Urheberrecht

Sky Deutschland Abmahnung

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Hilfe bei Abmahnung im Auftrag der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Anmerkung: Der diesem Artikel zugrunde liegende Sachverhalt ist kein Einzelfall, aber doch vom bloßen Aussprechen der Abmahnung zu unterscheiden; denn es geht hier – neben der Abmahnung – um die Verletzung eines abgegebenen Unterlassungsversprechens, einer daraufhin ausgesprochenen Folgeabmahnung und letztlich auch die Klage durch die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG.

Die Rechtsanwaltskanzlei Komning Rechtsanwälte aus Neubrandenburg sprach in jüngster Vergangenheit wiederholt Abmahnungen wegen der unerlaubten öffentlichen Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung im Auftrag der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG aus Unterföhring aus. Das Schreiben ist ausweislich des Vermerks im Adressierungsfeld als Einwurfeinschreiben Brief versandt worden.

Inhalt der Sky Deutschland Abmahnung

In der Sky Deutschland Abmahnung, welche im Fall des diesem Artikel vorliegenden Schreibens noch die Forderung einer Vertragsstrafe aufgrund einer zuvor wegen eines vermeintlichen Verstoßes abgegebenen Unterlassungserklärung enthält, zeigt die beauftragte Kanzlei Komning Rechtsanwälte unter anwaltlicher Versicherung einer Bevollmächtigung an, die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zu vertreten. Hierbei wird angegeben, dass die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG als Fernsehveranstalter den Fernsehsender Sky Deutschland betreibe und neben dem Spielfilmprogramm auch die Programme SKY SPORT und SKY FUSSBALL BUNDESLIGA produziere. Diese beiden Programme enthalten nach den Angaben in dem vorliegenden Abmahnschreiben Liveübertragungen, Wiederholungen, Highlights und Zusammenfassungen von vielfältigen Sportereignissen und von ausgewählten Sportevents.

Abmahnung der Sky Deutschland
Bei unlizenzierter Ausstrahlung der Programme des Sky Deutschland Medienkonzerns droht eine Abmahnung

Weiter wird angegeben, dass die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Kenntnis davon habe, dass Betreiber von gastronomischen Einrichtungen, Sportsbars und Vereinsheimen ohne die hierfür notwendige Genehmigung in ihren gewerblichen Betriebsstätten das Fernsehprogramm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG öffentlich wiedergeben. Sky Deutschland bietet für Gaststätten, Vereinsheime oder Sportsbars ein Gaststätten-Abonnement an. Nur wer ein Gaststätten-Abonnement bucht, der darf in seinen Lokalitäten das Programm (etwa eine Sky Fußball Bundesliga Livesendung) ausstrahlen. Alle anderen Lizenzen (etwa das Sky Privat-Abo) berechtigen nicht zur öffentlichen Ausstrahlung in der Gaststätte. Die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG gibt in der vorliegenden Abmahnung an, dass ihr durch unlizenzierte Ausstrahlungen und vergleichbare rechtswidrige Verhaltensweisen jedes Jahr ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust entstehen würde.

Weiterhin führen die mit der Abmahnung beauftragten Rechtsanwälte Komning aus, dass die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG derzeit mehr als 350 Millionen Euro für den Einkauf von Sportsrechten zahlen würde und die Sportsendungen mit einem hohen personellen, technischen und wirtschaftlichen Aufwand gestaltet würden. Diese Sportsendungen der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG würden vorliegend neben der Wiedergabe des Livegeschehens auch Fachkommentare und Hintergrundinformationen liefern. Dieser Hinweis ist deswegen von Bedeutung, da nachhaltige Zweifel bestehen, inwieweit eine bloße Aufnahme, Aufzeichnung und Sendung eines Sportereignisses als persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 Abs. 2 UrhG angesehen werden kann. Nach diesseitiger Rechtsauffassung ermangelt es bei der rein synchronen Live-Übertragung eines Sportereignisses sowohl der Voraussetzung des geistigen Gehalts sowie auch der erforderlichen Schöpfungshöhe, um den Schutzbereich des § 2 UrhG zu eröffnen. Zwar unterstehen auch Laufbilder nach §§ 94, 95 UrhG einem Leistungsschutz, um die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers und den unternehmerischen Aufwand, der für den gesamten Film erbracht wird, einem Schutz zuzuführen (BGH, Urteil vom 20.12.2007, I ZR 42/05). Allerdings vermag dieser Leistungsschutz sich nicht auf das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung aus § 22 UrhG zu erstrecken. Wenn jedoch, wie im Falle des Sky Deutschland Programms, besondere Programmbestandteile zum Livegeschehen hinzutreten, so könnte sich durchaus eine andere Bewertung ergeben.

