Werberecht

Anwalt für Werberecht.

In der Werbung ist (nicht) alles erlaubt. Unsere Kanzlei berät Sie bei Ihren geplanten Marketingaktionen und prüft die Rechtmäßigkeit Ihrer Werbung.

oder Team ansehen
18 Bewertungen

Das Werberecht und die Grenzen der Werbung

Der Werbung sind stets Grenzen gesetzt – vorrangig durch das Wettbewerbsrecht, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die branchenspezifischen Kennzeichnungsbestimmungen, das Urheberrecht und das Strafrecht, sowie die Jugendschutzbestimmungen. Aber auch die Regeln des Urheberrechts und das Markenrecht sollten bei Werbemaßnahmen berücksichtigt werden.

Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer geplanten Werbekampagne.

Vertrauen Sie unserer Expertise: Wir kennen die Branchenbestimmungen und helfen Ihnen auf dem Weg zur erfolgreichen Werbemaßnahme.

Wir kennen die Vorschriften Ihrer Branche

Wir helfen Ihnen den Überblick im Dschungel der Rechtsvorschriften zu bewahren. Denn es gibt mannigfaltige waren- und leistungsspezifische rechtliche Vorgaben im Werberecht zu beachten.

Dazu zählen etwa das Arzneimittelgesetz (AMG), das Apothekengesetz (ApoG) sowie die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte (MBO), das Chemikaliengesetz (ChemG), das Elektrogesetz (ElektroG), das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Gewerbeordnung (GewO), der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), das Heilpraktikergesetz (HeilprG), die Kosmetikverordnung (KosmetikV), das Ladenschlussgesetz (LadSchlG), das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG), die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), das Mess- und Eichgesetz (MessEG), das Messeinheitengesetz / Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG), die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MinTafelWV), die Packungsgrößenverordnung (PackungsV), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das Tabaksteuergesetz (TabStG), die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) das Telemediengesetz (TMG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG), das Verpackungsgesetz (VerpackG) oder auch das Weingesetz (WeinG).

Wir begleiten für Sie Ihre werberechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden, Gerichten, Verbraucherschutzeinrichtungen und Wettbewerbsverbänden.

Wir unterstützen zahlreiche Unternehmen bei der Verteidigung und Durchsetzung innovativer, akquisitorischer Konzepte. Dabei hilft Ihnen neben unserer Praxiserfahrung mit den branchen- und lauterkeitsrechtlichen Unwegsamkeiten bei Werbeaktionen auch unsere Qualifikation im Datenschutzrecht.

Überlassen Sie den Erfolg Ihrer Werbung nicht dem Zufall. Schon eine einzelne rechtswidrige Werbeaussage kann neben einem Reputationsschaden auch erhebliche Kosten und Pflichten mit sich bringen. Im Werberecht spielt es keine Rolle, ob eine Werbemaßnahme eine Beeinträchtigung auch tatsächlich hervorruft. Es genügt bereits, wenn einer Werbemaßnahme ein potenzielles Risiko der Beeinträchtigung der Mitbewerber- oder Verbraucherinteressen darstellt.

Gütezeichen in der Werbung

Sie wollen Ihre Kunden gezielt informieren, indem Sie eine verbindliche Aussage über die Qualität und Inhalte Ihrer Waren treffen. Aber Sie sind sich unsicher bei der Verwendung eines Prüf- oder Gütezeichens? Wir bewerten für Sie die Bestandskraft und Rechtsverbindlichkeit von Gütesiegeln sowie Qualitäts- und Prüfzeichen für alle Arten von Produkten und Dienstleistungen. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Vergabe bzw. Genehmigung und Etablierung Ihres Prüfzeichens, Gütezeiches und Qualitätssiegels.

Werbung mit Preisvorteilen und Gewinnspielen

Die Werbung mit Preisvorteilen kann sowohl waren-, als auch branchenspezifischen Einschränkungen unterliegen. Wir verhelfen Ihrer Werbung zur Rechtssicherheit, ganz gleich in welcher Branche Sie tätig sind.

