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Nachrichtenarchiv April 2008
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle
Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts
der Neuen Medien. Auch ältere Rechtsprechung können Sie in
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Die Ersteigerung von Diebesgut auf der Internetplattform
eBay ist ohne Wissen nicht strafbar -
LG Karlsruhe, Urteil vom
28.09.2007, Ns 84 Js
5040/07 - 18 AK 136/07
- Quelle: Datenbank Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Sep. 2007
Wer unwissentlich gestohlene Wahre bei eBay ersteigert,
macht sich nicht strafbar. Einem Urteil des Landgerichts
Karlsruhe zufolge, gilt das auch bei günstigen Angeboten.
Die Richter sprachen einen Software-Ingenieur vom Vorwurf
der Hehlerei frei. Der 47-Jährige hatte über das
Internet-Auktionshaus für 670 Euro ein gestohlenes
Navigationsgerät erworben, das im Handel mehr als 2.000 Euro
kostet.
Modernisierung in anwaltlichen berufrechtlichen Verfahren - Quelle:
Referentenentwurf zum Gesetzes zur Modernisierung von
Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht im
Bearbeitungsstand vom 20.03.2008
Das Bundesjustizministerium hat
den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von
Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
vorgelegt. Der Entwurf sieht die Ergänzung der Reform des
Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz)
vor. Bis dato verweist die BRAO auf das FGG bei
verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten über die Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft, deren Rücknahme oder Widerruf. Nun
sollen in Zukunft für diese Verwaltungsverfahren nicht die
Vorschriften des FGG (oder des Nachfolgers dem FamFG)
gelten, sondern die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes
und der Länder und im gerichtlichen Verfahren die VwGO.
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen nicht
berufswidrig - Quelle: Mitteilung der Pressestelle des
BVerfG Nr. 24/2008 vom 04.03.2008
Mit Beschluss vom 19.01.2008 (1 BvR 1886/06) hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Versteigerung
von anwaltlichen Dienstleistungen in einem
Internetauktionshaus nicht berufsrechtswidrig ist. Die
Versteigerung stellt keine gem. § 43b BRAO unzulässige, auf
die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtete
Werbung dar. Schon wegen der mangelnden Kenntnis vom
potentiellen Mandanten und dessen Beratungsbedarf und weil
der Aufruf der Internetseite vom Willen des Rechtsuchenden
abhängt, könne die Werbemaßnahme des Anwalts nicht auf die
Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet sein. Das
Bundesverfassungsgericht vertritt ferner die Auffassung,
dass ein generelles Verbot der Versteigerung von
anwaltlichen Beratungsleistungen in einem
Internetauktionshaus nicht darauf gestützt werden kann, dass
es sich hierbei per se um eine unsachliche Werbung handele.
Diebstahl von Hausrat bei vorübergehender Aufbewahrung
außerhalb der Wohnung durch Außensicherung von
Hausratversicherung umfasst - OLG Hamm, Urteil vom
07.09.2007, 20 U 54/07 - Quelle: Rechtsprechungsdatenbank
Justiz NRW
Wer als Versicherungsnehmer Hausratgegenstände nur
vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt,
genießt im Diebstahlsfall den Versicherungsschutz seiner
Hausratversicherung wegen der so genannten
Außenversicherung. Diese umfasst Gegenstände des
täglichen Gebrauchs, die sich vorübergehend außerhalb der
versicherten Wohnung befinden.
Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung im
Einstellungsverfahren nur bei objektiver Eignung und
subjektiv ernsthafter Bewerbung - LAG Rheinland-Pfalz
11.01.2008, 6 Sa 522/07 - Quelle: Rechtsprechungsdatenbank
Justiz Rheinland-Pfalz
Einen Anspruch auf Entschädigung aus §§ 15 Abs. 2, 6 Abs. 2
AGG hat ein Arbeitnehmer, wenn er beweisen kann, dass er als
Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle benachteiligt
worden ist. Hierzu genügt nicht der rein formale Status als
Bewerber, der durch Abgabe der Bewerbungsunterlagen
geschaffen wird. Vielmehr muss der Bewerber für die Stelle
objektiv überhaupt in Betracht kommen und sich subjektiv
ernsthaft auf die Stelle bewerben. Im vorliegenden Verfahren
sah das LAG Rheinland-Pfalz die subjektiv ernsthafte
Bewerbung als nicht gegeben an, weil der Arbeitnehmer
bereits in einem ungekündigten Vollzeitarbeitsverhältnis
stand und hierbei erheblich mehr verdiente, als bei der
Stelle, auf die er sich bewerben wollte, obwohl andere
Gründe für den gewünschten Stellenwechsel nicht ersichtlich
waren.
Die abschließende Entscheidung bei schwierigen Rechts-
und Tatfragen im PKH Verfahren ist verfassungswidrig -
BVerfG 19.02.2008, 1 BvR 1807/07 - Quelle:
Entscheidungsdatenbank Bundesverfassungsgericht
Schwierige und bislang umstrittene Rechtsfragen dürfen nicht
an Stelle des Hauptsacheverfahrens im summarischen Verfahren
der Prozesskostenhilfe abschließend geklärt werden.
Geschieht dies unter Versagung der Prozesskostenhilfe für
den Antragssteller, so ist hierin eine Verletzung des
Grundrechts des Antragstellers aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm.
Art. 20 Abs. 3 GG zu sehen. |