Ausweislich der weiteren Ausführungen in der vorliegenden Abmahnung, erfordert die Ausstrahlung dieser qualitativ hochwertigen Ausstrahlungen, die auch in den Formaten HD und 3-D angeboten werden, den Einsatz von geschultem Personal und kostenintensiver Materialien. Dementsprechend ist es ausweislich der Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG nur dann möglich, diesen wirtschaftlichen Einsatz aufzubringen, wenn notwendig werdende Nutzungsgebühren auch durch den jeweiligen Nutzer des Fernsehprogramms an die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bezahlt werden.

Kontrollen gehen der Sky Deutschland Abmahnung voraus

Um zu prüfen, ob die Nutzer die notwendig werdenden Nutzungsgebühren bezahlen, hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausweislich des Abmahnschreibens eine Kontrollagentur beauftragt. Diese Kontrollagentur führt im Auftrag der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bundesweit wöchentlich mehrere hundert Kontrollen unter einem erheblichen Personaleinsatz aus.

Ausweislich des Abmahnschreibens wurde bei der Betriebsstätte des Adressaten der Abmahnung für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, dass in der Betriebsstätte des Abgemahnten das Fernsehprogramm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ohne entsprechenden Lizenzvertrag mit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für die Öffentlichkeit wiedergegeben wurde. Hierbei wird in der für das Unternehmen ausgesprochenen Abmahnung der Tag und die Uhrzeit sowie die Adresse der Betriebsstätte und die Art des Fernsehprogramms angegeben.

Nachfolgend wird die Kontrolle in der Betriebsstätte des Adressaten der Sky Deutschland Abmahnung aus der Sicht des Kontrollunternehmens der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wiedergegeben. Vorliegend wird angegeben, dass der Kontrolleur an dem vorgenannten Tag die gewerblichen Räume des Adressaten des Abmahnschreibens anonym als Gast betreten habe und dort Feststellungen zur Größe des Gastraumes, der Ausstattung und der Anwesenheit weiterer Gäste machen konnte (die Größe der Lokalität – oder besser gesagt die „konzessionierte Verkaufsfläche“ ist von relevanz für die Höhe der monatlichen Lizenzkosten des Sky-Gastro Vertrags). Es wird angegeben, dass dem Kontrolleur, der im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH tätig wird, der Zugang zu der gewerblichen Einrichtung des Abgemahnten nicht verweigert wurde und er auch nicht zum Verlassen des Gastraumes aufgefordert wurde. Des Weiteren wird in der uns vorliegenden Sky Deutschland Abmahnung aufgeführt, wieviele weitere Gäste sich (zur besagten Zeit) in dem Gastraum befunden haben und dass während des Aufenthaltes des Kontrolleurs in den Räumlichkeiten des Adressaten der Sky Deutschland Abmahnung, das Fernsehprogramm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, insbesondere die zuvor genannte Sendung, ausgestrahlt und sowohl dem Kontrolleur als auch den weiteren Gästen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Ferner wird in dem Abmahnschreiben angegeben, dass der für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG tätige Kontrolleur eindeutig das Senderlogo „SKY“ der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG auf dem Bildschirm erkennen konnte. Hierauf soll der Kontrolleur besondere Obacht gelegt haben. Der Kontrolleur sei beauftragt worden, beweissichere Kontrollunterlagen über die Umstände seiner Kontrolle anzufertigen, welche im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung verwendet werden sollen.

