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Great Stuff GmbH Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

veröffentlicht am 03.03.2011

Die Müncher Firma Great Stuff GmbH lässt derzeit wiederholt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk, an denen sie die Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, versenden. Der Vorwurf in der Abmahnung, die für die Great Stuff GmbH ausgesprochen wird, nimmt Bezug auf die aktive Teilnahme an einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk, in dem das Werk, an dem die Great Stuff GmbH die Rechte besitzt, anderen zu diesem Zeitpunkt im netzwerk befindlichen Nutzern zum Download angeboten wurde. Gefordert wird neben der fristgetreuen Abgabe jener der Abmahnung anliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original, sowie die Entrichtung eines pauschal bezifferten Betrages (vorliegend 750 EUR) zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit. Vor der Abgabe jener – der im Namen der Firma Great Stuff GmbH ausgesprochenen – Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original, sollte sich der Unterzeichner darüber bewusst sein, dass viele Gerichte diese Maßnahme als Schuldanerkenntnis werten und die beigefügte Unterlassungserklärung überdies eine vorbehaltlose Verpflichtung zur Entrichtung des pauschal bezifferten Betrages iHv. 750 EUR beinhaltet.

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Veröffentlicht in: Filesharing | Urheberrecht