Sie planen eine Werbeaktion mit einem Gewinnspiel bzw. Preisausschreiben. Vertrauen Sie uns die Prüfung und Gestaltung der notwendigen Teilnahmebedingungen für Ihr Gewinnspiel an. Ferner nehmen wir für Sie auch die gesetzeskonforme Umsetzung Ihres Preisauschreibens in die Hand. Wir helfen Ihnen die gesetzlichen Maßgaben zum Schutze der Teilnehmer zu erfüllen. So vermeiden Sie folgenschwere Pannen bei der Verwirklichung werbewirksamer Gewinnspiele und Preisausschreiben.

Täuschung und Irreführung in Werbemaßnahmen

Beworbene Lockangebote

Sie wollen Kunden mit kurzzeitigen Aktionsangeboten ansprechen. Wir kennen die Gefahren und Hindernisse bei Werbekampagnen mit einem Aktionsangebot sowohl im Internet, als auch im regionalen Vertrieb. Wir helfen Ihnen unlautere „Lockangebote“ zu vermeiden. Ein Lockangebot liegt vor, wenn Waren- oder Dienstleistungsangeboten zu einem bestimmten Preis beworben werden, aber nicht hinreichend darüber aufgeklärt wird, dass die Ware zu diesem Preis nur in begrenzter Stückzahl angeboten wird. Vergessen Sie nicht: Der bekannte Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“ ist in vielen Fällen nicht ausreichend.

Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferung

Die Grenze zu falschen Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferbarkeit ist schnell überschritten. Irreführende Verfügbarkeitsangaben sind wettbewerbswidrig.

  • Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Onlineshop so zu gestalten, dass Sie auch begrenzt verfügbare Waren rechtskonform anbieten können.
  • Mit uns vermeiden Sie jedwede Täuschung über Marktbedingungen. Wir prüfen Ihren Webshop und die Verkehrsfähigkeit Ihrer Waren.
  • Wir helfen Ihnen dabei, einer Inanspruchnahme wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu entgehen.

Gratisangebote aus werberechtlicher Sicht

Die Verwendung von Schlagworten und Buzzwords ist in der Werbung gängige Praxis. Jedoch werden bei der Anpreisung eines Produktes oder eines Services als „gratis“, „unentgeltlich“, „umsonst“, „geschenkt“, „kostenfrei“, „für 0,- Euro“ immer wieder die gesetzlichen Regeln mißachtet.

  • So wird z.B. oft die Mäßigungspflicht von Versandkosten mißachtet.
  • Oder das Verbot kostenfreier Zuwendungen für bestimmte Waren und Leistungen wird verletzt.
  • Nicht seltenwird im Zusammenhang mit dem Gratisprodukt ein psychologischer Kaufzwang ausgeübt.
  • Auch werden die Wertgrenzen für Werbegeschenke oftmals übersehen.

Sie planen die Bewerbung von Gratisangeboten und Werbegeschenken in einem Werbefilm oder einer anderen Werbekampagne. Wir unterstützen Sie, die werberechtlichen Schranken bei der Werbung mit Gratisangeboten und „Giveaways“ einzuhalten.

 

Unlautere Werbung in Werbefilmen und Printwerbung

Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Ihre Reklame rechtskonform bleibt. Wir prüfen Ihr Werbevideo, bewerten Ihre Zeitungsanzeige und beurteilen Ihr Reklameschild. Im persönlichen Dialog mit Ihnen erhalten Sie von uns direkte und praxistaugliche Verbesserungsvorschläge.

Mit Ihnen zusammen achten wir etwa auf folgende Punkte:

