt nicht der rein formale Status als Bewerber, der durch Abgabe der Bewerbungsunterlagen geschaffen wird. Vielmehr muss der Bewerber für die Stelle objektiv überhaupt in Betracht kommen und sich subjektiv ernsthaft auf die Stelle bewerben. Im vorliegenden Verfahren sah das LAG Rheinland-Pfalz die subjektiv ernsthafte Bewerbung als nicht gegeben an, weil der Arbeitnehmer bereits in einem ungekündigten Vollzeitarbeitsverhältnis stand und hierbei erheblich mehr verdiente, als bei der Stelle, auf die er sich bewerben wollte, obwohl andere Gründe für den gewünschten Stellenwechsel nicht ersichtlich waren.

Die abschließende Entscheidung bei schwierigen Rechts- und Tatfragen im PKH Verfahren ist verfassungswidrig - BVerfG 19.02.2008, 1 BvR 1807/07 - Quelle: Entscheidungsdatenbank Bundesverfassungsgericht
Schwierige und bislang umstrittene Rechtsfragen dürfen nicht an Stelle des Hauptsacheverfahrens im summarischen Verfahren der Prozesskostenhilfe abschließend geklärt werden. Geschieht dies unter Versagung der Prozesskostenhilfe für den Antragssteller, so ist hierin eine Verletzung des Grundrechts des Antragstellers aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm. Art. 20 Abs. 3 GG zu sehen.




 

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