Die Koch Media GmbH lässt als Produzentin und Vermarktungsunternehmen digitaler Entertainmentprodukte aktuell rechtswidriges Verhalten in Tauschbörsen im Hinblick auf das Computerspiel “F1 2010” abmahnen. Dabei berücksichtigt das Medienunternehmen aus Planegg, dass die Entwicklung eines Computerspiels wie “F1 2010″ in aller Regel kostspielig und aufwändig ist. Wie auch andere Rechteinhaber, die Rechte an Computerspielen besitzen, unternimmt auch die Koch Media GmbH mit dem Erscheinen von aktuellen Software Produkten Bestrebungen, um der illegalen Verbreitungen ihrer Werke entgegenzuwirken. Neben der Fortentwicklung von Kopierschutzmechanismen, stellt auch die Ermittlung illegaler Downloadangebote im Internet einen potentiellen Weg zur Eindämmung der Verbreitung von Raubkopien dar. So verschickt eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Hamburger Anwaltskanzlei im Auftrage der Koch Media GmbH wegen Urheberrechtsverstößen an dem Formel 1 Simultionsspiel “F1 2010″ Abmahnungen. In den derzeit versandten Abmahnungen wird darauf verwiesen, dass die Koch Media GmbH die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechts an dem Spiel “F1 2010″ der Codemasters Software Comany Limited aus England hält. “F1 2010″ kann seit dem 23. September 2010 im Handel erworben werden.
Sie suchen einen Anwalt?
Rufen Sie uns an.
Lassen Sie sich von unseren
Anwälten beraten.
Abmahnung “F1 2010″ iAd. Koch Media GmbH
veröffentlicht am 09.12.2010Tags: Abmahnung, Computerspiel, Tauschbörse
Veröffentlicht in: Filesharing | Urheberrecht
