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Nachrichtenarchiv Oktober 2007
Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Ihnen stets aktuelle
Informationen auf dem Gebiet des Medizinrechts und des Rechts
der Neuen Medien. Auch ältere Rechtsprechung können Sie in
unserem Nachrichtenarchiv
suchen. Nutzen Sie hierzu einfach das Suchformular in
unserem "Aktuell"-Link.
Ingebrauchnahme eines Werks bedingt nicht zwingend die
Abnahme desselben - KG Berlin, 29.06.2007, 7 U 165/06
Wer ein von ihm in Auftrag gegebenes Werk in Gebrauch nimmt,
der nimmt das Werk damit nicht automatisch auch ab. Eine
Abnahme durch schlüssiges handeln ist insbesondere dort zu
verneinen, wo der Abnehmer einen Werksmangel erst nach der
Ingebrauchnahme des Werks entdecken kann.
Kosten für Abwehrschreiben gegen eine Abmahnung sind
nicht nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig - OLG
Nürnberg, 03.8.2007, 3 U 1300/07
Wer abgemahnt wird und seinen Anwalt mit dem Verfassen eines
Abwehrschreibens gegen die Abmahnung beauftragt, kann die
damit einhergehenden Kosten nicht als notwendige Kosten der
Rechtsverteidigung geltend machen.
Keine Hinweispflicht für Onlinevertriebe auf Umsatzsteuer
und Liefer- und Versandkosten auf der Produktseite /
Ausnahme von der Verbraucherinformationspflicht über die
Gewährleistung bei Lieferung - BGH 04.10.2007, I ZR
143/04; I ZR 22/05
Internetverkäufer sind zwar zur Angabe weiterer Kosten, wie
Versandkosten und Umsatzsteuer verpflichtet, diese Kosten
müssen aber nicht zwingend auf der Produktseite aufgelistet
sein. Es genügt die Preisinformationen gut wahrnehmbar an
anderer Stelle zu platzieren. Auch bei der Warenwerbung via
Zeitungsanzeige muss der Hinweis auf die enthaltene oder
nicht enthaltene Umsatzsteuer nicht direkt neben dem Artikel
erfasst werden. Vielmehr genügt ein zuzuordnendes Sternchen
mit der Erörterung an einer anderen Stelle der Anzeige.
Zudem hat der BGH dargelegt, dass eine Information der
Verbraucher über die Gewährleistungsregeln als Beilage der
Warensendung nur dann erforderlich ist, soweit sie
Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften enthalten.
Abgrenzung zwischen privaten und unternehmerischen
Verkäufen über das Internet - OLG Zweibrücken
28.06.2007, 4 U 210/06
Wer als Privatperson Waren über das Internet (etwa über die
bekannten Internetauktionsplattformen) zum Verkauf stellt,
gilt als Unternehmer, soweit aus den die Gesamtumstände des
Internetauftritts der Eindruck eines professionellen Handels
entsteht.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung von
Ein-Euro-Jobbern - BAG, 02.10.2007, 1 ABR 60/06
Wenn ein Arbeitgeber einen Ein-Euro-Jobber betrieblich
einstellen will, so hat er den Betriebsrat zu beteiligen, da
der Anwendungsbereich des § 99 Abs.1 S.1 BetrVG betroffen
ist.
Änderung ZPO und ArbGG - Bundesrat, 21.09.2007
Der Bundesrat hat in einem Gesetzesentwurf die Anhebung der
600-Euro-Grenze für Berufungen auf mindestens 1.000 Euro
beschlossen. Ferner ist die Angleichung der Rechtsmittel des
arbeitsgerichtlichen Verfahrens an das zivilgerichtliche
Verfahren vorgesehen.
Schmerzensgeld nur ausnahmsweise bei Beleidigung - AG
Coburg, 25.05.2007, 12 C 1793/06
Wer beleidigt wird, kann nur in Ausnahmefällen einen
Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Das AG Coburg
entschied, dass nur ein schwerer Eingriff in den Eigenwert
der Persönlichkeit und ein unabwendbares Bedürfnis für die
Zahlung eines Schmerzensgeldbetrags, einen Anspruch auf
Schmerzensgeld nach sich zieht. Konkret bedeutet das,
dass auf die Tragweite der Beleidigung, also ihre
Nachhaltigkeit und Fortdauer, aber auch auf den konkreten
Anlass und Grund des Beleidigenden abgestellt werden muss.