  • Schon vor der Veröffentlichung sichten wir — für Sie als Influencer — Ihre selbst finanzierten redaktionellen Inhalte. So verhindern wir, dass Sie nach Veröffentlichung des Beitrags auf Instagram, Facebook oder YouTube aufgrund von Schleichwerbung oder falscher Produktplatzierung abgemahnt werden.
  • Wir mäßigen übertriebene Werbeaussagen und zeigen Ihnen Alternativen für praktische und werbewirksame Slogans.
  • Wir helfen Ihnen, die Regeln der Werbung für Heilmittel zu beachten.
  • Mit uns hält Ihre Werbekampagne die Maßgaben Ihrer Berufsordnung ein, ganz gleich, ob Sie Pädagoge, Steuerberater, Ingenieur, Arzt, Architekt, Krankengymnast, Journalist oder Rechtsanwalt sind.
  • Wir erklären Ihnen, wie Sie Kosmetik, digitale Güter, Medizinprodukte, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel bewerben können, ohne gesetzeswidrig zu handeln.
  • Mit Ihnen erarbeiten wir Konzepte für eine rechtssichere Promotionaktion auf Messen, Veranstaltungen, Events und Festivals.
  • Unsere Beratung zeigt, wie Sie Ihre Produkte auf dem Amazon Marketplace korrekt verkaufen und etwa die Täuschung über die betriebliche Herkunft Ihrer Ware vermeiden können.
  • Wir erklären Ihnen, wie Sie mit fremden Marken und Unternehmenskennzeichen werben dürfen.
  • Wir prüfen, ob Ihre Google Ads Kampagne rechtlich angreifbar ist.
  • Wir zeigen, wie Sie Ihre Firma am Markt herausstellen können, ohne dabei die Schwelle zur unlauteren Unternehmensanpreisung zu überschreiten.

Werbung und Datenschutz

Die wirksamsten Werbemaßnahmen im Internet machen die Erhebung und Verwendung personenbezogener erforderlich. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten in der Werbung zu beachten.

  1. Wir prüfen für Sie alle in Betracht kommenden legitimierenden rechtlichen Bestimmungen.
  2. Alternativ zeigen wir Ihnen Wege auf, um möglichst einfach eine rechtswirksame Einwilligung des Betroffenen in die Verwendung seiner Daten zu erhalten.
  3. Auch Ihr Datenschutzregelwerk passen wir individualgestalterisch an Ihre Werbemaßnahme an.

Einwilligung in werbliche Nutzung von Daten

Wir erklären, wann Sie eine schriftliche Einwilligung des Werbeadressaten benötigen und wann nicht. Auch helfen wir bei der Vermeidung von Fehlern bei der elektronischen Einholung der Einwilligung in die Übersendung einer E-Mail Werbung. Zudem erläutern wir mit Ihnen die Maßgaben an die Einwilligung in die Speicherung von Cookies.

Lassen Sie uns Ihnen zeigen, wie Sie mit geringem Aufwand jeden Widerspruch gegen Werbung verwalten und beachten können. Mit unseren Praxistipps vergessen auch Ihre Mitarbeiter nie, vertragliche Werbeverbote aus Verbraucherschutzlisten (z.B. Robinsonliste) zu beachten.

Schutz der Kinder und Jugendlichen

Wir beraten Sie, wenn Sie mit Ihrer Werbung Kinder ansprechen wollen. Wir erklären Ihnen verständlich die für diese Zielgruppe geltenden Hürden und Sonderregeln.

Mit uns vermeiden Sie rechtswidrige werbliche Aufforderungen an Kinder. Wir zeigen Ihnen, wie sich Jugendschutz und Werbung vereinbaren lassen und helfen Ihnen dabei, Ihre Werbung so zu gestalten, dass sie die Werbezielgruppe direkt anspricht und dennoch dem besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen gerecht wird.

Wir kennen uns aus, mit Gerichtsprozessen und Urteilen gegen unlautere Beeinträchtigung der Entscheidungsfindung bei Kindern durch Werbung. Egal welches Werbemedium Sie auserkoren haben und ganz gleich, auf welcher Plattform Sie Heranwachsende von Ihrem Produkt überzeugen wollen: sprechen Sie uns an, wir kennen uns aus.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie altersgerecht und doch provokativ mit Innovation Kaufreize bei Jugendlichen setzen können.

Vergleichende Werbung

Gerade vergleichende Werbung bietet ein hohes Konfliktpotential. Regelmäßig wird sich Ihr Mitbewerber gegen den Produktvergleich wehren wollen. Schließlich stellen Sie ja die Vorteile Ihres Produktes gegenüber dem Konkurrenzprodukt heraus.

