Datenmissbrauch

Datenmissbrauch.

Unsere Anwälte gehen für Sie gegen die Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten vor und rücken einen Datenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl gerade.

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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten

Unter dem Datenschutz ist der Schutz einer Person vor dem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten zu verstehen. Der Datenschutz ist nach dem Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht. Jedem steht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Dementsprechend kann jeder grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt oder verschweigt.

Unternehmen müssen für Datenschutz sorgen

Als Kanzlei vertreten wir die Interessen von Unternehmen und Betroffenen in Sachen Datenschutz und Datenmissbrauch. Wir betreuen datenerhebende und datenverarbeitende Unternehmen sowie unternehmensinterne und externe Datenschutzbeauftragte in allen Fragen des Datenschutzes.

Soweit ein datenerhebendes Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, droht ihm im Rahmen der unterlassenen Bestellung die Verhängung eines empfindlichen Bußgeldes. Getreu § 43 BDSG handelt auch derjenige ordnungswidrig, der einen Datenschutzbeauftragten vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig bestellt. Damit droht eine Bußgeldverhängung in Höhe von bis zu 50.000,00 Euro und mehr.

Zur Vermeidung dieser Problematik kann ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Auch Unternehmer, die bereits einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, sehen sich oft mit komplexen Fragen des Datenschutzrechts konfrontiert. Gerade diesen Unternehmen stehen unsere Anwälte mit ihrem datenschutzrechtlichen und technischen Know-How beratend und rechtsgestaltend zur Seite und helfen bei der technischen Umsetzung der Maßgaben.

Neben staatlichen Stellen versuchen auch Unternehmen und Produktforscher an das wertvolle Informationsgut (die personenbezogenen Daten) zu gelangen. Umso mehr sind diese sensiblen Daten zu schützen.

Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Weitergabe von anvertrauten Daten an Dritte ist grundsätzlich verboten, es sein denn, dass dies für die Erbringung der Leistung notwendig ist. Möglich ist auch die Einholung des Einverständnisses des Betroffenen.

Im erstgenannten Fall ist die Weitergabe ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. eine Bank oder eine Zahlungsabwicklung, zu erfolgen.

Telekommunikationsunternehmen geben beispielsweise personenbezogene Daten nur heraus, wenn Sie hierzu durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gehalten sind.

Sofern der sorgfältige Umgang mit den personenbezogenen Daten nicht sichergestellt ist oder entsprechende Belehrungen unterbleiben, können empfindliche Bußgelder für die Nichteinhaltung von Datenschutzbestimmungen erlassen werden.