Während das erste Quartal des Jahres 2011 sich seinem Ende neigt, ereilen einige Internetanschlussinhaber Abmahnungen, die im Auftrage des Berliner Tonträgerunternehmens Styleheads GmbH durch die bevollmächtigten Rechtsanwälte aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk Berlin City Girl der Interpreten Culcha Candela ausgesprochen werden. Die von der Styleheads GmbH betauten Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz bereits seit vielen Jahren tätig. Die Rechtsanwaltskanzlei hat Ihren Sitz in Karlsruhe und Frankfurt am Main und ist über die Jahre hinweg für zahlreiche Rechteinhaber aus der Musikbranche (wie vorliegend die Styleheads GmbH) tätig. Die Styleheads GmbH lies bereits im ersten Quartal 2010 Abmahnungen aufgrund illegaler Verwertungen an urheberrechtlich geschützten Tonausnahmen aussprechen.
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Abmahnung “Berlin City Girl”
Donnerstag, März 31st, 2011Great Stuff GmbH Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Donnerstag, März 3rd, 2011Die Müncher Firma Great Stuff GmbH lässt derzeit wiederholt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk, an denen sie die Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, versenden. Der Vorwurf in der Abmahnung, die für die Great Stuff GmbH ausgesprochen wird, nimmt Bezug auf die aktive Teilnahme an einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk, in dem das Werk, an dem die Great Stuff GmbH die Rechte besitzt, anderen zu diesem Zeitpunkt im netzwerk befindlichen Nutzern zum Download angeboten wurde. Gefordert wird neben der fristgetreuen Abgabe jener der Abmahnung anliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original, sowie die Entrichtung eines pauschal bezifferten Betrages (vorliegend 750 EUR) zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit. Vor der Abgabe jener – der im Namen der Firma Great Stuff GmbH ausgesprochenen – Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original, sollte sich der Unterzeichner darüber bewusst sein, dass viele Gerichte diese Maßnahme als Schuldanerkenntnis werten und die beigefügte Unterlassungserklärung überdies eine vorbehaltlose Verpflichtung zur Entrichtung des pauschal bezifferten Betrages iHv. 750 EUR beinhaltet.
Abmahnung “Frontline” iAd. Uptunes GmbH
Mittwoch, März 2nd, 2011Im März 2011 werden für die Berliner Uptunes GmbH durch eine im gewerblichen Rechtsschutz agierende Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen versandt. Die Abmahnung wird im Auftrage der Uptunes GmbH aufgrund von Urheberrechtsverstößen an dem Musikwerk “Frontline” des Interpreten Shawn Baker ausgesprochen. Der Musiktrack “Frontline” ist das im November im Fachhandel erschienene aktuelle Dancefloorstück des DJs und Musikproduzenten Shaun Baker. Aufgrund der Aktualität des Musikstücks “Frontline”, ist selbiges auch auf verschiedenen Musikzusammenstellungen enthalten.
Abmahnung David Guetta – Who’s that Chick? (feat. Rihanna) German Top 100 Single Chart
Mittwoch, März 2nd, 2011Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG hat den Auftrag erteilt, Verletzungen des Urheberrechts an dem Musikwerk David Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick verfolgen zu lassen. Die in Köln ansässige EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln besitzt die Verwertungsrechte an dem Werk Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick. Schon im letzten Quartal des Jahres 2010 wurden Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Falle von Rechtsverletzungen an Tonträgern ausgesprochen. Im Unterschied zur jetzigen Abmahnung beinhalteten diese allerdings in erster Linie den Vorwurf einer illeageln Tauschbörsenaktivität im Hinblick auf Musikalben. Angesichts der Vielzahl an Rechtsverletzungshandlungen im Internet, sind Rechteinhaber zunehmend geneigt, auch Rechtsverletzungen an Musik-Singles einer Verfolgung zuzuführen. Die Musik-Single David Guetta feat. Rihanna – Who’s that Chick ist seit dem 26. November 2010 im Musikfachhandel zu erwerben. Wer das Musikwerk David Guetta feat. Rihanna - Who’s that Chick Dritten in einer Tauschbörse zugänglich macht, verletzt die Rechte der EMI Music Germany GmbH & Co KG und setzt sich neben Unterlassungsansprüchen auch Schadensersatzforderungen aus.
Abmahnung “Devil’s Playground”
Sonntag, Februar 27th, 2011Aktuell werden Abmahnungen aufgrund von urheberrechtswidrigen Verhaltensweisen im Internet im Hinblick auf das Filmwerk “Devil’s Playground” versandt. Die Rechte an dem Film “Devil’s Playground” hat die Splendid Film GmbH inne. Der in England produzierte Horrorfilm “Devil’s Playground” hat von der Freiwilligen Selbstverwaltung der Filmwirtschaft (FSK) die Einstufung “Keine Jugendfreigabe” erhalten. Daher stellt ein Bereithalten des Films “Devil’s Playground” in sogenannten Internet Tauschbörsen auch ein bedenkliches Verhalten im Hinblick auf die medialen Jugendschutzbestimmungen dar.