Vorliegend wurde in einem späteren gerichtlichen Verfahren der Kontrolleur als Zeuge benannt und ein Besuchsprotokoll, eine eidesstattliche Versicherung des Kontrolleurs sowie eine Fotografie vorgelegt. In dem Besuchsprotokoll findet sich u.a. eine Beschreibung der Räumlichkeiten mit Adresse, Größe, Anzahl der Nebenräume und Größe der Nebenräume. Ferner ist eine gefertigte Skizze der Lokalität und die Angabe besonderer Merkmale auf dem Vordruck vorgesehen. Überdies kann der Kontrolleur in dem Besuchsprotokoll das Datum, den Wochentag und den Zeitraum der Kontrolle angeben. Des Weiteren kann in dem vorliegenden Besuchsprotokoll auch die genaue Sendung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vermerkt werden.

Urheberrechtsverletzung

In der für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausgesprochenen Abmahnung wird ausgeführt, unter welchen Umständen eine öffentliche Vorführung des Fernsehprogramms der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG gestattet ist. Die öffentliche Wiedergabe ist demnach nur dann gestattet, wenn der jeweilige Nutzer über ein Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine (kurz Sky-Gastro Vertrag) verfügt. Vorliegend hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bei internen Recherchen festgestellt, dass der Adressat der Abmahnung einen solchen Vertrag nicht für seine Betriebsstätte abgeschlossen hat. Sofern der Adressat in der Korrespondenz mit Sky die Auffassung vertritt, entgegen der Feststellungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG über einen solchen Vertrag zu verfügen, wird er um Mitteilung der entsprechende Vertragsnummer gebeten.

Sollte ihm dies nicht möglich sein, so wird Namens der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass in der Betriebsstätte des Adressaten eine unberechtigte und somit widerrechtliche öffentliche Wiedergabe des Programms der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG stattgefunden hat. Dementsprechend soll eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Für diese Schlussfolgerung werden vorliegend mehrere Gerichtsurteile und Beschlüsse von verschiedenen Landgerichten benannt.

Dieser Feststellung soll – ausweislich der vorliegenden Abmahnung – auch ein durch die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes am 04.010.2011 erlassenes Urteil zur Europarechtswidrigkeit von Exklusivklauseln für die Ausstrahlung von Sportrechten nicht entgegen stehen. In dem Urteil wird nach der Auffassung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vielmehr klargestellt, dass es entscheidend sei, ob eine öffentliche Wahrnehmbarmachung erfolgt oder nicht. In diesem Fall soll der Inhaber der Betriebsstätte berechtigt sein, die von der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG hergestellte urheberrechtlich geschützte Sendung in der Öffentlichkeit wiederzugeben. Eine derartige Berechtigung liegt nach der in der vorliegenden Abmahnung vertretenden Auffassung nicht vor. Die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG berufe sich nicht auf ein etwaiges Exklusivrecht, sondern auf das ihr zustehende Urheberrecht an der Sportsendung. In diesem Zusammenhang wird in der Abmahnung noch erwähnt, dass es sich bei der öffentlichen Wiedergabe des Programms der Sky Deutschland auch um eine Straftat handeln soll und dass eine solche Tat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bewehrt sei. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG behält sich vorliegend eine entsprechende Strafanzeige vor.

