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Nachrichtenarchiv Oktober 2007
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts der Neuen Medien. Auch ältere Rechtsprechung können Sie in unserem Nachrichtenarchiv suchen. Nutzen Sie hierzu einfach das Suchformular in unserem "Aktuell"-Link.
 
Ingebrauchnahme eines Werks bedingt nicht zwingend die Abnahme desselben - KG Berlin, 29.06.2007, 7 U 165/06
Wer ein von ihm in Auftrag gegebenes Werk in Gebrauch nimmt, der nimmt das Werk damit nicht automatisch auch ab. Eine Abnahme durch schlüssiges handeln ist insbesondere dort zu verneinen, wo der Abnehmer einen Werksmangel erst nach der Ingebrauchnahme des Werks entdecken kann.
 
Kosten für Abwehrschreiben gegen eine Abmahnung sind nicht nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig - OLG Nürnberg, 03.8.2007, 3 U 1300/07
Wer abgemahnt wird und seinen Anwalt mit dem Verfassen eines Abwehrschreibens gegen die Abmahnung beauftragt, kann die damit einhergehenden Kosten nicht als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung geltend machen.

Keine Hinweispflicht für Onlinevertriebe auf Umsatzsteuer und Liefer- und Versandkosten auf der Produktseite / Ausnahme von der Verbraucherinformationspflicht über die Gewährleistung bei Lieferung - BGH 04.10.2007, I ZR 143/04; I ZR 22/05
Internetverkäufer sind zwar zur Angabe weiterer Kosten, wie Versandkosten und Umsatzsteuer verpflichtet, diese Kosten müssen aber nicht zwingend auf der Produktseite aufgelistet sein. Es genügt die Preisinformationen gut wahrnehmbar an anderer Stelle zu platzieren. Auch bei der Warenwerbung via Zeitungsanzeige muss der Hinweis auf die enthaltene oder nicht enthaltene Umsatzsteuer nicht direkt neben dem Artikel erfasst werden. Vielmehr genügt ein zuzuordnendes Sternchen mit der Erörterung an einer anderen Stelle der Anzeige.
Zudem hat der BGH dargelegt, dass eine Information der Verbraucher über die Gewährleistungsregeln als Beilage der Warensendung nur dann erforderlich ist, soweit sie Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften enthalten.

Abgrenzung zwischen privaten und unternehmerischen Verkäufen über das Internet - OLG Zweibrücken 28.06.2007, 4 U 210/06
Wer als Privatperson Waren über das Internet (etwa über die bekannten Internetauktionsplattformen) zum Verkauf stellt, gilt als Unternehmer, soweit aus den die Gesamtumstände des Internetauftritts der Eindruck eines professionellen Handels entsteht.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern - BAG, 02.10.2007, 1 ABR 60/06
Wenn ein Arbeitgeber einen Ein-Euro-Jobber betrieblich einstellen will, so hat er den Betriebsrat zu beteiligen, da der Anwendungsbereich des § 99 Abs.1 S.1 BetrVG betroffen ist.

Änderung ZPO und ArbGG - Bundesrat, 21.09.2007
Der Bundesrat hat in einem Gesetzesentwurf die Anhebung der 600-Euro-Grenze für Berufungen auf mindestens 1.000 Euro beschlossen. Ferner ist die Angleichung der Rechtsmittel des arbeitsgerichtlichen Verfahrens an das zivilgerichtliche Verfahren vorgesehen.

Schmerzensgeld nur ausnahmsweise bei Beleidigung - AG Coburg, 25.05.2007, 12 C 1793/06
Wer beleidigt wird, kann nur in Ausnahmefällen einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Das AG Coburg entschied, dass nur ein schwerer Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit und ein unabwendbares Bedürfnis für die Zahlung eines Schmerzensgeldbetrags, einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich zieht. Konkret bedeutet das,  dass auf die Tragweite der Beleidigung, also ihre Nachhaltigkeit und Fortdauer, aber auch auf den konkreten Anlass und Grund des Beleidigenden abgestellt werden muss.