Abmahnung Basic Instinct, Ciara (Album)
Donnerstag, Februar 24th, 2011Aktuell werden wegen Rechtsverletzungshandlungen in einer Tauschbörse an dem Musikalbum Basic Instinct der Interpretin Ciara Abmahnungen ausgesprochen. Der Tonträger Basic Instinct, Ciara (Album) beinhaltet 11 Musiktitel. Das R&B Album Basic Instinct, Ciara (Album) kann seit dem 10. Dezember 2010 im Fachhandel erworben werden. Die Abmahnung wird im Auftrage der REchteinhaberin, der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich nicht nur auf das von der Abmahnung erfasste Werk Basic Instinct, Ciara (Album), sondern beinhaltet vielmehr eine Verpflichtung, es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke der Sony Music Entertainment Germany GmbH öffentlich zugänglich zu machen.
Abmahnung “Benny Benassi feat. Kelis & Jean-Baptiste – Spaceship”
Mittwoch, Februar 23rd, 2011Aktuell werden im Auftrage der GSDR GmbH Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrecht an dem Musiktitel ”Benny Benassi feat. Kelis & Jean-Baptiste – Spaceship” versandt. Tonträger des “Benny Benassi feat. Kelis & Jean-Baptiste – Spaceship” sind seit dem 08.10.2010 im Musikfachhandel erhältlich. “Benny Benassi feat. Kelis & Jean-Baptiste – Spaceship” ist ein aktueller Dancefloor Track.
Abmahnung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control”
Sonntag, Februar 20th, 2011Derzeit ist der Track “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” Inhalt von Abmahnschreiben, die im Auftrage der DigiRights Administration GmbH ausgesprochen werden. Die DigiRights Administration GmbH hält die Verwertungsrechte an dem Tonträger “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control”. Eine Abmahnung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” erfolgt zumeist, nachdem das Msuikstück in einer Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten zum Download bereitgestellt wurde. Die Bereitstellung des Musikstücks “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” übernimmt in der Regel der Peer To Peer Client, ohne dass der Nutzer diese Einstellung in der Software eigenständig aktivieren müsste. Zumeist richtet sich die Abmahnung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” an den Inhaber des Internetanschlusses, auf den die im Ermittlungsdatensatz zum Verletzungszeitpunkt erfasste IP Adresse zugewiesen werden konnte. Die DigiRights Administration GmbH mit Unternehmenssitz in Darmstadt begehrt eine Eindämmung der rechtswidrigen Verbreitung des Musikwerks “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” im Internet, welches sie auf die Verstöße an den Urheber- und Leistungsschutzrechten überwachen lässt. Die im Auftrage der DigiRights Administation GmbH tätigen Ermittler protokollieren zunächst die IP Adresse des Internetanschlusses, über den die Verletzungshandlung an dem Lied “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” begangen worden ist. Sodann wird ein Antrag auf Auskunft der Anschlussinhaberdaten an den Telekommunikationsdienstleister gestellt, der einen entsprechend lautenden gerichtlichen Beschluss voraussetzt. Erst dann kann die Abmhanung “Afrojack feat. Eva Simons – Take over Control” versandt werden.
Abmahnung Jerry Cotton
Mittwoch, Februar 16th, 2011Die Constantin Film Verleih GmbH lässt im Februar 2011 zum wiederholten male Abmahnungen wegen im Internet begangenen Rechtsverstößen an dem Spielfilm Jerry Cotton aussprechen. Für das Übersenden der Abmahnung bedient sich die Constantin Film Verleih GmbH einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Münchner Rechtsanwaltskanzlei. Schon zum ersten Quartal des Jahres 2010 lies die Constantin Film Verleih GmbH Verletzungen des Urheberrechts an aktuellen Spielfilmen aus Ihrem Katalogbestand (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) verfolgen. Inhalt der aktuellen Abmahnungen ist nunmehr auch der Spielfilm Jerry Cotton. Der seit Oktober 2010 im Handel erhältliche Film Jerry Cotton ist die Persiflage auf die gleichnamigen Kriminalromane rund um den FBI Agenten Jerry Cotton. Die in der Abmahnung erfasste Verfilmung Jerry Cotton wurde 2010 in Deutschland produziert. Die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Spielfilm jerry Cotton hat die Constantin Film Verleih GmbH inne. Wer demgetreu ohne das Einverständnis der Constantin Film Verleih GmbH das Filmwerk Jerry Cotton in Internet Tauschbörsen anderen Tauschbörsenusern zum Download vorhält, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Die Verletzung der Urheberrechte bedingt Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer . Diese Ansprüche werden im Rahmen der Abmahnung – zunächst außergerichtlich – geltend gemacht.
Abmahnung “Umständlich verliebt”
Donnerstag, Februar 10th, 2011Das deutsche Filmverleihunternehmen Constantin Film Verleih GmbH lässt auch im Februar 2011 Abmahnungen wegen Verletzungen an aktuellen Filmwerken versenden. Das von einem bekanten und jüngst verstorbenen Filmproduzenten gegründete Unternehmen bedient sich bei der Ahndung von Rechtsverletzungen im Internet einer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei aus München, welche ihrerseits auf Rechtsverletzungen an einem geschützten Filmwerk, an dem die Constantin Film Verleih GmbH die Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt, eine Abmahnung ausspricht. Derzeit werden für den Filmverleih Constatin Film Verleih GmbH Verstöße an dem Spielfilm “Umständlich verliebt” abgemahnt. “Umständlich verliebt” ist eine in Amerika produzierte Romantikkomödie. Der Film “Umständlich verliebt” hielt im November 2010 Einfuhr in die deutschen Kinosääle. Erst im Juni 2011 wird “Umständlich verliebt” als Vertriebsunterhaltungsmedien in den deutschen Handel gelangen.