Mit uns überlassen Sie nichts dem Zufall. Wir reizen mit Ihnen die Grenzen des Erlaubten bei der vergleichenden Werbung aus. Sie kümmern sich um die humorvolle, überspitzte oder dramatische Darbietung der Werbeaussage und wir helfen Ihnen, die Vorgaben an eine regelrechte vergleichende Werbung zu achten.

  • Wir prüfen für Sie das Vorliegen einer Bedarfsgleichheit oder Funktionsidentität, selbst bei Warenkombinationen.
  • Mit uns vermeiden Sie Fehler beim Erkennbar machen des Konkurrenzprodukts.
  • Wir bewerten Ihre vergleichende Werbung auch äußerungsrechtlich, um die Überprüfbarkeit des Vergleichs auf seine sachliche Berechtigung zu sichern.

 

  • Mit uns wird Ihre Werbung den Ansprüchen an den Irreführungsschutz, an den Informationszweck sowie an den Sachlichkeitsgrundsatz gerecht.
  • Wir helfen Ihnen der Maßgabe an die Objektivität des Vergleichs in Ihrer Werbung zu entsprechen.
  • Vermeiden Sie mit uns Fehler bei der Beachtung des Verbots der Beeinträchtigung von Kennzeichen und Ursprungsbezeichnungen.
  • Wir treffen für Sie die notwendige Interessenabwägung im Rahmen der Prüfung einer potenziell unlauteren Rufausnutzung.
  • Wir sichten kritisierende, vergleichende Werbung auf herabsetzende Hinweise, die für die sachliche Kaufentscheidung des Kunden irrelevant sind.

Werbung per Post, E-Mail, Telefon und Fax

Gerade die klassischen Werbeträger haben ihre Tücken. Aber lassen Sie sich deshalb nicht davon abhalten, Ihre Waren und Leistungen per Post, E-Mail, Telefon und Fax zu bewerben. Wir helfen Ihnen, die Werbung richtig umzusetzen.

Mit uns können Sie Ihre E-Mail-Werbung rechtskonform umsetzen, sodass Sie unproblematisch nachweisen können, dass

  1. Sie die E-Mail-Adresse beim Verkauf Ihrer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten haben,
  2. Sie diese nur für die Bewerbung Ihrer eigenen ähnlichen Waren oder Leistungen verwendet haben und
  3. Sie Ihren Kunden und Werbeempfänger von Beginn an deutlich darauf hingewiesen haben, dass er der Übersendung der Werbung jederzeit widersprechen kann.

Werbung als unzumutbare Belästigung

Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht, wenn man Ihnen eine unzumutbare Belästigung durch Werbung vorwirft.

Damit es aber erst gar nicht so weit kommt, bewerten wir für Sie selbst heikle Werbemaßnahmen, sodass man Ihnen erst gar keine unzumutbare, belästigenden Werbung vorwerfen kann.

Sanktionen beim Verstoß gegen das Werberecht

Vermeiden Sie empfindliche Strafen und/oder eine Inanspruchnahme durch Dritte, die Verstöße gegen das Werberecht sonst zur Folge hätten. Gehen Sie Abmahnungen von Mitbewerbern, Verbänden und ähnlichen Einrichtungen, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer aus dem Weg.

Gleiches gilt für Strafverfahren, die bei Rechtsverletzungen in sehr großem Ausmaß drohen. Die übliche Sanktion kann gar bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren liegen.

Ebenfalls durchaus empfindlich treffen können Sie zivilrechtliche Inanspruchnahmen zur Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Auskunftsansprüchen, sowie Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen.

Falls Sie sich bereits mit dem Vorwurf eines werberechtlichen Verstoßes konfrontiert sehen, prüfen wir mit Ihnen eingehend die erforderlichen Schritte zur Abwendung direkter und indirekter Nachteile.

Idealerweise sollte bereits bei der Planung von Marketingmaßnahmen eine frühzeitige Beratung im Werberecht erfolgen. So lassen sich zeit- und kostenintensive Folgen und Imageschäden für den Werbenden vermeiden.