Außergerichtliche Mediation Minden - Rechtsanwalt & Mediator Markus Rassi Warai - Kosten senken mit der einvernehmlichen Scheidung
internetrecht internetrecht minden anwalt minden anwalt minden
home    |   info   |   kontakt abo falle
internet betrug
betrug abzocke
internet abzocke company services partners support news contact Abo Kosten Abo
Abonnement Abo

 

Abonnement / Abo Recht
Abonnements haben längst das klassische Terrain der Zeitschriften verlassen und Einkehr in zahlreiche Prpduktsparten gehalten. Abos gibt es mittlerweile bei Sport- und Kulturveranstaltungen (etwa Fußball-Arena-Events), beim Bezahlfernsehangebotbei Telekommunikationsdienstleistungen (etwa Flatrate Internet oder Handy Abos), bei Online-Musikdienstleistern, bei Klingelton Anbieternbei anderweitigen Webangeboten (z.B. Online-Routenplaner) und anderswo. Der Abschluss eines Abonnements (umgangssprachlich auch Abo genannt), bindet den Abonennten
regelmäßig für den Vertragszeitraum. Juristen sprechen von einem regelmäßig wiederkehrenden Leistungsbezug. Gerade aufgrund des längeren Leistungsbezugszeitraums gelten für Abonnements einige rechtliche Besonderheiten.

Nach deutschem  Recht kann die Laufzeit eines Abo in Deutschland dem Grunde nach maximal zwei Jahre betragen. Soweit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Abweichung hiervon getroffen wird,  ist diese idR unwirksam. Denn nach § 309 Nr. 9 a BGB ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelung, die eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags bedingt, bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, regelmäßig unwirksam. Grundsätzlich nicht wirksam ist ferner ein Abo mit einer Regelung, die eine bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr vorsieht. Auch eine - zu Lasten des anderen Vertragsteils getroffene - Kündigungsfrist, die länger als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer zurückliegt, ist in aller Regel nicht wirksam.

Abonnements können für den hinter ihnen stehenden Dienstleistungsanbieter eine Planungssicherheit schaffen. Doch Dienstleister haben die Maßgaben der Verbraucherschutzintentionen der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu achten.

Ein Abonnement muss im Vorfeld des Vertragsabschlusses über alle Einzelheiten des dem Abonnement zugrundeliegenden Vertrags hinreichend in Kenntnis gesetzt werden. Wird diese Vorgabe mißachtet, kann der Abonnement regelmäßig die Erfüllung der ihm obliegenden vertraglichen Hauptleistungspflichten verweigern.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren. Wir stehen Ihnen auch in unserem LiveChat zur Verfügung.

vertragsschluss


abonnement kosten


Rechnung erhalten - Kostenpflichtiges Abo im Internet
Im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel kann ein Abo freilich auch über das Internet abgeschlossen werden. Während es noch von 15 Jahren Gang und Gebe war,  ein Abonnement in einer Filiale des Leistungsanbieters, bei einer Direktansprache im Bereich einer öffentlich zugänglichen Verkehrsfläche (z.B. in der Innenstadt) oder an der Haustür abzuschließen, so werden Abonnement Verträge derzeit vermehrt im World Wide Web geschlossen.

Beispiele:

abonnement kündigen outlets.de - IContent GmbH
Zahlreiche Betroffene reagierten überrascht über ein Schreiben der Firma IContent GmbH - besser bekannt unter dem Namen outlets.de. Dieses oftmals plakative Schreiben, welches mit „LETZTE MAHNUNG“ oder „ZAHLUNGSAUFFORDERUNG“ überschrieben ist, fordert den Empfänger auf, einen Betrag von 96,00 Euro für einen Jahreszugang auf der Internetseite outlets.de und Mahngebühren zu zahlen. Der Empfänger soll ein Abonnement über den Internetauftritt outlets.de abgeschlossen haben. Outlets.de ist ein Internetportal, unter dem nach Angaben der Betreiber "über 1200 Adressen und Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrik-, Lager-, Werksverkauf, Shopping sowie zahlreiche Schnäppchen zu finden sind". Hierbei wird auf der Startseite des Portals mit Anzeigen wie beispielsweise „Die besten Schnäppchen“, „Bis zu 80% sparen!“ und „Schnäppchen-Forum“ geworben. Eine Anmeldung unter Angabe der Adressdaten ist für die teilnahme an dem Portalangebot erforderlich. Beim Anmeldevorgang wird am oberen rechten Rand Internetpräsenz des Portals outlet.de unter dem Topic "Vertragsinformationen" folgender Hinweis erteilt: „Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich! Durch Drücken des Buttons „jetzt Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.“ Infolgedessen erhält der „Neuabonnement“ nach der Anmeldung eine Bestätigungsemail und einige Zeit später eine Zahlungsaufforderung.


Abo flirt-fever.de - Prebyte Media GmbH
Zahlreiche Besucher des Kontaktportals flirt-fever.de empfingen ein Schreiben einer Münchener Anwaltskanzlei, das im Auftrag der Prebyte Media GmbH aufgesetzt wurde. In dem Schreiben fordert man im Auftrage der Firma Prebyte Media für die Nutzung des Onlineangebotes der Internetseite www.flirt-fever.de eine nicht unerhebliche Vergütung. Die Münchener Firma Prebyte Media GmbH wirbt auf der Seite www.flirt-fever.de mit Schlagworten wie „Jetzt gratis anmelden!“ oder „KOSTENLOS ANMELDEN“ für die Kontaktbörse. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kontaktbörse flirt-fever.de ist geregelt, dass der Nutzer zur Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern einen kostenpflichtigen Nachrichtenservice nutzen muss. Im Anschluss an die Anmeldung, wird dem Mitglied angeboten, ein Schnupperabo für 14 Tage zu einem Preis von 1,99 Euro abzuschließen. Sofern eine Kündigung ausbleibt, verlängert sich das Abo um jeweils drei Monate, wobei sodann ein monatlicher Preis von 23,00 Euro angesetzt wird. Die Kosten sind unter dem Link „BGB-Informationen“ auf dem Portal zu finden. 

Abo SaferpaymentAG und Wecollect GmbH
Einige Internetnutzer erreichten Zahlungsaufforderungen der Inkassofirma Wecollect GmbH. Hierin fordert man den Empfänger auf, eine Zahlung aufgrund einer aus einer "Geschäftsbeziehung" an die Schweizer Firma Saferpayment AG in Frauenfeld zu leisten. Die Schweizer Gesellschaft Saferpayment AG betreibt - nach eigener Einlassung - mehrere Internetseiten mit Inhalten aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. Gerade über eine dieser Internetseiten soll der Angeschriebene einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben. Die angesetzten Forderungen der Firma Saferpayment AG und der sie vertretenden Firma Wecollect GmbH, erstrecken sich nicht selten auf einen vierstelligen Betrag.

Abo opendownload.de - Content Services Ltd. / top-of-software.de - Antassia GmbH
Ansprüche aus einem dargestellten Abovertragsverhältnis melden auch die Firmen Content Services Ltd. (opendownload.de) und die Antassia GmbH (top-of-software.de) an. Die Portale opendownload.de und top-of-software.de bieten Software zum Download an. Das Besondere ist, dass die dort angebotenen Programme idR kostenfrei sind, d.h. unter anderen Quellen im Internet - im Einvernehmen mit den Rechteinhabern - unentgeltlich zum Download angeboten werden. Wird diese Freeware,  Open Source oder Trialware allerdings über die Portale opendownload.de oder top-of-software.de bezogen, so werden Zahlungsansprüche auf Grundlage eines kostenpflichtigen Abonnements gegenüber dem angemeldeten Seitenbesucher geltend gemacht.



