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Nachrichtenarchiv Mai 2008
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle
Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts
der Neuen Medien. Auch ältere Rechtsprechung können Sie in
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Krankheitsbedingte Kündigung auch ohne vorherige
zweijährige Arbeitsunfähigkeit - LAG Schleswig-Holstein
11.03.2008, 2 Sa 11/08 - Quelle: Rechtsprechungsdatenbank
des LAG Schleswig Holstein (arbgsh.de) vom 11.03.2008
Wenn ein Arbeitgeber einem ständig krankheitsbedingt
ausfallenden Arbeitnehmer kündigen möchte, hat eine
negative Gesundheitsprognose zu erfolgen. Diese setzt
voraus, dass in den kommenden zwei Jahren keine Besserung
des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers in Sicht ist.
Eine zurückliegende zwei jährige Arbeitsunfähigkeit ist
hingegen nicht erforderlich. Die positive
Gesundheitsprognose hat der Arbeitnehmer darzulegen.
Kündigung minderjähriger Arbeitnehmer nur gegenüber dem
gesetzlichen Vertreter wirksam - LAG Schleswig-Holstein,
Beschluss vom 20.03.2008, 2 Ta 45/08, Quelle:
Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein März 2008
Wenn ein Arbeitgeber seinem minderjährigen Arbeitnehmer oder
Auszubildenden kündigen möchte, so muss das
Kündigungsschreiben gem. § 131 BGB an den gesetzlichen
Vertreter (idR die Eltern gemeinschaftlich gem. §§ 1626 Abs.
1, 1629 Abs. 1 BGB) gerichtet sein.
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen nicht
berufswidrig - Hessisches LSG 03.04.2008, L9 AS59/08 B
ER - Quelle: Mitteilung der Pressestelle hessischen LSG vom
13.05.2008
Gem. § 7 Abs.1 Nr.4 SGB II iVm. § 8 Abs.2 SGB II und § 23
Abs.3 S.1 SGB XII besteht für Ausländer, die ihr
Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche
besitzen, kein Anspruch auf Sozialhilfe. Dies gilt auch für
Personen, die eine Freizügigkeitsbescheinigung nach dem
Freizügigkeitsgesetz/EU besitzen, denen aber keine
Arbeitserlaubnis erteilt wird.
Voraussetzungen für Schmerzensgeld nach einem Sturz
aufgrund eines herausragende Pflastersteins - LG
Koblenz, Beschluss vom 28.04.2008, 12 S 39/08 - Quelle:
Mitteilung der Pressestelle des LG Koblenz vom 16.05.2008
Ein Fußgänger, der auf einem unebenen Pflaster stürzt, hat
nur dann einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld, wenn
die Unebenheit über 1 bis 2 cm beträgt, wobei im Einzelfall
die weitere Umgebung der Unfallstelle (Außerorts,
Innenstadt, Verkehrsfrequenz, Beleuchtung etc.) relevant
ist. Auf einem Parkplatz, der nicht nur von Fußgänger
benutzt wird, hat sich ein Fußgänger auf kleinere
Unebenheiten regelmäßig einzurichten.
Resturlaub bleibt trotz verlängerter Elternzeit bestehen
- BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07 - Quelle:
Mitteilung der Pressestelle des BAG vom 20.05.2008
Wer sich als Arbeitnehmer in der Elternzeit befindet, muss
nunmehr bei der unmittelbaren Verlängerung der Elternzeit
aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes, nicht mehr um den
Verfall des bestehenden Resturlaubs bangen. Das BAG änderte
seine bisherige Auslegung des § 17 Abs.2 BErzGG
verfassungskonform (Art.3 Abs.1 GG) dahingehend, dass der
Resturlaubsanspruch auch dann bestehen bleiben muss, wenn
ein Arbeitnehmer seinen Resturlaub aus dem Grunde nicht
nehmen kann, weil sich an die erste Elternzeit eine weitere
anschließt. Die elternfreundliche "Mitnahme" des Resturlaubs
über zwei Elternzeiten ist damit fortan möglich.
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs.2 S.2
BGB erstreckt sich auch auf Vermögenseinbußen aufgrund der
Beschädigung beweglicher Sachen infolge eines Brands auf dem
Nachbargrundstück - BGH, Urteil vom 01.02.2008, V ZR
47/07 - Quelle:
Pressemitteilung des BAG vom 01.02.2008
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs.2 S.2
BGB kompensiert den Ausschluss primärer Abwehransprüche nach
§§ 1004 Abs.1, 862 Abs.1 BGB. Er schützt, ebenso wie diese
Vorschriften, das Eigentum und den Besitz an einem
Nachbargrundstück. Daher erfasst er auch Vermögenseinbußen,
die der Eigentümer oder Besitzer eines beeinträchtigten
Grundstücks aufgrund der Beschädigung beweglicher Sachen auf
seinem Anwesen durch einen Brand auf dem Nachbargrundstück
erleidet.
Allein an die Fahlzahlerhöhung gekoppelte Regelungen über
den Honorarzuwachs sind rechtmäßig - BSG, Beschluss vom
06.02.2008, B 6 KA 64/07 B - Quelle:
Rechtsprechungsdatenbank des BSG
Regelungen zur Begrenzung des ärztlichen Honorars, die den
unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen nur dann
Honorarzuwächse eröffnen, wenn diese mit einer
Fallzahlsteigerungen einhergehen, sind rechtmäßig. |