Inkasso

Professionelles Inkasso ­vom Rechts­anwalt.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftliche Risiko durch Zahlungsausfälle zu minimieren. Umfassende Betreuung und konsequenter Forderungseinzug aus einer Hand.

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Forderungen einziehen

Kein Stress mehr mit Schuldnern – wir übernehmen für Sie den Einzug Ihrer offenen Forderungen.

Inkasso für Unternehmer

Betriebliche Schulungen

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt: Forderungsausfälle durch Sensibelisierung Ihrer Mitarbeiter verhindern.

Innerbetriebliche Fortbildung

Pfändung von A–Z

Klage, Urteil, Vollstreckung – wir steuern die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis zur Geld- und Sachpfändung.

Zwangsvollstreckung gegen Schulder

Unsere rechtsanwalt­lichen Leistungen

  • Erstellung und Analyse von Schuldnerprofilen – werfen Sie kein gutes Geld schlechtem hinterher
  • Anwaltliche Forderungsschreiben, Ausgestaltung von Teilzahlungsvereinbarungen, Maßnahmen gegen drohende Verjährung und Verwirkung
  • Gerichtliche Durchsetzung begründeter Ansprüche und Begleitung der Zwangsvollstreckung
  • Optimierung Ihrer Vertragswerke in Hinblick auf Vollstreckungsmöglichkeiten und Anpassung Ihrer AGB
  • Bestimmung Ihrer Ausgangsposition im Wettrennen mit anderen Gläubigern
  • Berechnung der Haupt- und Nebenforderungen inklusive Zinsen sowie Erstellung übersichtlicher Saldenlisten
  • Grundbucheinsicht, Bauhandwerker-Sicherungshypothek, Vollstreckung in den Grundbesitz und Grundstücks-Nießbrauch

Häufige Fragen von Gläubigern

Der Umgang mit säumigen Schuldnern und zahlungsunwilligen Vertragspartnern wirft regelmäßig zahlreiche Fragen auf.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn auf meine Mahnungen nicht reagiert wird?
  • Macht eine Weiterverfolgung der Angelegenheit mit einem Anwalt kostentechnisch überhaupt Sinn für mich?
  • Was mache ich, wenn mein Kunde im Ausland sitzt? Welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung?
  • Kann ich die gelieferten (und ggf. bereits eingebauten) Waren zurückfordern, wenn mein Kunde nicht zahlt?
  • Wann muss der Schuldner meine Anwaltskosten bezahlen?
Inkasso wenn Kunde nicht zahlt

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Jeder Unternehmer sollte unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung, bzw. Mahnung ausbringen. Diese zwei unterschiedlichen Begriffe bedeuten rechtlich dasselbe: Die Aufforderung zur Zahlung!

Wir empfehlen regelmäßig, bereits mit der ersten Mahnung Mahnkosten zu erheben, um der Forderung Nachdruck zu verleihen und entstandene Unkosten zu kompensieren. Sie muss allerdings bestimmte Formalien erfüllen. Eine entsprechende Vorlage können Sie sich bei uns kostenlos herunterladen.

Zahlt Ihr Kunde auch auf die Mahnung nicht, empfehlen wir die Erstellung eines Schuldnerprofils. Dadurch wird ersichtlich, ob sich eine Weiterverfolgung der Ansprüche rechnet. Unser anwaltliches Forderungsschreiben verleiht Ihren Ansprüchen dann noch einmal den notwendigen Nachdruck. Die Erstattung der Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten machen wir für Sie beim Schulder geltend.

Wenn die Forderung außergerichtlich nicht beglichen wird, stellen wir den Klageantrag und begleiten Ihr gerichtliches Verfahren.

Konsequenter Forderungseinzug

Konsequent beim Einzug Ihrer Forderungen

Ihre offenen Rechnungen treiben wir mit Engagement und langjähriger Erfahrung bei. Oft entscheiden Beharrlichkeit und Fehlervermeidung darüber, ob Schulden erfolgreich eingetrieben werden.

Hartnäckigen Zahlungsverweigerern begegnen wir mit kreativen Lösungen: Es gibt viele Wege der Vollstreckung. Wir wissen: Der Erfolg in der Vollstreckung stellt sich oft abseits ausgetretener Wege ein. Profitieren Sie von unserem Know-How: Wir ermitteln für Sie den schnellsten Weg und den richtigen Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung. Unser einziges Ziel ist es, Ihnen Ihr Geld zu beschaffen. Dabei scheuen wir keine Mühen.

Wir halten für Sie alle Fristen im Auge. Als Gläubiger können Sie aus einem Vollstreckungstitel häufig sehr lange die Zwangsvollstreckung betreiben. Bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners muss jedoch mit einem Insolvenzantrag gerechnet werden. Ihre Ausgangsposition gegenüber anderen Gläubigern ist dann entscheiden.

Drohende Insolvenz des Schuldners

Bei geringer Insolvenzmasse kann für Sie als Gläubiger ein Forderungsausfall drohen. Durch die Restschuldbefreiung kann der Schuldner nach erfolgreicher Beendigung der Wohlverhaltensphase aus den noch offenen Verbindlichkeiten befreit werden (§§ 286 InsO). Wir prüfen für Sie insolvenzrechtliche Bekanntmachungen Ihrer Schuldner. Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen.

Wir ermitteln, ob Ihre Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (§ 302 InsO) und somit auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung bezahlt werden müssen.

Wir unterstützen Sie, wenn Ihre privatinsolventen Schuldner gegen Obliegenheiten aus § 295 InsO verstoßen, damit das Insolvenzgericht die Versagung der Restschuldbefreiung bewirkt. Wir bringen für Sie in Erfahrung, ob Ihr Schuldner sich hinreichend um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht, ob er alle Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leistet und ob er alle Einkünfte und Bezüge ordnungsgemäß angezeigt hat.