Rechte im Zusammenhang mit einem Abonnement
1. Einem Abonnementen steht zunächst ein Kündigungsrecht zu. Dabei ist zwischen einem ordentlichen und einem außerordentlichen Kündigungsrecht zu unterscheiden. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist -im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung - nicht an eine Frist gebunden, bedarf dafür aber eines wichtigen Kündigungsgrundes. Nach § 314 BGB liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Das Recht eine Kündigung auszusprechen, ergibt sich regelmäßig bereits aus dem Abonnement Vertragsverhältnis. Hier ist das Kündigungsrecht zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters dargelegt.
Soweit vertraglich keine Vereinbarung über die Umstände des Rechts der Kündigung getroffen wurden, so ergibt sich das Kündigungsrecht direkt aus dem Gesetz.

2. Neben dem Recht ein Abonemment zu kündigen gibt es gelegentlich auch ein Recht die eigene Erklärung zum Vertragsschluss zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht steht einem Verbraucher immer dann zu, wenn ihm dieses durch Gesetz eingeräumt wird. Widerrufsrechte bestehen etwa bei sogenannten Haustürgeschäften nach § 312 BGB, bei einem zugrundeliegenden Fernabsatzvertrag nach § 312 b BGB und § 312 d BGB (von Bedeutung ist insb. der Abs. 4 der Norm, wonach ein Widerrufsrecht im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten ausgeschlossen wird) , sowie bei einem dem Abonnement zugrundeliegenden Fernunterrichtsvertrag nach § 4 Fernunterrichtsschutzgesetz.
Die Ausübung des Widerrufsrechts muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Sache ausreichend ist (d.h. es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Zufgangs an). Nach § 355 Abs. 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 BGB entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird und sie beträgt 1 Monat, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach Vertragsschluss mitgeteilt wird.

3. Es gibt in einigen Fällen auch die Möglichkeit, die einem Abonnement Vertrag zugrundeliegende Willenserklärung anzufechten. Die Anfechtung ist eine rechtsvernichtende Einwendung, die eine fehlerhafte Willenserklärung rückwirkend beseitigen kann. Ein Anfechtungsgrund kann etwa in einem Irrtum liegen. Derjenige, der bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann diese Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde (§ 119 BGB). Eine solche Anfechtung muss allerdings ohne schuldhaftes Zögern (also unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. Unter einer Anfechtungsfrist von einem Jahr kann zudem auch derjenige seine Willenserklärung anfechten, der zur Abgabe der Willenserklärung durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, wobei die Frist sodann mit dem Zeitpunkt beginnt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai in Minden widmet sich allen Anliegen mit Bezug
zum Internetrecht. Für Fragen zu den Kosten, der Kostenübernahmepflicht oder dem Vertragsschluss, die sich im Zusammenhang mit einem Abonnements eröffnen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserer Kanzlei in Minden zur Verfügung.

Anmerkung: Der Inhalt unserer Internetseiten dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er ist nicht geeignet eine anwaltliche Beratung zu ersetzen. Bevor Sie aufgrund des dargestellten Inhalts tätig werden, suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität.




 

internet abzocke
outlets.de
Rechtsanwaltskanzlei
Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 3 85 65-72
Fax: 0571 / 3 85 65-76
Internet: www.warai.de
Mail: ra@warai.de
abonnement
abonnement abonnement kosten
abo falle
abonnement
abonnement kündigung
abonnement kündigen
abonnement
internet abonnement
abonnement internet internetrecht minden
vetragsrecht minden
rechtsanwalt internetrecht
rechtsanwalt minden
anwalt minden vertragsrecht minden
Urheberrecht © 2007 Kanzlei Warai
Web Design MasterTemplates
Home | Kanzleiprofil | Aktuell | Service | Anwalt | Impressum | Kontakt abonnement widerrufen
abonnement widerrufsrecht rechtsanwalt abonnement anwalt abonnement abonnement rechtsanwalt abonnement minden abonnement anwalt minden internetrecht minden vertragsrecht minden vertragsrecht online recht onlinerecht anwalt minden rechtsanwalt minden abonnement recht abonnement recht abo recht abo recht abonnement kündigen abonnement kündigung abonnement kosten