Die beauftragten Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten mit der Abmahnung auf, die vermeintlich unberechtigte öffentliche Wiedergabe des Fernsehprogramms der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zu unterlassen. Um eine etwaig bestehende tatsächliche Wiederholungsgefahr ausräumen zu können, soll der Adressat der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben. Der Sky Deutschland Abmahnung liegt auch eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird dem Adressaten der Abmahnung eine nach dem Kalender bestimmte Frist gesetzt. Sofern eine Übersendung der Unterlassungserklärung per Telefax erfolgt, sei zur Wahrung der First ein unverzüglicher Zugang des Originals erforderlich. Die der vorliegenden Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist dahingehend ausgestaltet, dass der Adressat in dem mit dem Passus „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ überzeichneten Dokument, seinen Vor- und Nachnamen, seine Firmierung und deren Namen, sowie eine Anschrift und Telefonnummer angeben kann. In der Erklärung verpflichtet sich der Adressat zur Abgeltung aller Ansprüche der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die unter Wiedergabe der vollständigen Adresse angegeben wird, es zu unterlassen, das von der Sky Deutschland oder etwaigen Drittanbietern ausgestrahlte Fernsehprogramm ohne Zustimmung derselben öffentlich wahrnehmbar zu machen. Hierbei wird vorliegend die Erklärung dahingehend abgegeben, dass die vermeintlich unerlaubte öffentliche Ausstrahlung seit dem Datum der Kontrolle bis zum Tage der Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt ist. Ferner verpflichtet sich der Unterzeichner der Unterlassungserklärung, eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtungen in der Unterlassungserklärung festgeschriebene Vertragsstrafe, unter dem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, an die Sky Deutschland zu zahlen. Vorliegend wird die Vertragsstrafe auf 10.000,00 Euro festgesetzt (wobei hier zu betonen ist, dass es sich in dem vorliegenden Fall bereits um eine Folgeabmahnung handelt, der bereits eine Vertragsstrafenverwirkung voraus ging; der ersten Abmahnung lag eine Unterlassungserklärung bei, in der die Vertragsstrafe mit 5.000,00 Euro angesetzt war). Des Weiteren verpflichtet sich der Abgemahnte mit der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung – in dem hier zugrunde liegenden Fall – zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund des Verstoßes gegen die zuvor bereits abgegebenen Unterlassungserklärung. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird dem Adressaten in zwei Raten nachgelassen. Hierbei soll die letzte Rate, welche etwa ein Drittel der ersten Rate beträgt, entfallen, wenn ein Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine mit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG abgeschlossen wird. Der Adressat kann diese Option durch ankreuzen auf der Unterlassungserklärung auswählen. Abschließend ist ein Unterschriftenfeld für den Adressaten vorgesehen, wo dieser den Ort und das Datum angeben soll. Ferner kann der Adressaten die Unterlassungserklärung mit einem Stempel seiner Betriebsstätte versehen.

Sofern die geforderte Unterlassung- und Verpflichtungserklärung nicht oder nicht vollständig innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist abgegeben wird, wird die gerichtliche Inanspruchnahme des Abgemahnten (einen entsprechende Auftrag soll die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG den mit der Absendung der Abmahnung beauftragten Rechtsanwälten bereits erteilt haben) angekündigt. Dies sei ausweislich der vorliegenden Abmahnung mit erheblichen Mehrkosten für den Adressaten verbunden.

Verstoß gegen die Unterlassungserklärung – Vertragsstrafe

Im Nachgang wird noch auf die im vorliegenden Fall vermeintliche Verwirkung einer Vertragsstrafe eingegangen und zu deren Ausgleich eine Zahlungsfrist in zwei Raten gesetzt. Wie bereits in der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung aufgeführt, wird der Erlass der zweiten Rate gegen Abschluss eines Abonnementvertrages für Gewerbe und Vereine mit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG in Aussicht gestellt. Dies zeigt, dass sich Betroffene vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung eingehend mit der Reichweite des Unterlassungsversprechens befassen sollten. Zwar ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein gutes Mittel um den Gegenstandswert des weiteren Verfahrens (sofern dieses nicht durch Akzeptieren des Vergleichsangebots beendet wird) zu senken. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass das Unterlassungsversprechen den Unterzeichner grundsätzlich auf – streng genommen – „immer und ewig“ bindet. Unter anderem bieten sich einige Möglichkeiten der Modifiierung des Unterlassungsversprechens. Insoweit kann Betroffenen nur angeraten werden, vor einem unüberlegten Agieren, einen mit dieser Thematik betrauten Rechtsanwalt aufzusuchen.

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