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Der Streit unter Erben
- Wege der Nachlassauseinandersetzung - Stand 4.11.2009 -
Quelle: Destatis - Elektronische Veröffentlichungen des
Statistisches Bundesamts Deutschland, Erbschaft- und
Schenkungssteuerstatistik,
Erschienen: 28.01.2009
Der Jahresbericht des statistischen Bundesamtes umfasst für
das Jahr
2007 über 185.000 Erbfälle. In etwa jedem vierten Erbfall
ging es um einen Nachlass von über 100.000 EUR. Zumeist wird
der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt.
Fühlt sich ein Erbe übergangen oder benachteiligt, kann es zu
einer Auseinandersetzung unter den Erben kommen. Wird dieser Erbstreit vor
Gericht ausgetragen, so drohen bei einem Streitwert von
100.000 EUR in der ersten Instanz bereits Prozesskosten in
fünfstelliger Höhe. Diese Kosten werden idR auch nicht
von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Daher drängt sich die Frage nach einer kostengünstigen
Alternative in einem Erbstreit auf. Eine bewährte Alternative zur
Beilegung einer Erbstreitigkeit stellt die
Mediation dar. Die
Mediation ist ein effektives Verfahren zur
außergerichtlichen Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme
einer neutralen dritten Person (dem sog. Mediator). Das
Mediationsverfahren wird in Amerika bereits seit den 70er
Jahren höchst erfolgreich praktiziert. Gerade in
wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen es
regelmäßig um hohe Vermögenswerte geht, hat sich die
Mediation als schnelles und anonymes Verfahren der
Konfliktlösung etabliert.
Die
Vorteile einer erfolgreichen Mediation bestehen im Vergleich
zum gerichtlichen Verfahren darin, dass die Mediation idR kostengünstiger und
schneller ist, als die gerichtliche Auseinandersetzung.
Außerdem eröffnet das Mediationsverfahren den Erben auch die Chance, die
Beziehungen zueinander aufrecht zu erhalten. Gerade
Erbauseinandersetzungen,
die zumeist unter Geschwistern und/oder
Familienmitgliedern ausgetragen werden, erscheint es
besonders erstrebenswert, wenn sich die Beteiligten im
Anschluss an den Konflikt noch in die Augen sehen können.
Dieser Umstand entspricht regelmäßig auch dem mutmaßlichen Willen
des Verstorbenen.
Insoweit stellt die Erbschaftsmediation zumeist eine
sinnvolle Alternative zum Gerichtsverfahren dar.
Ein entscheidender Aspekt für Erben, sich für das
Mediationsverfahren zu entscheiden, liegt mitunter auch
darin, dass im Rahmen der Mediation auch für schwierige
Themen, die mit dem Erbfall einhergehen (wie etwa die Betriebsnachfolge, den
familiären Umgang oder die fehlende Anerkennung für
erbrachte Leistungen),
eine eigenständige Lösung erarbeitet werden kann.
Kanzleigründer Markus
Rassi Warai ist ein in Verhandlungstechniken und im erb- und
familienrechtlichen Konfliktmanagement
geschulter Mediator mit Anerkennung als Gütestelle. Er steht
zerstrittenen Erbengemeinschaften unterstützend zur Seite und
hilft bei der Suche nach einer Lösung, welche die
Erben bislang nicht selbstständig herbeiführen
konnten.
Ein Mediationsverfahren unter Beiziehung des Rechtsanwalts
und Mediators Markus Rassi Warai zeigt neben neuen
Lösungsansätzen auch Risiken und Nachteile der
Lösungsalternativen auf. Dabei betreut die Kanzlei Rassi
Warai bundesweit Medianten in Erbschaftsstreitigkeiten. Wie die Mediation
durch uns verläuft, erfahren Sie im
Webchat-Interview zum Thema Mediation mit dem Rechtsanwalt und
Mediator Markus Rassi Warai in Minden.
Darüber hinaus liegt für Sie hier eine Informationsbroschüre
zum Thema Mediation in Minden
zum Download bereit.
Bei weiteren Fragen zum Thema Mediation in erbrechtlichen
Auseinandersetzungen können Sie uns gerne
kontaktieren. Wir stehen Ihnen auch in unserem LiveChat zur
Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin zu einem
unverbindlichen persönlichen Gespräch mit dem
Rechtsanwalt und Mediator Markus Rassi Warai.

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