Klauseln in AGBs, welche die Reparaturkostengarantie des
Kraftfahrzeugs bei Überschreitung des Wartungsintervalls
ausschließen, sind unwirksam - BGH, 17.10.2007, VIII ZR
251/06
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine
Reparaturkostengarantie für den Fall ausschließen, dass der
Kunde seiner auferlegten Obliegenheit zur Durchführung von
Fahrzeuginspektionen nicht erfüllt, verstoßen gegen § 307
Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Klausel stelle eine unangemessene
Benachteiligung des Garantienehmers dar, weil sie die
Pflicht zur Leistung des Klauselverwenders ohne Rücksicht
darauf ausschließe, ob die Überschreitung des
Wartungsintervalls für den eingetretenen Schaden ursächlich
geworden sei.
Nachvertragliche Wettbewerbseinschränkungen im Vertrag
einer Berufsausübungsgemeinschaft, die sich auf den gesamten
Zulassungsbezirk erstrecken, sind nichtig - BGH,
19.03.2007, I-9 U 46/07
In Gemeinschaftspraxisverträgen sind idR nachvertragliche
Wettbewerbsbeschränkungen enthalten. Diese regeln für den
Fall des Ausscheidens eines Arztes, dass sich dieser nicht
in einem bestimmten Bereich (in der Regel ein Bereich um die
Gemeinschaftspraxis) niederlassen darf. Nachvertragliche
Wettbewerbseinschränkungen sind nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, mit Rücksicht auf die
grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit nur dann
gerechtfertigt und nicht gemäß § 138 BGB sittenwidrig, wenn
und soweit sie notwendig sind, um die Partner des
ausgeschiedenen Gesellschafters vor einer illoyalen
Verwertung der Erfolge der gemeinsamen Arbeit oder vor einem
Missbrauch der Ausübung der Berufsfreiheit zu schützen. Die
Wettbewerbsbeschränkungen dürfen insbesondere nicht dazu
eingesetzt werden, den früheren Mitgesellschafter als
Wettbewerber auszuschalten. Ihre Wirksamkeit hängt also
davon ab, dass sie in räumlicher, gegenständlicher und
zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten
(vgl. BGH NJW 1984, 2366; NJW 1986, 2944; NJW 1991, 1241 NJW
2000, 2584 und NJW 2005, 3061). Das notwendige Maß ist bei
einer Niederlassungsbeschränkung, die den gesamten
Zulassungsbezirk erfasst, überschritten.
Krankenhaushaftung für die Beschädigung einer
Schädeldecke aufgrund einer defekten Kühltruhe - LG
Koblenz, 22.08.2007, 10 O 50/05
Wenn infolge eines Kühltruhendefekts im behandelnden
Krankenhaus die natürliche Schädeldecke eines Patienten, die
später wieder eingesetzt werden soll, beschädigt wird, ist
das Krankenhaus schmerzensgeldpflichtig, soweit es bei dem
Patienten aufgrund des Ersatzes der natürlichen Schädeldecke
durch eine künstliche Schädeldecke zu Kopfschmerzen kommt.
Dabei hat das LG Koblenz auch berücksichtigt, dass aufgrund
der Tatsache, dass es zu emotionalen Empfindungsstörungen
kommt, wenn der Patient nun nicht mehr über den
körpereigenen großen Knochendeckel, sondern über eine
Ersatzplastik für den Rest seines Lebens verfügt.
Keine Ungeeignetheit zur Teilnahme an der
vertragsärztlichen Versorgung durch Anstellung in Arztpraxis
ohne Genehmigung des Zulassungsausschusses / kein Ermessen
des Zulassungsausschusses beim Vorliegen der Voraussetzungen
zur Genehmigung der Anstellung - SozialG Düsseldorf,
10.08.2007, S 2 KA 94/07 ER
Das Sozialgericht Düsseldorf hat dem Antrag des
Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach
§ 86 b Abs. 2 Satz 1 SGG stattgegeben. Der Antragssteller
hatte eine Zahnärztin angestellt, die im Rahmen der
Beschäftigung auch GKV-Patienten behandelte, ohne dass
hierfür eine Genehmigung des Zulassungsausschusses bestand.
