Designrecht

Ihr Anwalt, wenn es um Designs geht.

Wir beraten Sie zum Schutz Ihrer Produktdesigns in Deutschland, der EU und weltweit. Und wenn Ihre Designrechte verletzt werden, gehen wir dagegen vor.

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Recherche

Wir führen umfassende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durch und dokumentieren jegliche kollidierenden Registerauszüge

Eintragung

Wir entwickeln Strategien, um Ihr geistiges Eigentum optimal zu schützen und führen Designanmeldungen durch.

Verteidigung

Zum Schutz Ihrer Designs setzen wir bei rechtswidriger Nutzung umgehend Unterlassungsansprüche durch einstweilige Verfügungen und Abmahnung durch.

Leistungen

  • Beratung im deutschen, europäischen und internationalen Designrecht (früher Geschmacks­muster­recht)
  • Eingehende Prüfung der Schutzfähigkeit und Eintragungsfähigkeit Ihrer Designs durch unsere Kanzlei
  • Unkomplizierte Übernahme der Anmeldung und Eintragung
  • Verfolgung von Rechtsverletzungen durch Mitbewerber und Nachahmer aus dem Ausland
  • Vornahme von Änderungen der Registereintragung

Häufige Fragen

Ein frühzeitiger Designschutz hilft dabei, Formen und Gestaltungen von Produkten oder Teilen dieser effektiv vor Nachahmungen zu schützen.

  • Was muss ich unbedingt vor der Anmeldung beachten?
  • Welche Rechte kann ich als Inhaber eines Designs gegenüber Dritten geltend machen?
  • Erfüllt mein Design die Voraussetzungen für die Eintragung in das Register?
  • Reicht eine Eintragung beim DPMA für den Schutz meines Designs im Ausland?
  • Wie gehe ich gegen Fälschungen und Nachahmungen aus dem Ausland vor?

Was ist ein schutzfähiges Design?

Mit einer Anmeldung eines Designs können kreative Erzeugnisse gegen jegliche Formen des Nachbaus geschützt werden. Unter einem Design (früher Geschmacksmuster) versteht man eine zwei- bzw. dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses, welche sich u. a. aus den Merkmalen ihrer Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und Werkstoffe hervorhebt.

Grundvoraussetzung „Neuheit“ beim Design

Das Normbestandsmerkmal der Neuheit des Erzeugnisses gilt als grundlegende Voraussetzung für die erstrebte Schutzfähigkeit desselben nach dem Designgesetz.

Wann gilt ein Design als neu?

Ein Muster gilt als neu, soweit es am Anmeldetag kein identisches Musters gibt. Um das festzustellen, bedarf es in der Regel einer ausgiebigen, fachgerechten Recherche.

Voraussetzung „Eigenart“ des Designs

Ein Design muss für die Schutzfähigkeit eine besondere Eigenart aufweisen. Das ist dann der Fall, wenn ein informierter Benutzer am Anmeldetag einen Gesamteindruck bekommt, der sich von dem Eindruck eines anderen Musters entsprechend abhebt.

Anmeldung und Eintragung als Design beim DPMA

Eine korrekte Anmeldung muss den weiteren Anmeldungserfordernissen nach § 26 DesignG entsprechen. So empfehlen wir, dass die Anmeldung folgendes beinhaltet:

  • den Antrag auf Eintragung
  • Angaben zur Identität des Anmelders und des Designers
  • das Muster in einer zur Bekanntmachung geeigneten Form
  • die Angabe der Erzeugnisse, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll
  • eine hinreichende Erläuterung der Wiedergabe des Musters
  • einen Antrag auf Aufschiebung der Bildbekanntmachung
  • die Warenklasse(n), in welche das Design eingeordnet werden soll

Kosten der Anmeldung eines Designs

Die DPMA-Anmeldekosten für die elektronische Anmeldung eines Designs mitsamt einer Schutzdauer von 5 Jahren betragen 60 €. Die erforderliche Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung des Musters beim DPMA entrichtet werden.

Schadensersatz bei Designrechtsverletzung

Handelt der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig, ist er dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

Alternativ kann der Schadensersatzanspruch auch auf der Grundlage des Betrags berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des Designs eingeholt hätte.

Überdies kann der Verletzte den Verletzer auf Vernichtung und Rückruf (oder gegen eine angemessene Vergütung auf Überlassung) der in dessen Besitz befindlichen, rechtswidrig hergestellten Erzeugnisse in Anspruch nehmen.