Dienstvertrag

Der Dienstvertrag / Dienstleistungsvertrag.

Wir erstellen professionelle und solide Vertragsgrundlagen und prüfen bereits abgeschlossene Dienstverträge auf Herz und Nieren.

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Was ist ein Dienstvertrag?

Der Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Vertragspartner zur Leistung eines vereinbarten Dienstes verpflichtet. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird hier nur die Leistung und nicht auch der Erfolg geschuldet. In beiden Vertragsarten verpflichtet sich der jeweils andere Vertragspartner (der Dienstleistungsempfänger) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Typische Dienstverträge sind beispielsweise:

  • Arbeitsverträge,
  • Versicherungspolicen,
  • Krankenhausverträge,
  • Mandatsverträge mit Rechtsanwälten,
  • (Fern-)Unterrichtsverträge,
  • Access-Provider-Verträge,
  • Partnervermittlungsverträge und
  • Verträge mit SEO-Dienstleistern.

Auch Mobilfunkverträge und Fitnessstudioverträge beinhalten Bestandteile von Dienstverträgen, beispielsweise die Erbringung der Telekommunikationsleistung. Im Gegensatz dazu ist die Überlassung eines Handys oftmals als Mietvertrag ausgestaltet. Der bekanntester Dienstvertrag ist wohl der Arbeitsvertrag. Dieser unterscheidet sich vom „gewöhnlichen“ Dienstvertrag dadurch, dass er weitgehende gegenseitige Rechte enthält.

Anders als etwa bei einem Kaufvertrag kann ein Dienstvertrag regelmäßig nur durch Kündigung und nicht etwa durch den Rücktritt vom Vertrag beendet werden. Auf Grund dieser Besonderheit kommt es oftmals zu vertragsspezifischen Problemen, die vor allem in der Berechtigung zur Kündigung und in der Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen begründet liegen.

 

Häufige Probleme und Streitpunkte bei Dienstverträgen

In unserer Praxis sind insbesondere Streitigkeiten über die Berechtigung einer Kündigung und die Einhaltung der entsprechenden Fristen an der Tagesordnung. So stellt die Kündigung eines als Arbeitsvertrag ausgestalteten Dienstvertrags die häufigste Art der Problemgestaltung vor den Arbeitsgerichten dar. Der gekündigte Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage vorgehen und so die ausgesprochene Kündigung der gerichtlichen Kontrolle zuführen.

Die Laufzeiten und die Kündigung von Mobilfunkverträgen und Fitnessstudioverträgen sind weitere häufige Streitpunkte. Oftmals haben derartige Verträge eine jeweils individuell im Vertrag geregelte Mindestlaufzeit, die eine ordentliche Kündigung in der Regel ausschließt. Folglich kommt es häufig zu Problemen, wenn ein solcher Vertrag vorzeitig beendet werden soll.

Aber auch die Besonderheit, dass die Zahlung fällig werden kann, ohne das die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde, ist zu beachten. So wird bei Fitnessstudio- oder Unterrichtsverträgen die Vergütung auch dann regelmäßig fällig, wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen wird, der Dienstleister diesen Termin aber gleichwohl angeboten hat.

Bei allen Dienstverträgen, die über das Internet oder (seltener) per Telefon abgeschlossen werden, gibt es zu beachten: Dienstleister, die ihre Vertragsabschlüsse über das Internet herbeiführen (beispielsweise Partnervermittlungen und Datingportale), müssen umfassende Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher erfüllen. Insbesondere haben sie ihre Vertragspartner beispielsweise über ein bestehendes Widerrufsrecht zu belehren.