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Nachrichtenarchiv Mai 2008
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts der Neuen Medien. Auch ältere Rechtsprechung können Sie in unserem Nachrichtenarchiv suchen. Nutzen Sie hierzu einfach das Suchformular in unserem "Aktuell"-Link.


 
Krankheitsbedingte Kündigung auch ohne vorherige zweijährige Arbeitsunfähigkeit - LAG Schleswig-Holstein 11.03.2008, 2 Sa 11/08 - Quelle: Rechtsprechungsdatenbank des LAG Schleswig Holstein (arbgsh.de) vom 11.03.2008
Wenn ein Arbeitgeber einem ständig krankheitsbedingt ausfallenden Arbeitnehmer kündigen möchte, hat eine negative Gesundheitsprognose zu erfolgen. Diese setzt voraus, dass in den kommenden zwei Jahren keine Besserung des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers in Sicht ist. Eine zurückliegende zwei jährige Arbeitsunfähigkeit ist hingegen nicht erforderlich. Die positive Gesundheitsprognose hat der Arbeitnehmer darzulegen.

Kündigung minderjähriger Arbeitnehmer nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter wirksam - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.03.2008, 2 Ta 45/08, Quelle: Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein März 2008
Wenn ein Arbeitgeber seinem minderjährigen Arbeitnehmer oder Auszubildenden kündigen möchte, so muss das Kündigungsschreiben gem. § 131 BGB an den gesetzlichen Vertreter (idR die Eltern gemeinschaftlich gem. §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB) gerichtet sein.


Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen nicht berufswidrig - Hessisches LSG 03.04.2008, L9 AS59/08 B ER - Quelle: Mitteilung der Pressestelle hessischen LSG vom 13.05.2008
Gem. § 7 Abs.1 Nr.4 SGB II iVm. § 8 Abs.2 SGB II und § 23 Abs.3 S.1 SGB XII besteht für Ausländer, die ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche besitzen, kein Anspruch auf Sozialhilfe. Dies gilt auch für Personen, die eine Freizügigkeitsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU besitzen, denen aber keine Arbeitserlaubnis erteilt wird.

Voraussetzungen für Schmerzensgeld nach einem Sturz aufgrund eines herausragende Pflastersteins - LG Koblenz, Beschluss vom 28.04.2008, 12 S 39/08 - Quelle: Mitteilung der Pressestelle des LG Koblenz vom 16.05.2008
Ein Fußgänger, der auf einem unebenen Pflaster stürzt, hat nur dann einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld, wenn die Unebenheit über 1 bis 2 cm beträgt, wobei im Einzelfall die weitere Umgebung der Unfallstelle (Außerorts, Innenstadt, Verkehrsfrequenz, Beleuchtung etc.) relevant ist. Auf einem Parkplatz, der nicht nur von Fußgänger benutzt wird, hat sich ein Fußgänger auf kleinere Unebenheiten regelmäßig einzurichten.

Resturlaub bleibt trotz verlängerter Elternzeit bestehen - BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07 -
 Quelle: Mitteilung der Pressestelle des BAG vom 20.05.2008
Wer sich als Arbeitnehmer in der Elternzeit befindet, muss nunmehr bei der unmittelbaren Verlängerung der Elternzeit aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes, nicht mehr um den Verfall des bestehenden Resturlaubs bangen. Das BAG änderte seine bisherige Auslegung des § 17 Abs.2 BErzGG verfassungskonform (Art.3 Abs.1 GG) dahingehend, dass der Resturlaubsanspruch auch dann bestehen bleiben muss, wenn ein Arbeitnehmer seinen Resturlaub aus dem Grunde nicht nehmen kann, weil sich an die erste Elternzeit eine weitere anschließt. Die elternfreundliche "Mitnahme" des Resturlaubs über zwei Elternzeiten ist damit fortan möglich.

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs.2 S.2 BGB erstreckt sich auch auf Vermögenseinbußen aufgrund der Beschädigung beweglicher Sachen infolge eines Brands auf dem Nachbargrundstück - BGH, Urteil vom 01.02.2008, V ZR 47/07 - Quelle:
Pressemitteilung des BAG vom 01.02.2008
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs.2 S.2 BGB kompensiert den Ausschluss primärer Abwehransprüche nach §§ 1004 Abs.1, 862 Abs.1 BGB. Er schützt, ebenso wie diese Vorschriften, das Eigentum und den Besitz an einem Nachbargrundstück. Daher erfasst er auch Vermögenseinbußen, die der Eigentümer oder Besitzer eines beeinträchtigten Grundstücks aufgrund der Beschädigung beweglicher Sachen auf seinem Anwesen durch einen Brand auf dem Nachbargrundstück erleidet.

Allein an die Fahlzahlerhöhung gekoppelte Regelungen über den Honorarzuwachs sind rechtmäßig - BSG, Beschluss vom 06.02.2008, B 6 KA 64/07 B - Quelle: Rechtsprechungsdatenbank des BSG
Regelungen zur Begrenzung des ärztlichen Honorars, die den unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen nur dann Honorarzuwächse eröffnen, wenn diese mit einer Fallzahlsteigerungen einhergehen, sind rechtmäßig.




 

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