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Bruch der Hüftgelenkprothese - Aspekte der Medizinprodukthaftung
und
Arzthaftung
Bevor ich mich dem Thema der
Hüftgelenkprothesenbrüche ohne Fremdeinwirkung zuwende,
möchte ich kurz darstellen, wie künstliche Hüftgelenke
rechtlich einzuordnen sind. Hüftgelenkendoprothesen gehören
zu den Medizinprodukten.
Unter einem Medizinprodukt iSd. § 3 MPG ist mitunter jeder
Gegenstand zu verstehen, der vom Hersteller zur Anwendung
für Menschen bestimmt ist und dessen Zweck in der Linderung
oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen (bzw.
der Ersetzung des anatomischen Aufbaus) liegt und welcher im
oder am menschlichen Körper wirkt.
Wenn Medizinprodukte versagen, die im menschlichen Körper
wirken, stehen für Betroffene idR eine erneute Operation und
die damit einhergehenden Risiken, sowie die anschließenden
langwidrigen Rehabilitationsmaßnahmen an. Daher wird großer
Wert auf die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit von im
Körperinneren wirkenden Medizinprodukten gelegt. Ihre
Haltbarkeit wird stetig verbessert.
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Nach Auskunft des ärztlichen Direktors der
Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg,
Professor Dr. Volker Ewerbeck,
hielten bereits jene im Jahre 2007
"verwendeten Prothesen bei den meisten Patienten
12 bis 15 Jahre und länger". |
Bricht eine
Hüftgelenkprothese bereits nach kurzer regulärer
Beanspruchung und ohne Fremdeinwirkung, so kann dies viele
Ursachen haben. Nicht selten ist ein Materialfehler (z.B.
eine Gasblase in der Gusslegierung) oder ein Fehler des behandelnden
Orthopäden (z.B. Einsetzen eines für den Patienten
ungeeigneten Implantats) ursächlich für den Bruch der
Prothese.
In diesen Fällen stehen dem Patienten Ansprüche auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Verursacher
zu. Als Verursacher kommen in den o.g. Beispielen der Hersteller
des künstlichen Hüftgelenks oder der behandelnde Arzt in
Betracht.

Bruch
Hüftgelenk-Prothese
- Stand Juli 2009
Wenn Ihnen als
Patient Ihr Hüftgelenkimplantat bereits wenige Jahre nach der
Operation bricht, ohne dass eine Fremdeinwirkung
vorlag, so sollten Sie die Ursachen des Bruchs
in Erfahrung bringen. Hierbei sind Ihnen im
Medizinprodukthaftungsrecht betraute Rechtsanwälte
behilflich.
Bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, klären Sie die
Kosten der Erstberatung und
der außergerichtlichen Vertretung. Im Rahmen einer
unverbindlichen Beratung wird der Rechtsanwalt
Ihnen Alternativen zur Erforschung der Ursache des
Bruchs aufzeigen. In der Regel wird er mit Ihnen alle Vor-
und Nachteile der Alternativen, sowie die Kosten und die Dauer unter der
Hinzuziehung Ihrer Krankenkasse, der Schlichtungsstelle /
Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der
Ärztekammer, eines privaten Gutachters oder eines
selbstständigen Beweisverfahrens besprechen.
Zumeist erhalten Sie einen Fragenkatalog der Kanzlei, in
welchem Sie zu allen Umständen des Implantatbruchs befragt
werden. Der Katalog erhält idR auch Vorgaben darüber, worauf
Sie achten und wie Sie sich in der Folgezeit verhalten
sollten.
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In
den seltensten Fällen ist die affektive
Konfrontation des Arztes oder des Herstellers mit
dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers oder die frühe
Beschreitung straf- oder berufsrechtlicher
Sanktionswege ratsam. Fast immer sinnvoll hingegen
ist die chronologische Auflistung aller
Behandlungsumstände (z.B. der krankengymnastischen
Übungen), sowie die Führung eines Schmerztagebuches.
Der Prothesenpass und alle beim Patienten
verbliebene Behandlungsunterlagen sollten bereits beim ersten
Beratungsgespräch vorgelegt werden. |
Ihr Rechtsanwalt wird in Rücksprache mit Ihnen Ihre
vollständigen Behandlungsunterlagen bei Ihren behandelnden
Ärzten einholen. Nach Aktendurchsicht wird der in Ihren
Belangen passende Sachverständige zur Ursachenermittlung
hinzugezogen. Sie müssen hierbei keineswegs horrende Kosten
befürchten - vielfach gibt es sogar kostenfreie
Alternativen, um einem Patienten ein Gutachten zu
vermitteln. Insoweit kommt es aber auf die Umstände des
Einzelfalls an, die Ihr Anwalt im Rahmen der Beratung
berücksichtigen wird.
Wenn die Ursache des Bruchs schließlich feststeht (bis zu
diesem Zeitpunkt vergehen häufig einige Monate), gilt es die
Vorzüge und Nachteile der außergerichtlichen und
gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche gegeneinander
abzuwägen. Nicht selten werden zugunsten der
außergerichtlichen Streitbeilegung Zeitvorteile, aber eben
auch etwaige pekuniäre Nachteile angeführt.
Auch Aspekte der Prozessfinanzierung haben in die Abwägung
einzufließen. Soweit
Patienten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben,
sollte bei dieser im Vorfeld der Umfang der
Kostenübernahme erfragt werden. In geeigneten Fällen wird auch die
Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch Dritte von Ihrem
Anwalt angesprochen. Bedürftigen stehen im Übrigen auf
Antrag Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu.
Weitere Hinweise zum Themenbereich Medizinrecht finden Sie
hier.
Für alle Fragen auf dem Gebiet der Arzthaftung und
Medizinproduktehaftung steht Ihnen
unser Kanzlei-Team gerne beratend zur Seite -
auch im LiveChat.

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anwaltliche Beratung zu ersetzen. Bevor Sie aufgrund des
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