AGB

Wie erstellen und prüfen Ihre (oder andere) AGB.

Mit soliden allgemeine Geschäftsbedingungen sichern Sie Ihren Geschäftsbetrieb ab. Schaffen rationelle Geschäftsvorgänge und Handlungsspielraum.

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Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt. Wenn die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden, liegen meistens keine Allgemeine Geschäftsbedingungen vor.

Wer braucht Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Eine generelle Pflicht zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es nicht. Wer etwa nur regional tätig ist, wenige Aufträge übernimmt und dabei stets das persönliche Vertragsgespräch mit jedem Auftraggeber sucht, benötigt in der Regel keine AGB.

Ein Unternehmer hingegen, der seine Waren oder Dienstleistungen überregional anbietet und tagtäglich wiederholt Anfragen potentieller Kunden empfängt, wird die Zweckmäßigkeit und Effizienz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schätzen wissen. Die meisten Unternehmen verwenden daher AGB bei Ihren Vertragsabschlüssen. Oftmals genügen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch nicht den rechtlichen Anforderungen.

Was droht bei Verwendung unwirksamer AGB?

Die Verwendung einer unwirksamen AGB Klausel führt dazu, dass anstelle der entsprechenden Vertragsklausel eine (für den Verwender der AGB unter Umständen nachteilige) gesetzliche Regelung gilt. Zudem drohen im Falle eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht mitunter kostenpflichtige Abmahnungen von Mitbewerbern oder anderen Abmahnberechtigten (wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern).

Wann müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen überarbeitet werden?

Dringender Handlungsbedarf besteht etwa dann, wenn man die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Dritten übernommen hat. Fremde AGB unterstehen nämlich einem urheberrechtlichen Schutz.

Auch bei Muster AGB sollten die verwendeten Vertragsklauseln überholt werden. Sie dienen im Regelfall primär der Veranschaulichung des Aufbaus. Den individuellen Besonderheiten Ihres Geschäftsmodells können sie zumeist nicht entsprechen.

Liegt außerdem die Gestaltung der Vetragswerke bereits Jahre zurück, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zwischenzeitlich zu beachtlichen Änderungen der maßgeblichen Gesetze oder innerhalb der Rechtsprechung kam.

Was gibt es bei der AGB Erstellung zu beachten?

Im Vorfeld einer (Um-)Gestaltung der AGB sollten Sie ein Profil der eigenen Geschäftsabwicklungsmodalitäten erfassen. Die AGB Klauseln sollten nämlich neben branchenbedingten Besonderheiten stets auch den individuellen Umfang Ihres Leistungsangebotes, die Art und Herkunft Ihrer angeboten Produkte, Ihre Vertriebsformen und Ihr Absatzgebiet berücksichtigen.

Weiter sollte Ihr Kundenkreis, die Zahlungsmodalitäten und zugrunde liegende Verhaltenskodizes (sog. Codes of Conduct) in den AGB unternehmensspezifisch abgehandelt werden. Dabei zu beachten sind selbstverständlich die Maßgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung inklusive entsprechender Urteile.

Verbände und Interessenvertreter Ihrer Branche bieten gelegentlich Unterstützung bei der Suche nach Rechtsgrundlagen an.

Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil?

Getreu § 305 Abs. 2 BGB werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil eines zugrundeliegenden Vertrages, wenn der bei Vertragsschluss ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erfolgt und die Kenntnisnahme vom Inhalt selbiger ermöglicht wird.

Wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, genügt ein deutlich sichtbarer Aushang am Orte des Vertragsschlusses – etwa in Kaufhäusern oder Kinos.

Ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB ist allerdings nur gegenüber Verbrauchern vorgeschrieben. Im kaufmännischen Verkehr – also etwa zwischen Unternehmern – muss nicht auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden.

Praktische Umsetzung für Onlineshop Betreiber

Als Onlinehändler sollten Sie dafür Sorge leisten, dass die AGB von jeder Unterseite möglichst unmittelbar (mit max. zwei Klicks) einzusehen sind. Die Verlinkung im Footer ist eine gängige Lösung.

Vor Aufgabe einer Bestellung muss zwingend die Bestätigung einer Kenntnisnahme von den AGB und das Einverständnis der Einbeziehung der AGB von Ihren Kunden erfolgen. Nahezu alle gängigen Shopsysteme für den deutschen Markt bieten diese Funktion im Rahmen des Checkouts. Die Funktionstüchtigkeit sollte regelmäßig kontrolliert werden.