Klauseln in AGBs, welche die Reparaturkostengarantie des Kraftfahrzeugs bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließen, sind unwirksam - BGH, 17.10.2007, VIII ZR 251/06
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Reparaturkostengarantie für den Fall ausschließen, dass der Kunde seiner auferlegten Obliegenheit zur Durchführung von Fahrzeuginspektionen nicht erfüllt, verstoßen gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung des Garantienehmers dar, weil sie die Pflicht zur Leistung des Klauselverwenders ohne Rücksicht darauf ausschließe, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden sei.

Nachvertragliche Wettbewerbseinschränkungen im Vertrag einer Berufsausübungsgemeinschaft, die sich auf den gesamten Zulassungsbezirk erstrecken, sind nichtig - BGH, 19.03.2007, I-9 U 46/07
In Gemeinschaftspraxisverträgen sind idR nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen enthalten. Diese regeln für den Fall des Ausscheidens eines Arztes, dass sich dieser nicht in einem bestimmten Bereich (in der Regel ein Bereich um die Gemeinschaftspraxis) niederlassen darf. Nachvertragliche Wettbewerbseinschränkungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, mit Rücksicht auf die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit nur dann gerechtfertigt und nicht gemäß § 138 BGB sittenwidrig, wenn und soweit sie notwendig sind, um die Partner des ausgeschiedenen Gesellschafters vor einer illoyalen Verwertung der Erfolge der gemeinsamen Arbeit oder vor einem Missbrauch der Ausübung der Berufsfreiheit zu schützen. Die Wettbewerbsbeschränkungen dürfen insbesondere nicht dazu eingesetzt werden, den früheren Mitgesellschafter als Wettbewerber auszuschalten. Ihre Wirksamkeit hängt also davon ab, dass sie in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten (vgl. BGH NJW 1984, 2366; NJW 1986, 2944; NJW 1991, 1241 NJW 2000, 2584 und NJW 2005, 3061). Das notwendige Maß ist bei einer Niederlassungsbeschränkung, die den gesamten Zulassungsbezirk erfasst, überschritten.

Krankenhaushaftung für die Beschädigung einer Schädeldecke aufgrund einer defekten Kühltruhe - LG Koblenz, 22.08.2007, 10 O 50/05
Wenn infolge eines Kühltruhendefekts im behandelnden Krankenhaus die natürliche Schädeldecke eines Patienten, die später wieder eingesetzt werden soll, beschädigt wird, ist das Krankenhaus schmerzensgeldpflichtig, soweit es bei dem Patienten aufgrund des Ersatzes der natürlichen Schädeldecke durch eine künstliche Schädeldecke zu Kopfschmerzen kommt. Dabei hat das LG Koblenz auch berücksichtigt, dass aufgrund der Tatsache, dass es zu emotionalen Empfindungsstörungen kommt, wenn der Patient nun nicht mehr über den körpereigenen großen Knochendeckel, sondern über eine Ersatzplastik für den Rest seines Lebens verfügt.

