Für Erben

Mit Mediation zur Streitlösung unter Erben.

Lösen Sie Konflikte effektiv und kostengünstig ohne, dass jemand übergangen oder benachteiligt wird.

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Nachlassauseinandersetzung

Fühlt sich ein Erbe übergangen oder benachteiligt, kann es zu einer Auseinandersetzung unter den Erben kommen – nicht selten streiten sich Geschwister über eine Erbschaft. Wird dieser Erbstreit vor Gericht ausgetragen, so drohen ab einem Nachlass in Höhe von 100.000 € (Streitwert) in der ersten Instanz bereits Prozesskosten in fünfstelliger Höhe.

Solche Prozesskosten werden in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen!

Daher drängt sich die Frage nach einer kostengünstigen Alternative in einem Erbstreit auf. Eine bewährte Alternative zur Beilegung einer Erbstreitigkeit stellt die Mediation dar. Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme einer neutralen dritten Person (dem sogenannten Mediator).

Gerade in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen es regelmäßig um hohe Vermögenswerte geht, hat sich die Mediation als schnelles und anonymes Verfahren der Konfliktlösung etabliert.

In Angelegenheiten im Erbrecht ist dies keineswegs anders: Auch bei Auseinandersetzungen im Erbrecht ist Mediation eine echte Alternative zur gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzung geworden.

Vorteile der Mediation

Die Vorteile einer erfolgreichen Mediation bestehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren darin, dass die Mediation im Regelfall kostengünstiger und schneller ist, als die gerichtliche Auseinandersetzung.

Außerdem eröffnet das Mediationsverfahren den Erben auch die Chance, die Beziehungen zueinander aufrechtzuerhalten.

Insoweit stellt die Erbschaftsmediation zumeist eine sinnvolle Alternative zum Gerichtsverfahren dar.

Ein entscheidender Aspekt für Erben liegt oft darin, dass im Rahmen der Mediation auch für schwierige Themen, wie etwa der Betriebsnachfolge, dem familiären Umgang oder der fehlenden Anerkennung für erbrachte Leistungen, eine eigenständige Lösung erarbeitet werden kann.

Gerade bei Erbauseinandersetzungen, die unter Geschwistern und/oder Familienmitgliedern ausgetragen werden, erscheint es besonders erstrebenswert, wenn sich die Beteiligten im Anschluss an den Konflikt noch in die Augen sehen können.

Dieser Umstand entspricht regelmäßig auch dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Beispiele und Fallgestaltungen

  • Die Geschwister S und W streiten sich über die Auslegung des Testaments Ihrer Eltern. W orientiert sich am Wortlaut einer Textpassage des Testaments. S ist der Auffassung, der letzte Wille der Eltern entspreche nicht dem exakten Wortlaut des Absatzes. Vielmehr sei der letzte Wille der Eltern nur dem Kontext des gesamten Testaments, sowie den Äußerungen der Eltern im letzten Lebensjahr zu entnehmen.
  • Die Geschwister A, F und L streiten sich nach dem Tod Ihres Vaters darüber, wer die Softwarefirma des Vaters fortan leiten soll. A hat als Software-Entwickler als einziger Kenntnis der Materie und beansprucht die alleinige Betriebsnachfolge für sich. Seine Brüder befürchten, dass A die Firma veräußern möchte.
  • Die Schwestern S und V setzen sich nach dem Tode Ihrer Mutter über den Nachlass auseinander. S hat über eine lange Zeit die Mutter unentgeltlich gepflegt und beansprucht nun eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Nachlassverteilung. V besteht auf die Hälfte des Gesamtvermögens.

Als Mediator mit Anerkennung als Gütestelle bin ich in Verhandlungstechniken und im erbrechtlichen und familienrechtlichen Konfliktmanagement geschult. Ich stehe zerstrittenen Erbengemeinschaften unterstützend zur Seite und helfe bei der Suche nach einer Lösung, welche die Erben bislang nicht selbstständig herbeiführen konnten.

Ein Mediationsverfahren zeigt neben neuen Lösungsansätzen auch Risiken und Nachteile der Lösungsalternativen auf. Dabei betreut unsere Kanzlei bundesweit Medianten in Erbschaftsstreitigkeiten.

Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zum Thema Mediation in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerne erklären wir Ihnen, wie die Mediation durch uns verläuft. Für ein kurzfristiges, unverbindliches Vorgespräch rufen Sie uns einfach an, nutzen Sie den Live-Chat oder senden Sie uns eine E-Mail.