Daraufhin hatte der Zulassungsausschuss die angestellte
Zahnärztin als zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung ungeeignet eingestuft. Da für angestellte
Zahnärzte § 21 Zahnärzte-ZV entsprechend gilt, steht eine
Ungeeignetheit der Genehmigung der Anstellung entgegen.
Die Ungeeignetheit für die Ausübung der Kassenpraxis setzt
dabei aber schwerwiegende Mängel (etwa geistige oder
sonstige in der Person liegende schwerwiegenden Mängeln, wie
die Rauschgift- oder Trunksucht in den letzten 5 Jahren vor
der Antragsstellung) voraus, welche in der Regel auf
charakterlichen Defiziten beruhen. Derartige
Hinderungsgründe sah die Kammer als nicht gegeben an.
Darüber hinaus stellt das Sozialgericht Düsseldorf heraus,
dass die Möglichkeit zur Beschäftigung angestellter
Zahnärzte nach § 32b Zahnärzte-ZV als originäres Recht des
Praxisinhabers ausgestaltet ist, sodass nur dieser (und
nicht der anzustellende Zahnarzt) die Genehmigung für die
Anstellung beantragen kann. Dies bedingt eine Entscheidung
des Zulassungsgremiums allein dem Praxisinhaber gegenüber.
Ferner betont das Sozialgericht Düsseldorf, dass mit
Vorliegen der Voraussetzungen des § 32b Abs. 1, 2
Zahnärzte-ZV iVm. § 95 Abs. 9 SGB V ein Anspruch auf
Genehmigung der Anstellung besteht und zwar ohne dass dem
Zulassungsausschuss ein Ermessen zustünde.
Keine Beratungspflicht über das Zähneputzen - OLG
Düsseldorf, 04.04.2007, I-8 U 120/06
In einer ausbleibenden Beratung über die Mundhygiene ist
kein Beratungs- oder Behandlungsfehler eines Zahnarztes zu
sehen. Ein Zahnarzt ist nämlich nicht verpflichtet, den
Patienten das richtige Zähneputzen zu erörtern. Die Regeln
der Mundhygiene sind allgemein bekannt oder zumindest ohne
großen Aufwand selbst in Erfahrung zu bringen.
Arbeitgeber haften beim Mobbing eines Arbeitnehmers durch
einen Vorgesetzten – BAG, 25.10.2007, 8 AZR 593/06
Ein Arbeitnehmer hat einen Schmerzensgeldanspruch gegen
seinen Arbeitgeber, wenn dieser einem Mobbing durch den
Vorgesetzten nicht entgegenwirkt und der Arbeitnehmer
dadurch psychisch erkrankt. Auch hat der Arbeitnehmer einen
Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des
Betriebs, soweit ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. Ein
Anspruch auf Entlassung des Vorgesetzten besteht aber idR
nicht.
Webhosting-Anbieter müssen nicht aktiv und vorsorglich
nach Urheberrechtsverletzungen suchen - OLG Köln,
21.9.2007, 6 U 86/07
Internet-Dienstleister sind nur dann zum Abschalten von
Internetseiten mit Urheberrechtsverstößen durch Ihre
Vertragspartner (Internetseitenbetreiber) verpflichtet,
soweit der Webhoster den Verstoß auf Grund einer zumutbaren
Überprüfung selbst aufdecken und unterbinden kann. Dies ist
etwa dann gegeben, wenn der Webhoster durch eine vorherige
Abmahnung von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt
hat. Eine stete aktive Suche nach Urheberrechtsverstößen
durch die Internetseitenbetreiber ist dem Webhoster hingegen
nicht zumutbar.
Werbeanrufe von Internetsuchmaschinenbetreibern bei
Unternehmern sind wettbewerbswidrig - BGH, 20.9.2007, I
ZR 88/05
Ein Telefonanruf zu Werbezwecken bei einem Unternehmen ist
wettbewerbswidrig, soweit der Unternehmer durch den Anruf
belästigt oder in sonstiger Weise bei der beruflichen
Tätigkeit gestört wird. Eine derartige Störung ist
regelmäßig dann gegeben, wenn ein
Internet-Suchmaschinenbetreiber unaufgefordert bei einem
Unternehmer zu Werbezwecken anruft. |