Keine Ungeeignetheit zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch Anstellung in Arztpraxis ohne Genehmigung des Zulassungsausschusses / kein Ermessen des Zulassungsausschusses beim Vorliegen der Voraussetzungen zur Genehmigung der Anstellung - SozialG Düsseldorf, 10.08.2007, S 2 KA 94/07 ER
Das Sozialgericht Düsseldorf hat dem Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 1 SGG stattgegeben. Der Antragssteller hatte eine Zahnärztin angestellt, die im Rahmen der Beschäftigung auch GKV-Patienten behandelte, ohne dass hierfür eine Genehmigung des Zulassungsausschusses bestand. Daraufhin hatte der Zulassungsausschuss die angestellte Zahnärztin als zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ungeeignet eingestuft. Da für angestellte Zahnärzte § 21 Zahnärzte-ZV entsprechend gilt, steht eine Ungeeignetheit der Genehmigung der Anstellung entgegen.
Die Ungeeignetheit für die Ausübung der Kassenpraxis setzt dabei aber schwerwiegende Mängel (etwa geistige oder sonstige in der Person liegende schwerwiegenden Mängeln, wie die Rauschgift- oder Trunksucht in den letzten 5 Jahren vor der Antragsstellung) voraus, welche in der Regel auf charakterlichen Defiziten beruhen. Derartige Hinderungsgründe sah die Kammer als nicht gegeben an.
Darüber hinaus stellt das Sozialgericht Düsseldorf heraus, dass die Möglichkeit zur Beschäftigung angestellter Zahnärzte nach § 32b Zahnärzte-ZV als originäres Recht des Praxisinhabers ausgestaltet ist, sodass nur dieser (und nicht der anzustellende Zahnarzt) die Genehmigung für die Anstellung beantragen kann. Dies bedingt eine Entscheidung des Zulassungsgremiums allein dem Praxisinhaber gegenüber.
Ferner betont das Sozialgericht Düsseldorf, dass mit Vorliegen der Voraussetzungen des § 32b Abs. 1, 2 Zahnärzte-ZV iVm. § 95 Abs. 9 SGB V ein Anspruch auf Genehmigung der Anstellung besteht und zwar ohne dass dem Zulassungsausschuss ein Ermessen zustünde.

Keine Beratungspflicht über das Zähneputzen - OLG Düsseldorf, 04.04.2007, I-8 U 120/06
In einer ausbleibenden Beratung über die Mundhygiene ist kein Beratungs- oder Behandlungsfehler eines Zahnarztes zu sehen. Ein Zahnarzt ist nämlich nicht verpflichtet, den Patienten das richtige Zähneputzen zu erörtern. Die Regeln der Mundhygiene sind allgemein bekannt oder zumindest ohne großen Aufwand selbst in Erfahrung zu bringen. 

Arbeitgeber haften beim Mobbing eines Arbeitnehmers durch einen Vorgesetzten – BAG, 25.10.2007, 8 AZR 593/06
Ein Arbeitnehmer hat einen Schmerzensgeldanspruch gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser einem Mobbing durch den Vorgesetzten nicht entgegenwirkt und der Arbeitnehmer dadurch psychisch erkrankt. Auch hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebs, soweit ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. Ein Anspruch auf Entlassung des Vorgesetzten besteht aber idR nicht.

Webhosting-Anbieter müssen nicht aktiv und vorsorglich nach Urheberrechtsverletzungen suchen - OLG Köln, 21.9.2007, 6 U 86/07
Internet-Dienstleister sind nur dann zum Abschalten von Internetseiten mit Urheberrechtsverstößen durch Ihre Vertragspartner (Internetseitenbetreiber) verpflichtet, soweit der Webhoster den Verstoß auf Grund einer zumutbaren Überprüfung selbst aufdecken und unterbinden kann. Dies ist etwa dann gegeben, wenn der Webhoster durch eine vorherige Abmahnung von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Eine stete aktive Suche nach Urheberrechtsverstößen durch die Internetseitenbetreiber ist dem Webhoster hingegen nicht zumutbar.

Werbeanrufe von Internetsuchmaschinenbetreibern bei Unternehmern sind wettbewerbswidrig - BGH, 20.9.2007, I ZR 88/05
Ein Telefonanruf zu Werbezwecken bei einem Unternehmen ist wettbewerbswidrig, soweit der Unternehmer durch den Anruf belästigt oder in sonstiger Weise bei der beruflichen Tätigkeit gestört wird. Eine derartige Störung ist regelmäßig dann gegeben, wenn ein Internet-Suchmaschinenbetreiber unaufgefordert bei einem Unternehmer zu Werbezwecken anruft.

 

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